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Vernetzungstreffen der Kritiker*innen der Zwangs-Digitalisierung im Gesundheitswesen am 30. November in Frankfurt

Das vor wenigen Monaten neu gegründete Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk, das u. a. aus dem Widerstand gegen die Telematik-Infrastruktur (TI) im Gesundheitswesen hervorgegangen ist, lädt ein zu einem Treffen von Kritiker*innen der Zwangs-Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Veranstaltung findet statt

  • am Samstag 30.November 2019
  • von 11.00 – max. 18.00 Uhr
  • in Frankfurt, Bürgerhaus Gallus (Seminarraum 1), Frankenallee 111
  • (Nähe S-Bahn-Station Galluswarte – in wenigen Minuten gut erreichbar vom Hauptbahnhof Frankfurt).

Eingeladen sind – neben den Mitgliedern des Detschen Psychotherapeuten Netzwerks – Verbände und Gruppen, die sich kritisch mit der TI auseinander setzen. Ziel der Veranstaltung ist die engere Koordinierung und Vernetzung des Widerstandes gegen elektronische Patientenakte und TI. Welche Strategie ist die erfolgversprechendste? Wie gemeinsam vorgehen?

Die Bedingungen und Regularien für die Anmeldung sind hier nachlesbar.

Wie wehren gegen den Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur?

Diese Frage war Gegenstand einer Informationsveranstaltung am 21.09.2019 in Frankfurt, zu der die Stoppt-die-e-Card!“ – Unterstützergruppe Rhein Main eingeladen hatte, eine Bürger*innen-Initiative, in der gesetzlich Versicherte, (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen und Fachkräfte für Datenschutz zusammenarbeiten.

Hildegard Huschka und Claudia Reimer, beide niedergelassen als Psychotherapeutinnen im Schwalm-Eder-Kreis, waren als Referentinnen eingeladen. In ihren Vorträgen knüpften Sie an an aktuellen Entwicklungen wie die Stellungnahme der Datenschutz-Aufsichtsbehörden zur Telematik-Infrastruktur (TI)und den weltweiten Datenschutzskandal, von dem in 52 Staaten insgesamt ca. 24,5 Mio. Menschen und ihre Gesundheits- und Behandlungsdaten betroffen sind. Sie informierten über die vom Bundestag beschlossenen Rechtsgrundlagen für die TI, über den Widerstand unter den Praxis-Inhaber*innen gegen dieses Vorhaben und ihre eigene Motivation, sich an diesem Widerstand aktiv zu beteiligen.

In der Bildmitte Hildegard Huschka, rechts daneben Claudia Reimer. Beide haben sich frühzeitig gegen die Zwangsanbindung an die TI engagiert über den Arbeitskreis Psychotherapie Schwalm-Eder. Claudia Reimer ist 2. Vorsitzende des neu gegründeten Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks, das aus dem Widerstand gegen die TI hervorgegangen ist. Ganz rechts im Bild Walter Schmidt von der „Stoppt-die-e-Card!“- Unterstützergruppe Rhein Main.

Hildegard Huschka zu ihren Motiven für den Widerstand: „Ich sehe mich allein von der technischen Seite überfordert. Schon als ich die Liste der notwendigen TI-Komponenten sah, hat es mir gereicht. Ich bin zwar edv-technisch leidlich begabt und recht gut ausgerüstet mit Smartphone, Heim-PC usw. Aber die digitale Aufrüstung meiner kleinen Praxis mit dem Risiko, dass Daten meiner Klientel unkontrollierbar in das geplante umfassende Netz wandern, war und ist für mich unvorstellbar. Ich habe aus guten Gründen Psychologie studiert und nicht Informatik… Für mich ist das Unterfangen des Gesetzgebers, das Land flächendeckend zu digitalisieren, völlig realitätsfremd… Bislang kann ich meinen Patienten zusichern: Was in der Praxis gesprochen wird, bleibt in der Praxis. Die therapeutische Schweigepflicht schafft einen Schutzraum, in dem auch schwierige, scham- und schuldbesetzte Themen und Gefühle Platz haben. Ich habe in meiner Praxis keinen Internetanschluß, wozu auch. Bestünde der erste Kontakt mit einem Patienten darin, mit seiner Chipkarte den sogenannten Versicherten-Stammdatenabgleich durchzuführen, würde das mein gesamtes Setting ändern. So begrüße ich persönlich, mit Blickkontakt, kann schon den ersten Eindruck mit einbeziehen. Ich arbeite mit mobilem Lesegerät, das auf dem Tisch liegt, und eher beiläufig, oft erst am Ende der Sitzung, lese ich die Daten ein. Ich habe noch nicht einen Betrugsfall in den vielen Jahren gehabt. Ich habe trotz eindringlichen Fragens und viel Lektüre überhaupt noch kein einziges Argument gefunden, das mich überzeugt, das die Einführung der TI in meiner Praxis Vorteile hätte. Nicht eines.“

