Schlagwort-Archive: Patientenakte

Ein Blick über die Grenze: Digitale Patientendossiers in Frankreich – Viel Geld verbrannt, viel Zeit ins Land gegangen und trotzdem ein Flop

Der Blog „Der digitale Patient“ ist ein Produkt der Bertelsmann-Stiftung. In seinen Beiträgen kommen regelmäßig Befürworter*innen der ungebremsten Digitalisierung im Gesundheitswesen zu Wort. E-Health-Entwicklungen, z. B. in Dänemark, Estland, Israel, Österreich oder der Schweiz werden in den höchsten Tönen gelobt und gegenüber Politik und Öffentlichkeit in Deutschland als Vorbilder gepriesen. Im Beitrag vom 22.11.2018 Digitale Patientendossiers in Frankreich: Nach vielen Anläufen erfolgreich? sind dagegen deutliche Moll-Töne zu hören:

„Stell dir vor, es gibt die elektronische Patientenakte, und keiner nutzt sie. So geschehen in Frankreich. Ein Blick über die Grenze: Digitale Patientendossiers in Frankreich – Viel Geld verbrannt, viel Zeit ins Land gegangen und trotzdem ein Flop weiterlesen

Lobbyverbände aus Pharmaindustrie, IT- und Medizintechnik fordern stärkeren Zugriff auf Gestaltung und Inhalt (Daten) von elektronischen Patientenakten

Am 22.11.2018 haben 18 Verbände aus Pharmaindustrie, IT- und Medizintechnik in einem gemeinsamen Positionspapier unter dem Titel „Die Nutzbarkeit elektronischer Patientenakten für Forschung und Versorgung sicherstellen“ gefordert, dass Ihnen vom Gesetzgeber mehr Rechte eingeräumt werden, um Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung der elektronischen Patientenakten nach § 291a SGB V und auch auf die darin künftig enthaltenen Daten. Lobbyverbände aus Pharmaindustrie, IT- und Medizintechnik fordern stärkeren Zugriff auf Gestaltung und Inhalt (Daten) von elektronischen Patientenakten weiterlesen

Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) verbreitet Halbwahrheiten im Bezug auf den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten

In einem Statement des SBK-Vorstandsvorsitzenden Dr. Hans Unterhuber vom 03.09.2018 werden in besonders perfiden Art   (und vermutlich wider besseren Wissens) Halbwahrheiten zu den geltenden Regelungen im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten  verbreitet. Dr. Hans Unterhuber schreibt: „Die EU-DSGVO gilt inzwischen seit rund 100 Tagen. Und auch nach dieser Zeit sind die Regelungen nicht unumstritten – aber sie haben ein Gutes geschafft: In ihnen wird der Grundsatz deutlich, dass zuvorderst der Dateninhaber über seine Daten bestimmt. Und niemand anderes. Für das Gesundheitswesen heißt das, dass der Versicherte bzw. Patient festlegen kann, wer seine Daten sehen darf und was derjenige damit machen kann. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einem mündigen, selbstbestimmten Patienten. Deshalb ist es umso alarmierender, was gerade passiert. Ein Referentenentwurf zum 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz geht nun in die parlamentarische Abstimmung, in dem diese Errungenschaft mit einem Federstrich wieder gekappt wird. Der Versicherte darf, sofern diese Regelung verabschiedet wird, nicht selbst bestimmen, wer seine Daten sehen und nutzen darf. Er darf eine Einwilligung nur in den Fällen erteilen, in denen der Gesetzgeber es ausdrücklich erlaubt. Der Gesetzgeber schreibt dem Versicherten also künftig vor, wo er seine Datenhoheit ausleben darf und wo nicht. Das halten wir für eine Bevormundung unserer Versicherten…“

Ein Blick in die DSGVO macht deutlich: Herr Dr. Unterhuber kann nicht lesen – oder er verdreht die Tatsachen: Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) verbreitet Halbwahrheiten im Bezug auf den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen

