Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Deutschen Apothekerverbands (DAV) vom 13.02.2024 hervor. Verbände von Ärzt*innen und Apotheker*innen lehnen die elektronische Patientenakte (ePA) in der beschlossenen Form ab weiterlesen
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PraxisBarometer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: teilweise vernichtende Ergebnisse für die gematik und die Hau-Ruck-Digitalisierungspolitik im Gesundheitswesen
Ende 2021 haben sich 2.836 Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen an einer Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu ihren Erfahrungen mit und Erwartungen an die Digitalisierung im Gesundheitswesen geäußert. Mit teilweise vernichtenden Ergebnissen für die gematik und die Hau-Ruck-Digitalisierungspolitik des früheren Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU). PraxisBarometer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: teilweise vernichtende Ergebnisse für die gematik und die Hau-Ruck-Digitalisierungspolitik im Gesundheitswesen weiterlesen
Kassenärztliche Bundesvereinigung: Moratorium bei der Digitalisierung gefordert
In einer Stellungnahme vom 22.10.2021 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die vom scheidenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) massiv forcierte Digitalisierung im Gesundheitswesen kritisiert und einen Appell an SPD, Grüne und FDP, gerichtet. „Wir müssen beim Digitalisierungsprozess weg von dem Grundsatz, nur darauf zu schauen, was technisch möglich ist. Die derzeitige, technisch vollkommen unausgereifte Einführung von elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und eRezept zeigen, wie es eben nicht laufen darf“, erklärte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Vor diesem Hintergrund spricht sich die KBV für ein einjähriges Moratorium bei Einführung neuer Elemente in die Telematikinfrastruktur aus. Die neue Leitfrage müsse lauten: „Was ist gut für die Versorgung der Patienten und erleichtert gleichzeitig die Arbeit für die Praxen?“
Ohne den anhaltenden Widerstand einer großen Zahl von Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen und Zahnärzt*innen, die sich trotz spürbarer Honorarabzüge dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach wie vor verweigern, wäre eine solche Stellungnahme der KBV nicht denkbar.
Offener Brief von acht Kassenärztlichen Landesvereinigungen: „TI – Ausgestaltung kann so nicht mehr akzeptiert werden“
In einem Offenen Brief vom 14.07.2020 an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) äußern acht Kassenärztliche Landesvereinigungen ( KV Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland und Westfalen-Lippe) MASSIVE Kritik an der Telematikinfrastruktur (TI), der gematik, dem Bundesgesundheitsministerium und der Kassenärztliche Bundesvereinigung. Offener Brief von acht Kassenärztlichen Landesvereinigungen: „TI – Ausgestaltung kann so nicht mehr akzeptiert werden“ weiterlesen
KBV reagiert auf Kritik an der Telematik-Infrastruktur – nur mit Worten
Der massive Widerstand unter Ärzt*innen gegen die Telematik-Infrastruktur (insbesondere gegen Bestellung und Einbau der Konnektoren) zeigt auch Wirkung in der Spitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Das macht der Bericht von Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, an die Vertreterversammlung der KBV am 27.05.2019 deutlich.
Dr. Kriedel stellt eingangs zu Recht „eine große Besorgnis“ fest, „die unsere Mitglieder derzeit umtreibt: die Installation der Telematikinfrastruktur (TI) in den Praxen“. Aber schon im nächsten Satz beginnt er abzuwiegeln: „Wir haben zur Kenntnis genommen,dass es in manchen Fällen Probleme gab beim Anschluss der TI-Komponenten. Genaue Zahlen liegen uns darüber bisher nicht vor.“ Würden sich die KBV und die Kassenärztlichen Landesvereinigungen darauf konzentrieren, bei den Mitgliedern ihrer Körperschaften präzise Umfragen zum Umfang der Probleme zu starten statt – wie die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) – mit Drohungen und Beschimpfungen von Telematik-Kritiker*innen zu reagieren, dann hätte Dr. Kriedel genauere Zahlen nennen können.
Er macht drei Ebenen von Problemlagen aus: KBV reagiert auf Kritik an der Telematik-Infrastruktur – nur mit Worten weiterlesen
Welches Konzept für die elektronische Patientenakte nach § 291a SGB V haben Krankenkassen (GKV) und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV)?
Mitte Oktober 2018 berichteten verschiedene Medien, so z. B. das Handelsblatt vom 14.10.2018, dass der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) eine Vereinbarung unterzeichnet hätten, in der sie festlegen, was nach ihren Vorstellungen rechtliche und technische Grundlagen für die elektronische Patientenakte nach § 291a SGB V sein sollen. Welches Konzept für die elektronische Patientenakte nach § 291a SGB V haben Krankenkassen (GKV) und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV)? weiterlesen
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Was müssen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz tun?
