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Das e-Rezept und seine datenschutzrechtliche Problematik…

ist Gegenstand des Tätigkeitsberichts des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für 2020. In Abschnitt 4.2 des Berichts (S. 39) wird u. a. festgestellt:

  • Rezepte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sollen immer in einem zentralen Speicher in der TI abgelegt werden. Patientinnen und Patienten können dann nur wählen, ob sie die Zugangsinformationen dazu in elektronischer Form oder – nach dem Vorbild eines Bahn- oder Flugtickets – als Papierausdruck mit einem Code-Block zur Einlösung in einer Apotheke ausgehändigt bekommen wollen.Wie bei der ePA wird es auch beim E-Rezept eine Zweiklassengesellschaft geben. Menschen, die nicht die E-Rezept-App nutzen möchten oder können, erhalten keinen unmittelbaren Einblick in die über sie gespeicherten Daten oder erfolgten Zugriffe auf ihre Rezepte…

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Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“

Diese Feststellung trifft der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in Abschnitt 4.2 seines Tätigkeitsberichts für 2020.Er bekräftigt damit seine bereits im Jahr 2020 benannten Bewertungen.

Ein Auszug aus dem Tätigkeitsbericht (ab S. 36) mit den wesentlichen Kritikpunkten: Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“ weiterlesen

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: „Wir lehnen die ePA in ihrer jetzt vorliegenden Form strikt ab…“

…stellen Dr. med. Norbert Metke und Dr. med. Johannes Fechner, Vorsitzender und stv. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in einem Rundschreiben vom 25.06.2021 an die Mitglieder der KVBW fest. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: „Wir lehnen die ePA in ihrer jetzt vorliegenden Form strikt ab…“ weiterlesen

Nein zur elektronischen (Zwangs-)Patientenakte ab Geburt…

…sagt der Psychotherapeut Henning Heck von der Westfälischen Initiative zum Schutz von Patientendaten (WISPA) in einem Gespräch mit der Zeitung Westfälische Nachrichten.

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“Telematikinfrastruktur – vielfältige Interessen und Verflechtungen” / Online-Veranstaltung am Do. 24. Juni ab 19.00 Uhr mit Dr. Andreas Meißner

Achtung!

Auf Grund technischer Probleme muss für die Teilnahme an der Veranstaltung ein anderer (neuer) Einwahl-Link genutzt werden:

https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung

Es ist keine vorherige Registrierung notwendig. “Telematikinfrastruktur – vielfältige Interessen und Verflechtungen” / Online-Veranstaltung am Do. 24. Juni ab 19.00 Uhr mit Dr. Andreas Meißner weiterlesen

Schmerzensgeld i. H. v. 10.000 € aufgrund unzulässiger Weitergabe von Gesundheitsdaten

Die unzulässige Weitergabe von Gesundheitsdaten rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 . Das entschied das Landgericht Meiningen mit Urteil vom 23.12.2020 (Az. (122) 3 O 363/20.

Das Urteil ist bislang nicht frei im Internet veröffentlicht. Klageanlass und Entscheidungsgründe des Gerichts werden in einem Bericht auf Datenschutzticker.de dargestellt.

Einen Blick auf den Handel der britischen Gesundheitsbehörde NHS (National Health Service) mit Gesundheits- und Behandlungsdaten…

ermöglicht eine Petition, die am 28.05.2021 von openDemocracy veröffentlicht wurde. Unter dem Titel Matt Hancock hat in aller Stille Ihren Hausarzt aufgefordert, Ihre Gesundheitsdaten auszuhändigen. Warum? wird über den Umfang dieses Vorhabens informiert. Matt Hancock ist der Gesundheitsminister der britischen Regierung.

Dass die Krankengeschichten von mehr als 55 Mio. britischen Patient*innen, die Leistungen der britischen Gesundheitsbehörde NHS (National Health Service) in Anspruch nehmen (müssen), in einer Datenbank gespeichert werden sollen, die für akademische und kommerzielle Dritte zugänglich ist und in der Datensätze eingekauft werden können, meldete die britische Zeitung Guardian am 30.05.2021. Auszüge dieses Beitrags in deutscher Übrersetzung finden Sie hier.

