Zu diesem Thema hat ein Mitglied einer großen bundesweit vertretenen Krankenkasse eine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten gerichtet. Der Versicherte hat dem Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. und der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main seine Anfrage zur Verfügung gestellt mit der Bitte, sie in anonymisierter Form auszugsweise anderen interessierten Versicherten zur Verfügung zu stellen.
Der Versicherte fragt: „Besteht rechtlich die Möglichkeit, dass andere Behörden (z. B. Polizei und Justiz) Zugriff auf die in meiner ePA gespeicherten Unterlagen nehmen können?“ Haben (Strafverfolgungs-)Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf die elektronische Patientenakte (ePA)? – Eine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten weiterlesen