Schlagwort-Archive: Patientendaten-Schutzgesetz

Haben (Strafverfolgungs-)Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf die elektronische Patientenakte (ePA)? – Eine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten

Zu diesem Thema hat ein Mitglied einer großen bundesweit vertretenen Krankenkasse eine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten gerichtet. Der Versicherte hat dem Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. und der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main seine Anfrage zur Verfügung gestellt mit der Bitte, sie in anonymisierter Form auszugsweise anderen interessierten Versicherten zur Verfügung zu stellen.

Der Versicherte fragt: Besteht rechtlich die Möglichkeit, dass andere Behörden (z. B. Polizei und Justiz) Zugriff auf die in meiner ePA gespeicherten Unterlagen nehmen können? Haben (Strafverfolgungs-)Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf die elektronische Patientenakte (ePA)? – Eine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten weiterlesen

Die Nutzung von Versichertendaten durch die Krankenkassen für die Unterbreitung von Informationen und individuellen Angeboten…

ist Gegenstand des Tätigkeitsberichts des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für 2020. Zu den wiederholten Änderungen des § 68b SGB V wird in Abschnitt 4.2 des Berichts (ab S. 40) u. a. festgestellt:

  • „Diese bereits mit dem Digitale-Versorgungsgesetz (DVG) geschaffene Norm eröffnet den Krankenkassen die Möglichkeit, Versorgungsinnovationen zu fördern. Dazu dürfen sie die versichertenbezogenen Daten, die sie rechtmäßig erhoben und gespeichert haben, im erforderlichen Umfang auswerten. Zuvor sind die Daten zu pseudonymisieren und – soweit möglich – zu anonymisieren. Eine Datenübermittlung an Dritte ist ausgeschlossen.
  • Nach der ursprünglichen Fassung des DVG durften die Krankenkassen die Auswertung von Versichertendaten und die Unterbreitung von Informationen und individuellen Angeboten nur vornehmen, wenn der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat. Mit dem PDSG wurde dieses Einwilligungserfordernis nunmehr hinsichtlich der Datenauswertung und der Unterbreitung individueller Versorgungsangebote durch ein Widerspruchsrecht ersetzt, das sich lediglich auf die konkrete Angebotsunterbreitung bezieht.Diese Änderung bewerte ich äußerst kritisch. Die Nutzung von Versichertendaten durch die Krankenkassen für die Unterbreitung von Informationen und individuellen Angeboten… weiterlesen

Bundesdatenschutzbeauftragter versendet Warnung an Krankenkassen: Elektronische Patientenakte (ePA) ist nicht DSGVO-konform

Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) aus der Feder des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) trotz mehrfach geäußerter datenschutzrechtlicher Einwände des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Prof. Ulrich Kelber beschlossen. Das PDSG enthält u. a. die Regelung, wonach die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten zum 01.01.2020 die Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA) anbieten müssen (§ 342 Abs. 1 SGB V).

Am 03.04.2020 hatte der BfDI seine Stellungnahme zum Entwurf des PDSG veröffentlicht. Darin erklärt er eingangs: „Ich unterstütze die Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere soweit sie Verbesserungen für die Versicherten bringt. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Gesundheitsdaten ist die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit dabei von herausragender Bedeutung… im Hinblick auf die Umsetzung dieser Prämissen weist der Gesetzentwurf noch wesentliche datenschutzrechtliche Defizite auf, z.B. in Bezug auf das Zugriffsmanagement der ePA und die Freigabe von Daten für die Forschung…“ Die vom BfDI genannten Kritikpunkte wurden weder vom Bundesgesundheitsminister, noch von Bundestag und Bundesrat aufgenommen. Bundesdatenschutzbeauftragter versendet Warnung an Krankenkassen: Elektronische Patientenakte (ePA) ist nicht DSGVO-konform weiterlesen

Das wird so nix: ePA 2.0 droht bei Berechtigungsvergabe zu scheitern

Unter dieser Überschrift kritisiert Mark Langguth, von 2007 – 2019 Leiter der Abteilungen Spezifikation sowie Produktmanagement bei der gematik und fachverantwortlich für die elektronische Patientenakte (ePA), seitdem tätig als freier Berater für nutzerzentrierte Prozessdigitalisierungen und Softwareentwicklung im Gesundheitswesen, im Internet-Magazin E-HEALTH-COM das Konzept für zweite Ausbaustufe der elektronischen Patientenakte (ePA), die am 01.01.2022 beginnen soll. Das wird so nix: ePA 2.0 droht bei Berechtigungsvergabe zu scheitern weiterlesen

Elektronische Patientenakte: „Entweder alles ist zu sehen oder nichts“ – ein Interview der jungen Welt mit Dr. Bernhard Scheffold

Dr. Bernhard Scheffold, Physiker und Informatiker, ist einer der Vorsitzenden des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V.. Mit der Fragestellung Was kommt auf Patienten zu, wenn die Anfang Juli vom Bundestag gesetzlich beschlossene elektronische Gesundheitsakte ab 2021 für alle zur Verfügung stehen soll? beginnt ein Interview, in dem verschiedene Aspekte der gesetzlichen Neuregelungen besprochen werden. Elektronische Patientenakte: „Entweder alles ist zu sehen oder nichts“ – ein Interview der jungen Welt mit Dr. Bernhard Scheffold weiterlesen

Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) – ein Gespräch zwischen A. Bussmer, Humanistische Union Berlin-Brandenburg und J. Kuhlmann, Patientenrechte und Datenschutz e. V.

