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Krankenkassenabfrage: Auskunft nach Art. 15 DSGVO beantragt – lediglich Patientenquittung erhalten

Ein Mitglied der DAK folgte der Anregung des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. und stellte einen Antrag auf Auskunft über seine bei der DAK gespeicherten Daten auf der Grundlage des Art. 15 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Diese wurde ihm verweigert, er erhielt lediglich eine Patientenquittung für den Zeitraum ab 01.01.2016. Beantragt hatte das DAK-Mitglied aber mehr: Krankenkassenabfrage: Auskunft nach Art. 15 DSGVO beantragt – lediglich Patientenquittung erhalten weiterlesen

Anfrage im Bundestag nach „Schwachstellen… der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen“

Beim 36. CCC-Kongress im Dezember 2019 wurden Schwachstellen und Sicherheitslücken beim Ausgabeprozess für verschiedene in der Telematikinfrastruktur (TI) genutzte Komponenten und Smartcards demonstriert. Es wurde deutlich, dass es für Unbefugte problemlos möglich war, einzelne Smartcards und Komponenten der TI durch die jeweiligen beteiligten Serviceprovider zu beziehen. Es gelang den CCC-Mitgliedern, sich u. a. unautorisiert einen elektronischen Heilberufeausweis und einen Praxis-Ausweis (SMC-B) zu bestellen. Auch ein Konnektor wurde den CCC-Mitgliedern unautorisiert ausgehändigt. Zusätzlich waren bei einem beauftragten Serviceprovider die Kartenanträge von 168 Ärztinnen und Ärzten zeitweise online zugänglich.Außerdem war es den Mitgliedern des CCC gelungen, unautorisiert eine elektronische Gesundheitskarte der AOK Hessen zu bestellen.

Bereits 2015 deckten Recherchen des ZDF Schwachstellen bei der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte auf, nachlesbar in der Deutschen Apothekerzeitung vom 25.06.2015.

Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 30.01.2020 eine kleine Anfrage (Bundestags-Drucksache 19/16949) mit insgesamt 21 Fragen an die Bundesregierung gestellt. Die erste und die letzte dieser Fragen lauten: Anfrage im Bundestag nach „Schwachstellen… der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen“ weiterlesen

Weiteres Bündnis für Patientendatenschutz im Gesundheitswesen gebildet

Am 25.01.2020 trafen sich in Kassel Vertreter*innen von mehr als 20 Verbänden und Initiativen, die sich – tw. schon seit einigen Jahren – mit den Risiken und Nebenwirkungen der elektronischen Gesundheitskarte, der Telematik-Infrastruktur (TI )  und der elektronischen Patientenakte auseinandersetzen.

In einer Pressemitteilung des Bündnisses werden folgende Ziele benannt:

  • Schutz der Patientenrechte bezüglich Privatsphäre und Datenschutz in Einklang mit der EU-Menschenrechtskonvention,
  • Verteidigung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung,
  • Erhalt der Freiwilligkeit statt Zwang,
  • Verteidigung des jahrhundertealten ethischen Prinzips des Berufsgeheimnisses.“

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„Patientendatenschutz“-Gesetz (Entwurf) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – hier zum nachlesen und bewerten

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG)“ wird seit 48 Stunden in den Medien besprochen und  von einschlägigen Lobbyisten aus der IT-Gesundheitsindustrie über der grünen Klee gelobt. Sie sind von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) informiert worden. Die davon betroffenen, das gemeine Volk – immerhin 70 Mio. gesetzlich versicherte Menschen in Deutschland – wurden vom Minister nicht über seine Pläne unterrichtet.

Aber inzwischen ist der Gesetzentwurf für alle interessierten Menschen zugänglich: Hier.

  • Lesen Sie selbst, was Jens Spahn mit Ihnen und Ihren Gesundheits- und Behandlungsdaten vorhat!
  • Bilden Sie sich eine eigene Meinung!
  • Und geben Sie diese kund! – z. B. durch einen Kommentar auf dieser Homepage.

„Meine Praxis bleibt bis auf weiteres TI-frei“

Unter dieser Überschrift begründet Dr. med. Ewald Proll, Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie aus Wuppertal auf seiner Homepage polemisch, gründlich und gut, warum er sich weigert, seine Praxis an die Telematik-Infrastruktur der gematik anzuschließen.Einige Auszüge:

TI heißt ‚Telematik-Infrastruktur‘. Auf der Homepage der gematik steht: … ‚Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure und Institutionen des Gesundheitswesens miteinander und ermöglicht dadurch einen organisationsübergreifenden Datenaustausch innerhalb des Gesundheitswesens.‘ Klingt verlockend. Vorläufig schließe ích meine Praxis trotzdem nicht an dieses System an – auch wenn wenn ich damit gegen das Gesetz verstoße. Dafür werde ich nach §291 SGB 5 Abs. 2b mit Honorarabzug bestraft: ich kann nämlich ohne Anschluss keinen Versichertenstammdatenabgleich machen.

