Das ist Ergebnis einer Befragung, die die Stiftung Gesundheit im November 2024 durchführte.
Einige Ergebnisse: „ePA für Alle“: Fast die Hälfte aller Ärzt*innen fühlt sich unvorbereitet weiterlesen
Das ist Ergebnis einer Befragung, die die Stiftung Gesundheit im November 2024 durchführte.
Einige Ergebnisse: „ePA für Alle“: Fast die Hälfte aller Ärzt*innen fühlt sich unvorbereitet weiterlesen
Kurz nach der Verkündung von Gesundheitsminister Lauterbach, er „sei schon im Gespräch mit Meta, Open AI und Google“, um den Konzernen die Nutzung der Krankheitsdaten der deutschen Bevölkerung für ihre kommerziellen Zwecke zu ermöglichen, fand Ende November in Berlin der Jahreskongress der Freien Ärzteschaft statt, bei dem ganz andere Töne zu hören waren.
Diplominformatiker Prof. Ulrich Kelber äußerte als ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter auf dem Kongress schwere Bedenken gegen die ePA für alle in der jetzt vorgestellten Form. Auf das Gesundheitswesen komme nun eine unvollständig getestete „tiefgrüne Schrumpelbananensoftware“ zu, die in den Praxen reifen solle. Als „bekennender Fan der Digitalisierung“ kritisierte Kelber Sicherheitslücken, veraltete Technikkomponenten, die zentrale Datenspeicherung und die jetzige Opt-Out Regelung. Man bräuchte einen „akuten Behandlungsplan und eine Langzeitbehandlung“ für das TI-Projekt. Allerdings sehe er weder bei der jetzigen und bei möglichen zukünftigen Bundesregierungen, dass ein Umsteuern in die richtige Richtung geplant sei. Massive Kritik an elektronischer Patientenakte (ePA) von Datenschützer, Forschungsexperte und Ärzteschaft weiterlesen
Dies stellt die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider auf der Homepage des BfDI unmissverständlich fest. Um dann weiter darauf hinzuweisen:
„Menschen, die kein eigenes geeignetes Endgerät besitzen oder keines benutzen wollen (die sogenannten „Frontend-Nichtnutzer“ ohne App), bekommen nur ein eingeschränktes Zugriffsmanagement zu ihrer ePA. Diese Versicherten werden in ihrer Patientensouveränität beschränkt. Anders als Frontend-Nutzer können sie nicht mit hoher Genauigkeit festlegen, wer welche Daten sehen darf.
Datenschutzrechtlich kritisch zu bewerten ist auch, dass die Vielzahl derjenigen Menschen, die kein eigenes Endgerät haben oder nutzen wollen, auf Dauer auch keinen Einblick in ihre eigene, von ihnen selbst zu führende ePA haben.
Durch die Benachteiligung und Ungleichbehandlung dieser großen Gruppe von Versicherten hat das PDSG* eine Zweiklassengesellschaft bei der ePA geschaffen…“ „Die Ausgestaltung der ePA verstößt gegen die DSGVO“ weiterlesen
Quelle: Mastodon
“ePA – Das Ende der Schweigepflicht?” – Zu diesem Thema sprach Dr. Andreas Meißner, Psychiater in München und einer der Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) bei einer Veranstaltung am 04.11.2024 in Frankfurt. Ein Warnruf aus ärztlicher Praxis – der auch auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die elektronische Patientenakte (ePA) aufmerksam macht.
Dr. Andreas Meißner
Sein Vortrag, die Fragen aus dem Publikum und die Diskussion sind jetzt als Video hier zu sehen und zu hören.
Der Frankfurter Chirurg
Dr. Bernd Hontschik
hat ebenfalls an der Veranstaltung teilgenommen und sich zu Wort gemeldet.
Viele nützliche Informationen zur ePA, ihren Risiken und den Möglichkeiten, gegen sie Widerspruch einzulegen finden sie auf der Homepage des Bündnisses Widerspruch-ePA.
…waren Gegenstand einer Anfrage an die Bundesdatenschutzbeauftragte. Eine am Thema interessierte Bürgerin stellte ihre Anfrage und die Antworten der Behörde der Redaktion dieser Homepage zur Veröffentlichung zur Verfügung. Die elektronische Patientenakte (ePA) und die Weiterleitung von Daten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ)… weiterlesen
Das erklärt die Hamburger Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Silke Lüder, langjährige Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card!, in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Hamburger Ärzteblatts (dort S. 22). Eingangs ihres Beitrags stellt die Verfasserin fest: „Die zentrale elektronische Patientenakte (ePA) kommt 2025 nach einer 20-jährigen Planungsphase aus Pleiten, Pech und Pannen und einer milliardenschweren verlorenen Investition aus Geldern der gesetzlich Versicherten.“ Sie stellt dann Fragen:
Die „ePA für alle“ hält ihre Versprechungen nicht weiterlesen
“ePA – Das Ende der Schweigepflicht?” – Zu diesem Thema wurde im Mai 2024 von Dr. Andreas Meißner, Psychiater in München und einer der Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) ein Buch veröffentlicht.
Der Autor wird bei einer Informations- und Diskussionsveranstaltung
sein Buch vorstellen und zur Digitalisierung des Gesundheitswesens und ihre Auswirkungen auf die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten über ihre medizinischen Daten und auf die ärztliche Schweigepflicht Stellung nehmen. Ein Warnruf aus ärztlicher Praxis – der auch auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die elektronische Patientenakte (ePA) aufmerksam machen will. Die Veranstaltung kann auch als Lifestream unter der Adresse https://cvbb.galatis.de/b/iod-ot8-z6a-2ng verfolgt werden. Die elektronische Patientenakte (ePA), das Ende der ärztlichen Schweigepflicht – Vortrag und Diskussion am Mo. 4. November in Frankfurt (und an anderen Tagen in Kulmbach, Köln, Drensteinfurt, Dortmund, Bielefeld und München) weiterlesen
Dieser Tage hat die Techniker Krankenkasse (TK) begonnen, ihre 11,6 Mio. Versicherten über die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) „für alle“ zu informieren.
Dazu ist festzustellen:
Setzen! Sechs!
Oder ein Fall für eine Beschwerde beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das Aufsichtsbehörde für die bundesweit tätigen Krankenkassen ist.
In Deutschland gibt es derzeit mehr als 400 Register mit Gesundheits- und Behandlungsdaten. Geführt werden sie von Forschungseinrichtungen, Krankenhäusern, öffentlichen Einrichtungen und privatwirtschaftlich organisierten Gesellschaften und Vereinen. Die Strukturen und Formen sind unterschiedlich. Nur wenige davon sind spezialgesetzlich geregelt oder basieren auf allgemeinen gesetzlichen Grundlagen. Die meisten stützen sich bei der Datenverarbeitung auf Einwilligungen. Manche stammen aus abgeschlossenen Forschungsvorhaben, andere werden auf Patienteninitiative oder von Fachgesellschaften zu bestimmten Erkrankungen betrieben; nicht alle werden noch aktiv genutzt. Ihre Rechtsgrundlagen basieren neben der DSGVO auf einer Vielzahl unterschiedlicher Bundes- und Landesgesetze (z. b. den unterschiedlichen Krankenhausgesetzen der 16 Bundesländer). Die Register werden tw. bundesweit, tw. nur regional mit Daten befüllt und dienen unterschiedlichen Zwecken, z. B. Bundesgesundheitsministerium plant Verknüpfung der Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) mit mehr als 400 Registern mit Gesundheitsdaten weiterlesen