Janosch Dahmen (MdB, Bündnis 90 / Die Grünen) und sein Orwellscher Neusprech: Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz sei „gelebte Datensolidarität“

Der Bundestag hat am 14.12.2023 das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) sowie das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) in 2./3. Lesung beschlossen.

Unrühmlich hervorgetan hat sich in der Debatte der  Grüne Bundestagsabgeordnete Janosch Dahmen. Er verstieg sich in seinem Redebeitrag zu der Behauptung: „Dieses Gesundheitsdatennutzungsgesetz ist gelebte Datensolidarität für Innovation für Deutschland“. Das ist Neusprech in bester Orwellscher 1984-Tradition.   

Eines der Ziele, das mit dem Digital-Gesetz und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz verbunden ist: Die elektronische Patientenakte (ePA) vom „Ladenhüter“ zum Renner der Krankenkassen zu machen. Denn nur 892.134 aller gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland haben innerhalb der Jahre 2021-2023 die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) beantragt, obwohl diese Möglichkeit seit 01.01.2021 besteht. Gemessen an der Zahl von mehr als 74 Mio. gesetzlich versicherter Menschen in Deutschland sind dies lediglich 1,21 %.

Quelle: gematik / TI-Dashboard Verlauf ePA 

Diese Nutzerzahlen sollen mit Hilfe des GDNG durch faktischen Zwang und unter Nutzung der Unkenntnis eines großen Teils der Versicherten im Jahr 2025 in wenigen Wochen auf nahe 100 % gesteigert werden.

Zwar ist eine sogenannte opt-out-Möglichkeit für die ePA beschlossen worden; eine Möglichkeit, sich individuell vom Zwang zur Freigabe der eigenen Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten zu entziehen. Aber viele Menschen werden diese Möglichkeit aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen (können): Denn für viele Patient*innen,

  • die nicht privilegiert sind,
  • die sich nicht mit den neuen gesetzlichen Regelungen auskennen,
  • die wenig Zeit haben,
  • deren Sprachkenntnisse oder Bildung begrenzt sind oder
  • die älter sind,

ist es eine zu hohe Hürde, bei ihrer Krankenkasse schriftlich oder digital aktiv der faktischen Zwangs-ePA widersprechen zu müssen.

Dank DSGVO müssen alle Betreiber*innen von Internetseiten nach der Einwilligung der Nutzer*innen fragen, wenn sie deren Daten über das technisch notwendige Muss hinaus für sich oder Dritte nutzen wollen. Aber ausgerechnet die in der ePA gesammelten Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten sollen ohne informierte und freiwilllige Zustimmung der Betroffenen den Krankenkassen, Forschungsinstituten und privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Verfügung stehen.

Das ist nicht „Datensolidarität“ sondern Datenenteignung!

Denn Solidarität (von lateinisch solidus „gediegen, echt, fest“) bezeichnet

  • eine freiwillige Haltung der Verbundenheit mit (und Unterstützung von) Ideen, Aktivitäten und Zielen anderer,
  • einen freiwilligen Zusammenhalt zwischen gleichgesinnten Individuen und Gruppen und
  • den freiwilligen Einsatz für gemeinsame Werte.

Davon sind die von Janosch Dahmen gelobten Gesetze weit entfernt.

 

 

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