Schlagwort-Archiv: Telematikinfrastruktur

Österreich: Sanktionen für Versicherte, die die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) verweigern

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich ist vergleichbar mit der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem damit verbundenen telematischen System im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland. Einer der wesentlichen Unterschiede: Der Gesetzgeber in Österreich hat beschlossen, dass die Gesundheits- und Behandlungsdaten aller gesetzlich krankenversicherten Menschen in ELGA elektronisch zentral erfasst werden. Versicherte, die dies nicht möchten, müssen dies ausdrücklich beantragen (<opt-out>). ARGE DATEN, die österreichische Gesellschaft für Datenschutz, hat in einer Veröffentlichung darüber informiert, wie Versicherte in Österreich sich der Speicherung ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten entziehen können. Ein aufwendiges Verfahren, das den Grundsätzen der informationellen Selbstbestimmung Hohn spricht!

Im Zuge der Corona-Pandemie erhöht die österreichische Bundesregierung jetzt den Druck auf die ELGA-Verweigerer*innen. Österreich: Sanktionen für Versicherte, die die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) verweigern weiterlesen

„Elektronische Patientenakte – Schweigepflicht in Gefahr!“ – Onlinevortrag von Dr. Andreas Meißner (Psychiater und Psychotherapeut)

Alle Daten beim Arzt immer gleich verfügbar! Was gut klingt, birgt viele Risiken. Seit Januar müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Die Daten dafür werden zentral auf Servern von Firmen wie IBM gespeichert, die die e-Akte für die Krankenkassen entwickelt haben. Server und Clouds sind jedoch angreifbar – in Finnland etwa werden Tausende Psychotherapiepatienten mit ihren gehackten Daten erpresst. Auch aus Frankreich wurde vor einigen Tagen bekannt, dass Gesundheits- und andere Daten von nahezu 0,5 Mio. Menschen gehackt und in Umlauf gebracht wurden. „Elektronische Patientenakte – Schweigepflicht in Gefahr!“ – Onlinevortrag von Dr. Andreas Meißner (Psychiater und Psychotherapeut) weiterlesen

„Die ePA braucht das Erlebnis des Nutzens“ – oder: Wie man sich die Welt schön reden kann

Ein Interview mit Dr. Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der gematik. Mit Plattheiten wie

  • „Ich bin fest davon überzeugt, dass man die ePA regelmäßig pflegen sollte, egal ob man krank oder gesund ist. Der Gesunde kann jetzt schon gesunde Befunde ablegen und dieser Normalbefund kann als Referenz wichtig werden, um Veränderungen zu erkennen. Der chronisch Kranke kann sich Doppeluntersuchungen ersparen und zielgerichtete Therapien bekommen.“

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App statt Arzt: Spahns Weg zur Plattform-Medizin

Dr. Silke Lüder. Fachärztin für Allgemeinmedizin in Hamburg und Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card! Hat in einem Beitrag für das Hamburger Ärzteblatt (Ausgabe 02/2021) zu diesem Thema Stellung genommen.

…sind Teledoktor und Totalvernetzung wirklich erstrebenswert?“ fragt die Verfasserin eingangs ihres Beitrags. Um dann festzustellen: „Wir sollten uns der unkritischen Anbetung des Digitalen widersetzen…“

Aus Sicht einer Ärztin bewertet Dr. Silke Lüder die neuen digitalen „Angebote“ im Gesundheitswesen, die Gesetzesflut aus dem Hause des Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) und die von Spahn durchgesetzten Veränderungen in den Strukturen der gematik, aber auch die Besetzung von Schlüsselpositionen in der gematik mit (politischen und wirtschaftlichen ) Weggefährten des Ministers. Lesenswert!

 

Gesellschaft für Informatik begrüßt Verfassungsbeschwerde gegen das Digitale-Versorgung-Gesetz und fordert strenge Vorgaben für die IT-Sicherheit

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens darf nach Auffassung des Präsidiumsarbeitskreises (PAK) Datenschutz und Datensicherheit der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) nicht an mangelnder IT-Sicherheit scheitern. Dies geht aus einer Stellungnahme der GI vom 16.02.2021 hervor.
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„Elektronische Patientenakte – Schweigepflicht in Gefahr!“ Onlinevortrag von Dr. Andreas Meißner (Psychiater und Psychotherapeut) am 23.02.2021

Alle Daten beim Arzt immer gleich verfügbar! Was gut klingt, birgt viele Risiken. Seit Januar müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Die Daten dafür werden zentral auf Servern von Firmen wie IBM gespeichert, die die e-Akte für die Krankenkassen entwickelt haben. Server und Clouds sind jedoch angreifbar – in Finnland etwa werden Tausende Psychotherapiepatienten mit ihren gehackten Daten erpresst. Und nachhaltig ist das Ganze leider außerdem nicht.

