Schlagwort-Archive: Patientendaten

Der Organspendeausweis: Dieses Papier ist geduldig, aber nicht einfach digitalisierbar

Zum Digitalisierungs-Hype von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gehört auch der Versuch, im Rahmen des von ihm und und dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (MdB) eingebrachten Gesetzentwurfs zur „Widerspruchslösung“ bei der Organspende ein elektronisches Register über alle Menschen in Deutschland im Bezug auf Organspende zu erstellen.

In der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfs wird argumentiert: Nach dem Gesetzentwurf gilt jede Person als Organ-oder Gewebespender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Organ-oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor… Um eine größere Rechtssicherheit mit Blick auf die Dokumentation einer Erklärung zur Organ-und Gewebespende zu erlangen, bedarf es mit Einführung der doppelten Widerspruchslösung eines Registers,in dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärung zur Organ-oder Gewebespende eintragen lassen können. Dementsprechend wird das Bundesministerium für Gesundheit verpflichtet, durch Rechtsverordnung einer Stelle diese Aufgabe zu übertragen. Der vom Krankenhaus als auskunftsberechtigt benannte Arzt wird gesetzlich verpflichtet, durch eine Anfrage bei dem Register festzustellen, ob eine Erklärung des möglichen Organ-oder Gewebespenders zur Organ-oder Gewebeentnahme vorliegt.“ Tendenziell würde damit ein weiteres zentrales Personenregister entstehen. Der Organspendeausweis: Dieses Papier ist geduldig, aber nicht einfach digitalisierbar weiterlesen

„Unsicherheiten beim TI-Anschluss“ – Pressemitteilung gematik – Übersetzung

In einer Pressemitteilung vom 25.04.2019 nahm die Gematik Stellung zu Berichten über Unsicherheiten beim Anschluss von Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI). Nachstehend der Wortlaut dieser Erklärung, verbunden mit einer Übersetzung in verständliches Alltagsdeutsch.

„Der gematik sind derzeit keine verbindlichen Zahlen bekannt, die sich auf Unsicherheiten beim Anschluss von Praxen an die Telematikinfrastruktur durch Dienstleister vor Ort beziehen. Daher kann momentan keine valide Aussage zu in den Medien dargestellten Fällen getroffen werden.“

Wir bestreiten nicht, dass es die genannten Probleme gibt, kennen aber nicht deren Umfang. „Unsicherheiten beim TI-Anschluss“ – Pressemitteilung gematik – Übersetzung weiterlesen

„Daten(un)sicherheit in der Krankenversorgung“ – Information und Diskussion am 13. Mai in Darmstadt

Die Hackerangriffe im Gesundheitswesen haben sich in den letzten drei bis vier Jahren verdoppelt. Anders als andere Daten sind die medizinischen Daten unveränderlich und sehr persönlich. Sie sind sehr begehrt und können für geschäftliche, politische oder kriminelle Zwecke missbraucht werden. Die bisherigen Datenschutzmaßnahmen reichen häufig nicht aus, wie immer wiederkehrende Meldungen aus Deutschland und anderen Staaten belegen.

Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates  “Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung“ helfen hier wenig weiter. Die Daten sollen reguliert der „medizinbezogene(n) Forschung und klinische(n) Praxis einerseits“ und den „gesundheitsrelevanten Angebote(n) des freien Marktes andererseits“ zur Verfügung gestellt werden („Empfehlungen...  S. 262) .

Die Veranstaltung findet statt am Montag, 13.05.2019 ab 19:30 Uhr im Gewerkschaftshaus, Hans-Böckler-Saal, Rheinstraße 50, Darmstadt

„Daten(un)sicherheit in der Krankenversorgung“ – Information und Diskussion am 13. Mai in Darmstadt weiterlesen

Telematikinfrastruktur: Sicherheitsbericht 2018 der Gematik veröffentlicht

Kurz, knapp und nichtssagend! – unter diesen Prämissen können interessierte Leser*innen den Sicherheitsbericht 2018 der Gematik bewerten. Dass nicht alles so schön und sicher im Umgang mit Gesundheits- und Behandlungsdaten sein wird, wie immer behauptet, ist trotzdem an mehreren Stellen des Berichts erkennbar: Telematikinfrastruktur: Sicherheitsbericht 2018 der Gematik veröffentlicht weiterlesen

Neues Sächsisches Polizeigesetz: Kennt die Polizei in Sachsen demnächst Befunde und Diagnosen?

