Das e-Rezept und seine datenschutzrechtliche Problematik…

ist Gegenstand des Tätigkeitsberichts des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für 2020. In Abschnitt 4.2 des Berichts (S. 39) wird u. a. festgestellt:

  • Rezepte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sollen immer in einem zentralen Speicher in der TI abgelegt werden. Patientinnen und Patienten können dann nur wählen, ob sie die Zugangsinformationen dazu in elektronischer Form oder – nach dem Vorbild eines Bahn- oder Flugtickets – als Papierausdruck mit einem Code-Block zur Einlösung in einer Apotheke ausgehändigt bekommen wollen.Wie bei der ePA wird es auch beim E-Rezept eine Zweiklassengesellschaft geben. Menschen, die nicht die E-Rezept-App nutzen möchten oder können, erhalten keinen unmittelbaren Einblick in die über sie gespeicherten Daten oder erfolgten Zugriffe auf ihre Rezepte…

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Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“

Diese Feststellung trifft der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in Abschnitt 4.2 seines Tätigkeitsberichts für 2020.Er bekräftigt damit seine bereits im Jahr 2020 benannten Bewertungen.

Ein Auszug aus dem Tätigkeitsbericht (ab S. 36) mit den wesentlichen Kritikpunkten: Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“ weiterlesen

„Mit dem Papierausdruck ist es viel bequemer“ – Testbericht: Patient verzweifelt am E-Rezept

In einem umfangreichen Beitrag im Online-Magazin APOTHEKE ADHOC vom 09.07.2021 schildert ein Versicherter, der technikaffin ist und in leitender Funktion in einem gesundheitsnahen IT-Bereich arbeitet, seine Erfahrungen.

Da er beruflich viel mit dem E-Rezept zu tun hat, war der 1. Juli lt. Beitrag des Magazins für ihn ein großes Datum: Endlich sollte es losgehen. Dass der E-Rezept-Start dann sukzessive zusammengestrichen war, bis nur ein Techniktest mit einer Apotheke, einem Arzt und einem Versicherten übrig blieb, hielt ihn nicht von seinem Testlauf ab – denn Arztpraxen mit der richtigen Software können auch jetzt schon E-Rezepte erstellen, die Apotheken dann abrufen, aber nicht bedienen und abrechnen – theoretisch zumindest.“

Das Fazit des Versicherten am Ende des Beitrags: „‚Das ist noch sehr weit weg von der Regelversorgung.‘ Auch wenn es geklappt hätte, ein E-Rezept auszustellen und eventuell sogar zu bedienen, sehe er noch nicht wirklich, wie sich das Konzept unter den jetzigen Voraussetzungen bewähren soll. ‚Es sind schon von der Freischaltung der eGK bis zum Erhalt eines E-Rezepts in der App viel zu viele Einzelschritte notwendig‘, sagt er. ‚Man braucht wirklich viel eigenes Interesse und Ausdauer. Die allermeisten werden wahrscheinlich nach der zweiten Fehlermeldung aufgeben und einfach den Papierausdruck verwenden.‘ Was eigentlich als Behelf gedacht ist, sei in Wirklichkeit viel anwenderfreundlicher – er habe deshalb Zweifel, dass sich die Gematik-App etablieren werde. ‚Mit dem Papierausdruck ist es viel bequemer. Dann brauche ich keine andere App, sondern gar keine App…“

Klein, aber fein? Eher Nein! Der Start des eRezepts der Gematik

Das Renommier- und Pilotprojekt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der gematik: Ein Kleinstprojekt mit

  • einem Patienten;
  • einer Arztpraxis und
  • einer Apotheke.

Quelle: apotheke adhoc 22.06.2021

Da fragen sich interessierte Versicherte:

  • Trauen die Projektmanager*innen sich und ihrem Projekt selbst nicht über den Weg?
  • Wird auch die eAU (= elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) mit nur einem Menschen ausprobiert? 
  • Und wie oft muss der sich krankschreiben lassen, bis der Pilotversuch großspurig als „erfolgreich“ verkauft werden kann?

Passend auch: Der Beitrag von apotheke adhoc wurde um 11:11 Uhr veröffentlicht. Das erinnert nicht nur fröhliche Rheinländer*innen an die närrische Jahreszeit mit Alaaf und Helau.

