Schlagwort-Archiv: Patientenrechte

Bundesverwaltungsgericht setzt privaten Krankenversicherungen klare Grenzen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Private Krankenversicherungen dürfen Diagnosen, die sie aus eingereichten Rechnungen ihrer Versicherten zur Erstattung erhalten, nicht ohne Einwilligung der Versicherten für die Empfehlung von Vorsorgeprogrammen auswerten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 06.03.2026 (Aktenzeichen: 6 C 7.24).

Der Anlass: Eine Krankenversicherung hatte die zur Kostenübernahme eingereichten Rechnungen ihrer Versicherten dahingehend analysiert, ihnen passende Vorsorgeprogramme (z. B. zur Vorbeugung von Rückenleiden oder Coaching beim Umgang mit Diabetes oder Asthma) zu empfehlen.  Bundesverwaltungsgericht setzt privaten Krankenversicherungen klare Grenzen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten weiterlesen

Klage gegen die zentrale Sammlung von hochsensiblen Gesundheitsinformationen beim Forschungsdatenzentrum (FDZ) wird fortgesetzt

Die beiden Gerichtsverfahren am Berliner und am Frankfurter Sozialgericht gegen die zentrale Speicherung der Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten wird nun fortgesetzt: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC) und ein anonym bleiben wollender Kläger wehren sich seit 2022. Sie waren bereits 2022 und 2023 teilweise erfolgreich. Nun haben sie – nachdem das Forschungsdatenzentrum (FDZ) seit Oktober 2025 teilweise arbeitsfähig ist und Daten heraus gib – das Verfahren fortgesetzt und den beiden Sozialgerichten weitere Schriftsätze ein.

Die beiden Kläger*innen kritisieren, dass gegen die Sammlung ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten keine Möglichkeit des Widerspruchs vorgesehen ist. Zudem sehen sie unnötige Sicherheitsrisiken in der zentralen Datenbank mit Gesundheitsinformationen aller 73 Mio. gesetzlich Versicherten. GFF und CCC sehen in der zentralen Datenbank Verstöße gegen das Grundrecht, selbst über die eigenen Daten zu bestimmen, und gegen das Datenschutzrecht der Europäischen Union. Das Verfahren ruhte zwischenzeitlich, weil das FDZ jahrelang gar nicht arbeitsfähig war und kein IT-Sicherheitskonzept vorlegen konnte.

Gesundheitsdaten brauchen zwingend angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um sie zu schützen. Und alle Versicherten sollten endlich das Recht bekommen, dieser zentralen Datensammlung zu widersprechen“, sagt Constanze Kurz, Klägerin und Sprecherin des CCC. „Es wird höchste Zeit, dass das Verfahren fortgeführt wird, denn es braucht Klarheit zur Sicherheit und zum Widerspruchsrecht, schon weil inzwischen der Kreis der nutzungsberechtigten Stellen ganz erheblich erweitert wurde.“

Das 2019 in Kraft getretene „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) sieht vor, dass die Krankenkassen unter anderem ärztliche Diagnosen, Daten zu Krankenhausaufenthalten und zu Medikamenten ihrer Versicherten übermitteln. Diese Daten wurden 2022 in einer Datenbank zusammengeführt, werden jährlich ergänzt und jahrzehntelang gespeichert. Zwischenzeitlich wurde die Speicherdauer auf 100 Jahre verlängert. Privatversicherte erfasst die Datenbank nicht.

Das FDZ soll Zugang zu den gesammelten Abrechnungsdaten aller gesetzlich Versicherten an interessierte Dritte nach Antragstellung ermöglichen. Seit Oktober 2025 ist es teilweise arbeitsfähig und gibt diese Daten heraus. Daher setzen die Kläger*innen das Verfahren fort.

Für die Übermittlung der Daten werden nur Namen, Geburtstag und -monat der Versicherten entfernt. Ein Gutachten des Kryptografie-Professors Dominique Schröder hat deutlich aufgezeigt, dass diese sogenannte Pseudonymisierung die Versicherten nicht ausreichend schützt: Durch den Abgleich mit anderen Datensätzen lassen sie sich ohne großen Aufwand doch wieder identifizieren.

Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt und sind ein lukratives Ziel für Kriminelle. Forschung darf daher nur unter ausreichenden Schutzmaßnahmen stattfinden“, sagt Jürgen Bering, Jurist bei der GFF.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der GFF.

Gesundheitsministerin Nina Warken: Große Pläne für die – auch kommerzielle – Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten! Wo bleiben Patient*innen-Souveränität und Datenschutz?

Was ihre Vorgänger Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) zwar auf die Strecke gebracht, aber noch nicht vollendet haben, will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit ihrer Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege weiterentwickeln. Sie will den den Aufbau einer der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen, nicht nur in Deutschland oder der Europäischen Union, sondern perspektivisch auch weltweit.

Vollmundig erklärt WarkenDigitale Innovationen müssen noch stärker in den Versorgungsalltag integriert werden… Durch die rasanten Entwicklungen, insbesondere in der Künstlichen Intelligenz, können Diagnosen präziser erfolgen, Verwaltungsprozesse beschleunigt und große Datenmengen viel schneller verarbeitet werden. All diese Möglichkeiten müssen wir zum Nutzen aller viel stärker nutzen…“ Gesundheitsministerin Nina Warken: Große Pläne für die – auch kommerzielle – Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten! Wo bleiben Patient*innen-Souveränität und Datenschutz? weiterlesen

Doctolib wegen Irreführung von gesetzlich Versicherten verurteilt

Das Landgericht Berlin hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Terminbuchungsportal Doctolib stattgegeben. Wer dort per Filtereinstellung gezielt nach einem Arzttermin für gesetzlich Versicherte sucht, bekommt auch Termine von Privatpraxen angeboten, die Kassenpatient:innen nur als Selbstzahler akzeptieren. Diese Praxis ist irreführend, entschied das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands mit Urteil vom 18.11.2025 (Aktenzeichen:. 52 O 149/25). Doctolib wegen Irreführung von gesetzlich Versicherten verurteilt weiterlesen

Nutzungspflicht der elektronischen Patientenakte seit Oktober: ePA für alle – alles gut?

Diesem Thema ist ein Beitrag von Dr. med Andreas Meißner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in München und einer der Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) gewidmet. Der Beitrag erschien in der Fachzeitschrift NeuroTransmitter (Ausgabe November 2025 – dort ab Seite 22).

Der Verfasser stellt eingangs die Frage: Testphase beendet, Sicherheitslücken- geschlossen, erforderliches PVS-Modul installiert, etliche Dokumente gesichtet und hochgeladen – sind alle Probleme bei der ePA jetzt gelöst?“ Um sich dann auf insgesamt mehreren Seiten gründlich, informativ und auch für Patient*innen gut verständlich mit dem Thema auseinander zu setzen. Nutzungspflicht der elektronischen Patientenakte seit Oktober: ePA für alle – alles gut? weiterlesen

Offener Brief an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung: Moratorium und eine datenschutzgerechte Reorganisation der ePA

In einem Offenen Brief an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze (Bundestagsabgeortneter, SPD) hat das Bündnis ”Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)“ r eine patientenfreundliche, datenschutzgerechte ePA (elektronische Patientenakte) plädiert. Offener Brief an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung: Moratorium und eine datenschutzgerechte Reorganisation der ePA weiterlesen

Hackerangriff auf Ameos-Klinikkonzern – Patient*innen-Daten in Gefahr: Die Konzernleitung agiert rechtswidrig

AMEOS gehört neben Helios und Sana zu den größten privaten Klinik-Betreibern im deutschsprachigen Raum. „AMEOS sichert die Gesundheitsversorgung in den Regionen: An über 50 Standorten in unseren Krankenhäusern, Poliklinika, Reha-, Pflege- und Eingliederungseinrichtungen sind wir Vorreiter in Medizin und Pflege. AMEOS steht für eine umfassende und zukunftssichere Versorgung der breiten Bevölkerung in regionalen Netzwerken. Denn für AMEOS gilt: vor allem Gesundheit.“ So die Selbstdarstellung des AMEOS-Klinikkonzernauf seiner Homepage.

