
Quelle: BKK Herkules (Screenshot vom 12.12.2020)
- Gingen hier bei den Verantwortlichen der BKK Herkules die Allmachts-Phantasien durch?
- Oder sind die Damen und Herren der BKK Herkules über die Rechtslage nicht hinreichend informiert?

Quelle: BKK Herkules (Screenshot vom 12.12.2020)
Was man als medizinischer und juristischer Laie nach dem Namen des Entwurfs für ein Gesetz zur Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) nicht vermutet, soll mit dem neuesten Gesetzentwurf aus dem Hause Spahn (CDU) vorbereitet werdenb: Die Einbindung weiterer Kategorien von Leistungserbringer*innen in die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA):
Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) aus der Feder des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) trotz mehrfach geäußerter datenschutzrechtlicher Einwände des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Prof. Ulrich Kelber beschlossen. Das PDSG enthält u. a. die Regelung, wonach die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten zum 01.01.2020 die Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA) anbieten müssen (§ 342 Abs. 1 SGB V).
Am 03.04.2020 hatte der BfDI seine Stellungnahme zum Entwurf des PDSG veröffentlicht. Darin erklärt er eingangs: „Ich unterstütze die Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere soweit sie Verbesserungen für die Versicherten bringt. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Gesundheitsdaten ist die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit dabei von herausragender Bedeutung… im Hinblick auf die Umsetzung dieser Prämissen weist der Gesetzentwurf noch wesentliche datenschutzrechtliche Defizite auf, z.B. in Bezug auf das Zugriffsmanagement der ePA und die Freigabe von Daten für die Forschung…“ Die vom BfDI genannten Kritikpunkte wurden weder vom Bundesgesundheitsminister, noch von Bundestag und Bundesrat aufgenommen. Bundesdatenschutzbeauftragter versendet Warnung an Krankenkassen: Elektronische Patientenakte (ePA) ist nicht DSGVO-konform weiterlesen
Am 01.01.2021 soll die elektronische Patientenakte (ePA) in der ersten Ausbaustufe zur Verfügung stehen. Dann wird es allen Versicherten lediglich möglich sein
Wilfried Deiß, Inhaber einer hausärztlich-internistischen Praxis in Siegen, hat seine Patient*innen im August und September 2020 befragt, ob sie für sich eine elektronischen Patientenakte (ePA) haben möchten. Die Auswahlmöglichkeiten bei den Antworten waren:

In einem Beitrag auf seiner Homepage hat Wilfried Deiß die Ergebnisse der Befragung am 27.09.2020 veröffentlicht: Patient*innen-Umfrage zur elektronischen Patientenakte (ePA) in einer Hausarzt-Praxis in Siegen mit eindeutigem Ergebnis weiterlesen
… sind Gegenstand eines knapp neunminütigen amüsanten und lehrreichen Auftritts des Kabarettisten HG. Butzko (mit bürgerlichem Namen: Hans-Günter Butzko) am 14.09.2020 im Dritten Programm des WDR.

