Schlagwort-Archive: Gesundheitsdaten

Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten?

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), vom Bundestag am 14.03.2019 beschlossen, ist am 11.05.2019 in Kraft getreten. Eine seiner Regelungen: Es verpflichtet die Krankenkassen in § 291 SGB V “Versicherten ab dem 1. Dezember 2019 auf Verlangen unverzüglich eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle zur Verfügung zu stellen”und in § 291b SGB V ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der Gesellschaft für Telematik nach § 291b Absatz 1a Satz 1 zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen.” Auf die darin gespeicherten Daten sollen die Versicherten auch mittels Smartphone oder Tablet zugreifen können.

Für Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin der Digitalen Gesellschaft, war dies Anlass, sich in einem informativen Beitrag unter dem Titel Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten? Elektronische Gesundheitskarte mit elektronischer Patientenakte und elektronische Gesundheitsaktemit Geschichte, Gegenwart und Zukunft sowie den Risiken der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen auseinander zu setzen. Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten? weiterlesen

„Unsicherheiten beim TI-Anschluss“ – Pressemitteilung gematik – Übersetzung

In einer Pressemitteilung vom 25.04.2019 nahm die Gematik Stellung zu Berichten über Unsicherheiten beim Anschluss von Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI). Nachstehend der Wortlaut dieser Erklärung, verbunden mit einer Übersetzung in verständliches Alltagsdeutsch.

„Der gematik sind derzeit keine verbindlichen Zahlen bekannt, die sich auf Unsicherheiten beim Anschluss von Praxen an die Telematikinfrastruktur durch Dienstleister vor Ort beziehen. Daher kann momentan keine valide Aussage zu in den Medien dargestellten Fällen getroffen werden.“

Wir bestreiten nicht, dass es die genannten Probleme gibt, kennen aber nicht deren Umfang. „Unsicherheiten beim TI-Anschluss“ – Pressemitteilung gematik – Übersetzung weiterlesen

Eklatante Missachtung des Datenschutzrechts! Bundesdatenschutzbeauftragter rügt fehlende Löschkonzepte bei gesetzlichen Krankenversicherungen

In seinem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017/18 stellt der Bundesdatenschutzbeauftragte einer großen Zahl von Berufsgenossenschaften, gesetzlichen Krankenkassen und (Reha)Kliniken aus seinem Zuständigkeitsbereich, bezogen auf die Löschung nicht mehr benötigter personenbezogener Daten, ein vernichtendes Zeugnis aus. Aber lesen Sie selbst:

„Trotz klarer gesetzlicher Regelungen verfügen Sozialleistungsträger noch immer über keine Löschkonzepte – oder haben diese nicht umgesetzt. Eines der datenschutzrechtlich wichtigsten Rechte ist das Recht auf Löschung und das ebenfalls in Art. 17 DSGVO neu geschaffene ‚Recht auf Vergessenwerden‘. Eklatante Missachtung des Datenschutzrechts! Bundesdatenschutzbeauftragter rügt fehlende Löschkonzepte bei gesetzlichen Krankenversicherungen weiterlesen

„Daten(un)sicherheit in der Krankenversorgung“ – Information und Diskussion am 13. Mai in Darmstadt

Die Hackerangriffe im Gesundheitswesen haben sich in den letzten drei bis vier Jahren verdoppelt. Anders als andere Daten sind die medizinischen Daten unveränderlich und sehr persönlich. Sie sind sehr begehrt und können für geschäftliche, politische oder kriminelle Zwecke missbraucht werden. Die bisherigen Datenschutzmaßnahmen reichen häufig nicht aus, wie immer wiederkehrende Meldungen aus Deutschland und anderen Staaten belegen.

Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates  “Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung“ helfen hier wenig weiter. Die Daten sollen reguliert der „medizinbezogene(n) Forschung und klinische(n) Praxis einerseits“ und den „gesundheitsrelevanten Angebote(n) des freien Marktes andererseits“ zur Verfügung gestellt werden („Empfehlungen...  S. 262) .

Die Veranstaltung findet statt am Montag, 13.05.2019 ab 19:30 Uhr im Gewerkschaftshaus, Hans-Böckler-Saal, Rheinstraße 50, Darmstadt

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Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und die elektronische Gesundheitsakte „vitabook“ – eine (un-)gute Kooperation?

