Die Klagen sind Anfang Januar 2020 beim Sozialgericht Stuttgart eingereicht und begründet worden, die Argumente zwischen den Musterklägern und der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wurden ebenfalls ausgetauscht. Die KVBW hat auch die Beiladung der Gematik zum Verfahren beantragt. „Wir warten nun auf einen Termin zur mündlichen Verhandlung durch das Sozialgericht“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland. Gleiches gilt auch für die Musterverfahren zur unzureichenden Erstattung der Installations- oder Betriebskosten für Praxen, die den TI-Konnektor installiert haben.
Bereits in der Klagebegründung war infolge eines Beschlusses der Datenschutzkonferenz vom 12.09.2019 thematisiert worden, dass die fehlende Regelung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit innerhalb der TI mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung nicht vereinbar ist. TI-Verweigerung unter Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen: Mehrere Musterklagen gegen Honorarabzug beim Sozialgericht Stuttgart anhängig weiterlesen