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“… der Schutz von Patientendaten ist nicht verhandelbar!”

Mit einer Stellungnahme unter diesem Titel hat sich Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, am 14.02.2019 zu Wort gemeldet. In der Stellungnahme wird unter Bezug auf Gefährdungen bei Gesundheits- und Behandlungsdaten festgestellt: “Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird trotz… Gefährdungen weitergehen. Vor diesem Hintergrund stehen die Gesellschaft als Ganzes, vor allem aber die Politik und die Akteure der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in der Verantwortung… zeitnah geeignete und wirksame Vorkehrungen zu einem angemessenen Schutz von Patientendaten im digitalisierten Zeitalter zu treffen. Eine einseitige Lockerung oder Streichung datenschutzrechtlicher Standards wäre dabei der falsche Weg.” Kugelmann weiter: “Die digitale Transformation in der Medizin schreitet rasch voran… Demgegenüber ist der effektive Schutz von Patientendaten hierbei nicht immer im Blick. Im Gegenteil: beim Einsatz digitaler Technologien im Gesundheitsbereich ist einer Reihe von Akteuren oftmals nicht hinreichend bewusst, welche Gefährdungen konkret für die Patientendaten bestehen, noch wie man diesen entgegen treten kann…”

Welche Anforderungen gibt es an den Datenschutz in Arzt- und Zahnarztpraxen?

Dazu hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in seinem 27. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 Stellung genommen. In fünf Punkten wird zu Fragen aus dem Kreis der betroffenen Ärzt*innen als auch aus dem Kreis der Patient*innen Stellung genommen:

  1. Wie sind die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO in der Arztpraxis umzusetzen?
  2. Wann muss im Rahmen der ärztlichen Behandlung von Patienten eine Einwilligungserklärung eingeholt werden?
  3. Darf die ärztliche Behandlung verweigert werden, wenn der Patient den Erhalt der Datenschutzinformationen nicht quittiert und/oder nicht in die Verarbeitung personenbezogener Daten einwilligt?
  4. Ist die Übermittlung von Patientendaten (Befunden, Arztbriefen u. ä.) per E-Mail oder per Fax zulässig?
  5. Wann muss eine Arztpraxis einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Die Antworten zu diesen Fragestellungen sind im Tätigkeitsbericht auf den Seiten 118 – 122 nachlesbar.

Datenleck in der “Smart City Singapur”: Daten von 14.200 HIV-Patienten, die in Singapur erhoben wurden, sind ins Internet gelangt

Im Juli 2018 pries der Siemens-Konzern die “Smart City Singapur” noch in den höchsten Tönen: “Smart City: Ein Begriff, der in Mode ist und von Städten weltweit geradezu inflationär verwendet wird – nicht immer zu Recht. Doch wenn die Bezeichnung Smart City auf eine Stadt zutrifft, dann auf Singapur. Der Inselstaat treibt die Digitalisierung mit Vehemenz voran, um die Herausforderungen der Infrastruktur zu bewältigen.  Für Siemens ist die Stadt deshalb ein ideales Labor, um Lösungen für Smart City, das Internet der Dinge und Industrie 4.0 zu entwickeln und zu testen. Schon seit 1908 ist das Unternehmen in Singapur präsent… Am 11. Juli 2017 folgte der nächste Meilenstein: der Start des Siemens Digitalization Hub. Premierminister Lee Hsien Loong war dazu eigens nach München gereist, um mit dem Siemens-Vorstandsvorsitzenden Joe Kaeser in einer Live-Übertragung den Startschuss für die Einrichtung zu geben. Der Digitalization Hub fasst die Expertise aus allen Geschäftsbereichen zusammen und deckt die Sektoren Urbane Infrastrukturen, Industrie, Gesundheitsversorgung und Energie ab. 130 Digitalisierungsexperten arbeiten dort; in den nächsten fünf Jahren soll diese Zahl auf 300 steigen…”

Und nun das: Vertrauliche Informationen von 14 200 HIV-Patienten, die in Singapur erhoben wurden, sind ins Internet gelangt. Darunter befinden sich Namen, Adressen und Telefonnummern von Patienten. Ein amerikanischer Arzt soll die Daten gestohlen und veröffentlicht haben Datenleck in der “Smart City Singapur”: Daten von 14.200 HIV-Patienten, die in Singapur erhoben wurden, sind ins Internet gelangt weiterlesen