Ähnlich Claudia Reimer: „Es geht um den gläsernen Patienten. Ich soll eigentlich die Befunde ins Netz stellen. Und die Betriebsärzte haben Zugriff? In § 291a SGB V werden Ärzte als zugriffsberechtigt aufgeführt. Das würde bedeuten, ich muss bei Patientinnen, die noch auf den ersten Arbeitsmarkt wollen, maximal eine Anpassungsstörung vergeben als Diagnose, keinesfalls eine rezidivierende Depression, Persönlichkeitsstörung etc. Das Arbeitsrecht würde ausgehebelt. 2 Mio. Beschäftigte im Gesundheitswesen – darf die Arzthelferin lesen, was ich schreibe? Ja. Steht auch in § 291a. Der MDK?- Sind auch Ärzte. Außerdem: Gesetze können sich ändern. In Österreich hat die schwarz- blaue Regierung die Datenschutzrechte deutlich verringert. Alles ganz legal. Und was in der Cloud ist, bleibt dort, selbst wenn sich die Gesetze wieder ändern. Ich würde rot anlaufen, wenn mich z.B. die Apothekenhelferin darauf anspricht, wie schlecht es doch dem armen Pat. XY geht. Wirklich etwas wie Befunde, Anamnesen etc. könnte ich somit gar nicht elektronisch kommunizieren. Aber genau das sieht das ehealth Gesetz vor… Nach den Plänen der Bundesregierung soll von 2021 an für jeden Versicherten eine sogenannte elektronische Patientenakte zur Verfügung stehen. Allerdings wird diese einen gravierende Malus haben. Anders als ursprünglich geplant, werden Nutzer zunächst keinen Einfluss darauf haben, welche persönlichen Informationen sie Ärzten, Apothekern oder Therapeuten zugänglich machen wollen. Der Grund dafür ist offenbar der immense Zeitdruck, mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das schon vor 15 Jahren angestoßene Projekt vorantreibt. Weil er dieses unbedingt noch vor Ablauf der Legislaturperiode durchziehen möchte, müssen datenschutzrechtliche Sorgfaltspflichten hintenanstehen. Neben dem Unterlaufen der Schweigepflicht, der Hackbarkeit und der unglaublichen Menge an Menschen, die die Daten lesen dürfen gibt es weitere Sicherheitsbedenken…“

Knapp 50 Personen, weit überwiegend (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, unter ihnen auch Vertreter*innen verschiedener TI-kritischer Gruppen und Verbände, nahmen an der Veranstaltung teil und beteiligten sich lebhaft an der Diskussion.

Zwei in der Veranstaltung anwesende Datenschutz-Fachkräfte verwiesen auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die auch bei den nationalstaatlichen Regelungen zur TI (§§ 291a ff SGB V) zwingend zu beachten sind. Praxisinhaber*innen sind daher gut beraten, wenn sie die Rechtsgrundlagen zur Datenschutz-Folgeabschätzung in den Art. 35 bzw. Art. 36 DSGVO kennen und beachten, bevor sie einen Konnektor installieren lassen oder wenn sie die Absicht haben, diesen Konnektor wieder zu de-installieren. Ein Beispiel für eine solche Datenschutz-Folgeabschätzung ist hier
in anonymisierter Form veröffentlicht.

Roland Schäfer, Datenschutz-Fachkraft, Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, informierte zur DSGVO und der Datenschutz-Folgeabschätzung.

