Schlagwort-Archive: Digitale-Versorgung-Gesetz

Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen

Am 20.11.2019 wurde die Anfrage vom 06.11.2019 als Bundestags-Drucksache 19/15313 veröffentlicht.

Die Anfrage nimmt Bezug auf das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) und auf die Planung zur Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA), die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten laut dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ab 01.01.2021 anbieten müssen. In der ePA sollen z. B. Gesundheitsdaten, Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen gespeichert werden. Patient*innen sollte es in der ersten Ausbaustufe nicht möglich sein, individuell entscheiden zu können, wer Zugriff auf welche Gesundheitsdaten haben darf. Nach Kritik von Ärzt*innen und Datenschützer*innen, wurden einige datenschutzrelevante Punkte allerdings erst einmal aus dem DVG ausgeklammert Die Bundesregierung hat stattdessen angekündigt, ein eigenes, begleitendes Datenschutzgesetz für den Bereich des Gesundheitswesens zu erarbeiten. Dieses soll zeitnah vorgelegt werden. Dennoch soll der vorgesehene Zeitplan der Einführung ePA eingehaltemn werden.

In der Vergangenheit ist die FDP-Bundestagsfraktion häufig als Sachwalter der IT-Gesundheitsindustrie aufgetreten. Mit dieser Anfrage stellt sie aber aus Sicht der gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland eine Reihe wichtiger und richtiger Fragen an die Bundesregierung, so z. B.: Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen weiterlesen

Techniker-Krankenkasse will Ärzte zur Nutzung der elektronischen Patientenakte verpflichten

Das meldet Ärzteblatt.de am 26.09.2019. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK) wird mit der Aussage zitiert: „Am schnellen Anstieg der Nutzerzahl von TK-Safe sehen wir, dass sich die Menschen (?!?) eine digitale Lösung für ihr Gesundheitsmanagement wünschen.“

Im Beitrag wird mitgeteilt, dass nach Angaben der TK mehr als 200.000 TK-Versicherte die elektronische Gesundheitsakte der TK (TK-Safe) nutzen. Gemessen an der Mitgliederzahl der TK am 01.06.2019 (10.426.200) ein eher bescheidenes Ergebnis. Trotz monatelangem Trommelwirbel durch die TK auch schon vor dem offiziellen Start im Mai 2019 sind es gerade einmal 2 % der TK–Mitglieder, die den „kostenlosen Service“ der TK nutzen. Techniker-Krankenkasse will Ärzte zur Nutzung der elektronischen Patientenakte verpflichten weiterlesen

Das „Digitale Versorgung-Gesetz“ – eine Gefahr für den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten

Unter dem Titel Gegen den Ausverkauf der Gesundheitsdaten – für ein Moratorium in der Digitalisierung des Gesundheitswesens hat die Digitale Gesellschaft e. V. am 19.09.2019 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG)“ veröffentlicht. In Ihrer Stellungnahme weist die Digitale Gesellschaft neben anderen Themen auf drei Punkte hin, bei denen mit dem neuen Gesetz – solllte es verabschiedet werden – der Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten massiv gefährdet ist.

A. „Digitale Gesundheitsanwendungen ohne Datenschutz

Das „Digitale Versorgung-Gesetz“ – eine Gefahr für den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen

Bundesrat lehnt Verschärfung der Kürzung der ärztlichen Vergütung auf 2,5 % für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ab

In den Empfehlungen des Gesundheits- und weiterer Ausschüsse des Bundesrats zum Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn (CDU) für ein Digitale-Versorgung-Gesetz wird festgestellt: „Die in § 291 Absatz 2b SGB V normierte Verschärfung der Kürzung der ärztlichen Vergütung ab dem 1. März 2020 um 2,5 Prozent für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene Ärztinnen und Ärzte ist nicht zielführend.“ Als Begründung nennen die Bundesratsausschüsse: Die zahlreichen Probleme mit dem Anschluss der Praxen der niedergelassenen Ärzte an die Telematikinfrastruktur liegen sehr häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte. Hiervon sind insbesondere niedergelassene Ärzte in ländlichen, vom Breitbandausbau et cetera noch nicht vollständig erfassten Regionen betroffen. Es ist ein positives Signal in Richtung der Ärzteschaft und der niederlassungswilligen Jungärzte, zunächst flächendeckend die Voraussetzungen für den Anschluss zu schaffen und dann über Sanktionsmechanismen nachzudenken.“ (Empfehlungen… S. 21)

Diese Stellungnahme greift zwar nicht die grundsätzlichen Probleme der technischen und der Datensicherheit auf, mit der eine nennenswerte Zahl von (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ihre Verweigerung des Anschlusses an die Telematik-Infrastruktur (TI) begründen; Bundesrat lehnt Verschärfung der Kürzung der ärztlichen Vergütung auf 2,5 % für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ab weiterlesen

„Anonyme Daten sind oft gar nicht wirklich anonym“

Mit diesem Satz beginnt ein Beitrag auf Netzpolitik.org, veröffentlicht am 25.07.2019. Im Beitrag ist zu lesen: Nicht überall, wo anonym drauf steht, ist auch anonym drin. Das verdeutlicht eine Studie in der Wissenschaftlichen Fachzeitschrift „Nature“. Die Forscher können 99,98 Prozent der US-Amerikaner in jedem Datensatz identifizieren, mit nur 15 Merkmalen wie Alter, Wohnort oder Nationalität. Das Beispiel der Wissenschaftler: Ein günstige Krankenkasse verkauft Kundendaten, aber nur ‚anonym‘ und nur von einem Bruchteil der Datenbank. Die Studie stellt klar: Das ist keine echte Anonymität, die Daten sind nicht sicher. Menschen sind einfach zu einzigartig, um sich in Datenbanken zu verstecken. Eine Entfernen von Namen macht Datensätze nur pseudonym, nicht anonym. Mit einem Online-Tool kann jede selbst die De-Anonymisierung nachvollziehen.“

Krankenkassen in Deutschland haben weitreichende Informationen über ihre Mitglieder. Sie wissen über Arztbesuche Bescheid, bekommen täglich tausende Berichte, Diagnosen und andere Informationen über den Gesundheitszustand der Versicherten zugeschickt. Der Umgang mit diesen Daten ist derzeit noch verhältnismäßig streng reguliert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) möchte das ändern. Er beabsichtigt, mit seinem Entwurf für ein Digitales-Versorgungs-Gesetz durch zahlreiche Änderungen im SGB V (Krankenversicherungsrecht) den Krankenkassen weitgehende Rechte einzuräumen, damit diese in Zukunft die Daten ihrer Versicherten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswerten und die Ergebnisse an Unternehmen weitergeben dürfen. Der Gesetzentwurf von Spahn wurde am 10.07.2019 von der Bundesregierung verabschiedet und wird derzeit im Bundestag beraten. Sollte dieser Entwurf beschlossen werden, würden Pharma-Unternehmen und andere Unternehmen der „Gesundheitswirtschaft“ tiefe Einblick in das Leben der Versicherten erhalten.