Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG): Lobby-Gruppen, Unternehmen und Teile der CDU-CSU fordern erweiterte Zugriffsrechte auf Gesundheits- und Behandlungsdaten

Der Entwurf des Patientenrechte-Datenschutz-Gesetzes (PDSG) wird derzeit im Bundestag beraten. Am 27.05.2020 war die parlamentarische Anhörung von Verbänden und Sachverständigen.

Zum Thema Nutzung von Behandlungs- und Gesundheitsdaten durch Privatunternehmen haben sich diverse Lobby-Verbände zu Wort gemeldet, denen die mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) erweiterten Zugriffsrechte auf die Daten der 70 Mio. gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland nicht ausreichen.

  • Acht Verbände der sogenannten eHealth-Allianz veröffentlichten zur PDSG-Anhörung ein gemeinsames Positionspapier. Sie fordern darin unter dem Titel „Gesundheitsdaten retten Leben: geregelten Zugang und Nutzung für private Forschungermöglichen“ u. a.: Um die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung in Deutschland umfassend zu nutzen, braucht es einheitliche Regelnf ür den transparenten Zugang zu Versorgungs-und Forschungsdaten. Das gilt nicht nur für forschende Institute, sondern auch für die forschende Gesundheitswirtschaft… Datenfreigabe schafft Mehrwert für die Forschung. Die Verbände der eHealth-Allianz begrüßen, dass im Gesetzentwurf zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erstmalig die Rechtsgrundlage für eine freiwillige Datenfreigabe über die elektronische Patientenakte (ePA) geschaffen wurde… Die Erweiterung der Datenfreigabe im Gesetzentwurf auf alle Dokumente und Daten der ePA bietet der Forschung deshalb einen echten Mehrwert… Antragsberechtigung der privaten Forschung beim Forschungsdatenzentrum ermöglichen. Dennoch bleibt das Potenzial privater Forschung ungenutzt. Auch nach dem Gesetzentwurf zum PDSG bleibt die Antragsberechtigung beim Forschungsdatenzentrum ausschließlich auf die Selbstverwaltung und der öffentlichen Forschung begrenzt.Dies trifft ebenfalls für die Daten der ePA zu. Der Ausschluss privater Forschung von der Antragsberechtigung beim Forschungsdatenzentrum ist nicht sachgerecht und zukunftsweisend… Notwendig ist aus Sicht der Verbände der eHealth-Allianz die Ergänzung eines eigenständigen Antragsrechts der privaten Forschung beim Forschungsdatenzentrum und damit die Ergänzung als berechtigte Institution nach § 303e Absatz 1SGB V…“
  • Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert einen Zugang der Medizinprodukte-Unternehmen zu versorgungsrelevanten und medizinischen Daten. “Daten sind die Bodenschätze von morgen. Wenn Deutschland ein zukunftsfähiger Industriestandort bleiben will, braucht es jetzt den politischen Willen und die entsprechenden Weichenstellungen, diese Schätze auch industriell heben zu wollen”, erklärt BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll Möll. Der BVMed hat deshalb noch ein eigenes Positionspapier mit dem Titel “Mehr Nutzen für die Gesundheitsversorgung durch den Zugang zu Daten für Medizinproduktehersteller” vorgelegt.
  • EHALTHCOM, das Lobby-Magazin der IT-Gesundheitsindustrie, macht zudem darauf aufmerksam, dass auch Teilen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die industriefreundliche Gesundheitspolitik von Minister Spahn (CDU) noch nicht ausreicht. In einem Beitrag wird dazu festgestellt, dass CDU/CSU-Politiker rebellieren“. Im Vorfeld der PDSG-Anhörung sei ein Positionspapier der AG Gesundheit der CDU/CSU-Bundstagsfraktion bekannt geworden, in dem dafür plädiert werde, „dass auch Industrieunternehmen ein Antragsrecht beim Forschungsdatenzentrum bekommen sollen. Die Formulierung ist so gewählt, dass dieses Antragsrecht als eine ‚Perspektive‘ verstanden werden kann. Der Blick geht also über das PDSG hinaus…“

Mit weiteren Angriffen auf die informationelle Selbstbestimmung der gesetzlich Versicherten und auf Ihr Recht auf Schutz ihrer sensiblen und besonders geschützten Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) ist auch in den kommenden Monaten zu rechnen.

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