Schlagwort-Archive: Datenschutz

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor hohen Risiken bei Gesundheits-Apps

Der Bundestag hat im November 2019 mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen, dass gesetzlich Krankenversicherte unter bestimmten Bedingungen gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf Finanzierung digitaler Gesundheitsüberwachungssysteme haben. Der neu in das SGB V eingeführte § 33a SGB V (Digitale Gesundheitsanwendungen) regelt in Abs. 1: „Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Medizinprodukten niedriger Risikoklasse, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht und die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen (digitale Gesundheitsanwendungen)…“ Mit diesem Vorhaben befördert der Gesetzgeber den Trend zum „Self-Tracking“ der eigenen Gesundheitsdaten und schafft damit auch Voraussetzungen dafür, dass diese Daten ggf. auch für weitere Zwecke nutzbar gemacht werden können.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 15.04.2020 eine Technische Richtlinie (TR) mit Sicherheitsanforderungen für digitale Gesundheitsanwendungen veröffentlicht. Das BSI weist darin auf zahlreiche Gefahren hin, die der Einsatz von Apps im sensiblen Bereich der Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten mit sich bringt. Im Abschnitt „2.3.4 Restrisiken“ wird dazu zusammenfassend festgestellt: Der Betrieb digitaler Gesundheitsanwendungen hat besonders hohe Anforderungen, die mit bestehenden Endgeräten und Cloud-Lösungen nur unzureichend abzudecken sind… Mobile Endgeräte sind besonders anfällig für Diebstahl. Die offene Architektur vieler Plattformen begünstigt den Einsatz von Malware. Installierte Apps können bestehende Schwachstellen ausnutzten. Eine besondere Herausforderung ist der Schutz von Informationen während der Verarbeitung im Hauptspeicher…“

Grundrechtseinschränkungen in Zeiten von Corona – über Verhältnismäßigkeit, Technikeinsatz und überzogene Erwartungen

Sogenannte Corona-Apps – inzwischen werden dazu eine Vielzahl von Varianten entwickelt – sind nach Ansicht vieler Politiker*innen, aber auch verängstigter „Normalbürger*innen“, ein geeignetes Hilfsmittel gegen die Corona-Pandemie. In einer Stellungnahme des Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V. vom 12.04.2020 werden Maßstäbe benannt, die bei der Einschränkung von Grundrechten (im Falle der Corona-Apps: des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung) zu beachten sind.Nachstehend ein Auszug aus der Stellungnahme:

Aktuell wird viel über die Einschränkung von Grundrechten zum Schutze der Bevölkerung diskutiert, dabei geht es um Themen wie etwa Ausgangsbeschränkungen oder aber das Auswerten von Bewegungs- oder Kontaktdaten, beides zum scheinbar übergeordneten Zweck der Pandemieeindämmung. Gerade bei zweiterem fallen dann Sätze wie „Datenschutz kostet Leben“, was beängstigend an das ebenso falsche „Datenschutz ist Täterschutz“ erinnert. Dabei müsste in diesen Diskursen eigentlich klar sein, dass es hier keine eindeutig gebotenen Handlungen gibt. Es stehen sich unvereinbare Grundrechte gegenüber, sodass die Stärkung einer Seite immer zulasten der anderen geht. So mag eine Ausgangsbeschränkung das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit schützen, sie schränkt jedoch im gleichen Atemzug die Bewegungsfreiheit, Freizügigkeit und sogar Demonstrationsfreiheit ein. Gleiches gilt für die Nutzung von Bewegungsdaten aus dem Mobilfunknetz oder anderer Ortsdaten zur Verfolgung von Infektionsketten. Diese greift ganz wesentlich in das Grundrecht auf Datenschutz und sogar die Menschenwürde ein. Grundrechtseinschränkungen in Zeiten von Corona – über Verhältnismäßigkeit, Technikeinsatz und überzogene Erwartungen weiterlesen

Corona-Datenspende-App des RKI: Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten

Am 07.04.2020 hat das Robert Koch-Institut (RKI) eine Corona-Datenspende-App vorgestellt. Ulrich Kelber, Bundesdatenschutzbeauftragter, hat dazu festgestellt:

  • Meiner Behörde liegt bis jetzt noch keine fertige Version der ‚Corona Datenspende‘-App vor. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Robert Koch-Institut im Vorfeld beraten. Grundsätzlich halte ich eine datenschutzkonforme Umsetzung für möglich und begrüße entsprechende Entscheidungen des RKI bei der Konzeption der App. Wir werden die Beratung fortsetzen und anschließend die Datenverarbeitung der App auch im Rahmen unserer Datenschutzaufsicht begleiten.
  • Die Bürgerinnen und Bürger müssen eindeutig und widerspruchsfrei informiert sein, welche Daten die App zu welchem Zweck sammelt. Außerdem muss das RKI noch konkretisieren, wie lange die Daten gespeichert werden. Ich erwarte zusätzlich, dass regelmäßig evaluiert wird, ob die App ihren Zweck erfüllt. Tut sie das nicht, muss die Verarbeitung beendet werden. Ganz allgemein weise ich darauf hin, dass das Datenschutzniveau bei Fitness-Trackern und SmartWatches je nach Hersteller sehr unterschiedlich ist. Diese Schnittstelle ist wahrscheinlich das größte Problem aus Sicht des Datenschutzes.
  • Noch ein Hinweis: Aus meiner Sicht ist der Name ‚Datenspende-App‘ unglücklich gewählt. Auch wenn Betroffene dem RKI ihre Daten freiwillig übermitteln, geben sie das Recht an ihren Daten nicht ab und können ihre Einwillung jederzeit widerrufen. Das RKI hat zugesagt, dass in diesem Fall alle gesammelten Daten gelöscht werden.“

Quelle: Pressemitteilung des BfDI vom 07.04.2020

Niedersachsen: Landesdatenschutzbeauftragte fordert erneut sofortigen Übermittlungsstopp von Corona-Gesundheitsdaten an die Polizei

Trotz wiederholter deutlicher Kritik der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, hält das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung weiterhin an einem Erlass fest, mit dem die Gesundheitsämter angewiesen werden, Daten von Corona-Patienten und von deren Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne befinden, an die Polizei zu übermitteln. Mit Erlass vom 31.03.2020 wurden die Gesundheitsämter durch das Gesundheitsministerium angewiesen, die Anschriften der unter häuslicher Quarantäne stehenden Personen nach einem positiven Test auf Corona an die Polizei zu übermitteln.

Die LfD Niedersachsen hatte das Gesundheitsministerium nach Bekanntwerden am 03.04.2020 aufgefordert, den Erlass zurückzunehmen, da es insbesondere keine Rechtsgrundlage für die pauschale Übermittlung dieser sensitiven Gesundheitsdaten gibt. Statt dieser Aufforderung zu folgen, gab das Ministerium kurz darauf einen weiteren bestätigenden Erlass an die Gesundheitsämter heraus. Dabei beruft es sich auf das Infektionsschutzgesetz und das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, da keine Befunde, sondern nur die Anschriften der unter Quarantäne stehenden Personen übermittelt würden. Zudem hält es den Tatbestand des rechtfertigenden Notstands für erfüllt. Niedersachsen: Landesdatenschutzbeauftragte fordert erneut sofortigen Übermittlungsstopp von Corona-Gesundheitsdaten an die Polizei weiterlesen

Die Bertelsmann-Stiftung und „Faster than Corona“ – oder: Werbung für die „Datenspende“

„Der digitale Patient“, ein vom Bertelsmann-Konzern geschaffenes Internet-Magazin, das Werbung für die Digitalisierung des Gesundheitswesens macht und dabei auch Produkte der Bertelsmann-Tochter Arvato-Systems bewirbt, hat sich jetzt auch zum Thema Corona einschlägig positioniert. In einem Interview unter dem Titel „Wie Bürger durch Datenspenden zur Coronavirus-Forschung beitragen können wird eine Bertelsmann-Protagonistin (Mitglied des Bertelsmann-Expertennetzwerks „30 unter 40“) und das von ihr mitbetriebene Datensammelprojekt „Faster than Corona“ vorgestellt.

Quelle: Homepage „Faster than Corona“ 

Wir wollen schneller sein als das Coronavirus. Wie? Mit Daten. Vielen Daten. Nur so können wir mehr über das Virus lernen. Gibt es Medikamente, die schützen? Wer hat wirklich ein hohes Risiko? Helfen Sie mit und retten Sie Leben – mit Ihrer 1. Datenspende.

Die Bertelsmann-Stiftung und „Faster than Corona“ – oder: Werbung für die „Datenspende“ weiterlesen

Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Patientendaten-Schutzgesetz veröffentlicht

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat am 03.04.2020 seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG) veröffentlicht. Darin erklärt er eingangs: „Ich unterstütze die Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere soweit sie Verbesserungen für die Versicherten bringt. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Gesundheitsdaten ist die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit dabei von herausragender Bedeutung… im Hinblick auf die Umsetzung dieser Prämissen weist der Gesetzentwurf noch wesentliche datenschutzrechtliche Defizite auf, z.B. in Bezug auf das Zugriffsmanagement der ePA und die Freigabe von Daten für die Forschung…“ Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Patientendaten-Schutzgesetz veröffentlicht weiterlesen

CCC: 10 Prüfsteine für die Beurteilung von Corona-“Contact Tracing”-Apps

In einer Zeit, in der nicht nur Politiker*innen, die schon immer vom Überwachungsstaat träumten, ausufernde Phantasien entwickeln, wie die Menschen in unserem Land „zu ihrem Besten“ engmaschig überwacht werden könnten; in einer Zeit, in der auch viele Menschen bereit zu sein scheinen, ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aufzugeben, begründet mit der Hoffnung, damit Gesundheit und Leben zu schützen, in einer solchen Zeit ist es notwendig, gegenzusteuern und deutlich zu machen: Gesundheitsschutz und Grundrechtsschutz – wir brauchen beides!