Die Botschaft der Veranstaltung:

  1. TI-Verweigerer sollten unbedingt bei ihrer Haltung bleiben und sich weder von erhöhten Honorarabzügen oder sinkenden Zuschüssen beeindrucken lassen. Drohungen über Entziehung der Approbation oder der Kassenzulassung, wie in Einzelfällen schon geschehen, sind Einschüchterungsversuche. Weder das eine noch das andere ist möglich, weil man den TI-Anschluß aus guten Gründen verweigert. Im Gesetz steht, dass eine Verweigerung 1% Honorarabzug nach sich zieht, damit ist die Möglichkeit der Verweigerung juristisch gegeben.
  2. Wer sich aus welchen Gründen auch immer an die TI angeschlossen hat, kann jetzt noch aussteigen!
  3. TI-Verweigerer (und solche, die es wieder werden wollen) sollten, gestützt auf die DSGVO, eine Datenschutz-Folgeabschätzung vornehmen und ihrer jeweiligen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (den Landesdatenschutzbeauftragten) zur Kenntnis und zur Stellungnahme zusenden. Dies ist auch eine nützliche Aktivität im Hinblick auf rechtliche Auseinandersetzungen über den Honorarabzug von 1 %.
  4. TI-Verweigerer sollten sich bei „TI-frei“, in ein Verzeichnis TI-freier Praxen aufnehmen lassen.
  5. Unbedingt die Petition „Gesundheitsdaten in Gefahr! Patient*innendaten gehören nicht ins Internet!“ unterstützen. Sie läuft bis Ende Oktober und braucht 50.000 UnterstützerInnen. Derzeit werden Unterschriften gesammelt, bald soll die online-Abstimmung möglich sein. Darüber können auch bestens die Patient*innen informiert werden, die immer noch ahnungslos sind, welche Art von Speicherung und Vernetzung ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten geplant ist.
  6. Auf die Patient*innen-Umfrage des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks hinweisen und auch diese nutzen, um Patient*innen zu informieren.

Stoppt-die-e-Card Unterstützergruppe Rhein Main: Einladung zum nächstes Treffen am 13. August um 19.00 Uhr in Frankfurt

Die Stoppt-die-e-Card Unterstützergruppe Rhein Main lädt ein zu ihrem nächsten Treffen am Dienstag den 13.08.2019 um 19.00 Uhr in den Räumen des Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen e. V. (EPN), Vilbeler Str. 36, 60313 Frankfurt (4. Stock – Aufzug vorhanden). Der Veranstaltungsort ist von den S- und U-Bahn-Station Konstablerwache fußläufig erreichbar.

bieten ausreichend Stoff zur Diskussion. Stoppt-die-e-Card Unterstützergruppe Rhein Main: Einladung zum nächstes Treffen am 13. August um 19.00 Uhr in Frankfurt weiterlesen

Ärztlicher Widerstand gegen elektronische Gesundheitskarte und Telematik-Infrastruktur

Wilfried Deiß, Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt in Siegen, seit vielen Jahren engagiert in der Auseinandersetzung um die Digitalisierung im Gesundheitswesen, hat sich am 30.06.2019 mit einer Mail an seine Patient*innen und seine Berufskolleg*innen gewandt und seine Ablehnung des Zwangs-Anschlusses an die zentralisierte Telematik-Infrastruktur der Gematik begründet. Der Redaktion dieser Homepage hat Herr Deiß diese Mail zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Wir veröffentlichen sie nachstehend im Wortlaut:

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, Kolleginnen und Kollegen, 

Im Gesundheitswesen passiert derzeit etwas Aussergewöhnliches: ÜBER 40% DER NIEDERGELASSENEN HAUSÄRZTE UND FACHÄRZTE verhalten sich NICHT GESETZESTREU und VERWEIGERN DEN ANSCHLUSS IHRER PRAXEN AN DIE SOGENANNTE TELEMATIK-INFRASTRUKTUR. Und ein großer Anteil derer, die ihre Praxen unter Zwang haben anschliessen lassen, lehnen die Telematik-Infrastruktur trotzdem ab. Ärztlicher Widerstand gegen elektronische Gesundheitskarte und Telematik-Infrastruktur weiterlesen

Widerstand von Ärzt*innen gegen die Telematik-Infrastruktur auf breiter Front

20 % aller Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen boykottieren die Telematik-Infrastruktur, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – und will den Druck auf die Verweigerer weiter erhöhen. Aber die Zahl und die Größe der Widerstandsnester unter den Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ist erheblich und scheint sich sogar zu steigern.

