Schlagwort-Archive: European Health Data Space

Bundesgesundheitsministerium plant Verknüpfung der Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) mit mehr als 400 Registern mit Gesundheitsdaten

In Deutschland gibt es derzeit mehr als 400 Register mit Gesundheits- und Behandlungsdaten. Geführt werden sie von Forschungseinrichtungen, Krankenhäusern, öffentlichen Einrichtungen und privatwirtschaftlich organisierten Gesellschaften und Vereinen. Die Strukturen und Formen sind unterschiedlich. Nur wenige davon sind spezialgesetzlich geregelt oder basieren auf allgemeinen gesetzlichen Grundlagen. Die meisten stützen sich bei der Datenverarbeitung auf Einwilligungen. Manche stammen aus abgeschlossenen Forschungsvorhaben, andere werden auf Patienteninitiative oder von Fachgesellschaften zu bestimmten Erkrankungen betrieben; nicht alle werden noch aktiv genutzt. Ihre Rechtsgrundlagen basieren neben der DSGVO auf einer Vielzahl unterschiedlicher Bundes- und Landesgesetze (z. b. den unterschiedlichen Krankenhausgesetzen der 16 Bundesländer). Die Register werden tw. bundesweit, tw. nur regional mit Daten befüllt und dienen unterschiedlichen Zwecken, z. B. Bundesgesundheitsministerium plant Verknüpfung der Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) mit mehr als 400 Registern mit Gesundheitsdaten weiterlesen

Elektronische Patientenakte (ePA) und Europäischer Gesundheitsdatenraum: Gefahren für den Schutz von persönlichen medizinischen Daten – Informationsveranstaltung am 4. Juni in Frankfurt

Am 1. Januar 2021 wurde die ePA – die elektronische Patientenakte – als freiwillige Möglichkeit für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Die Nachfrage danach war außerordentlich gering. Aktuell haben weniger als 2 % aller Versicherten bei ihrer Krankenkasse eine ePA angefordert. Wie viele davon die ePA bei ihrer Kontakten mit Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Krankenhäusern aktiv nutzen, ist nicht bekannt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und sein Vorgänger Jens Spahn (CDU), nahezu alle Bundestagsparteien, die Krankenkassen, die Pharmaindustrie, private und universitäre Forschungsinstitute und die IT-Gesundheitsindustrie waren damit unzufrieden. Mit einer Anfang 2024 beschlossenen Gesetzesänderung wurde dies verändert:

Am 15.01.2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten, die zuvor nicht widersprechen, automatisch eine solche ePA. Außerdem sind alle Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Krankenhäuser verpflichtet, die ePA mit dem Behandlungsdaten ihrer Patienten zu befüllen. Und auf diese Daten sollen auch interessierte private und universitäre Forschungsinstitute Zugriff erhalten. Elektronische Patientenakte (ePA) und Europäischer Gesundheitsdatenraum: Gefahren für den Schutz von persönlichen medizinischen Daten – Informationsveranstaltung am 4. Juni in Frankfurt weiterlesen

Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) muss das Vertrauen der Öffentlichkeit und die Rechte der Arbeitnehmer schützen

Unter diesem Titel hat der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) bereits am 06.12.2023 Stellung genommen zum Vorhaben der Europäischen Kommission, ein EU-weites verbindliches Regelwerk für die Speicherung und Nutzung der Gesundheitsdaten aller Bürger*innen in der EU zu schaffen. In der Stellungnahme wird auf vier Themenbereiche eingegangen. Aus Sicht von der Patient*innen sind zwei davon von besonderer Bedeutung: Die Forderungen, dass

  • die freiwillige und informierte Einwilligung in die Nutzung der Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten für jeden einzelnen Menschen erhalten bleiben („opt-in“) muss und
  • die Verwaltung, Speicherung und Verarbeitung von Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten nicht in die Hand privater Dienstleistungsunternehmen gegeben werden darf.

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In Brüssel und Berlin beschlossen: Elektronische Patientenakte (ePA) für alle – und zwar EU-weit

Das ist das Ergebnis von Entscheidungen des Europaparlaments am 13.12.2023 und des Bundestags am 14.12.2023.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Digitalisierung des
Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) angenommen. Es regelt, dass Anfang 2025 die elektronische Patientenakte mit Opt-out (Widerspruchsmöglichkeit der Patienten) für alle gesetzlich Versicherten verbindlich eingerichtet wird. Darüber hinaus wurde ein Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) verabschiedet.

Am Tag zuvor hat das Europaparlament im Grundsatz den Plänen der EU-Kommission für einen „Europäischen Gesundheitsdatenraum – European Health Data Space (EHDS)“ für eine EU-weit nutzbare ePA zugestimmt (und dies auch für privat krankenversicherte Menschen).

Wer – jeweils für sich selbst – die (faktische) Zwangs-ePA verhindern will, In Brüssel und Berlin beschlossen: Elektronische Patientenakte (ePA) für alle – und zwar EU-weit weiterlesen

40 Jahre „Volkszählungsurteil” und die Frage: Ist der Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten aktuell noch gewährleistet? Veranstaltung am 18. Dezember 2023 in Frankfurt

Gemeinsam mit dem Club Voltaire und der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main lädt der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. Ein zu einer Diskussion mit

  • Dr. med. Bernd Hontschik, Chirurg aus Frankfurt und prominenter Kritiker von Fehlentwicklungen im deutschen Gesundheitswesen und
  • Roland Schäfer, Datenschutz-Fachkraft aus Frankfurt.