Zu diesem Thema haben die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zu Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis veröffentlicht.
In Abschnitt II werden Hinweise im „Verhältnis zum Patienten“ gegeben, gegliedert in die Punkte
- Einholung von Einwilligungserklärungen;
- Informationspflichten von ÄrztInnen;
- Auskunftsrechte von PatientInnen;
- Recht auf Löschung.
Eine auch für Patienten nützliche Information.
Die Regelungen aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf die der Text Bezug nimmt, sind hier im Wortlaut nachlesbar.
Kann Estland Vorbild sein bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens? Fragen an die Kassenärztliche Bundesvereinigung
In der neuesten Ausgabe ihres Magazins Klartext stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter dem Titel „Gesundheit anderswo: Der Tigersprung der Esten“ Seiten 28 – 30) mit begeisterten Worten das Gesundheitswesen im EU-Staat Estland vor. Ein Grund, um diese Veröffentlichung gründlich und mit kritischem Blick zu lesen.
Der Beitrag beginnt mit der Feststellung: „In Sachen Digitalisierung ist Estland eines der fortschrittlichsten Länder – in fast allen Bereichen des Gesundheitlichen Lebens.“ Zur Digitalisierung des Gesundheitswesens wird dann wie folgt informiert: „ 2008 trat das Staatliche Regulierungsgesetz für den Austausch von Gesundheitsinformationen in Kraft, demgemäß die einzelnen Leistungserbringer dazu verpflichtet sind, medizinische Daten an die Datenbank des Gesundheitsinformationssystems ENHIS weiterzuleiten. Rund 95 Prozent der estnischen Gesundheitsdienstleister nutzen das E-Health-System. Sie müssen nicht nur alle relevanten Behandlungsdaten erheben und in das System einpflegen, sondern diese im Behandlungskontext auch verwenden…“
Was hier verschwiegen wird: In Estland werden – ebenso wie in Dänemark und Österreich – alle Menschen ohne ihre vorherige Einwilligung mit ihren Gesundheits- und Behandlungsdaten in einem zentralisierten System erfasst. Individuell können sich Menschen, die dies wollen in einem komplizierten Verfahren dann aus diesem System wieder ausklinken. Neudeutsch wird dies Opt-out genannt.
Bei aller Kritik an der e-Health-Politik in Deutschland: Dass hier am Beginn der Datenerfassung immer noch die aktive und Informierte Einwilligung des Patienten in eine zentralisierte Datenerfassung erforderlich ist, bevor diese erfolgen darf (§ 291a Abs. 5 SGB V) – das sogenannte Opt-in–Verfahren – ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass informationelle Selbstbestimmung über die eigenen Gesundheits- und Behandlungsdaten möglich bleibt. Stellt sich die Frage:
Will sich die KBV hier neu positionieren? Kann Estland Vorbild sein bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens? Fragen an die Kassenärztliche Bundesvereinigung weiterlesen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will bei der Entwicklung elektronischer Patientenakten die Koordination übernehmen – ist das eine Absage an die Gematik?
Unter der Überschrift „KBV treibt Einführung der elektronischen Patientenakte voran“ teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 10.08.2017 mit: „Einheitliche Standards für die elektronische Patientenakte fordert KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Es dürfe nicht sein, dass in den Arztpraxen unterschiedliche Akten verschiedenen Standards geführt werden müssen… Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist nach Darstellung von Kriedel eines der wichtigsten Vorhaben bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Zwar gebe es auch noch viele andere Anwendungen, aber derzeit setzten Parteien und Krankenkassen den Schwerpunkt auf die elektronische Patientenakte, sagte er. Deshalb bündle auch die KBV hier ihre Ressourcen. Kriedel kündigte an, dass die KBV bei der Einführung der Akte eine Koordinierungsrolle übernehmen wolle…“
Was auffällt: In dieser Stellungnahme der KBV findet an keiner Stelle die Gematik Erwähnung, die Gesellschaft, deren Aufgabe es nach § 291b SGB V ist, „1.die funktionalen und technischen Vorgaben einschließlich eines Sicherheitskonzepts zu erstellen, 2.Inhalt und Struktur der Datensätze für deren Bereitstellung und Nutzung festzulegen, 3.Vorgaben für den sicheren Betrieb der Telematikinfrastruktur zu erstellen und ihre Umsetzung zu überwachen, 4. …“
Dass die Gematik von der KBV in ihrer Stellungnahme nicht genannt wird ist um so verwunderlicher vor dem Hintergrund, dass die KBV gem. § 291a Abs. 7 SGB V i. V. m. § 291b Abs. 2 SGB V Gesellschafter der Gematik ist.