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Elektronische Patientenakte: „Entweder alles ist zu sehen oder nichts“ – ein Interview der jungen Welt mit Dr. Bernhard Scheffold

Dr. Bernhard Scheffold, Physiker und Informatiker, ist einer der Vorsitzenden des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V.. Mit der Fragestellung Was kommt auf Patienten zu, wenn die Anfang Juli vom Bundestag gesetzlich beschlossene elektronische Gesundheitsakte ab 2021 für alle zur Verfügung stehen soll? beginnt ein Interview, in dem verschiedene Aspekte der gesetzlichen Neuregelungen besprochen werden. Elektronische Patientenakte: „Entweder alles ist zu sehen oder nichts“ – ein Interview der jungen Welt mit Dr. Bernhard Scheffold weiterlesen

Patientenrechte und Datenschutz e. V.: Stellungnahme zu den aktuellen Spekulationen um die Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte

Bernhard Scheffold, stv. Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. hat in der Zeitung Junge Welt vom 12.08.2017 Stellung genommen zu den aktuellen Spekulationen um die Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte (eGk). Ein Auszug:
Ist das Scheitern der Karte für Sie kein Grund zur Freude, da Sie lange gegen deren Einführung gekämpft haben?
Vordergründig schon, aber Absichten der Gesundheitswirtschaft, die Daten zu monetarisieren, bestehen weiter. Die Lage könnte schlimmer werden. Vorstellbar ist, dass Gröhe längst ein Telematikstrukturverbesserungsgesetz in der Schublade hat.
Könnte es Apps geben, die erfordern, dass damit dann selbst ältere Patienten umgehen, die eventuell gar kein Handy besitzen?
Dass das Handy Zugangsvoraussetzung zur Daseinsvorsorge wird, darf nicht sein. Für die interessierten Kreise, die aus den Daten Kapital schlagen wollen, ist es aber hinderlich, dass die EGK mit hoher Absicherung verbunden sein soll: Bislang sollen die Karte des Patienten und die des Arztes notwendig sein, um auf die Daten zuzugreifen.
Garantiert die gesetzliche Regelung die Wahlfreiheit für Patienten, die EGK elektronisch zu nutzen oder auch nicht?
Würde sie aktuell technisch funktionieren, wären die meisten Leistungen freiwillig. Der Verfügbarkeit von Notfalldaten oder der Patientenakte hätte der Patient explizit zustimmen müssen. Doch politische Kräfte arbeiten daran, diesen starken Datenschutz aufzuweichen: Der Patient soll selber aktiv werden und widersprechen, falls er eine zentrale Nutzung seiner Gesundheitsdaten ablehnt. Gesichert wären sie aber lediglich nach Stand der Technik.“