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), Anstalt des öffentlichen Rechts der Universitäten Kiel und Lübeck, hat die Entscheidung getroffen, gemeinsam mit der vitabook GmbH allen Patient*innen des UKSH ab sofort eine kostenfreie (?) elektronische Gesundheitsakte gem. § 68 SGB V anzubieten. In einer entsprechenden Veröffentlichung auf der Internetseite des UKSH wird sie wie folgt beworben:

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Kassenärztliche Vereinigung Hessen: Mitglieder ohne Konnektoren unter Druck gesetzt

Es scheint unter den Hessischen Kassenärzt*innen eine nennenswerte Anzahl zu geben, die nach wie vor – aus welchen Gründen auch immer – die Bestellung von Konnektoren zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur verweigern oder hinauszögern. Das lässt sich einem Schreiben an die deshalb von der TI-Honorarkürzung betroffenen Mitglieder der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) entnehmen, das die KVH auf ihrer Homepage veröffentlicht hat.

Darin wird u. a. erklärt: Leider haben Sie in Ihren Abrechnungsdaten für das erste Quartal 2019 weder einen Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) noch einen Nachweis der fristgerechten Bestellung der TI-Komponenten erbracht. Aufgrund dessen sind wir nach aktuellem Stand gezwungen, Ihr Honorar – beginnend mit dem ersten Quartal 2019 – um ein Prozent zu kürzen.“

Die Unterzeichner dieses Schreibens – Frank Dastych, Vorstandsvorsitzender und Dr. Eckhard Starke, stv. Vorstandsvorsitzender der KVH – sind sich nicht zu schade, ihre Kolleg*innen, die sich dem Einbau der Konnektoren in ihre Praxis zu verweigern, als „hirnunabhängig“ zu bezeichnen. Kassenärztliche Vereinigung Hessen: Mitglieder ohne Konnektoren unter Druck gesetzt weiterlesen

Telematikinfrastruktur: Sicherheitsbericht 2018 der Gematik veröffentlicht

Kurz, knapp und nichtssagend! – unter diesen Prämissen können interessierte Leser*innen den Sicherheitsbericht 2018 der Gematik bewerten. Dass nicht alles so schön und sicher im Umgang mit Gesundheits- und Behandlungsdaten sein wird, wie immer behauptet, ist trotzdem an mehreren Stellen des Berichts erkennbar: Telematikinfrastruktur: Sicherheitsbericht 2018 der Gematik veröffentlicht weiterlesen

Neues Sächsisches Polizeigesetz: Kennt die Polizei in Sachsen demnächst Befunde und Diagnosen?

Sächsische Ärzte sollen demnächst abgehört werden dürfen. Das sieht eine Novellierung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen vor, die kommende Woche im Landtag beraten wird. Sächsische Landesärztekammer und Bundesärztekammer hatten sich zum Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses bereits gegen die dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Norm des § 62 BKA-Gesetzes positioniert. Dennoch will Sachsen diesen Passus übernehmen.

Die Sächsische Landesärztekammer befürchtet jetzt, dass durch den Gesetzgeber das Berufsgeheimnis der Ärzte aufgrund pauschaler Sicherheitserwägungen ausgehöhlt wird. Denn die aktuelle Fassung von § 77 Abs. 3 des Referentenentwurfes des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) wählt diesen gefährlichen Weg. Die darin enthaltenen Regelungen zum Schutz bestimmter Gruppen von Berufsgeheimnisträgern, insbesondere von Ärzten, schließen Eingriffe in deren Berufsausübung nicht aus, sondern überlassen solche Maßnahmen einer im Einzelfall nicht zu prognostizierenden Abwägungsentscheidung.

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„Ihre vertraulichen Daten in der Gesundheitscloud“

Diese Überschrift trägt ein mehrseitiges Informationsblatt des Kollegennetzwerk Psychotherapie, eine kollegiale Interessengemeinschaft psychotherapeutisch tätiger Psychologen, Ärzte und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Das Informationsblatt wird von Mitgliedern des Kollegennetzwerk zur Information ihrer Patient*innen genutzt.

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Das Implantateregister-Errichtungsgesetz – ein weiterer Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht über das eigene Leben, den eigenen Körper und die informationelle Selbstbestimmung

Das Bundeskabinett hat am 03.04.2019 den Entwurf eines „Gesetzes zur Errichtung eines Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ (Implantateregister-Errichtungsgesetz – EIRD) beschlossen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat dazu erklärt: „Das Implantateregister ist ein wichtiger Schritt für mehr Patientensicherheit. Dadurch wissen wir künftig, wer welches Implantat bekommen hat. Wenn wir Probleme mit einem Produkt feststellen, können wir dann schnell abfragen, ob es ähnliche Fälle gibt und im Zweifelsfall Patienten warnen.“

  • Ziel des Registers sei es, die Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte zu verbessern.
  • Dazu soll das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) als Registerstelle die zentrale Datensammlung übernehmen.
  • Für die Übermittlung der Datensätze wird die Telematikinfrastruktur genutzt.
  • Die Meldung an das Register wird für die Gesundheitseinrichtungen, die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und für alle Menschen mit Implantaten verpflichtend vorgeschrieben.

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