Die Hackerangriffe im Gesundheitswesen haben sich in den letzten drei bis vier Jahren verdoppelt. Anders als andere Daten sind die medizinischen Daten unveränderlich und sehr persönlich. Sie sind sehr begehrt und können für geschäftliche, politische oder kriminelle Zwecke missbraucht werden. Die bisherigen Datenschutzmaßnahmen reichen häufig nicht aus, wie immer wiederkehrende Meldungen aus Deutschland und anderen Staaten belegen.
Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates“Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung“ helfen hier wenig weiter. Die Daten sollen reguliert der „medizinbezogene(n) Forschung und klinische(n) Praxis einerseits“ und den „gesundheitsrelevanten Angebote(n) des freien Marktes andererseits“ zur Verfügung gestellt werden („Empfehlungen... S. 262) .
Die Veranstaltung findet statt am Montag, 13.05.2019 ab 19:30 Uhr im Gewerkschaftshaus, Hans-Böckler-Saal, Rheinstraße 50, Darmstadt
Sächsische Ärzte sollen demnächst abgehört werden dürfen. Das sieht eine Novellierung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen vor, die kommende Woche im Landtag beraten wird. Sächsische Landesärztekammer und Bundesärztekammer hatten sich zum Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses bereits gegen die dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Norm des § 62 BKA-Gesetzes positioniert. Dennoch will Sachsen diesen Passus übernehmen.
Die Sächsische Landesärztekammer befürchtet jetzt, dass durch den Gesetzgeber das Berufsgeheimnis der Ärzte aufgrund pauschaler Sicherheitserwägungen ausgehöhlt wird. Denn die aktuelle Fassung von § 77 Abs. 3 des Referentenentwurfes des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) wählt diesen gefährlichen Weg. Die darin enthaltenen Regelungen zum Schutz bestimmter Gruppen von Berufsgeheimnisträgern, insbesondere von Ärzten, schließen Eingriffe in deren Berufsausübung nicht aus, sondern überlassen solche Maßnahmen einer im Einzelfall nicht zu prognostizierenden Abwägungsentscheidung.
In mehreren Beschlüssen hat die außerordentliche Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am 30.03.2019 massive Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und den dadurch bedingten Veränderungen in der Telematikinfrastruktur geübt.
In einer Resolution der Vertreterversammlung zum Anschluss an die Telematik-Infrastruktur stellen „die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Vertragsärzte- und Psychotherapeutenschaft in Nordrhein
in Besorgnis über die aktuellen Entwicklungen und die angedrohten Sanktionen sowie weiterer angedrohten Maßnahmen bei Verweigerung des TI-Anschlusses,
in Empörung über die katastrophale und Vertrauen beschädigende Kommunikation der Verantwortlichen zu essentiellen Sicherheitsfragen der Telematikinfrastruktur und der dezentralen Komponenten und zu daraus resultierenden Besorgnissen,
in Solidarität mit allen Kolleginnen und Kollegen“
Diese Erklärung steht am Beginn einer Stellungnahme eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus der Region Rhein-Main. Der Verfasser hat seine Stellungnahme der Redaktion dieser Homepage zur anonymisierten Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach. Die Stellungnahme kann hier im Wortlaut nachgelesen werden.
Am Ende der Stellungnahme teilt der Verfasser mit: „Das Netzwerk sammelt auch Telematik-Verweigerer um Aktivitäten zu planen. Dort haben sich bereits mehr als 1.800 KollegInnen angemeldet…“
In Ihrem Jahresbericht 2018, veröffentlicht am 26.03.2019, widmet die Berliner Datenschutzbeauftragte den Abschnitt „6.3 Problematische Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte“ der von ihr veranlassten Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte von ViVy. Der Name der geprüften Akte bzw. des Unternehmens wird im Bericht zwar nicht benannt, der Fachöffentlichkeit ist dies aber seit Dezember 2018 bekannt.