Zweifelhafter Nutzen: “Für jede Stunde, die ein Arzt im Angesicht seines Patienten verbringt, wälzt er zwei Stunden Akten…”

“…Das zeigt eine Analyse elektronischer Patientenakten aus den USA”, ist in einem Bericht des Internehmagazins der HEALTH-CARE-COM GmbH zu entnehmen, der bereits 2016 veröffentlicht wurde. Das Magazin stützt sich dabei auf eine in der US-Zeitschrift Annals of Internal Medicine am 06.12.2016 publizierte Analyse.

Stoppt-die-e-Card Unterstützergruppe Rhein Main: Einladung zum nächstes Treffen am 5. Februar um 19.00 Uhr in Frankfurt

Die Stoppt-die-e-Card Unterstützergruppe Rhein Main lädt ein zu ihrem nächsten Treffen am Dienstag den 05.02.2019 um 19.00 Uhr in den Räumen des Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen e. V. (EPN), Vilbeler Str. 36, 60313 Frankfurt (4. Stock – Aufzug vorhanden). Der Veranstaltungsort ist von den S- und U-Bahn-Station Konstablerwache fußläufig erreichbar.

Aktuelle Themen werden u. a. sein:

Das Treffen bietet die Gelegenheit, dass sich Gegner*innen der eGk / Gematik / Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen aus der Region Rhein-Main kennenlernen, austauschen und ggf. gemeinsame Aktivitäten verabreden können. In der Gruppe arbeiten mit Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. und weitere interessierte Menschen aus der Region Rhein-Main. Wer erstmals kommen möchte wird gebeten, dies über die Mailadresse kontakt [at] ddrm.de vorher anzukündigen.

Informationen zum Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen e.V.(EPN) sind hier zu finden. Bitte beachten: Dies ist keine Veranstaltung des EPN. Sie findet lediglich in den Räumen des EPN statt.

Elektronische Patientenakte und Telematikinfrastruktur (TI): Diskussion von Ärzten und Psychotherapeuten mit Bundestagsabgeordneten am 23.01.2019 in München

Thema: Das Terminservice- und Vorsorgegesetz (TSVG)

Ein Auszug aus der Einladung: “…neben fragwürdigen Regelungen zur Behandlung psychisch Kranker sowie zur Ausweitung von Sprechstundenzeiten und Genehmigung … dass bis 2021 die gesetzlichen Krankenkassen eine elektronische Patientenakte anbieten müssen, die dann auch über das Smartphone zu bedienen wäre. Allein schon die Einrichtung der Telematikinfrastruktur (TI) mit zentraler Speicherung sensibler Gesundheitsdaten stößt auf große Skepsis in der Bevölkerung sowie auf erheblichen Widerstand bei Ärzten und Psychotherapeuten…”

Es diskutieren:

  • Eine Gruppe von Ärzten und Psychotherapeuten aus München und Münchner Umland
  • Dieter Janecek, MdB, Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen für digitale Transformation und digitale Wirtschaft
  • Daniel Föst, MdB, Vorsitzender der FDP Bayern, bau- und wohnungspolitischer Sprecher derFDP-Bundestagsfraktion.

Moderation: Dr. Andreas Meißner, Psychiater, Sprecher der Initiative „Freiheit für 1%“, die sich gegen den Zwang zur Installation der Telematikinfrastruktur wendet.

Interessent*innen sollten beachten: Anmeldung zwingend erforderlich unter psy.meissner [at] posteo.de! Begrenzte Teilnehmerzahl!

Die Begriffe sind die Griffe, mit denen wir die Dinge greifen und hoffentlich begreifen. Wer begreift „Zentrale Telematik-Infrastruktur“? Und was ist die “ARZTGEHEIMNIS-CLOUD”?

