Schlagwort-Archive: Patientenrechte

Elon Musk in Aktion: Tesla zweifelt Krankschreibungen von Beschäftigten an und fordert dazu auf, Diagnosen offenzulegen und Ärzt*innen von der Schweigepflicht zu entbinden

Darüber Informiert die Gewerkschaft IG Metall in einer Stellungnahme vom 14.03.2025.Darin wird u. a. festgestellt, dass bei Tesla in Grünheide… Mitglieder rund 21-mal so häufig den Rechtsschutz der Gewerkschaft wie im Durchschnitt der IG Metall… Grund für das hohe Aufkommen an juristischen Auseinandersetzungen ist das massive Vorgehen des Managements gegen die eigenen Beschäftigten. Tesla zweifelt in großem Umfang ärztliche Atteste an, verweigert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und behält Entgelt ein… Pfändungsfreigrenzen werden ignoriert, nicht selten wird kein einziger Euro überwiesen. Im Gespräch werden die Beschäftigten mit dem Verweis auf angebliche ‚Schulden‘ durch eine vermeintliche ‚Überbezahlung‘ unter Druck gesetzt…“ Elon Musk in Aktion: Tesla zweifelt Krankschreibungen von Beschäftigten an und fordert dazu auf, Diagnosen offenzulegen und Ärzt*innen von der Schweigepflicht zu entbinden weiterlesen

Dr. Bernd Hontschik zur elektronischen Patientenakte: Ich rate allen, die mich fragen, dringend, sich bei der ePA alsbald abzumelden

In seiner neuesten Kolumne in der Frankfurter Rundschau erklärt der Frankfurter Chirurg: Ob sich wie versprochen die Behandlungsabläufe in Arztpraxen und Krankenhäusern tatsächlich vereinfachen werden, wird man sehen. Nicht umstritten ist aber, dass mit der ePA Grundprobleme des Datenschutzes angesprochen werden, die beantwortet werden müssen.

  • Welche Daten kommen in diese Akte?
  • Wie kommen die Daten in die Akte?
  • Wer kann die Daten lesen?
  • Was geschieht mit diesen Daten?
  • Wo werden sie gespeichert?
  • Wer hat auf meine individuellen Daten Zugriff?
  • Wer hat auf diese immens große Datensammlung Zugriff?

Dieses Projekt braucht Vertrauen, sonst wird es nicht funktionieren. Leider haben viele Beteiligte jeden Vertrauensvorschuss komplett beschädigt, bevor die ePA überhaupt an den Start geht…“ Dr. Bernd Hontschik zur elektronischen Patientenakte: Ich rate allen, die mich fragen, dringend, sich bei der ePA alsbald abzumelden weiterlesen

Doctolib will KI-Modelle mit (anonymisierten) Patientendaten trainieren

Doctolib SAS ist ein französisches Technologieunternehmen. Es bietet eine Software an, die unter anderem die Online-Buchung von Terminen bei Ärzt*innen und Psychtherapeut*innen und die Kommunikation zwischen Ärzt*innen und Patient*innen ermöglicht. Die Doctolib GmbH mit Sitz in Berlin ist ein deutsches Tochterunternehmen der Doctolib SAS.

Eigenwerbung der Doctolib GmbH 

In Kürze will Doctolib mit anonymisierten Patientendaten KI-Modelle trainieren. Dafür hat das Unternehmen im Januar 2025 Änderungen an seiner Datenschutzerklärung vorgenommen. Darauf wurde erstmals in einem Beitrag von Netzpolitik.org vom 24.01.2025 hingewiesen. Doctolib will KI-Modelle mit (anonymisierten) Patientendaten trainieren weiterlesen

Riesiges Datenleck bei ZAR-Reha-Kliniken entdeckt

Unter dem Dach der Nanz medico GmbH & Co. KG sind mit dem Begriff ZAR (Reha Zentren für ambulante Rehabilitation) mehr als 30 ambulante Rehabilitationszentren in Deutschland vereint. Die Eigenwerbung lautet: „Deutschlands Nr. 1 für ambulante Reha“.