Nachfolgend veröffentlichen wir – ohne jegliche inhaltliche Wertung – eine Liste unterschiedlichster Gruppen/Initiativen und einzelner Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, die tw. auch Informationen für Versicherte veröffentlichen. Wer weitere Gruppen/Initiativen und/oder einzelne Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen kennt wird gebeten, dies unter Nutzung der Kommentarfunktion zu diesem Beitrag bekannt zu machen. Widerstand von Ärzt*innen gegen die Telematik-Infrastruktur auf breiter Front weiterlesen

Telematikinfrastruktur: Sicherheitsbericht 2018 der Gematik veröffentlicht

Kurz, knapp und nichtssagend! – unter diesen Prämissen können interessierte Leser*innen den Sicherheitsbericht 2018 der Gematik bewerten. Dass nicht alles so schön und sicher im Umgang mit Gesundheits- und Behandlungsdaten sein wird, wie immer behauptet, ist trotzdem an mehreren Stellen des Berichts erkennbar: Telematikinfrastruktur: Sicherheitsbericht 2018 der Gematik veröffentlicht weiterlesen

„Mein ärztliches Gewissen und die Arztgeheimnis-Cloud“

Unter diesem Titel hat Wilfried Deiß, Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt in Siegen, seit vielen Jahren engagiert in der Auseinandersetzung um die Digitalisierung im Gesundheitswesen, einen neuen Beitrag veröffentlicht.

Was viele Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen in diesen Tagen bewegt, hat er unter der Fragestellung Digitalisierung im Gesundheitswesen – eHealth-Gesetz befolgen oder verweigern? überprüft. Lesenswert! – nicht nur für seine Fachkolleg*innen; auch für Versicherte und Patient*innen.

„Mein ärztliches Gewissen und die Arztgeheimnis-Cloud“ weiterlesen

„Ihre vertraulichen Daten in der Gesundheitscloud“

Diese Überschrift trägt ein mehrseitiges Informationsblatt des Kollegennetzwerk Psychotherapie, eine kollegiale Interessengemeinschaft psychotherapeutisch tätiger Psychologen, Ärzte und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Das Informationsblatt wird von Mitgliedern des Kollegennetzwerk zur Information ihrer Patient*innen genutzt.

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Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein: Massive Kritik an den „Sicherheitsfragen der Telematikinfrastruktur“

In mehreren Beschlüssen hat die außerordentliche Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am 30.03.2019 massive Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und den dadurch bedingten Veränderungen in der Telematikinfrastruktur geübt.

In einer Resolution der Vertreterversammlung zum Anschluss an die Telematik-Infrastruktur stellen „die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Vertragsärzte- und Psychotherapeutenschaft in Nordrhein

  • in Besorgnis über die aktuellen Entwicklungen und die angedrohten Sanktionen sowie weiterer angedrohten Maßnahmen bei Verweigerung des TI-Anschlusses,
  • in Empörung über die katastrophale und Vertrauen beschädigende Kommunikation der Verantwortlichen zu essentiellen Sicherheitsfragen der Telematikinfrastruktur und der dezentralen Komponenten und zu daraus resultierenden Besorgnissen,
  • in Solidarität mit allen Kolleginnen und Kollegen“

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Immer noch neue Widerstandsnester gegen die zentrale Telematik-Infrastruktur – jetzt auch Zahnärzte in Oberbayern

Der Donaukurier meldet am 15.03.2019: Aus Sicht der Zahnärzteschaft im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sind bei diesem Großprojekt aber noch viele Fragen offen. Sie befürchten eine Aufweichung der durch das Grundgesetz garantierten ärztlichen Schweigepflicht, erklärt deren Sprecher Michael Schmiz. Vor allem die Speicherung höchstpersönlicher Gesundheitsdaten auf einem zentralen Server ist mit erheblichen Risiken verbunden… Im Vorstoß Jens Spahns, Patienten den Zugriff auf ihre Daten auch via Smartphone zu ermöglichen, sieht der Obmann der Zahnärzte im Landkreis ein Einfallstor für kriminelle Machenschaften. ‚Patientendaten gehören in die Arztpraxis und nicht auf zentrale Server….‘ ‚Die komplette Digitalisierung aller Patientendaten nutzt weder dem Arzt oder Zahnarzt noch dem Patienten. Von diesem Milliarden-Projekt profitiert in erster Linie die IT-Industrie, die mit dem Aufbau der Infrastruktur beauftragt ist… Einer Klassifizierung der Menschen nach Gesundheitszustand ist damit Tür und Tor geöffnet… Der Hippokratische Eid verbietet es uns, sensible Patientendaten gedankenlos auf einem zentralen Server zu speichern‘, sagt Schmiz.“