Sächsische Ärzte sollen demnächst abgehört werden dürfen. Das sieht eine Novellierung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen vor, die kommende Woche im Landtag beraten wird. Sächsische Landesärztekammer und Bundesärztekammer hatten sich zum Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses bereits gegen die dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Norm des § 62 BKA-Gesetzes positioniert. Dennoch will Sachsen diesen Passus übernehmen.

Die Sächsische Landesärztekammer befürchtet jetzt, dass durch den Gesetzgeber das Berufsgeheimnis der Ärzte aufgrund pauschaler Sicherheitserwägungen ausgehöhlt wird. Denn die aktuelle Fassung von § 77 Abs. 3 des Referentenentwurfes des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) wählt diesen gefährlichen Weg. Die darin enthaltenen Regelungen zum Schutz bestimmter Gruppen von Berufsgeheimnisträgern, insbesondere von Ärzten, schließen Eingriffe in deren Berufsausübung nicht aus, sondern überlassen solche Maßnahmen einer im Einzelfall nicht zu prognostizierenden Abwägungsentscheidung.

Neues Sächsisches Polizeigesetz: Kennt die Polizei in Sachsen demnächst Befunde und Diagnosen? weiterlesen

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein: Massive Kritik an den „Sicherheitsfragen der Telematikinfrastruktur“

In mehreren Beschlüssen hat die außerordentliche Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am 30.03.2019 massive Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und den dadurch bedingten Veränderungen in der Telematikinfrastruktur geübt.

In einer Resolution der Vertreterversammlung zum Anschluss an die Telematik-Infrastruktur stellen „die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Vertragsärzte- und Psychotherapeutenschaft in Nordrhein

  • in Besorgnis über die aktuellen Entwicklungen und die angedrohten Sanktionen sowie weiterer angedrohten Maßnahmen bei Verweigerung des TI-Anschlusses,
  • in Empörung über die katastrophale und Vertrauen beschädigende Kommunikation der Verantwortlichen zu essentiellen Sicherheitsfragen der Telematikinfrastruktur und der dezentralen Komponenten und zu daraus resultierenden Besorgnissen,
  • in Solidarität mit allen Kolleginnen und Kollegen“

fest: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein: Massive Kritik an den „Sicherheitsfragen der Telematikinfrastruktur“ weiterlesen

„Ja – ich bleibe dabei – ein Konnektor kommt nicht in meine Praxis“

Diese Erklärung steht am Beginn einer Stellungnahme eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus der Region Rhein-Main. Der Verfasser hat seine Stellungnahme der Redaktion dieser Homepage zur anonymisierten Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach. Die Stellungnahme kann hier im Wortlaut nachgelesen werden.

Am Ende der Stellungnahme teilt der Verfasser mit: „Das Netzwerk sammelt auch Telematik-Verweigerer um Aktivitäten zu planen. Dort haben sich bereits mehr als 1.800 KollegInnen angemeldet…“

Der Widerstand unter Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen gegen den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur ist weiter stark. Einige weitere Beispiele: „Ja – ich bleibe dabei – ein Konnektor kommt nicht in meine Praxis“ weiterlesen

Berliner Datenschutzbeauftragte prüft elektronische Gesundheitsakte von ViVy: Nach wie vor große datenschutzrechtliche Mängel!

