Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. hat „Wahlprüfsteine“ zur Bundestagswahl im September 2021 entwickelt. Acht Themen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland wurden an Parteizentralen und Kandidat*innen der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien (mit Ausnahme der AfD) versandt. Die Fragestellungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf den Themenbereich Digitalisierung des Gesundheitswesen / Telematikinfrastruktur, gehen aber auch auf andere Entwicklungen ein. „Wahlprüfsteine“ zur Bundestagswahl im September 2021 mit Fragen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland veröffentlicht weiterlesen
Krankenhaus-Schließungen gefährden Ihre Gesundheit!
Anfang Juli forderte Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), eine Grundgesetzänderung, um den Ländern die Planungshoheit für die Krankenhäuser zu entziehen. Dann könne die Zahl der Kliniken von 1900 auf 1200 reduziert werden. In mehreren Zeitungen konnte Hecken „die neoliberale Forderung nach einer Kahlschlagsanierung der Krankenhauslandschaft wieder ins Gespräch zu bringen“, wie das Büro gegen Altersdiskriminierung zutreffend feststellte.
Das Bündnis Klinikrettung hat zu dieser Forderung am 06.07.2021 Stellung genommen. Unter der Überschrift „Grundgesetzänderung, um lokalen Widerstand gegen Schließungen auszuhebeln?“ wird festgestellt: Krankenhaus-Schließungen gefährden Ihre Gesundheit! weiterlesen
Die Nutzung von Versichertendaten durch die Krankenkassen für die Unterbreitung von Informationen und individuellen Angeboten…
… ist Gegenstand des Tätigkeitsberichts des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für 2020. Zu den wiederholten Änderungen des § 68b SGB V wird in Abschnitt 4.2 des Berichts (ab S. 40) u. a. festgestellt:
- „Diese bereits mit dem Digitale-Versorgungsgesetz (DVG) geschaffene Norm eröffnet den Krankenkassen die Möglichkeit, Versorgungsinnovationen zu fördern. Dazu dürfen sie die versichertenbezogenen Daten, die sie rechtmäßig erhoben und gespeichert haben, im erforderlichen Umfang auswerten. Zuvor sind die Daten zu pseudonymisieren und – soweit möglich – zu anonymisieren. Eine Datenübermittlung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Nach der ursprünglichen Fassung des DVG durften die Krankenkassen die Auswertung von Versichertendaten und die Unterbreitung von Informationen und individuellen Angeboten nur vornehmen, wenn der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat. Mit dem PDSG wurde dieses Einwilligungserfordernis nunmehr hinsichtlich der Datenauswertung und der Unterbreitung individueller Versorgungsangebote durch ein Widerspruchsrecht ersetzt, das sich lediglich auf die konkrete Angebotsunterbreitung bezieht.Diese Änderung bewerte ich äußerst kritisch. Die Nutzung von Versichertendaten durch die Krankenkassen für die Unterbreitung von Informationen und individuellen Angeboten… weiterlesen
Das e-Rezept und seine datenschutzrechtliche Problematik…
… ist Gegenstand des Tätigkeitsberichts des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für 2020. In Abschnitt 4.2 des Berichts (S. 39) wird u. a. festgestellt:
- „Rezepte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sollen immer in einem zentralen Speicher in der TI abgelegt werden. Patientinnen und Patienten können dann nur wählen, ob sie die Zugangsinformationen dazu in elektronischer Form oder – nach dem Vorbild eines Bahn- oder Flugtickets – als Papierausdruck mit einem Code-Block zur Einlösung in einer Apotheke ausgehändigt bekommen wollen.Wie bei der ePA wird es auch beim E-Rezept eine Zweiklassengesellschaft geben. Menschen, die nicht die E-Rezept-App nutzen möchten oder können, erhalten keinen unmittelbaren Einblick in die über sie gespeicherten Daten oder erfolgten Zugriffe auf ihre Rezepte…
Das e-Rezept und seine datenschutzrechtliche Problematik… weiterlesen
Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“
Diese Feststellung trifft der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in Abschnitt 4.2 seines Tätigkeitsberichts für 2020.Er bekräftigt damit seine bereits im Jahr 2020 benannten Bewertungen.
