Schlagwort-Archive: Patientenrechte

Gematik-Newsletter zum Start der elektronischen Patientenakte(ePA): Satire wider Willen?

„Ab dem 15.01.2025 können zunächst nur Leistungserbringende, die in den Modellregionen an der Pilotphase teilnehmen, auf die ePA der Versicherten zugreifen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Praxen und andere medizinische Einrichtungen in den Modellregionen und auch bundesweit bis auf wenige Ausnahmen noch nicht darauf zugreifen können. Die elektronischen Patientenakten aller Versicherten bundesweit sind somit gut geschützt.“  Das stellt die gematik in ihrem Sondernewsletter ePA vom 18.01.2025 fest unter der Überschrift Die Pilotphase der ePA für alle beginnt ab 15. Januar: Was bedeutet das?“

  • Satire wider Willen?
  • Einsicht in die Realitäten?
  • Oder haben die verantwortlichen Redakteur*innen bei der Endredaktion des Newsletters nicht aufgepasst?

In der Frankfurter Rundschau vom gleichen Tag kamen prominente Kritiker der ePA zu Wort; mit präzisen Kritikpunkten:

  • Dr. Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut: „Was auch die Schweigepflicht bedroht: Ein Schutz vor Beschlagnahme der ePA-Daten durch Ermittlungsbehörden ist bisher nicht vorgesehen, anders als bei der Gesundheitskarte. Die Schweigepflicht aber, daran muss aktuell erinnert werden, ist von grundlegender Bedeutung für das Vertrauensverhältnis im Behandlungsraum.“
  • Dr. Bernd Hontschik, Chirurg: „Laut Gesundheitsministerium wird die ePA ‚den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden leistungserbringern verbessern‘… Zu den Risiken sagt das Ministerium nichts.“ (Beitrag nur in der Printausgabe der FR)
  • Dr. Thilo Weichert, Jurist, Mitglied des Vorstands der Dt. Vereinigung für Datenschutz (DVD): Es gibt keine völlige Sicherheit vor internen und externen Angriffen bei einer digitalen Datenverarbeitung… Dies gilt erst recht für ein komplexes System wie das der ePA mit tausenden Gesundheitseinrichtungen, knapp hundert Krankenkassen und mehr als hundert Softwaresystemen… Vor Abschluss der zusätzlich zu installierenden Schutzmaßnahmen sollte selbst der Pilotbetrieb nicht starten.“ (Beitrag nur in der Printausgabe der FR)
  • Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ): Es ist frustrierend, wie die Verantwortlichen versuchen, eine für professionelle Angreifer leicht zu überwindende Datenlücke kleinzureden und den Eindruck zu erwecken, die ePA würde die Datensicherheit in Deutschland sicherstellen. Bis die Rechte von Kindern und Jugendlichen in akzeptabler Weise verwirklicht sind, können wir Patienten und deren Eltern nur empfehlen, sich aktiv gegen die ePA zu entscheiden.“

IKK Classic: Tendenziöses Antwortschreiben an Versicherte, die die ePA ablehnen

Eine Versicherte der IKK Classic, die gegenüber ihrer Krankenkasse der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) widersprochen hat, hat von der IKK Classic ein Antwortschreiben erhalten, in dem ihr einerseits der Widerspruch bestätigt;sie andererseits aber subtil (?) wegen ihrer Entscheidung unter Druck gesetzt wurde.

Die IKK Classic schreibt u. a.: Für Sie wird keine ePA angelegt. Diese Anwendungen können Sie daher nicht nutzen… Sie können Ihre Entscheidung jederzeit zurücknehmen.“

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EPA-opt-out: Da geht noch was!

Die Zeitschrift Focus meldet in ihrer Ausgabe 2/2025:

  • Der Dachverband der Betriebskrankenkassen erklärt, dass bisher je nach Kasse zwischen 0,7 und 5,8 % der Mitglieder den opt-out-Joker gezogen haben.
  • Der AOK Bundesverband verweist darauf, dass bislang rund zwei % der Mitglieder opt-out aus der ePA gewählt haben.

Quelle: https://www.pressreader.com/germany/focus-magazin-9BR1/20250103/281659670670157

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Ersatzteillager Mensch? Abstimmung über erneuten „Organspende“-Gesetzentwurf im Bundestag

Im Januar 2020 scheiterten im Bundestag zwei Gesetzentwürfe, mit denen die Erlaubnis zur Organentnahme im Falle des Todes eines Menschen geändert werden sollte. Mit einem sogenannten „opt-out“-Verfahren sollten alle Menschen zu potentiellen „Organspender*innen“ gemacht werden, wenn sie sich nicht zu Lebzeiten nachweislich ausdrücklich gegen eine Organentnahme entschieden hatten. Dass dies ein massiver Eingriff in die Grundrechte nach Art. 2 Grundgesetz ist,

  • (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
  • (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit…“

schien die Antragsteller*innen 2020 nicht zu stören.

Nun gibt es erneut zwei Gesetzentwürfe zwecks Änderung der geltenden Einwilligungsregeln im Transplantationsgesetz (TPG), über die noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 entschieden werden soll. Ersatzteillager Mensch? Abstimmung über erneuten „Organspende“-Gesetzentwurf im Bundestag weiterlesen

Massive Kritik an elektronischer Patientenakte (ePA) von Datenschützer, Forschungsexperte und Ärzteschaft

Kurz nach der Verkündung von Gesundheitsminister Lauterbach, er „sei schon im Gespräch mit Meta, Open AI und Google“, um den Konzernen die Nutzung der Krankheitsdaten der deutschen Bevölkerung für ihre kommerziellen Zwecke zu ermöglichen, fand Ende November in Berlin der Jahreskongress der Freien Ärzteschaft statt, bei dem ganz andere Töne zu hören waren.