In Ihrem Jahresbericht 2018, veröffentlicht am 26.03.2019, widmet die Berliner Datenschutzbeauftragte den Abschnitt „6.3 Problematische Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte der von ihr veranlassten Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte von ViVy. Der Name der geprüften Akte bzw. des Unternehmens wird im Bericht zwar nicht benannt, der Fachöffentlichkeit ist dies aber seit Dezember 2018 bekannt.

Mitte September 2018 wurde die Gesundheits-App ViVy gestartet. Mitglieder der DAK-Gesundheit, mehrerer Innungskranken- und Betriebskrankenkassen sowie der Allianz Private Krankenversicherung und der Barmenia sollen sie kostenlos nutzen können; insgesamt 13,5 Millionen Versicherte. Weitere Krankenkassen kamen dazu, im Februar etwa die Gothaer. Bei der DAK-Gesundheit soll Vivy auch eingesetzt werden, um Bescheinigungen anzufordern oder Punkte für Bonusprogramme zu sammeln. All diesen Versicherten sei nahegelegt, vor der Entscheidung für die Nutzung von ViVy die Ergebnisse der Prüfung durch die Berliner Datenschutzbeauftragte zu lesen: Berliner Datenschutzbeauftragte prüft elektronische Gesundheitsakte von ViVy: Nach wie vor große datenschutzrechtliche Mängel! weiterlesen

„Daten(un)sicherheit in der Krankenversorgung“ – Information und Diskussion am 13. Mai in Darmstadt

Die Hackerangriffe im Gesundheitswesen haben sich in den letzten drei bis vier Jahren verdoppelt. Anders als andere Daten sind die medizinischen Daten unveränderlich und sehr persönlich. Sie sind sehr begehrt und können für geschäftliche, politische oder kriminelle Zwecke missbraucht werden. Die bisherigen Datenschutzmaßnahmen reichen häufig nicht aus, wie immer wiederkehrende Meldungen aus Deutschland und anderen Staaten belegen.

Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates  „Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung“ helfen hier wenig weiter. Die Daten sollen reguliert der „medizinbezogene(n) Forschung und klinische(n) Praxis einerseits“ und den „gesundheitsrelevanten Angebote(n) des freien Marktes andererseits“ zur Verfügung gestellt werden („Empfehlungen...  S. 262) .

Die Veranstaltung findet statt am  Montag, 13.05.2019 ab 19:30 Uhr im Gewerkschaftshaus, Hans-Böckler-Saal, Rheinstraße 50, Darmstadt „Daten(un)sicherheit in der Krankenversorgung“ – Information und Diskussion am 13. Mai in Darmstadt weiterlesen

Immer noch neue Widerstandsnester gegen die zentrale Telematik-Infrastruktur – jetzt auch Zahnärzte in Oberbayern

Der Donaukurier meldet am 15.03.2019: Aus Sicht der Zahnärzteschaft im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sind bei diesem Großprojekt aber noch viele Fragen offen. Sie befürchten eine Aufweichung der durch das Grundgesetz garantierten ärztlichen Schweigepflicht, erklärt deren Sprecher Michael Schmiz. Vor allem die Speicherung höchstpersönlicher Gesundheitsdaten auf einem zentralen Server ist mit erheblichen Risiken verbunden… Im Vorstoß Jens Spahns, Patienten den Zugriff auf ihre Daten auch via Smartphone zu ermöglichen, sieht der Obmann der Zahnärzte im Landkreis ein Einfallstor für kriminelle Machenschaften. ‚Patientendaten gehören in die Arztpraxis und nicht auf zentrale Server….‘ ‚Die komplette Digitalisierung aller Patientendaten nutzt weder dem Arzt oder Zahnarzt noch dem Patienten. Von diesem Milliarden-Projekt profitiert in erster Linie die IT-Industrie, die mit dem Aufbau der Infrastruktur beauftragt ist… Einer Klassifizierung der Menschen nach Gesundheitszustand ist damit Tür und Tor geöffnet… Der Hippokratische Eid verbietet es uns, sensible Patientendaten gedankenlos auf einem zentralen Server zu speichern‘, sagt Schmiz.“