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Kehrtwende der Linksfraktion im Bundestag: Jetzt auch für die opt-out-Patientenakte !?!

Am 10.10.2023, wenige Tage vor ihren politischen Zerfall, hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag „Elektronische Patientenakte zum Wohl der Versicherten nutzen“ in den Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 20/8798). Nahezu lyrisch die Einleitung:

  • Die Digitalisierung kann im Gesundheitswesen sowohl mehr als auch weniger Selbstbestimmung für die Patient*innen bzw. Versicherten bedeuten.
  • Sie kann Prozesse vereinfachen oder auch verkomplizieren.
  • Sie kann die Datensicherheit in der Kommunikation deutlich verbessern oder auch großen Schaden anrichten…“

So weit – so allgemein! Kürzer wäre die Feststellung: Alles ist möglich!

Diesen Sätzen folgt eine – durchaus zutreffende – Beschreibung bisheriger (Fehl-)Entwicklungen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Um dann festzustellen: Das höhere Maß an Verbindlichkeit durch die opt-out-Variante muss daher durch eine Reihe von Maßnahmen flankiert werden, die das Vertrauen von Versicherten und Leistungserbringenden in die ePA stärken…“ Und weiter: Es muss jederzeit eine anwender*innenfreundliche und barrierefreie Widerspruchsmöglichkeit für die Nutzung einer zugewiesenen ePA gegeben sein…“ Ein klares und eindeutiges NEIN! zur opt-out-Patientenakte (ePA) ist das nicht! Kehrtwende der Linksfraktion im Bundestag: Jetzt auch für die opt-out-Patientenakte !?! weiterlesen

Das will die Bundesregierung: Eine faktische Zwangs-Patientenakte (ePA) und die Freigabe der Gesundheits- und Behandlungsdaten „für die Forschung“ und die Krankenkassen ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen

Es wird ernst! Am 09.11.2023 hat die Bundesregierung ihre Gesetzentwürfe für

in den Bundestag eingebracht. Vieles deutet darauf hin, dass die 74 Mio. gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland, was den Schutz ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten, aber auch ihrer genetischen Daten angeht, in Kürze in einer neuen Realität ankommen werden. Verlauf und Ergebnisse der 1. Lesung der Bundestagsabgeordneten zu den beiden Gesetzentwürfen lassen dies erkennen. Deutlich wird, dass – über die Abgeordneten der Ampelkoalition hinaus – eine breite Mehrheit des Bundestags den Plänen für eine opt-out-Patientenakte im Grundsatz zustimmen will. Das will die Bundesregierung: Eine faktische Zwangs-Patientenakte (ePA) und die Freigabe der Gesundheits- und Behandlungsdaten „für die Forschung“ und die Krankenkassen ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen weiterlesen

Macht es Sinn, jetzt schon eine Erklärung gegen die Zuweisung einer Zwangs-ePA gegenüber der Krankenkasse abzugeben?

Ein Arzt, der sich kritisch mit der Telematik-Infrastruktur auseinandersetzt und deshalb als Kassenarzt eine Menge Druck aushalten und Zwangszahlungen leisten muss“ hat an den Verein Patientenrechte und Datenschutz eine Anfrage gerichtet: „Was wir (in unserer Praxis) uns fragen:

  • Macht es Sinn, dass die Patienten jetzt schon eine Erklärung unterschreiben und der Kranken Kasse zukommen lassen, dass sie da nicht mitmachen?
  • Oder geht das eigentlich erst, wenn man schon mit einer ePA zwangsbeglückt worden ist?

Jan Kuhlmann, Jurist und Mitglied des Vorstands des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V., hat die beiden Fragen wie folgt beantwortet: Sehr geehrter Herr Dr. …, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Engagement. Sie schlagen vor, dass PatientInnen schon jetzt gegenüber Ihrer Krankenkasse erklären, dass sie keine Elektronische Patientenakte (ePA) haben wollen.