Elektronische Gesundheitsakte / Patientenakte: „Ich sehe die digitale Selbstbestimmung als gefährdet an“

Dr. Bernhard Scheffold, einer der Vorsitzenden des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V., hat in einem Interview mit dem Internet-Magazin Krankenkasseninfo.de Stellung genommen zu den aktuellen Auseinandersetzungen rund um die Entwicklung elektronischer Gesundheits- bzw. Patientenakten. Zur Absicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), neue Zugänge auf die telematische Infrastruktur zu schaffen, erklärt Dr. Scheffold: „…zu guter Letzt höhlt der Gesetzgeber Sicherheit und Patientensouveränität immer weiter aus, wie man am aktuellen Entwurf für das Terminservice-Verbesserungsgesetz erkennen kann. Von der Prämisse startend, dass der Zugriff über die Autorisierung durch Heilberufsausweis und Patienten-Gesundheitskarte nicht mehr zeitgemäß seinen, legt Jens Spahn einen Gesetzentwurf vor, der einfach einen unsicheren Zugang über Handy und Tablet ermöglicht.“ Und zum nach wie vor großen Widerstand aus den Reihen der (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen stellt er fest: „Eine breit angelegte Weigerung in der Ärzteschaft, sich trotz Sanktionen nicht an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen wird nicht ignoriert werden können.“

Lobbyismus in Aktion? AOK leiht IT-Experten für 2 Jahre an Bundesgesundheitsministerium aus

Das Internet-Magazin apotheke adhoc meldet am 17.07.2018: „Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekanntermaßen aufs Tempo drücken… Zur Umsetzung erhält Digital-Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Dr. Gottfried Ludewig, jetzt Unterstützung: Die AOK Nordost schickt ihren IT-Experten Christian Klose als seinen Stellvertreter ins BMG… Dem Vernehmen nach soll der Chief Digital Officer (CDO) der AOK Nordost… bereits im August oder spätestens im September seinen Dienst im BMG antreten.“

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Denn die AOK Nordost ist neben der Techniker Krankenkasse (TK) Vorreiter bei der Entwicklung kassenspezifischer elektronischer Gesundheitsakten.

Unabhängiger Sachverstand sieht anders aus? Oder irren wir uns da?

Dass der „Markt“ groß ist und viele an die „Futterkrippe“ in Sachen Gesundheits- und Behandlungsdaten und Staatsknete wollen, macht eine Übersicht deutlich, die von eGesundheit.nrw veröffentlicht wurde, einer von der Landesregierung in NRW geförderten illustren Ansammlung von einschlägigen Firmen und Lobbyisten.

Marburger Bund: Stellungnahme zu elektronischen Patientenakten veröffentlicht

Der Marburger Bund (Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.) hat am 23.07.2018 eine Stellungnahme zu elektronischen Patientenakten veröffentlicht.

Der Marburger Bund unterstützt die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung der  einrichtungs- und sektorenübergreifenden elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Versicherten bis zum Ende dieser Legislaturperiode“ – mit diesem Satz beginnt die Stellungnahme. Wer als Kritiker*in der telematischen Infrastruktur im Gesundheitswesen auf das Weiterlesen verzichtet, weil sie/er eine weitere Lobhudelei der gematik und ihres Systems erwartet, macht einen Fehler.

Zwei Beispiele aus der Stellungnahme: Marburger Bund: Stellungnahme zu elektronischen Patientenakten veröffentlicht weiterlesen

IT-Infrastrukturen des Gesundheitssektors nicht ausreichend: Sicherheit hält mit der Vernetzung nicht Schritt

Mit dieser These wird Pierre Gronau, Geschäftsführer der Gronau IT Cloud Computing GmbH in der Mittelbayrischen Wirtschaftszeitung vom Juli 2018 zitiert. In einem Interview, das die Zeitung veröffentlichte, kommt Gronau zu interessanten – dem Mainstream widersprechenden – Bewertungen.