Am 30.01.2025 meldete heise.de: Ein massives Datenleck betrifft potenziell hunderttausende Patienten der ZAR-Reha-Kliniken in ganz Deutschland. Abrufbar waren unter anderem hochsensible medizinische Berichte.“ Aus dem Beitrag geht hervor, wie das Problem bekannt wurde: Zur Kommunikation zwischen Patient und Reha-Zentrum dient eine App namens ZAR PAT, mit der Patienten im Rahmen der Behandlung etwa Tages- und Wochenpläne komfortabel einsehen können. Allein die Android-Version der App wurde über 100.000 Mal heruntergeladen. Der Komfort hatte jedoch ungewollt einen hohen Preis: Einem Nutzer der App fiel auf, dass sie unverschlüsselt mit dem Internet kommuniziert und seine Terminpläne im Klartext vom Server abgerufen hat… Hackerkenntnisse waren zur Einsicht der Daten nicht nötig… Beim Aufruf der URL des Servers, von dem die App die Termine lud… wurden automatisch Informationen über weitere Pfade auf dem Server übertragen. Unter diesen Pfaden waren personenbezogene Daten ohne Zugangskontrolle abrufbar – weiterhin über eine ungeschützte Klartext-Verbindung. Darunter befanden sich nicht nur persönliche Daten wie Vorname, Nachname und Geburtsdatum, sondern Informationen über in den Reha-Einrichtungen belegte Kurse sowie ausführliche medizinische Berichte, die im Rahmen der Therapie erfasst wurden… Der Umfang des Datenlecks ist erheblich: Allein einer der Standorte hat augenscheinlich Daten von über 80.000 Patienten ausgeliefert. Die Daten reichen über viele Jahre zurück. Über welchen Zeitraum der Zugriff möglich war und wer auf die Daten zugegriffen hat, ist bislang unklar.“ Riesiges Datenleck bei ZAR-Reha-Kliniken entdeckt weiterlesen

Elektronische Patientenakte (ePA): Objektive Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen fehlt!

Seit dem angekündigten Einführungstermin für die ePA läuft eine Werbekampagne für die zentrale Speicherung von Krankheitsdaten auf allen Kanälen. Der Bundesgesundheitsminister verspricht, dass wegen der ePA künftig mehrere 10 000 Leben im Jahr gerettet werden können. Außerdem habe „die Datensicherheit bei der ePA höchste Priorität“. Kurz vor Einführung haben Datensicherheitsexperten vom Chaos Computer Club genau das Gegenteil nachgewiesen. Wie steht es nun um die „ePA für alle“? Das Redaktionsteam vom Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte“ welches seit langem über Risiken und Nebenwirkungen aufklärt, hat bei Fachleuten nachgefragt.

Sind die Krankheitsdaten aller Bürger in der ePA sicher? Elektronische Patientenakte (ePA): Objektive Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen fehlt! weiterlesen

Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Verfahren vor Einwilligung in medizinische Eingriffe

Zur Aufklärung über medizinische Eingriffe muss ein mündliches Gespräch gehören, das über schwerwiegende und seltene Risiken aufklärt. Schriftliche Unterlagen können nur als Stütze dienen, etwa zur Wiederholung des Gesagten.

Das stellte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.11.2024, Aktenzeichen: VI ZR 188/23) fest. Der BGH gab damit der Revision eines Patienten statt, der seinen Arzt wegen fehlerhafter Aufklärung über OP-Risiken verklagt hatte. Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Verfahren vor Einwilligung in medizinische Eingriffe weiterlesen

Gematik-Newsletter zum Start der elektronischen Patientenakte(ePA): Satire wider Willen?

„Ab dem 15.01.2025 können zunächst nur Leistungserbringende, die in den Modellregionen an der Pilotphase teilnehmen, auf die ePA der Versicherten zugreifen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Praxen und andere medizinische Einrichtungen in den Modellregionen und auch bundesweit bis auf wenige Ausnahmen noch nicht darauf zugreifen können. Die elektronischen Patientenakten aller Versicherten bundesweit sind somit gut geschützt.“  Das stellt die gematik in ihrem Sondernewsletter ePA vom 18.01.2025 fest unter der Überschrift Die Pilotphase der ePA für alle beginnt ab 15. Januar: Was bedeutet das?“

  • Satire wider Willen?
  • Einsicht in die Realitäten?
  • Oder haben die verantwortlichen Redakteur*innen bei der Endredaktion des Newsletters nicht aufgepasst?