  1. Es ist eine gute Idee für eine politische Kampagne. Man müsste den PatientInnen, die daran teilnehmen, aber sagen: Es ist nicht sicher, dass diese Erklärung von den Krankenkassen nach Inkrafttreten eines zukünftigen Gesetzes als wirksames ‚opt-out‘ zur ePA anerkannt wird.
  2. Die Krankenkassen könnten sagen, es gehörte nicht zu ihren Aufgaben, Erklärungen ihrer Mitglieder in Bezug auf zukünftige Gesetztesvorhaben zu erfassen und zu speichern. Deswegen, so deren mögliche Argumentation, brauchen sie es nicht tun und dürfen es nicht einmal, denn als Behörden dürfen sie nichts tun, was nicht zu ihren Aufgaben gehört.
  3. Wir halten es für sinnvoll, ein gemeinsames Vorgehen der verschiedenen Organisationen von Patienten- und Datenschützern zu diesem Thema herbeizuführen. In diesem Rahmen sollte Ihr Vorschlag besprochen werden.
  4. Wir möchten den Vorgang des opt-out jedenfalls automatisiert anbieten, ähnlich wie wir es mit unserem Anfrage-Generator machen (kassenauskunft.de). Solche Ideen müssen breit getragen und von vielen vorbereitet werden. Daran müssen wir alle arbeiten.

Sie weisen zu Recht darauf hin, dass eine gehackte elektronische Patientenakte unter Kriminellen für hunderte EUR oder Dollar gehandelt wird. Unserer Meinung nach kann eine zentral organisiere Infrastruktur für solche Patientenakten nicht sicher sein. Das zeigen zum Beispiel die berühmten “Steuer-CDs”, über die bereits vielfach Bankkonto-Daten von Schweizer Banken bekannt wurden. Bei den ePA kommt noch eine Besonderheit dazu. Sie sollen gar nicht sicher sein. Sonst könnten sie nicht für die Forschung ausgewertet werden…“

Der Europäische Gerichtshof bestätigt das Recht auf kostenlose Erst-Kopie der vollständigen Patientenakte

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 26.10.2023 (Aktenzeichen: C-307/22) die Auskunftsrechte von Patient*innen gegenüber Krankenhäusern und behandelnden Ärzt*innen gestärkt. In seinem Urteil stellt der EuGH klar, dass jeder Person in ärztlicher Behandlung eine kostenfreie Kopie der Patientenakte zusteht. Dieser Anspruch umfasse den vollständigen Inhalt der Akte im Sinne einer originalgetreuen und verständlichen Reproduktion. Der Antrag sei voraussetzungsfrei und müsse nicht begründet werden. Unentgeltlich sei nur die erste Kopie, für weitere Ausfertigungen dürfen Gebühren erhoben werden. Der Europäische Gerichtshof bestätigt das Recht auf kostenlose Erst-Kopie der vollständigen Patientenakte weiterlesen

Jetzt ansehen und hören: Petition gegen die Zwangseinführung der elektronischen Patientenakte (ePA) – Dokumentation im Bundestagsfernsehen

WISPA, die Westfälische Initiative zum Schutz von Patientendaten, hat Anfang Mai 2023 eine Bundestagspetition auf den Weg gebracht, mit der kurz und bündig (und richtigerweise) gefordert wird: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN).“ 58.188 Menschen unterzeichneten diese Petition. Damit wurde sichergestellt, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit dem Inhalt und dem Ziel der Petition in einer Sitzung auseinander setzen und die Petentin, die Ärztin Dr. Simone Connearn, anhören muss. Dies ist am 09.10.2023 erfolgt. Jetzt ansehen und hören: Petition gegen die Zwangseinführung der elektronischen Patientenakte (ePA) – Dokumentation im Bundestagsfernsehen weiterlesen

Vorankündigung: 40 Jahre „Volkszählungsurteil” – 40 Jahre Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – Veranstaltung am 18. Dezember 2023 in Frankfurt

Gemeinsam mit dem Club Voltaire und der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main lädt der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. ein zu einer Diskussion mit

  • Dr. med. Bernd Hontschik, Chirurg aus Frankfurt und prominenter Kritiker von Fehlentwicklungen im deutschen Gesundheitswesen und
  • Roland Schäfer, Datenschutz-Fachkraft aus Frankfurt.