Am 09.07.2025 erklärte die AMEOS Gruppe in einer Pressemitteilung lapidar: „Netzwerkstörung bei AMEOS – Eine zentrale, selbst vorgenommene Abschaltung der Netzwerke hat zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit digitaler Dienste in den AMEOS Einrichtungen in Deutschland geführt. Die AMEOS IT identifizierte am Montagabend einen Angriff und schaltete vorsorglich alle digitalen Systeme ab. Seitdem arbeiten die Experten der IT-Services mit höchster Priorität an der Wiederinbetriebnahme…“ Was sich so harmlos liest, hatte offensichtlich tiefgehende Auswirkungen. Nicht nur in der Versorgung von Patient*innen und Pflegeheim-Bewohner*innen sondern auch im Bezug auf deren Gesundheits- und Behandlungsdaten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit gelang es den Betreiber*innen des Hackerangriff, auf diese Daten in großem Umfang Zugriff zu erhalten. Hackerangriff auf Ameos-Klinikkonzern – Patient*innen-Daten in Gefahr: Die Konzernleitung agiert rechtswidrig weiterlesen

Polizei in Hessen: Systematische „Gefährderansprachen“ bei psychisch „auffälligen“ Menschen?

Darüber informiert Netzpolititik.org. in einem Beitrag vom 08.07.2025. Darin wird berichtet, dass die hessische Polizei… systematisch alle Personen in ihren Datenbanken durch(geht), bei denen sie einen Hinweis auf eine ‚Psychische und Verhaltensstörung‘ gespeichert hat. Damit will sie Risiken für Gewalttaten erkennen und etwa Gefährderansprachen oder Überwachung planen.“ Polizei in Hessen: Systematische „Gefährderansprachen“ bei psychisch „auffälligen“ Menschen? weiterlesen

Ärztetag fordert Aufrechterhaltung des Beschlagnahmungsverbots von Patientendaten für Strafverfolgungsbehörden

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 (Leipzig, 27.-30.05.2025) fordert in einem Beschluss, dass das derzeit geltende Beschlagnahmeverbot von medizinischen Daten für Strafverfolgungsbehörden weiterhin Bestand haben muss. „Dies ist notwendig, damit sich Patientinnen und Patienten auch weiterhin ihren Ärztinnen und Ärzten vorbehaltslos anvertrauen können. Dazu muss der Beschlagnahmeschutz gesetzlich auf den Inhalt der elektronischen Patientenakte (ePA) bezogen werden.“
Ärztetag fordert Aufrechterhaltung des Beschlagnahmungsverbots von Patientendaten für Strafverfolgungsbehörden weiterlesen

Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ignoriert Beschwerde über ungenügende Informationen der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA)

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der Sozialen Pflegeversicherung. Dazu gehören auch die großen, überregional tätigen Krankenkassen.

Alle gesetzlichen Krankenkassen wurden vom Gesetzgeber in § 343 Abs. 1a SGB V verpflichtet, den Versicherten, bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte… zur Verfügung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Die Informationen müssen über alle relevanten Umstände der Datenverarbeitung für die Einrichtung der elektronischen Patientenakte, über die Übermittlung von Daten in die elektronische Patientenakte und über die Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer einschließlich der damit verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge in den verschiedenen Bestandteilen der Telematikinfrastruktur und über die für die Datenverarbeitung datenschutzrechtlich Verantwortlichen informieren…“

Diesem Auftrag sind – von Ausnahmen abgesehen – die Krankenkassen nicht nachgekommen. Neben vielen Versicherten, der Bundesdatenschutzbeauftragten, Verbänden von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen hat auch die Verbraucherzentrale (vzbv) darauf aufmerksam gemacht. Doch die Krankenkassen haben ihre ungenügende Informationspolitik nicht geändert.

Susanne Remlinger, Zahnärztin in Ingolstadt und Vorsitzende der Freien Zahnärzteschaft e. V., hat deshalb nach der Ende April 2025 erfolgten bundesweiten Freischaltung aller elektronischen Patientenakten (ePA) ein detalliertes Beschwerdeschreiben an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gerichtet. Sie bittet darum, dass das BAS im Rahmen seiner Rechtsaufsicht tätig wird und dafür Sorge trägt, dass die Krankenkassen ihrer gesetzlich normierten Informationsverpflichtung gegenüber ihren Versicherten nachkommen. Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ignoriert Beschwerde über ungenügende Informationen der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA) weiterlesen