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: „Wir lehnen die ePA in ihrer jetzt vorliegenden Form strikt ab…“

…stellen Dr. med. Norbert Metke und Dr. med. Johannes Fechner, Vorsitzender und stv. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in einem Rundschreiben vom 25.06.2021 an die Mitglieder der KVBW fest. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: „Wir lehnen die ePA in ihrer jetzt vorliegenden Form strikt ab…“ weiterlesen

Nein zur elektronischen (Zwangs-)Patientenakte ab Geburt…

…sagt der Psychotherapeut Henning Heck von der Westfälischen Initiative zum Schutz von Patientendaten (WISPA) in einem Gespräch mit der Zeitung Westfälische Nachrichten.

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“Telematikinfrastruktur – vielfältige Interessen und Verflechtungen” / Online-Veranstaltung am Do. 24. Juni ab 19.00 Uhr mit Dr. Andreas Meißner

Achtung!

Auf Grund technischer Probleme muss für die Teilnahme an der Veranstaltung ein anderer (neuer) Einwahl-Link genutzt werden:

https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung

Es ist keine vorherige Registrierung notwendig. “Telematikinfrastruktur – vielfältige Interessen und Verflechtungen” / Online-Veranstaltung am Do. 24. Juni ab 19.00 Uhr mit Dr. Andreas Meißner weiterlesen

Schmerzensgeld i. H. v. 10.000 € aufgrund unzulässiger Weitergabe von Gesundheitsdaten

Die unzulässige Weitergabe von Gesundheitsdaten rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 . Das entschied das Landgericht Meiningen mit Urteil vom 23.12.2020 (Az. (122) 3 O 363/20.

Das Urteil ist bislang nicht frei im Internet veröffentlicht. Klageanlass und Entscheidungsgründe des Gerichts werden in einem Bericht auf Datenschutzticker.de dargestellt.

Jens Spahn (CDU): „Minister Fleißig“ und seine (deutlich mehr als) zehn Gesetzes-Gebote

Mit einem Gesetzes-Tsunami hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Digitalisierung des Gesundheitswesens eiligst vorangetrieben. „Minister Fleißig“ nannte ihn das Ärzteblatt bereits im Sommer 2019 und konstatierte: „16 Gesetze in 16 Monaten“. In den Jahren danach ging es im gleichen Tempo weiter.

Jetzt hat Jens Spahn die Würdigung erhalten, die er sich für seinen Gesetzgebungseifer verdient hat:

Mit Dank an @BernardusKuckus für die Idee, die Realisierung und die Erlaubnis, diese Fotomontage zu veröffentlichen!

Einen Blick auf den Handel der britischen Gesundheitsbehörde NHS (National Health Service) mit Gesundheits- und Behandlungsdaten…

ermöglicht eine Petition, die am 28.05.2021 von openDemocracy veröffentlicht wurde. Unter dem Titel Matt Hancock hat in aller Stille Ihren Hausarzt aufgefordert, Ihre Gesundheitsdaten auszuhändigen. Warum? wird über den Umfang dieses Vorhabens informiert. Matt Hancock ist der Gesundheitsminister der britischen Regierung.

Dass die Krankengeschichten von mehr als 55 Mio. britischen Patient*innen, die Leistungen der britischen Gesundheitsbehörde NHS (National Health Service) in Anspruch nehmen (müssen), in einer Datenbank gespeichert werden sollen, die für akademische und kommerzielle Dritte zugänglich ist und in der Datensätze eingekauft werden können, meldete die britische Zeitung Guardian am 30.05.2021. Auszüge dieses Beitrags in deutscher Übrersetzung finden Sie hier.

Nachstehend Auszüge aus dem informativen Text der Petition:

Wenn Sie in England leben, könnten alle Ihre Begegnungen mit Ihrem Hausarzt – Informationen über Ihre körperliche, geistige und sexuelle Gesundheit – an Dritte ‚verkauft‘ werden Einen Blick auf den Handel der britischen Gesundheitsbehörde NHS (National Health Service) mit Gesundheits- und Behandlungsdaten… weiterlesen

Patientenrechte und Datenschutz e.V.