Ein Auszug aus dem Tätigkeitsbericht (ab S. 36) mit den wesentlichen Kritikpunkten: Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“ weiterlesen
„Mit dem Papierausdruck ist es viel bequemer“ – Testbericht: Patient verzweifelt am E-Rezept
In einem umfangreichen Beitrag im Online-Magazin APOTHEKE ADHOC vom 09.07.2021 schildert ein Versicherter, der technikaffin ist und in leitender Funktion in einem gesundheitsnahen IT-Bereich arbeitet, seine Erfahrungen.
Da er beruflich viel mit dem E-Rezept zu tun hat, war der 1. Juli lt. Beitrag des Magazins „für ihn ein großes Datum: Endlich sollte es losgehen. Dass der E-Rezept-Start dann sukzessive zusammengestrichen war, bis nur ein Techniktest mit einer Apotheke, einem Arzt und einem Versicherten übrig blieb, hielt ihn nicht von seinem Testlauf ab – denn Arztpraxen mit der richtigen Software können auch jetzt schon E-Rezepte erstellen, die Apotheken dann abrufen, aber nicht bedienen und abrechnen – theoretisch zumindest.“
Das Fazit des Versicherten am Ende des Beitrags: „‚Das ist noch sehr weit weg von der Regelversorgung.‘ Auch wenn es geklappt hätte, ein E-Rezept auszustellen und eventuell sogar zu bedienen, sehe er noch nicht wirklich, wie sich das Konzept unter den jetzigen Voraussetzungen bewähren soll. ‚Es sind schon von der Freischaltung der eGK bis zum Erhalt eines E-Rezepts in der App viel zu viele Einzelschritte notwendig‘, sagt er. ‚Man braucht wirklich viel eigenes Interesse und Ausdauer. Die allermeisten werden wahrscheinlich nach der zweiten Fehlermeldung aufgeben und einfach den Papierausdruck verwenden.‘ Was eigentlich als Behelf gedacht ist, sei in Wirklichkeit viel anwenderfreundlicher – er habe deshalb Zweifel, dass sich die Gematik-App etablieren werde. ‚Mit dem Papierausdruck ist es viel bequemer. Dann brauche ich keine andere App, sondern gar keine App…“
Klein, aber fein? Eher Nein! Der Start des eRezepts der Gematik
Das Renommier- und Pilotprojekt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der gematik: Ein Kleinstprojekt mit
- einem Patienten;
- einer Arztpraxis und
- einer Apotheke.

Quelle: apotheke adhoc 22.06.2021
Da fragen sich interessierte Versicherte:
- Trauen die Projektmanager*innen sich und ihrem Projekt selbst nicht über den Weg?
- Wird auch die eAU (= elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) mit nur einem Menschen ausprobiert?
- Und wie oft muss der sich krankschreiben lassen, bis der Pilotversuch großspurig als „erfolgreich“ verkauft werden kann?
Passend auch: Der Beitrag von apotheke adhoc wurde um 11:11 Uhr veröffentlicht. Das erinnert nicht nur fröhliche Rheinländer*innen an die närrische Jahreszeit mit Alaaf und Helau.
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: „Wir lehnen die ePA in ihrer jetzt vorliegenden Form strikt ab…“
…stellen Dr. med. Norbert Metke und Dr. med. Johannes Fechner, Vorsitzender und stv. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in einem Rundschreiben vom 25.06.2021 an die Mitglieder der KVBW fest. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: „Wir lehnen die ePA in ihrer jetzt vorliegenden Form strikt ab…“ weiterlesen
Nein zur elektronischen (Zwangs-)Patientenakte ab Geburt…
…sagt der Psychotherapeut Henning Heck von der Westfälischen Initiative zum Schutz von Patientendaten (WISPA) in einem Gespräch mit der Zeitung Westfälische Nachrichten.
Nein zur elektronischen (Zwangs-)Patientenakte ab Geburt… weiterlesen
“Telematikinfrastruktur – vielfältige Interessen und Verflechtungen” / Online-Veranstaltung am Do. 24. Juni ab 19.00 Uhr mit Dr. Andreas Meißner
Achtung!
Auf Grund technischer Probleme muss für die Teilnahme an der Veranstaltung ein anderer (neuer) Einwahl-Link genutzt werden:
https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung
Es ist keine vorherige Registrierung notwendig. “Telematikinfrastruktur – vielfältige Interessen und Verflechtungen” / Online-Veranstaltung am Do. 24. Juni ab 19.00 Uhr mit Dr. Andreas Meißner weiterlesen