Mitte September 2018 wurde die Gesundheits-App ViVy gestartet. Mitglieder der DAK-Gesundheit, mehrerer Innungskranken- und Betriebskrankenkassen sowie der Allianz Private Krankenversicherung und der Barmenia sollen sie kostenlos nutzen können; insgesamt 13,5 Millionen Versicherte. Weitere Krankenkassen kamen dazu, im Februar etwa die Gothaer. Bei der DAK-Gesundheit soll Vivy auch eingesetzt werden, um Bescheinigungen anzufordern oder Punkte für Bonusprogramme zu sammeln. All diesen Versicherten sei nahegelegt, vor der Entscheidung für die Nutzung von ViVy die Ergebnisse der Prüfung durch die Berliner Datenschutzbeauftragte zu lesen: Berliner Datenschutzbeauftragte prüft elektronische Gesundheitsakte von ViVy: Nach wie vor große datenschutzrechtliche Mängel! weiterlesen →
Die Hackerangriffe im Gesundheitswesen haben sich in den letzten drei bis vier Jahren verdoppelt. Anders als andere Daten sind die medizinischen Daten unveränderlich und sehr persönlich. Sie sind sehr begehrt und können für geschäftliche, politische oder kriminelle Zwecke missbraucht werden. Die bisherigen Datenschutzmaßnahmen reichen häufig nicht aus, wie immer wiederkehrende Meldungen aus Deutschland und anderen Staaten belegen.
Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates„Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung“ helfen hier wenig weiter. Die Daten sollen reguliert der „medizinbezogene(n) Forschung und klinische(n) Praxis einerseits“ und den „gesundheitsrelevanten Angebote(n) des freien Marktes andererseits“ zur Verfügung gestellt werden („Empfehlungen... S. 262) .
Der Donaukurier meldet am 15.03.2019: „Aus Sicht der Zahnärzteschaft im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sind bei diesem Großprojekt aber noch viele Fragen offen. Sie befürchten eine Aufweichung der durch das Grundgesetz garantierten ärztlichen Schweigepflicht, erklärt deren Sprecher Michael Schmiz. Vor allem die Speicherung höchstpersönlicher Gesundheitsdaten auf einem zentralen Server ist mit erheblichen Risiken verbunden… Im Vorstoß Jens Spahns, Patienten den Zugriff auf ihre Daten auch via Smartphone zu ermöglichen, sieht der Obmann der Zahnärzte im Landkreis ein Einfallstor für kriminelle Machenschaften. ‚Patientendaten gehören in die Arztpraxis und nicht auf zentrale Server….‘ ‚Die komplette Digitalisierung aller Patientendaten nutzt weder dem Arzt oder Zahnarzt noch dem Patienten. Von diesem Milliarden-Projekt profitiert in erster Linie die IT-Industrie, die mit dem Aufbau der Infrastruktur beauftragt ist… Einer Klassifizierung der Menschen nach Gesundheitszustand ist damit Tür und Tor geöffnet… Der Hippokratische Eid verbietet es uns, sensible Patientendaten gedankenlos auf einem zentralen Server zu speichern‘, sagt Schmiz.“
Mit einem Beitrag unter dem Titel “Das gläserne Behandlungszimmer” hat sich Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut aus München und Sprecher der Ärzteinitiative „Freiheit für 1 %” in der Süddeutschen Zeitung vom 26.02.2019 zu Wort gemeldet.
Meißner kritisiert den Entwurf des Terminservice-und Vorsorgegesetzes (TSVG) von Bundesgesundheitsminster Jens Spahn (CDU), “wonach nicht nur die Sprechstunden der Ärzte ausgeweitet werden sollen, sondern die Krankenkassen flächendeckend bis 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten müssen. Die soll dann auch mit dem Smartphone zugänglich sein…”. Die elektronische Patientenakte – oder: „Das gläserne Behandlungszimmer“ weiterlesen →
Mit einer Stellungnahme unter diesem Titel hat sich Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, am 14.02.2019 zu Wort gemeldet. In der Stellungnahme wird unter Bezug auf Gefährdungen bei Gesundheits- und Behandlungsdaten festgestellt: „Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird trotz… Gefährdungen weitergehen. Vor diesem Hintergrund stehen die Gesellschaft als Ganzes, vor allem aber die Politik und die Akteure der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in der Verantwortung… zeitnah geeignete und wirksame Vorkehrungen zu einem angemessenen Schutz von Patientendaten im digitalisierten Zeitalter zu treffen. Eine einseitige Lockerung oder Streichung datenschutzrechtlicher Standards wäre dabei der falsche Weg.“ Kugelmann weiter: „Die digitale Transformation in der Medizin schreitet rasch voran… Demgegenüber ist der effektive Schutz von Patientendaten hierbei nicht immer im Blick. Im Gegenteil: beim Einsatz digitaler Technologien im Gesundheitsbereich ist einer Reihe von Akteuren oftmals nicht hinreichend bewusst, welche Gefährdungen konkret für die Patientendaten bestehen, noch wie man diesen entgegen treten kann…“