Die Veranstaltung findet statt am Montag 18. Dezember 2023 um 19.00 Uhr im Club Voltaire in Frankfurt (Kleine Hochstraße 5, Frankfurt-Innenstadt – Nähe U- und S-Bahn-Stationen „Hauptwache“ und „Alte Oper“).

Online-Teilnahme ist möglich unter https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung. Der Zugang wird unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn freigeschaltet. 40 Jahre „Volkszählungsurteil” und die Frage: Ist der Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten aktuell noch gewährleistet? Veranstaltung am 18. Dezember 2023 in Frankfurt weiterlesen

EU-Parlamentsausschüsse stimmen für Zwang zur vernetzten elektronischen Patientenakte für alle

Die federführenden Ausschüsse des Europäischen Parlaments haben am 28.11.2023 für die Schaffung eines „Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“ (European Health Data Space – EHDS) gestimmt, mit dem Informationen über sämtliche ärztliche Behandlungen von EU-Bürger*innen zusammengeführt werden sollen. Der beschlossene Gesetzentwurf im Wortlaut (in Englisch) ist hier
nachlesbar. EU-Parlamentsausschüsse stimmen für Zwang zur vernetzten elektronischen Patientenakte für alle weiterlesen

Psychotherapeut*innen fordern: Patient*innen müssen selbstbestimmt über die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden können

In einer Resolution, die vom 43. Deutscher Psychotherapeutentag am 17./18.11.2023 verabschiedet wurde, wird festgestellt: „Mit großer Sorge beobachtet die Psychotherapeutenschaft Bestrebungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS), die Nutzung der Gesundheitsdaten für Forschungszwecke deutlich über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu setzen.“

Die Forderung lautet: Das Kernstück der Digitalisierung, die ePA, muss sich am Nutzen für Patient*innen und Leistungserbringer*innen im konkreten Versorgungsablauf orientieren. Es muss bei der Etablierung von gesetzlichen Regelungen auf EU- und Bundesebene gewährleistet werden, dass Versicherte bewusst aktiv entscheiden können, ob sie eine ePA nutzen möchten und wenn ja, welche Daten darin gespeichert werden und wer diese einsehen und nutzen kann.“ Psychotherapeut*innen fordern: Patient*innen müssen selbstbestimmt über die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden können weiterlesen

Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes: Netzwerk Datenschutzexpertise ist frustriert

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) muss massiv überarbeitet werden, fordert das Netzwerk Datenschutzexpertise in einer umfangreichen Stellungnahme. Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes: Netzwerk Datenschutzexpertise ist frustriert weiterlesen

Offener Brief an EU-Parlament: Sekundäre Gesundheitsdatennutzung nur mit Zustimmung der Betroffenen

Die Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) soll Grundlage sein für interoperable digitale Gesundheitssysteme in der gesamten EU. Leider versagt der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission beim Schutz der Patienten, wenn es um die „sekundäre Nutzung“ ihrer persönlichen medizinischen Daten durch Dritte für Forschung, Training von AI-Systemen und andere kommerzielle Zwecke geht. Nach dem gegenwärtigen Entwurf hätten Patienten kein Mitspracherecht bei der Nutzung ihrer Daten und würden nicht einmal darüber informiert, wer sie erhält.

Mehr als ein Dutzend Organisationen, die für die Rechte von Patienten, Angehörigen medizinischer Berufe, Menschen mit Behinderungen, Verbrauchern, Arbeitnehmern und Gewerkschaften sowie für digitale Rechte eintreten, haben sich daher in einem Schreiben an die Mitglieder des EU-Parlaments gewandt. Sie fordern die Einführung einer „Opt-in“-Zustimmungsregelung, d.h. dass Datennutzer die gültige Zustimmung der Patienten einholen müssen, deren persönliche medizinische Daten sie für sekundäre Zwecke nutzen möchten.

Patientenrechte und Datenschutz unterstützt diese Forderung und hat den offenen Brief mit unterzeichnet. Das Schreiben ist im (englischen) Wortlaut auf der Seite von EDRi nachzulesen (deutsche Übersetzung).

EHDS, der „Europäische Gesundheitsdatenraum“ – das Ende der ärztlichen Schweigepflicht

Die EU-Kommission hat im Mai 2022 den Entwurf einer Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten vorgelegt, der es in sich hat. Danach sollen alle Bürgerinnen und Bürger automatisch elektronische Patientenakten  erhalten, ohne Möglichkeit zum Widerspruch. Sämtliche größeren Sammlungen von Patientendaten in der EU, z.B. bei Anbietern dieser Patientenakten, bei Krankenkassen, Privatversicherungen, Krankenhäusern und größeren Arztpraxen, sollen zur Nutzung u.a. durch die Pharma-Industrie freigegeben werden. Der Verordnungsentwurf wird derzeit im EU-Parlament und im Rat der EU diskutiert, die Verordnung soll im September 2023 verabschiedet werden und 2024 in Kraft treten.

Nicht nur Ärzte sollen Daten herausgeben, sondern z.B. auch Pflegedienste, Psychotherapeuten und ambulante Sozialpsychiatrie. EHDS, der „Europäische Gesundheitsdatenraum“ – das Ende der ärztlichen Schweigepflicht weiterlesen