Dr. Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut, hat für das Bündnis
für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS)
letztes Jahr eine Bundestagspetition zu dieser Thematik in Berlin vertreten. Er wird in seinem Vortrag auch aus seiner eigenen Praxisarbeit heraus aufzeigen, inwiefern Nutzen und Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte fraglich sind und die Schweigepflicht gefährdet wird. „Elektronische Patientenakte – Schweigepflicht in Gefahr!“ Onlinevortrag von Dr. Andreas Meißner (Psychiater und Psychotherapeut) am 23.02.2021 weiterlesen

Gehören Metadaten zum Arztgeheimnis? oder: Sind Sie schon von Ihrer Krankenkasse über die Elektronische Patientenakte informiert worden?

fragt Wilfried Deiß, Facharzt für Innere Medizin / Hausarzt aus Siegen in einem Offenen Brief (nicht nur) seine Patient*innen.

Der aktuelle Anlass erscheine banal, so Deiß: Ihre Krankenkasse wird Sie fragen, ob sie die elektronische Patientenakte (=ePA) nutzen möchten. Die ePA ist sozusagen das zentrale Projekt der Gesundheitsdaten-Cloud, nämlich die Speicherung von Arztberichten von Fachärzten und Krankenhäusern. Sie sollen konkret die Frage beantworten, ob Ihre Arztberichte/ Krankenakte nicht nur in der Arztpraxis, sondern auch als Kopie in der Gesundheitsdaten-Cloud gespeichert werden sollen. Das ist Inhalt der Spahn’schen Digitalisierungsgesetze,,,“ Gehören Metadaten zum Arztgeheimnis? oder: Sind Sie schon von Ihrer Krankenkasse über die Elektronische Patientenakte informiert worden? weiterlesen

Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7” / Datenschutz am Boden? – Mitschnitt der Online-Veranstaltung veröffentlicht

Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7”/– Datenschutz am Boden? – dies war Thema einer Online-Veranstaltung am 04.02.2021.

  • Der Psychiater und Psychotherapeut Dr. med. Andreas Meißner (Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht) nahm Stellung zum Nutzen einer ePA aus ärztlicher Sicht;
  • der Dipl.-Informatiker Thomas Maus ging auf technische Fragestellungen und Probleme der ePA ein.

Ein Mitschnitt der Veranstaltung (Dauer: 1:41 Std.) ist hier hinterlegt. Die Präsentation, die Thomas Maus in seinem Vortrag nutzte, hat er freundlicher Weise den Veranstaltern auszugsweise zur Veröffentlichung überlassen. Sie ist hier nachlesbar.

Der ursprünglich ebenfalls geplante Vortrag des Rechtsanwalts Jan Kuhlmann zum Thema (Datenschutz-)rechtliche Fragen im Kontext der ePA musste leider aus technischen Gründen kurz nach Beginn beendet werden. Er wird zu einem späteren Zeitpunkt in geeigneter Form veröffentlicht.

 

Technische Fragestellungen und Probleme der elektronischen Patientenakten (ePA)…

waren eines der drei Themen, der Online-Veranstaltung Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7” – Datenschutz am Boden? am 04.02.2021, zu der der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V., die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, die regionale Gruppe Patientendatenschützer Rhein-Main und der Club Voltaire Frankfurt eingeladen hatten. 

Neben dem Psychiater und Psychotherapeuten Dr. med. Andreas Meißner (Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht),der zum Nutzen einer ePA aus ärztlicher Sicht Stellung nahm und dem Juristen Jan Kuhlmann, der (datenschutz-)rechtliche Fragen im Kontext der ePA ansprach, informierte der Dipl.-Informatiker Thomas Maus über technische Fragestellungen und Probleme der ePA. Thomas Maus gliederte seinen Beitrag in mehrere Teile:

Welche (nachteiligen) Folgen für ihn selbst und sein familiäres Umfeld kann es haben, wenn ein Mensch sich erstens für die Nutzung einer ePA entscheidet und zweiten auch von der Möglichkeit einer „Datenspende“ seiner Gesundheits- und Behandlungsdaten Gebrauch macht? Technische Fragestellungen und Probleme der elektronischen Patientenakten (ePA)… weiterlesen

Auch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts – die politische und juristische Auseinandersetzung um die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen geht weiter

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 20.01.2021 über zwei Klagen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGk) entschieden. Die Kläger*innen lehnen die Verwendung der eGK aus Datensicherheitsgründen ab und wollten ihre Krankenkassen verpflichtet sehen, ihnen ersatzweise papiergebundene Berechtigungsnachweise zur Inanspruchnahme kassen(zahn)ärztlicher Leistungen auszustellen. Mit diesem Begehren sind die Kläger*innen vor dem BSG gescheitert. Das BSG hat festgestellt, dass gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis („Krankenschein“) als Ersatz für eine elektronische Gesundheitskarte (eGk) verlangen können. Es legte in seiner Entscheidung dar, dass der Gesetzgeber mit der eGk legitime Ziele verfolge und auf der eGk selbst die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt sei. (siehe Pressemitteilung des BSG vom 20.01.2021).

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. bedauert diese Entscheidung des Bundessozialgerichts, stellt aber zugleich fest, dass damit die politische und juristische Auseinandersetzung um die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen, die sogenannte Telematik-Infrastruktur, nicht zu Ende ist.

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