Nachstehend Auszüge aus dem informativen Text der Petition:

Wenn Sie in England leben, könnten alle Ihre Begegnungen mit Ihrem Hausarzt – Informationen über Ihre körperliche, geistige und sexuelle Gesundheit – an Dritte ‚verkauft‘ werden Einen Blick auf den Handel der britischen Gesundheitsbehörde NHS (National Health Service) mit Gesundheits- und Behandlungsdaten… weiterlesen

App statt Arzt: Spahns Weg zur Plattform-Medizin – Vortrag von Dr. Silke Lüder ist online

Mit einem Gesetzes-Tsunami hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Digitalisierung des Gesundheitswesens eiligst vorangetrieben. „Minister Fleißig“ nannte ihn das Ärzteblatt bereits im Sommer 2019 und konstatierte: „16 Gesetze in 16 Monaten“. In den Jahren danach ging es im gleichen Tempo weiter.

Ist fleißig auch gut? Mit seinen Gesetzentwürfen vom Fließband macht Spahn den Weg frei für eine Plattform-Medizin, an dessen Steuer es selber, die gematik und die IT-Gesundheitsindustrie sitzen. Ärztinnen und Ärzte müssen – wider besseres Wissen – die neuen Anwendungen umsetzen, sonst drohen Strafen.

Sind Teledoktor und Totalvernetzung erstrebenswert? Wir sollten uns der unkritischen Anbetung des Digitalen widersetzen, meint Dr. Silke Lüder, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Hamburg, stv. Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft e.V. und Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card!. Ihr Vortrag vom 27.05.2021 ist hier zu sehen und zu hören. App statt Arzt: Spahns Weg zur Plattform-Medizin – Vortrag von Dr. Silke Lüder ist online weiterlesen

Offener Brief an den Sachverständigenrat Gesundheit (SVR): Elektronische Patientenakte (ePA) von Geburt an – das ist das Ende der Selbstbestimmung über die eigenen Gesundheitsdaten

Unsere Lösung heißt: Jeder Bürger bekommt bei Geburt oder Zuzug automatisch eine ePA, und er kann dann widersprechen“. Dies äußerte Professor Dr. Ferdinand M. Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR), Ende März 2021 in einem Interview mit der ÄrzteZeitung: „Wir empfehlen eine drastische Vereinfachung: wie in Dänemark und Estland den doppelten Opt-out statt des mehrfachen Opt-ins. Unsere Lösung heißt:

  • Jeder Bürger bekommt bei Geburt oder Zuzug automatisch eine ePA, und er kann dann widersprechen. Nach unserer Vorstellung hat er auch die Möglichkeit, bestimmte Bereiche zu verschatten, sodass nicht jeder Leistungserbringer alle Inhalte sehen kann. Wir halten es aber für gefährlich und falsch, dass der Patient, so wie es jetzt vorgesehen ist, Inhalte unwiederbringlich löschen kann.
  • Bezogen auf die Nutzung der Daten aus der Akte für gemeinwohldienliche Forschungszwecke schlagen wir ebenfalls eine Opt-out-Lösung vor. Wir sagen: Wer in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem versorgt wird, der sollte unter genau geregelten und kontrollierten Voraussetzungen seine Daten auch für gemeinwohldienliche Forschung zur Verfügung stellen.“

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Bayrisches Rotes Kreuz: Datenpanne bei Blutspendedienst – Gesundheitsdaten an Facebook übermittelt

Am 30.08.2019 erklärte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), dass es eine Prüfung der Homepage des Blutspendedienstes des Bayerischen Roten Kreuzes vornimmt: Anlass der Prüfung war der Einsatz von Tracking-Tools auf der Website des Blutspendedientes. Das BayLDA prüft insbesondere, ob sensible Gesundheitsdaten der Nutzer durch Facebook verarbeitet wurden… Der Blutspendedienst veröffentlicht auf seiner Website einen sog. ‚Spende-Check‘. Über diesen Check können Nutzer feststellen lassen, ob sie für eine Spende in Frage kommen. Hierzu beantwortet der Nutzer zahlreiche Fragen über seinen Gesundheitszustand. Dazu gehören u.a. Angaben zu schweren Erkrankungen, Drogenkonsum und Schwangerschaft. Auf der Website waren Tracking-Tools von Drittanbietern eingebunden, darunter auch ein Marketing-Tool von Facebook.“

In einem Beitrag vom 31.05.2021 informiert die Süddeutsche Zeitung über das Ergebnis der Untersuchung: Bayrisches Rotes Kreuz: Datenpanne bei Blutspendedienst – Gesundheitsdaten an Facebook übermittelt weiterlesen