Warum werde ich zum Gesetzesbrecher? „Meine Praxis bleibt bis auf weiteres TI-frei“ weiterlesen

Nachahmenswert! Wartezimmer-Info zu Telematik-Infrastruktur und elektronischer Patientenakte

Wilfried Deiß, Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt in Siegen, seit vielen Jahren engagiert in der Auseinandersetzung um die Digitalisierung im Gesundheitswesen, hat sich im Januar 2020 mit einer Stellungnahme zum Thema Telematik-Infrastruktur und Nurtzung einer elektronischen Patientenakte an die Patient*innen in seiner Praxis gewandt und diese Information auch auf seiner Homepage für alle interessierten Versicherten veröffentlicht. Nachstehend einige Auszüge:

  • Mittlerweile hat fast jeder gesetzlich versicherte Patient die eGK=Elektronische Gesundheitskarte. Aber nur eine Minderheit weiß: die eGK ist nicht nur die Bestätigung für die bestehende Krankenversicherung, sondern vor allem der SCHLÜSSEL zum DERZEIT WELTWEIT GRÖSSTEN IT-VERNETZUNGSPROJEKT WELTWEIT. Das Netzwerkprojekt heisst TELEMATIK-INFRASTRUKTUR. Diesen Begriff kennt kaum ein Patient, obwohl jeder betroffen ist. Dieses Projekt dient nicht nur der ‚Verbesserung der Kommunikation‘, sondern vor allem der dauerhaften Speicherung von Patientendaten und zur Weiterverarbeitung und Verwendung dieser Daten. Diese „Daten“ sind anders als alle anderen: es handelt sich nämlich um IHRE PERSÖNLICHE KRANKENAKTE, die bisher nur bei Ärzten gespeichert und unter dem Schutz des ARZTGEHEIMNISSES AUFBEWAHRT wird…“

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“Stoppt die e-Card!” – Unterstützergruppe Rhein Main: Einladung zum nächstes Treffen am 12. Februar um 19.00 Uhr in Frankfurt

Die “Stoppt die e-Card!” – Unterstützergruppe Rhein Main lädt ein zu ihrem nächsten Treffen am Mittwoch den 12.02.2020 um 19.00 Uhr in den Räumen des Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen e. V. (EPN), Vilbeler Str. 36, 60313 Frankfurt (4. Stock – Aufzug vorhanden). Der Veranstaltungsort ist von den S- und U-Bahn-Station Konstablerwache fußläufig erreichbar.

  • Sowohl der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unbeirrte weiter getriebene Digitalisierungs-Hype, der einerseits weitere und verschärfte Sanktionen gegen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen vorsieht, die die Anbindung ihrer Praxen an die Telematik-Infrastruktur ablehnen und andererseits den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten aufweichen soll bieten ausreichend Stoff zur Diskussion.
  • Die mangelnde Sicherheit der Telematik-Infrastruktur wurde beim CCC-Kongress Ende 2019 erneut schlaglichtartig deutlich und wirft Fragen auf.
  • Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen ist Titel einer Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Die Antwort der Bundesregierung gibt Einblicke in die „Baustelle TI“ und deren Mängel.
  • Die BundestagspetitionKeine zentrale Datenspeicherung sämtlicher Patientendaten / Anschluss von Arzt– und Psychotherapiepraxen an die Telematik-Infrastruktur (TI) nur auf freiwilliger Basis“ kann noch bis 16.01.2020 online unterzeichnet werden. Wie viele Menschen sie unterstützen, wird Aufschluss darüber geben, wie die TI-kritische Bewegung derzeit bundesweit aufgestellt ist.

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Keine Datenschutzfolgenabschätzung für die Telematikinfrastruktur: Gilt die DSGVO nicht für Bundesgesundheitsminister Spahn?

Am 19.11.2019 stellte die FDP-Bundestagsfraktion unter der Überschrift Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen eine Anfrage an die Bundesregierung.