  • Zur Frage „wie ist es um die Digitalisierung des Gesundheitssektors bestellt?“ stellt Gronau fest: „… In den Krankenhäusern… ist das große Problem, dass die Digitalisierung nicht mit den Anforderungen an die IT-Sicherheit Schritt hält. Laut Eigenangaben verwendet nur ein Drittel der 130 Krankenhäuser Deutschlands, die als kritische Infrastruktur eingestuft werden, eine dem Stand der Technik gemäße IT. Mindestens zwei Drittel aller Krankenhäuser – wahrscheinlich sind es viel mehr – sind durch die Anbindung an das Internet unzureichend vor Cyberangriffen geschützt.“

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Klinikum Frankfurt-Höchst: Wiederholte illegale Zugriffe auf Patientenakten im Krankenhausinformationssystem (KIS)

Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat in seinem 46. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 im Abschnitt 7.1 (S. 80 des Berichts) einen erneuten Fall unberechtigter interner Zugriffe von Beschäftigten des Klinikums Frankfurt-Höchst auf Patientenakten dargestellt. Beschäftigte des Klinikums hatten wiederholt auf Patientenakten von anderen Beschäftigten zugegriffen, die wg. einer Erkrankung im Klinikum behandelt wurden. Eine medizinische oder andere Notwendigkeit für diesen Zugriff war nicht gegeben. Klinikum Frankfurt-Höchst: Wiederholte illegale Zugriffe auf Patientenakten im Krankenhausinformationssystem (KIS) weiterlesen

Bundesverfassungsgericht: Auch Strafgefangene haben grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in ihre Krankenakte – das grundrechtliche Informationsinteresse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer

Ein Strafgefangener hat grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in seine Krankenakte. Das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Informations­interesse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer. Dies hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 20.12.2016 (Aktenzeichen: 2 BvR 1541/15) entschieden. Bundesverfassungsgericht: Auch Strafgefangene haben grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in ihre Krankenakte – das grundrechtliche Informationsinteresse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer weiterlesen

Einsicht in die Patientenakte – beim Therapeuten oder bei dessen Anwalt?

Aus dem Tätigkeitsbericht zum Datenschutz im nichtöffentlicher Bereich für die Jahre 2016/17 des Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: „Ein Patient wollte bei seinem dem Berufsgeheimnis unterliegenden Therapeuten Einsicht in seine Patientenakte nehmen. Der Therapeut verwies ihn an seinen Anwalt, bei dem sich die Akte befinde. Damit war klar, dass der Therapeut die Gesundheitsdaten an seinen Anwalt weitergegeben hatte. Um diese Übergabe seiner sensiblen Gesundheitsdaten vom Therapeuten an dessen Anwalt datenschutzrechtlich prüfen zu lassen, wandte sich der betroffene Patient an den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz… Selbstverständlich steht jedem Patienten das Einsichtsrecht in die Patientenakte gemäß § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB – sog. Patientenrechtegesetz) zu. Die gesetzlichen Vorschriften gehen grundsätzlich von einer Einsichtnahme beim jeweiligen Berufsgeheimnisträger aus. Dies vor dem Hintergrund, dass nur der die Akte führende Berufsgeheimnisträger auch beurteilen kann, ob einer Einsichtnahme erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Daher stellte sich die Frage, weshalb der Beschwerdeführer zwecks Akteneinsicht an den Rechtsanwalt verwiesen wurde… Ob und in welchem Umfang einem Patienten Auskunft aus oder Einsicht in seine Patientenakte nach § 630b BGB gewährt werden muss und kann, bedarf allerdings als abstrakte Rechtsfrage grundsätzlich keiner Einsicht in die Patientenakte durch den beratenden Rechtsanwalt… Einsicht in die Patientenakte – beim Therapeuten oder bei dessen Anwalt? weiterlesen