Wer begreift „Zentrale Telematik-Infrastruktur“? Mit dieser Fragestellung beginnt eine Stellungnahme, die Wilfried Deiß, Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt in Siegen, der Redaktion dieser Homepage für eine Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat. Die Stellungnahme ist ein gelungener Versuch, die ZENTRALE TELEMATIK-INFRASTRUKTUR in einfacher Sprache zu erläutern. Herr Deiß hinterfragt Begrifflichkeiten und Textbausteine der Befürworter der Telematik-Infrastruktur, in einer auch für technische Laien verständlicher Sprache. Seine Sprach- und Technik-Kritik beginnt mit der Auseinandersetzung um die Aussage “auf der Homepage der Gematik bei den Erläuterungen zur Elektronischen Gesundheitskarte… ‘Neben den Versichertenstammdaten können – mittels der Elektronischen Gesundheitskarte – später auch medizinische Daten gespeichert werden.“ Dem stellt er seine Aussage Auf der Karte’ ist NICHT auf der Karte, sondern ganz woandersgegenüber.

Die Begriffe sind die Griffe, mit denen wir die Dinge greifen und hoffentlich begreifen. Wer begreift „Zentrale Telematik-Infrastruktur“? Und was ist die “ARZTGEHEIMNIS-CLOUD”? weiterlesen

Stellungnahme des AOK-Bundesverbands zur elektronischen Patientenakte nach § 291 SGB V

In Vorbereitung der Anhörung zum Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 16.01.2018 hat der AOK-Bundesverband bereits am 14.12.2018 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

In diesem Beitrag soll lediglich die Stellungnahme der AOK zu den beabsichtigten Neuregelungen zur elektronischen Patientenakte (ePa – § 291a SGB V) bewertet werden. Stellungnahme des AOK-Bundesverbands zur elektronischen Patientenakte nach § 291 SGB V weiterlesen

Bedauerlich: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gibt unkritische Stellungnahme zur elektronischen Patientenakte ab

In einer Stellungnahme zum Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) hat die Verbraucherzentrale (vzbv) am 10.012019 auch zum Thema elektronische Patientenakte Stellung genommen: “Die verpflichtende Einführung der ePatientenakte (ePa) (§ 291 SGB V) begrüßt der vzbv daher ausdrücklich als wichtige Etappe. Die ePa ist ein innovatives Kommunikationsmittel, das Patienten mehr Möglichkeiten eröffnet, Behandlungsabläufe zu verstehen und mit zu gestalten.” (Stellungnahme S. 12)

Unterhalb der Ebene unkritischer Zustimmung benennt die vzbv dann einzelne Positionen, die diese Zustimmung leicht relativieren:

  • “…muss für Versicherte und Patienten eine Nutzung der ePA zwingend auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine Entscheidung gegen die Nutzung darf keinesfalls mit Sanktionen oder Einschränkungen bei ihrer medizinischen Versorgung verknüpft sein…”
  • “Außerdem muss der besonderen Sensibilität der Gesundheitsdaten Rechnung getragen werden, besonders mit Blick auf einen geplanten Zugriff über mobile Endgeräte wie etwa Smartphones. “

Sichere elektronische Gesundheits- und/oder Patientenakten – Realität oder Illusion?

Mit dieser Fragestellung beschäftigte sich Martin Tschirsich am 28.12.2018 auf den Chaos Communication Congress (35C3) in Leipzig in einem einstündigen Vortrag unter dem Titel All Your Gesundheitsakten Are Belong To Us. Tschirsich ist einer der Informatiker, die im Herbst 2018 die (Daten-)Sicherheit der elektronischen Gesundheitsakte von Vivy überprüften und schwerwiegende Mängel feststellten. In seinem Vortrag in Leipzig beschäftigt er sich mit den bisher in Deutschland verfügbaren elektronischen Gesundheits- und/oder Patientenakten unterschiedlichster Anbieter. Er deckte dabei eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen und datenschutztechnischen Mängeln bei den derzeit “auf dem Markt” befindlichen Angeboten für in elektronische Gesundheitsakten. Sein Vortrag hat auch bei Lobbyisten der IT-Gesundheitsindustrie für Aufmerksamkeit gesorgt und Reaktionen ausgelöst. Sichere elektronische Gesundheits- und/oder Patientenakten – Realität oder Illusion? weiterlesen