Schlagwort-Archive: PDSG

Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG): Lobby-Gruppen, Unternehmen und Teile der CDU-CSU fordern erweiterte Zugriffsrechte auf Gesundheits- und Behandlungsdaten

Der Entwurf des Patientenrechte-Datenschutz-Gesetzes (PDSG) wird derzeit im Bundestag beraten. Am 27.05.2020 war die parlamentarische Anhörung von Verbänden und Sachverständigen.

Zum Thema Nutzung von Behandlungs- und Gesundheitsdaten durch Privatunternehmen haben sich diverse Lobby-Verbände zu Wort gemeldet, denen die mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) erweiterten Zugriffsrechte auf die Daten der 70 Mio. gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland nicht ausreichen. Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG): Lobby-Gruppen, Unternehmen und Teile der CDU-CSU fordern erweiterte Zugriffsrechte auf Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen

Spahns Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) – eine Kritik aus ärztlicher Sicht

Der Gesetzgeber maßt sich an, völlig praxisferne und unsichere Regelungen zu treffen, die tief in die Abläufe in den Arztpraxen eingreifen, noch mehr Bürokratie schaffen und von denen weder Ärzte noch Patienten profitieren. Im Gegenteil, das Ganze schadet der medizinischen Versorgung extrem.“ So fasst Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft und Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card! ihre Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) zusammen.

In einer umfangreichen Stellungnahme vom 31.05.2020 stellt Frau Dr. Lüder eingangs fest: Die Digitalisierung von Daten im Gesundheitswesen ist entgegen vieler anderslautender Behauptungen weit vorangeschritten. Nahezu alle Arztpraxen und Kliniken arbeiten mit digitalen Geräten und Akten. Auch ohne staatlichen Zwang hat sich das moderne Arbeiten zum Nutzen des Workflows und der Effizienz von Praxen und Kliniken durchgesetzt – immer orientiert am Nutzen für die Patientenbehandlung.“ Sie kritisiert die Gesetzgebungsflut von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): Während der Corona-Krise werden im Eilverfahren neue Gesetze durchgepeitscht, bei denen der konkrete Patientennutzen, die Anwenderfreundlichkeit und die Gewährung der informationellen Selbstbestimmung hinten herunterfallen. Schon im Digitale-Versorgung-Gesetz (April 2020) wurde darauf verzichtet, die künftigen Gesundheits-Apps vor Einführung unabhängig daraufhin zu prüfen, ob sie einen medizinischen Nutzen bringen. Im Vordergund stand eher, der IT-Industrie schnell Absatzchancen zu ermöglichen.“ Spahns Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) – eine Kritik aus ärztlicher Sicht weiterlesen

„Viel ist nie genug, wir wollen immer noch mehr“ – Industrieverbände fordern erweiterte Zugriffsrechte auf Gesundheits- und Behandlungsdaten

Mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz),  das am 19.12.2019 in Kraft getreten ist, wurden u. a. neue zentrale Datensammlungen von Gesundheits- und Behandlungsdaten geschaffen. In einer Stellungnahme der Digitale Gesellschaft e. V. wird dazu kritisch festgestellt, dass damit ein „Profiling mit Gesundheitsdaten durch die Krankenkassensowie eine Zentralisierung von Gesundheitsdatenermöglicht wird. Die Digitale Gesellschaft erklärt dazu: Explizites Ziel des Gesetzes ist es, eine bessere Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zu ermöglichen, da die ‚Sozialdaten der Krankenkassen‘ als ‚eine wertvolle Datenquelle‘ betrachtet werden. Da die Daten bisher zu wenig genutzt würden, soll der Zugang erleichtert werden, ‚um eine breite wissenschaftliche Nutzung unter Wahrung des Sozialdatenschutzes zu ermöglichen‘. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen fungiert als Datensammelstelle aller Daten aus den Krankenkassen. Dieser gibt die Daten an ein Forschungsdatenzentrum weiter. Die Daten sollen selbstverständlich auch zur Steuerung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in der GKV dienen. Vorgesehen ist eine Pseudonymisierung der Daten. Dass weder Pseudonymisierung noch Anonymisierung in Zeiten von big data dazu führen, dass die Daten nicht wieder zur Identifikation einzelner Patienten und Patientinnen genutzt werden können, hat eine wissenschaftliche Untersuchung gerade (noch einmal) gezeigt.“

Acht Verbänden der Biotechnologie-, Elektro-, Medizintechnik- und Pharmaindustrie ist dies nicht genug. Sie fordern in einer Stellungnahme zum Entwurf des Patientenrechte-Datenschutz-Gesetz (PDSG) Zugriffsrechte auf diese Daten auch für die Privatunternehmen ihrer Branchen. In einer Stellungnahme  unter dem Titel Gesundheitsdaten retten Leben: geregelten Zugang und Nutzung für private Forschungermöglichen“ fordern sie:

Um die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung in Deutschland umfassend zu nutzen, braucht es einheitliche Regelnf ür den transparenten Zugang zu Versorgungs-und Forschungsdaten. Das gilt nicht nur für forschende Institute, sondern auch für die forschende Gesundheitswirtschaft… Datenfreigabe schafft Mehrwert für die Forschung. Die Verbände der eHealth-Allianz begrüßen, dass im Gesetzentwurf zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erstmalig die Rechtsgrundlage für eine freiwillige Datenfreigabe über die elektronische Patientenakte (ePA) geschaffen wurde… Die Erweiterung der Datenfreigabe im Gesetzentwurf auf alle Dokumente und Daten der ePA bietet der Forschung deshalb einen echten Mehrwert… Antragsberechtigung der privaten Forschung beim Forschungsdatenzentrum ermöglichen. Dennoch bleibt das Potenzial privater Forschung ungenutzt. Auch nach dem Gesetzentwurf zum PDSG bleibt die Antragsberechtigung beim Forschungsdatenzentrum ausschließlich auf die Selbstverwaltung und der öffentlichen Forschung begrenzt.Dies trifft ebenfalls für die Daten der ePA zu. Der Ausschluss privater Forschung von der Antragsberechtigung beim Forschungsdatenzentrum ist nicht sachgerecht und zukunftsweisend… Notwendig ist aus Sicht der Verbände der eHealth-Allianz die Ergänzung eines eigenständigen Antragsrechts der privaten Forschung beim Forschungsdatenzentrum und damit die Ergänzung als berechtigte Institution nach § 303e Absatz 1SGB V…“

Die Verbände, die die oben auszugsweise zitierte Stellungnahme abgegeben haben.

Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG): Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert Verbesserungen beim Datenschutz

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erarbeitet. Über diese Stellungnahme wird der Bundesrat in seiner Sitzung am 15.05.2020 beraten und entscheiden.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats äußert zu mehreren Punkten insbesondere datenschutzrechtliche Bedenken: Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG): Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert Verbesserungen beim Datenschutz weiterlesen

Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Patientendaten-Schutzgesetz veröffentlicht

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat am 03.04.2020 seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG) veröffentlicht. Darin erklärt er eingangs: „Ich unterstütze die Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere soweit sie Verbesserungen für die Versicherten bringt. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Gesundheitsdaten ist die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit dabei von herausragender Bedeutung… im Hinblick auf die Umsetzung dieser Prämissen weist der Gesetzentwurf noch wesentliche datenschutzrechtliche Defizite auf, z.B. in Bezug auf das Zugriffsmanagement der ePA und die Freigabe von Daten für die Forschung…“ Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Patientendaten-Schutzgesetz veröffentlicht weiterlesen

Patientendaten in den Wolken (Cloud), Datenschutz am Boden? – Veranstaltung am 21. April in Frankfurt

Bitte beachten: Diese Veranstaltung wurde von der Frankfurt University of Applied Sciences abgesagt.

Eine Veranstaltung von dieDatenschützer Rhein Main in Kooperation mit der Frankfurt University of Applied Sciences im Rahmen der Veranstaltungsreihe Datenschutz aktuell

  • am 21. April 2020 von 17:30 – 21:00 Uhr
  • in der Frankfurt University of Applied Sciences, Nibelungenplatz 1, Frankfurt am Main, Raum 111/112
  • Der Eintritt ist frei.

Selten waren Sorgen um die Würde des Menschen und die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte so berechtigt wie in den letzten Monaten. Seit dem Amtsantritt des derzeitigen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn kommen in rascher Folge Gesetze zur Abstimmung, die massiv Einfluss nehmen auf die Persönlichkeitsrechte von Patient*innen und Versicherten. Unter dem Begriff ‚Digitalisierung‘ wurde und wird in immer neuen Gesetzen der Zugriff auf Patient*innen- und Gesundheitsdaten für eine zentralisierte Datenspeicherung und -verarbeitung legitimiert. Drei Beispiele: Patientendaten in den Wolken (Cloud), Datenschutz am Boden? – Veranstaltung am 21. April in Frankfurt weiterlesen

Der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Spahn zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) hält nicht, was sein Name verspricht – Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten aus Baden-Württemberg

Am 30.01.2020 legte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur vor: das sogenannte „Patientendaten-Schutzgesetz“ (PDSG). Der neuerliche Gesetzentwurf ist aus Sicht von Spahn notwendig geworden, weil die ursprünglich im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Digitalen Versorgungsgesetz (DGV) vorgesehenen Neuregelungen zur Wiederbelebung des Projektes einer elektronischen Patientenakte (ePA) wegen datenschutzrechtlicher Mängel auf breiten Widerstand gestoßen waren. Spahn hatte deswegen beschlossen, die entsprechenden Regelungen aus dem DVG auszugliedern und – überarbeitet – in ein eigenes Datenschutzgesetz zu überführen. Dabei sollen nunmehr gleich weitere Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen auf den Weg gebracht werden.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat den Gesetzentwurf aus dem Hause Spahn wie folgt bewertet:vom 27.02.2020: Der nunmehr vorgelegte Entwurf wird der Bezeichnung als ‚Patientendaten-Schutzgesetz‘ nicht gerecht und bleibt grundlegend überarbeitungsbedürftig:

