TI-Verweigerung unter Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen: Mehrere Musterklagen gegen Honorarabzug beim Sozialgericht Stuttgart anhängig

Die Klagen sind Anfang Januar 2020 beim Sozialgericht Stuttgart eingereicht und begründet worden, die Argumente zwischen den Musterklägern und der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wurden ebenfalls ausgetauscht. Die KVBW hat auch die Beiladung der Gematik zum Verfahren beantragt. „Wir warten nun auf einen Termin zur mündlichen Verhandlung durch das Sozialgericht“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland. Gleiches gilt auch für die Musterverfahren zur unzureichenden  Erstattung der Installations- oder Betriebskosten für Praxen, die den TI-Konnektor installiert haben. 

Bereits in der Klagebegründung war infolge eines Beschlusses der Datenschutzkonferenz vom 12.09.2019 thematisiert worden, dass die fehlende Regelung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit innerhalb der TI mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung nicht vereinbar ist. 

In den Entwurf zum Patientendatenschutzgesetz (PDSG) wurde dann eine Regelung zu den datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten aufgenommen. „Danach liegt die Verantwortung für die zentrale Zone der Telematikinfrastruktur bei den jeweiligen IT-Anbietern und unverständlicherweise nicht bei der Gematik“, erinnert Baumgärtner. „Die Verantwortung soll ansonsten bei den Ärzten liegen. Diesen Vorschlag hat der Bundesrat im Mai jedoch kritisiert, weil der Gematik keine explizite datenschutzrechtliche Verantwortung zugeordnet wurde.“

In einer Gegenäußerung hat die Bundesregierung die Regelung aber für ausreichend gehalten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren wurden die Bedenken nicht weiter berücksichtigt. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag findet am 02./03.07.2020 statt. Eine Beschlussempfehlung des  Gesundheitsausschusses liegt bis heute nicht vor.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber übte zuletzt deutliche Kritik an Gesundheitsminister Spahn. Dessen „vorschnelle Gesetzentwürfe“ würden „das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürger erschüttern“. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen könne nur „mit einem hohen Datenschutz- und Datensicherheitsniveau“ gelingen.

Kelber äußerte sich auch zur TI und wies erneut darauf hin, dass es Aufgabe der Gematik als Betreibergesellschaft sei, eine Datenschutzfolgenabschätzung zu erstellen: „Aus der Verantwortlichkeit der Gematik GmbH für einen sehr wesentlichen Teil der TI ergibt sich allerdings die Unzuständigkeit der Leistungserbringer für diesen Teil der TI und damit auch die Unzulässigkeit der Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung in dem Bereich, in dem die Gematik GmbH die Verantwortung trägt“, heißt es.

Unser Vorstand begrüßt diese Position ausdrücklich, da sie der vorgetragenen Rechtsauffassung in unseren Musterklagen entspricht“, erklärt Baumgärtner.  

Quelle: Information von MEDI GENO Deutschland vom 25.06.2020

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