Am 06.07.2020 geführt, seit heute online (36:20 Min.)

Axel Bussmer (li.), Landesgeschäftsführer der Humanistischen Union (HU) Berlin-Brandenburg / Jan Kuhlmann (re.), Jurist und Datenschutz-Berater, Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V.

 

Freie Ärzteschaft e.V. zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG): „Praxisfern und unsicher“

Der Bundestag hat am 03.07.2020 grünes Licht für das Patientenrechte-Datenschutz-Gesetz (PDSG) gegeben. Digitalisierung mache vieles leichter, verspricht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Genau das Gegenteil wird eintreten“, kritisiert Dr. Silke Lüder, Allgemeinärztin aus Hamburg und Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft e. V. (FÄ). In einer umfangreichen Stellungnahme erläutert sie, was elektronische Patientenakten (ePA), das e-Rezept und andere Instrumente für die tägliche Arbeit niedergelassener Ärzt*innen und für Patient*innen bedeuten. Neben einer grundsätzlichen Kritik an datenschutzrechtlichen Regelungen in der Telematik-Infrastruktur und im PDSG stehen im Mittelpunkt des Beitrags die mit dem PDSG festgeklopften Unpraktikablen Anwendungen für Praxen und Kliniken, gegliedert in die Abschnitte Freie Ärzteschaft e.V. zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG): „Praxisfern und unsicher“ weiterlesen

Humanistische Union Berlin-Brandenburg: Video-Gespräch mit Jan Kuhlmann zum Patientendatenschutzgesetz – Montag 6. Juli ab 19.00 Uhr

Am 01.04.2020 hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) vorgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass rund 80 zusätzliche Paragrafen ins SGB V eingefügt werden, die alle von Gesundheits-Telematik handeln. Die bisherigen Eckpfeiler zum Thema, wie §§ 291, 291 a und b SGB V, werden umgearbeitet. Der Regelungsumfang zum Thema vervielfacht sich.

Im Mittelpunkt des Entwurfs steht die für die Versicherten freiwillige Elektronische Patientenakte (EPA), auf der dann alle Daten des Patienten, die mit seiner Gesundheit, seinen Krankheiten, seinen Behandlungen, Therapien, Impfausweis, Organspendeausweis und Sterbeverfügung gespeichert sind. Die EPA soll auf zentralen Servern bereitgestellt werden, die an das Netz der Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sind. Ärzt*innen sollen in ihren Praxen zur Unterstützung der EPA neue Technik installieren. Die EPA soll spätestens am 01.01.2021 von den Krankenkassen für alle Versicherten bereitgestellt werden. Humanistische Union Berlin-Brandenburg: Video-Gespräch mit Jan Kuhlmann zum Patientendatenschutzgesetz – Montag 6. Juli ab 19.00 Uhr weiterlesen

TI-Verweigerung unter Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen: Mehrere Musterklagen gegen Honorarabzug beim Sozialgericht Stuttgart anhängig

Die Klagen sind Anfang Januar 2020 beim Sozialgericht Stuttgart eingereicht und begründet worden, die Argumente zwischen den Musterklägern und der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wurden ebenfalls ausgetauscht. Die KVBW hat auch die Beiladung der Gematik zum Verfahren beantragt. „Wir warten nun auf einen Termin zur mündlichen Verhandlung durch das Sozialgericht“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland. Gleiches gilt auch für die Musterverfahren zur unzureichenden  Erstattung der Installations- oder Betriebskosten für Praxen, die den TI-Konnektor installiert haben. 

Bereits in der Klagebegründung war infolge eines Beschlusses der Datenschutzkonferenz vom 12.09.2019 thematisiert worden, dass die fehlende Regelung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit innerhalb der TI mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung nicht vereinbar ist.  TI-Verweigerung unter Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen: Mehrere Musterklagen gegen Honorarabzug beim Sozialgericht Stuttgart anhängig weiterlesen

Widerstand gegen Telematik-Infrastruktur weiterhin hoch: „…fast ein Viertel der bayerischen Praxen noch nicht an die TI angebunden“

Das teilt die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) am 18.06.2020 in einem Bericht über die letzte Vertreterversammlung mit:

  • „… der aktuelle Sachstand bei der Telematikinfrastruktur (TI). So waren im ersten Quartal 2020 in Bayern 13.875 Praxen an die TI angeschlossen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass fast ein Viertel der bayerischen Praxen noch nicht an die TI angebunden sind und damit die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Honorarkürzungen in Kauf nehmen. Wenn Mitglieder der KVB Widerspruch gegen die Honorarkürzungen einlegen, dann werden diese Widersprüche auf Wunsch bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung, inwiefern die Kürzungen überhaupt rechtmäßig sind, ruhend gestellt.“
  • Die VV befasste sich zudem intensiv mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens und den daraus resultierenden Gefahren. So wurden einstimmig Resolutionen verabschiedet, in denen gefordert wurde, die Versäumnisse der Gematik nicht auf dem Rücken der Ärzte und Psychotherapeuten auszutragen sowie eine aufwandsgerechte Finanzierung der vom Gesetzgeber geforderten IT-Sicherheitsrichtlinie sicherzustellen. In einer dritten Resolution wurden diverse Vorbehalte gegen das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) zusammengefasst.“

Die hier genannten Resolutionen sind auf der Homepage der KVB noch nicht veröffentlicht.