Die Antwort der Bundesregierung auf diese Anfrage hat es in sich. In der Vorbemerkung der Bundesregierung“ spiegelt sich das Prinzip Hoffnung wider: „Die Telematikinfrastruktur ist das sichere digitale Netz des Gesundheitswesens, in dem sensible Gesundheitsdaten sicher, verschlüsselt, einrichtungs- und sektorenübergreifend in Anwendungen der Telematikinfrastruktur gespeichert sowie zwischen bekannten Kommunikationspartnern ausgetauscht werden können. Wesentliche Kernanwendung der Telematikinfrastruktur zur Unterstützung der medizinischen Versorgung der Versicherten ist die elektronische Patientenakte.Datenschutz und Datensicherheit waren und sind zentrale Anforderungen an die Telematikinfrastruktur und die elektronische Patientenakte; der höchstmögliche Schutz der Gesundheitsdaten steht dabei im Mittelpunkt. Die dafür notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen werden dabei dem Stand der Technik, aktuellen Bedrohungen sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfungen angepasst.“

Ein Mantra, das schon wenige Tage später beim CCC-Kongress in Leipzig deutlich angekratzt wurde. Zeigte es sich doch, dass es nicht so weit her ist mit den „technischen und organisatorischen Maßnahmen“ zur Sicherung der TI vor unberechtigten Zugriffen.

Vor diesem Hintergrund hat Dr. Silke Lüder, stv. Vorsitzende der Freien Ärzteschaft e. V. und Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card! am 13.01.2020 Stellung genommen zu den aktuellen Problemen in der Telematik-Infrastruktur. Diese Stellungnahme ist nachstehend in Auszügen veröffentlicht: Keine Datenschutzfolgenabschätzung für die Telematikinfrastruktur: Gilt die DSGVO nicht für Bundesgesundheitsminister Spahn? weiterlesen

Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen – eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion und die Antwort der Bundesregierung

Am 19.11.2019 stellte die FDP-Bundestagsfraktion unter Federführung des leider wenige Tage danach verstorbenen MdB Jimmy Schulz eine Anfrage an die Bundesregierung. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Anfrage hat es in sich.

Die „Vorbemerkung der Bundesregierung“ zu dieser Anfrage spiegelt das Prinzip Hoffnung wider: „Die Telematikinfrastruktur ist das sichere digitale Netz des Gesundheitswesens, in dem sensible Gesundheitsdaten sicher, verschlüsselt, einrichtungs- und sektorenübergreifend in Anwendungen der Telematikinfrastruktur gespeichert sowie zwischen bekannten Kommunikationspartnern ausgetauscht werden können. Wesentliche Kernanwendung der Telematikinfrastruktur zur Unterstützung der medizinischen Versorgung der Versicherten ist die elektronische Patientenakte.Datenschutz und Datensicherheit waren und sind zentrale Anforderungen an die Telematikinfrastruktur und die elektronische Patientenakte; der höchstmögliche Schutz der Gesundheitsdaten steht dabei im Mittelpunkt. Die dafür notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen werden dabei dem Stand der Technik, aktuellen Bedrohungen sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfungen angepasst.“ Schon wenige Tage später wurden beim CCC-Kongress in Leipzig deutlich, dass es doch nicht so weit her ist mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen“ zur Sicherung der TI vor unberechtigten Zugriffen.

Aber richtig spannend sind die Antworten auf die insgesamt 29 Fragen der FDP-Fraktion. Eine Auswahl: Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen – eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion und die Antwort der Bundesregierung weiterlesen

Mangelnde Sicherheit der Telematik-Infrastruktur: Offener Brief des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Am 10.01.2019 hat sich die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) – gestützt auf die beim CCC-Kongress im Dezember 2019 bekannt gewordenen Mängel bei der Sicherheit des Zugangs zur Telematik-Infrastruktur – mit einem Offenen Brief an Minister Spahn gewandt.Der Offene Brief ist in seiner Gesamtheit eine vernichtende Kritik an der Politik von Spahn (CDU), aber auch aller seiner Vorgänger*innen als Bundesgesundheitsminister*innen, die sich an der Digitalisierung des Gesundheitswesen durch Schaffung der gematik versucht haben.

Dieser Brief beginnt mit der Feststellung: „… mit größter Sorge haben wir von Seiten des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns aus die aktuellen Medienberichte vernommen, wonach es Mitgliedern des Chaos Computer Clubs gelungen ist, sich Zugangsberechtigungen für die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen zu beschaffen. Die Tatsache, dass sich die IT-Sicherheitsexperten über Identitäten Dritter gültige Heilberufsausweise, Praxisausweise und Gesundheitskarten zusenden lassen konnten, ist die Krönung einer unglaublichen Serie von Pleiten und Pannen bei der Einführung der TI.“

Daraus folgend macht der KVB-Vorstand „ohne Anspruch auf Vollständigkeit“ eine Auflistung von Verfehlungen und Unzulänglichkeiten in Sachen TI: Mangelnde Sicherheit der Telematik-Infrastruktur: Offener Brief des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weiterlesen