Die Veranstaltung findet statt

  • am Montag 18. Dezember 2023
  • um 19.00 Uhr
  • im Club Voltaire in Frankfurt (Kleine Hochstraße 5, Frankfurt-Innenstadt – Nähe U- und S-Bahn-Stationen „Hauptwache“ und „Alte Oper“)

Schwerpunkt der Veranstaltung ist – vor dem Hintergrund der damaligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – das Thema

Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten Vorankündigung: 40 Jahre „Volkszählungsurteil” – 40 Jahre Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – Veranstaltung am 18. Dezember 2023 in Frankfurt weiterlesen

Petition gegen die Zwangseinführung der elektronischen Patientenakte (ePA) – Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestags am 9. Oktober (live im Bundestagsfernsehen)

WISPA, die Westfälische Initiative zum Schutz von Patientendaten, hat Anfang Mai 2023 eine Bundestagspetition auf den Weg gebracht, mit der kurz und bündig (und richtigerweise) gefordert wird:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN).“

58.188 Menschen unterzeichneten diese Petition. Damit wurde sichergestellt, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit dem Inhalt und dem Ziel der Petition in einer Sitzung auseinander setzen und die Petentin, die Ärztin Simone Connearn, anhören muss. Petition gegen die Zwangseinführung der elektronischen Patientenakte (ePA) – Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestags am 9. Oktober (live im Bundestagsfernsehen) weiterlesen

Auch lesenswert: Eine ePA-Kritik von Mark Langguth („Insider“, da ehemaliger gematik-Mitarbeiter und immer-noch-Befürworter der ePA)

Während sich eine Bertelsmann-Studie „für ein Kommunikationskonzept zum ePA-Opt-out-Verfahren“ mit den unter gesetzlich versicherten Menschen vorhandenen Informationen und Bewertungen zum Thema opt-out-Patientenakte (ePA) auseinandersetzt, nimmt die ePA-Kritik von Mark Langguth die technischen, organisatorischen und sonstigen Schwachstellen und Mängel der Telematik-Infrastruktur in den Blick.

In einem Interview mit dem Ärztenachrichtendienst (änd), das Langguth selbst auf Twitter (jetzt: X) und auf seiner Homepage veröffentlicht hat, Auch lesenswert: Eine ePA-Kritik von Mark Langguth („Insider“, da ehemaliger gematik-Mitarbeiter und immer-noch-Befürworter der ePA) weiterlesen

Von (Ross-)Täuschern und Tricksern: Eine Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen zur Akzeptanz der elektronischen Patientenakte (ePA) und der Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten in der Forschung

Am 06.09.2023 teilt die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen in eimer Presseerklärung  mit: Die Forsa-Umfrage im Auftrag der TK in Hessen hat ergeben, dass es 86 Prozent der Befragten für wichtig oder sehr wichtig halten, dass Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) zu Forschungszwecken verfügbar gemacht werdenselbstverständlich anonymisiert…“. Untermalt wird dies mit einem Schaubild:

selbstverständlich anonymisiert“ ?

Hier beginnt die (Ross-)Täuscherei und Trickserei der TK Hessen und des von ihr beauftragten Forsa-Instituts. Und das aus drei Gründen: Von (Ross-)Täuschern und Tricksern: Eine Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen zur Akzeptanz der elektronischen Patientenakte (ePA) und der Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten in der Forschung weiterlesen

Elektronische Patientenakte: NEIN zu „Opt-out“ – JA zu Vertraulichkeit und Patientenschutz

Unter diesem Titel haben die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. und MEZIS e.V. (Gemeinnützige Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte) ein gemeinsames Positionspapier zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz veröffentlicht. Elektronische Patientenakte: NEIN zu „Opt-out“ – JA zu Vertraulichkeit und Patientenschutz weiterlesen