Diplominformatiker Prof. Ulrich Kelber äußerte als ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter auf dem Kongress schwere Bedenken gegen die ePA für alle in der jetzt vorgestellten Form. Auf das Gesundheitswesen komme nun eine unvollständig getestete „tiefgrüne Schrumpelbananensoftware“ zu, die in den Praxen reifen solle. Als „bekennender Fan der Digitalisierung“ kritisierte Kelber Sicherheitslücken, veraltete Technikkomponenten, die zentrale Datenspeicherung und die jetzige Opt-Out Regelung. Man bräuchte einen „akuten Behandlungsplan und eine Langzeitbehandlung“ für das TI-Projekt. Allerdings sehe er weder bei der jetzigen und bei möglichen zukünftigen Bundesregierungen, dass ein Umsteuern in die richtige Richtung geplant sei. Massive Kritik an elektronischer Patientenakte (ePA) von Datenschützer, Forschungsexperte und Ärzteschaft weiterlesen

Zur Nachahmung empfohlen: Arztpraxis in Hannover bietet ihren Patient*innen Information und Beratung zur elektronischen Patientenakte (ePA) an

Quelle: Homepage der Medicum Hannover GbR

Wer die Internetseite der Medicum Hannover GbR, einer Praxis für Urologie, Allgemeine und Innere Medizin sowie Betriebsmedizin aufruft, dem wird nach wenigen Sekunden diese Nachricht angezeigt:

Informationen über die elektronische Patientenakte (ePA)

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, die ePA in der aktuell geplanten Form lehnen wir aus den hier genannten Gründen ausdrücklich ab!Bei Fragen zur ePA beraten wir sie gerne…“ Zur Nachahmung empfohlen: Arztpraxis in Hannover bietet ihren Patient*innen Information und Beratung zur elektronischen Patientenakte (ePA) an weiterlesen

Die elektronische Patientenakte (ePA), das Ende der ärztlichen Schweigepflicht – Vortrag und Diskussion von Dr. Andreas Meißner: Jetzt als Aufzeichnung ansehen

ePA – Das Ende der Schweigepflicht?” – Zu diesem Thema sprach Dr. Andreas Meißner, Psychiater in München und einer der Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) bei einer Veranstaltung am 04.11.2024 in Frankfurt. Ein Warnruf aus ärztlicher Praxis – der auch auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die elektronische Patientenakte (ePA) aufmerksam macht.

Dr. Andreas Meißner

Sein Vortrag, die Fragen aus dem Publikum und die Diskussion sind jetzt als Video hier zu sehen und zu hören.

Der Frankfurter Chirurg

Dr. Bernd Hontschik

hat ebenfalls an der Veranstaltung teilgenommen und sich zu Wort gemeldet.


Viele nützliche Informationen zur ePA, ihren Risiken und den Möglichkeiten, gegen sie Widerspruch einzulegen finden sie auf der Homepage des Bündnisses Widerspruch-ePA.

Bundesdatenschutzbeauftragte fordert: Widerspruch gegen elektronische Patientenakte (ePA) erleichtern

Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider akzeptiert die politische Vorgabe, dass Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten. Sie fordert aber leichtere Informations- und Widerspruchsmöglichkeiten für die Versicherten. Das geht aus einem Schreiben vom 15.10. 2024 an die gesetzlichen Krankenkassen im Zuständigkeitsbereich der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hervor. Sie verweist auf zwei nicht unwesentliche Probleme: Bundesdatenschutzbeauftragte fordert: Widerspruch gegen elektronische Patientenakte (ePA) erleichtern weiterlesen

Elektronische Patientenakte (ePA)? Danke Nein! Ein Widerspruchs-Generator hilft bei der Ablehnung

Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlichen Krankenversicherten, die nicht widersprechen, automatisch eine zentrale elektronische Patientenakte (ePA). Privat krankenversicherte Menschen sind von dieser gesetzlichen Neuregelung nicht betroffen. Ärzt*innen und anderes medizinisches Personal sind gesetzlich verpflichtet, die ePA mit den Behandlungsdaten ihrer Patient*innen zu füllen.

Derzeit verschicken die gesetzlichen Krankenkassen Informationen, in denen sie die ePA als wichtiges Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bewerben. Die ePA hat jedoch gravierende Schwächen, die nicht nur aus Datenschutzsicht einen Widerspruch notwendig machen, um die sensiblen personenbezogenen und medizinischen Daten zu schützen.

Hierfür stellt das Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)(überwiegend bestehend aus Organisationen von Datenschützer*innen, Patient*innen, Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, darunter auch der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V.) einen Widerspruchsgenerator auf der Webseite www.widerspruch.epa.de zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Generators können Sie folgende Widersprüche bei Ihrer Krankenkasse einreichen: Elektronische Patientenakte (ePA)? Danke Nein! Ein Widerspruchs-Generator hilft bei der Ablehnung weiterlesen

Die „ePA für alle“ hält ihre Versprechungen nicht

Das erklärt die Hamburger Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Silke Lüder, langjährige Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card!, in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Hamburger Ärzteblatts (dort S. 22). Eingangs ihres Beitrags stellt die Verfasserin fest: „Die zentrale elektronische Patientenakte (ePA) kommt 2025 nach einer 20-jährigen Planungsphase aus Pleiten, Pech und Pannen und einer milliardenschweren verlorenen Investition aus Geldern der gesetzlich Versicherten.“ Sie stellt dann Fragen:

  • Lohnt sich die angekündigte ‚ePA für alle‘ im Interesse einer besseren Medizin?
  • Erleichtert die ePA den Behandlungsprozess?
  • Bleibt dadurch mehr Zeit für die Behandlung?

Die „ePA für alle“ hält ihre Versprechungen nicht weiterlesen