In der Frankfurter Rundschau vom gleichen Tag kamen prominente Kritiker der ePA zu Wort; mit präzisen Kritikpunkten:

  • Dr. Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut: „Was auch die Schweigepflicht bedroht: Ein Schutz vor Beschlagnahme der ePA-Daten durch Ermittlungsbehörden ist bisher nicht vorgesehen, anders als bei der Gesundheitskarte. Die Schweigepflicht aber, daran muss aktuell erinnert werden, ist von grundlegender Bedeutung für das Vertrauensverhältnis im Behandlungsraum.“
  • Dr. Bernd Hontschik, Chirurg: „Laut Gesundheitsministerium wird die ePA ‚den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden leistungserbringern verbessern‘… Zu den Risiken sagt das Ministerium nichts.“ (Beitrag nur in der Printausgabe der FR)
  • Dr. Thilo Weichert, Jurist, Mitglied des Vorstands der Dt. Vereinigung für Datenschutz (DVD): Es gibt keine völlige Sicherheit vor internen und externen Angriffen bei einer digitalen Datenverarbeitung… Dies gilt erst recht für ein komplexes System wie das der ePA mit tausenden Gesundheitseinrichtungen, knapp hundert Krankenkassen und mehr als hundert Softwaresystemen… Vor Abschluss der zusätzlich zu installierenden Schutzmaßnahmen sollte selbst der Pilotbetrieb nicht starten.“ (Beitrag nur in der Printausgabe der FR)
  • Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ): Es ist frustrierend, wie die Verantwortlichen versuchen, eine für professionelle Angreifer leicht zu überwindende Datenlücke kleinzureden und den Eindruck zu erwecken, die ePA würde die Datensicherheit in Deutschland sicherstellen. Bis die Rechte von Kindern und Jugendlichen in akzeptabler Weise verwirklicht sind, können wir Patienten und deren Eltern nur empfehlen, sich aktiv gegen die ePA zu entscheiden.“

IKK Classic: Tendenziöses Antwortschreiben an Versicherte, die die ePA ablehnen

Eine Versicherte der IKK Classic, die gegenüber ihrer Krankenkasse der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) widersprochen hat, hat von der IKK Classic ein Antwortschreiben erhalten, in dem ihr einerseits der Widerspruch bestätigt;sie andererseits aber subtil (?) wegen ihrer Entscheidung unter Druck gesetzt wurde.

Die IKK Classic schreibt u. a.: Für Sie wird keine ePA angelegt. Diese Anwendungen können Sie daher nicht nutzen… Sie können Ihre Entscheidung jederzeit zurücknehmen.“

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EPA-opt-out: Da geht noch was!

Die Zeitschrift Focus meldet in ihrer Ausgabe 2/2025:

  • Der Dachverband der Betriebskrankenkassen erklärt, dass bisher je nach Kasse zwischen 0,7 und 5,8 % der Mitglieder den opt-out-Joker gezogen haben.
  • Der AOK Bundesverband verweist darauf, dass bislang rund zwei % der Mitglieder opt-out aus der ePA gewählt haben.

Quelle: https://www.pressreader.com/germany/focus-magazin-9BR1/20250103/281659670670157

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Ersatzteillager Mensch? Abstimmung über erneuten „Organspende“-Gesetzentwurf im Bundestag

Im Januar 2020 scheiterten im Bundestag zwei Gesetzentwürfe, mit denen die Erlaubnis zur Organentnahme im Falle des Todes eines Menschen geändert werden sollte. Mit einem sogenannten „opt-out“-Verfahren sollten alle Menschen zu potentiellen „Organspender*innen“ gemacht werden, wenn sie sich nicht zu Lebzeiten nachweislich ausdrücklich gegen eine Organentnahme entschieden hatten. Dass dies ein massiver Eingriff in die Grundrechte nach Art. 2 Grundgesetz ist,

  • (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
  • (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit…“

schien die Antragsteller*innen 2020 nicht zu stören.

Nun gibt es erneut zwei Gesetzentwürfe zwecks Änderung der geltenden Einwilligungsregeln im Transplantationsgesetz (TPG), über die noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 entschieden werden soll. Ersatzteillager Mensch? Abstimmung über erneuten „Organspende“-Gesetzentwurf im Bundestag weiterlesen