Als Gesundheitsminister in Corona-Zeiten wird Jens Spahn von allzuvielen Menschen völlig unverdient ein „super Job“ bescheinigt. Dass dies nicht berechtigt ist, macht der Kabarettist HG. Butzko gleich in der ersten Minute seines Auftritts deutlich. Um sich dann in den folgenden Minuten gekonnt zugespitzt mit der von Jens Spahn forciert betriebenen Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) auseinander zu setzen. Die von Spahn betriebene Digitalisierung der Gesundheits- und Behandlungsdaten der 72 Mio. gesetzlich krankenversicherter Menschen, die Entwicklung hin zum „gläsernen Patienten“ und die damit verbundenen Gefahren werden von HG. Butzko mit kritischem Blick und trotzdem unterhaltsam dargestellt.
Nehmen Sie sich neun Minuten Zeit und sehen und hören Sie sich den Beitrag von HG.Butzko an.
Unter dieser Überschrift kritisiert Mark Langguth, von 2007 – 2019 Leiter der Abteilungen Spezifikation sowie Produktmanagement bei der gematik und fachverantwortlich für die elektronische Patientenakte (ePA), seitdem tätig als freier Berater für nutzerzentrierte Prozessdigitalisierungen und Softwareentwicklung im Gesundheitswesen, im Internet-Magazin E-HEALTH-COM das Konzept für zweite Ausbaustufe der elektronischen Patientenakte (ePA), die am 01.01.2022 beginnen soll. Das wird so nix: ePA 2.0 droht bei Berechtigungsvergabe zu scheitern weiterlesen
Dr. Bernhard Scheffold, Physiker und Informatiker, ist einer der Vorsitzenden des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V.. Mit der Fragestellung „Was kommt auf Patienten zu, wenn die Anfang Juli vom Bundestag gesetzlich beschlossene elektronische Gesundheitsakte ab 2021 für alle zur Verfügung stehen soll?“ beginnt ein Interview, in dem verschiedene Aspekte der gesetzlichen Neuregelungen besprochen werden. Elektronische Patientenakte: „Entweder alles ist zu sehen oder nichts“ – ein Interview der jungen Welt mit Dr. Bernhard Scheffold weiterlesen
Der Bundestag hat am 03.07.2020 grünes Licht für das Patientenrechte-Datenschutz-Gesetz (PDSG) gegeben. Digitalisierung mache vieles leichter, verspricht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
„Genau das Gegenteil wird eintreten“, kritisiert Dr. Silke Lüder, Allgemeinärztin aus Hamburg und Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft e. V. (FÄ). In einer umfangreichen Stellungnahme erläutert sie, was elektronische Patientenakten (ePA), das e-Rezept und andere Instrumente für die tägliche Arbeit niedergelassener Ärzt*innen und für Patient*innen bedeuten. Neben einer grundsätzlichen Kritik an datenschutzrechtlichen Regelungen in der Telematik-Infrastruktur und im PDSG stehen im Mittelpunkt des Beitrags die mit dem PDSG festgeklopften „Unpraktikablen Anwendungen für Praxen und Kliniken“, gegliedert in die Abschnitte Freie Ärzteschaft e.V. zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG): „Praxisfern und unsicher“ weiterlesen
Am 01.04.2020 hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) vorgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass rund 80 zusätzliche Paragrafen ins SGB V eingefügt werden, die alle von Gesundheits-Telematik handeln. Die bisherigen Eckpfeiler zum Thema, wie §§ 291, 291 a und b SGB V, werden umgearbeitet. Der Regelungsumfang zum Thema vervielfacht sich.
Im Mittelpunkt des Entwurfs steht die für die Versicherten freiwillige Elektronische Patientenakte (EPA), auf der dann alle Daten des Patienten, die mit seiner Gesundheit, seinen Krankheiten, seinen Behandlungen, Therapien, Impfausweis, Organspendeausweis und Sterbeverfügung gespeichert sind. Die EPA soll auf zentralen Servern bereitgestellt werden, die an das Netz der Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sind. Ärzt*innen sollen in ihren Praxen zur Unterstützung der EPA neue Technik installieren. Die EPA soll spätestens am 01.01.2021 von den Krankenkassen für alle Versicherten bereitgestellt werden. Humanistische Union Berlin-Brandenburg: Video-Gespräch mit Jan Kuhlmann zum Patientendatenschutzgesetz – Montag 6. Juli ab 19.00 Uhr weiterlesen
„Der Gesetzgeber maßt sich an, völlig praxisferne und unsichere Regelungen zu treffen, die tief in die Abläufe in den Arztpraxen eingreifen, noch mehr Bürokratie schaffen und von denen weder Ärzte noch Patienten profitieren. Im Gegenteil, das Ganze schadet der medizinischen Versorgung extrem.“ So fasst Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft und Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card! ihre Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) zusammen.
In einer umfangreichen Stellungnahme vom 31.05.2020 stellt Frau Dr. Lüder eingangs fest: „Die Digitalisierung von Daten im Gesundheitswesen ist entgegen vieler anderslautender Behauptungen weit vorangeschritten. Nahezu alle Arztpraxen und Kliniken arbeiten mit digitalen Geräten und Akten. Auch ohne staatlichen Zwang hat sich das moderne Arbeiten zum Nutzen des Workflows und der Effizienz von Praxen und Kliniken durchgesetzt – immer orientiert am Nutzen für die Patientenbehandlung.“ Sie kritisiert die Gesetzgebungsflut von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Während der Corona-Krise werden im Eilverfahren neue Gesetze durchgepeitscht, bei denen der konkrete Patientennutzen, die Anwenderfreundlichkeit und die Gewährung der informationellen Selbstbestimmung hinten herunterfallen. Schon im Digitale-Versorgung-Gesetz (April 2020) wurde darauf verzichtet, die künftigen Gesundheits-Apps vor Einführung unabhängig daraufhin zu prüfen, ob sie einen medizinischen Nutzen bringen. Im Vordergund stand eher, der IT-Industrie schnell Absatzchancen zu ermöglichen.“ Spahns Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) – eine Kritik aus ärztlicher Sicht weiterlesen