Der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Spahn zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) hält nicht, was sein Name verspricht – Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten aus Baden-Württemberg weiterlesen

Offener Brief von Psychotherapeut*innen an Berufsverbände, Kassenärztliche Vereinigungen und Kammern der Psychotherapeut*innen: „Wir fordern klare Worte und Taten für den Datenschutz!“

Eine überregionale und verbandsübergreifende Arbeitsgruppe von Psychotherapeut*innen hat sich in einem Offenen Brief an Berufsverbände von Psychotherapeut*innen, Kassenärztliche Vereinigungen und Kammern der Psychotherapeut*innen und von diesen „klare Worte und Taten für den Datenschutz“ gefordert.

Die Verfasser*innen erklären: Nach einer erschreckenden, nicht enden wollenden Pannenserie im Zusammenhang mit der sog. ‚Telematik-Infrastruktur des Gesundheitswesens‘ (TI) fordern wir alle Vertreter*innen der Psychotherapeut*innen in Kammern, KVen und Berufsverbänden sowie die Politik energisch auf, sich vehement für den Datenschutz in der TI und für Eindeutigkeit in der Gesetzgebung einzusetzen… Der aktuelle Entwurf des PDSG (das sogenannte Patienten-Datenschutz-Gesetz) der wie zuvor das DVG (das Digitale-Versorgung-Gesetz)  in Windeseile durch den Bundestag gebracht werden soll, wirft zusätzlich viele neue Fragen auf, bevor die bestehenden beantwortet sind. Auch uns geht es darum, die EDV-Rahmenbedingungen unserer Arbeit sinnvoll weiterzuentwickeln. Doch das benötigt unsere Expertise und keine gesetzgeberischen Temporekorde! … Wir wollen und müssen als Psychotherapeut*innen die gesetzliche Schweigepflicht respektieren, doch die neuen Gesetze zur vernetzten Digitalisierung im Gesundheitswesen machen uns dies fast unmöglich und stehen dazu im Konflikt.Von unseren Kammern, den Berufsverbänden und den KVen fordern wir, sich endlich entschieden gegen eine Politik aufzustellen, die die wertvollen Gesundheitsdaten der Bürger*innen gratis an zentrale Server liefern möchte, auf denen der Schutz vor den Begehrlichkeiten der TI-Lobbyisten und auch der staatlichen Kontrolle nicht mehr gewährleistet ist.“

Daran anschließend machen die Verfasser*innen des Offenen Briefs in 16 Punkten deutlich, welche Erwartungen sie in diesem Zusammenhang an ihre berufsständischen Vertreter*innen und Verbände haben.

Am Ende ihres Offenen Briefs stellen die Verfasser*innen fest: Digitalisierung muss dem Menschen dienen, nicht umgekehrt! Die eingesetzte Technik muss so sicher wie resilient gegen technische Störungen, Ausfälle und böswillige Angriffe sein. Bisher erfüllt die TI diese grundlegenden Anforderungen nicht. Fordern Sie das bitte gemeinsam mit uns ein!“

Die Arbeitsgruppe TI-Datenschutz (vertreten durch Hildegard Huschka, Christine Laufersweiler-Plass, Gabriele Späh und Günter Steigerwald) ruft die Psychotherapeut*innen in Deutschland dazu auf, den Offenen Brief zu unterstützen und zu unterzeichnen.

Sie erreichen die Arbeitsgruppe TI-Datenschutz per Mail unter ag.datenschutz [at] gmail.com.

„Patientendatenschutz“-Gesetz (Entwurf) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – hier zum nachlesen und bewerten

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG)“ wird seit 48 Stunden in den Medien besprochen und  von einschlägigen Lobbyisten aus der IT-Gesundheitsindustrie über der grünen Klee gelobt. Sie sind von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) informiert worden. Die davon betroffenen, das gemeine Volk – immerhin 70 Mio. gesetzlich versicherte Menschen in Deutschland – wurden vom Minister nicht über seine Pläne unterrichtet.

Aber inzwischen ist der Gesetzentwurf für alle interessierten Menschen zugänglich: Hier.

  • Lesen Sie selbst, was Jens Spahn mit Ihnen und Ihren Gesundheits- und Behandlungsdaten vorhat!
  • Bilden Sie sich eine eigene Meinung!
  • Und geben Sie diese kund! – z. B. durch einen Kommentar auf dieser Homepage.