Der CCC hat sich im Bezug auf die – auch international – eingesetzten und geplanten Überwachungsinstrumentarien positioniert und Prüfsteine zu deren Beurteilung aus technischer und gesellschaftlicher Perspektive veröffentlicht. In einer Stellungnahme vom 06.04.2020 erklärt der CCC: „Politik und Epidemiologie ziehen aktuell gestütztes ‘Contact Tracing’ als Maßnahme in Erwägung, systematisch einer Ausbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen entgegen zu wirken. Dies soll der Gesellschaft eine größere Freizügigkeit zurückgeben, indem Infektionsketten schneller zurückverfolgt und unterbrochen werden können. Durch eine solche Lösung sollen Kontakte von Infizierten schneller alarmiert werden und sich dadurch schneller in Quarantäne begeben können. Dadurch wiederum sollen weitere Infektionen ihrerseits verhindert werden… Für die technische Implementierung dieses Konzepts gibt es eine Reihe an Vorschlägen. Diese Empfehlungen reichen von dystopischen Vorschlägen für Vollüberwachung bis hin zu zielgenauen, vollständig anonymisierten Methoden der Alarmierung von potentiell Infizierten ohne Kenntnis der konkreten Person.“ Daraus folgend hat der CCC „gesellschaftliche und technische Minimalanforderungen für die Wahrung der Privatsphäre bei der Implementierung derartiger Technologien“ formuliert und erklärt: „Wir werden aus grundsätzlichen Erwägungen keine konkreten Apps, Konzepte oder Verfahren empfehlen. Wir raten jedoch von Apps ab, die diese Anforderungen nicht erfüllen.“ CCC: 10 Prüfsteine für die Beurteilung von Corona-“Contact Tracing”-Apps weiterlesen

Ein Angebot in Zeiten von Corona: Telefonkonferenz zu gesundheitspolitischen und Datenschutz-Fragen „Corona und die Folgen“ – Donnerstags ab 20:15 Uhr

Die Corona-Pandemie entwickelt sich dynamisch; das dadurch ausgelöste Handeln der politisch Verantwortlichen ist geprägt von einer Mischung aus 

  • zielgerichtetem (und durchaus sinnvollem) Handeln zur Begrenzung der  gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und
  • Testballons, mit denen in Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen wird, ohne dass  erkennbar wird: Hat eine Abwägung stattgefunden, wie die jeweilige Maßnahme in welche Grund- und Freiheitsrechte eingreift, ob dies zur Erreichung legitimer Ziele berechtigt und angemessen ist und ob bei der jeweiligen Maßnahme geltende Rechtsnormen beachtet werden?

Darüber hinaus werden bestehende Mängel in der Daseinsvorsorge deutlich, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens.

Viele Menschen sind verunsichert und haben Fragen

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Großbritannien: Amazon, Microsoft und Palantir sollen den Nationalen Gesundheitsdienst (NHS) bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützen

Das meldet BBC news am 26.03.2020. Damit werden zwei große Datenkraken (Amazon und Microsoft) und ein Unternehmen, das Polizei und Geheimdiensten Schnüffelsoftware verkauft (Palantir), in die Lage versetzt, Zugriff auf Gesundheitsdaten in Großbritannien zu erlangen. Hier ein Auszug aus diesem Bericht:

Die über den Telefondienst 111 des NHS gesammelten Daten sollen mit anderen Quellen gemischt werden, um vorauszusagen, wo Beatmungsgeräte, Krankenhausbetten und medizinisches Personal am meisten benötigt werden… Drei US-Technologieunternehmen unterstützen diese Bemühungen – Amazon, Microsoft und Palantir – sowie die in London ansässige KI der Fakultät. Es wird erwartet, dass der Plan von Gesundheitsminister Matt Hancock unterzeichnet wird… Das Projekt wird wahrscheinlich zu Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre führen. Der NHS will jedoch sicherstellen, dass alle betroffenen Daten anonymisiert wurden, damit persönliche Daten nicht auf eine Person zurückgeführt werden können. Und wenn die Krise vorbei ist, wird er sich verpflichten, alle Aufzeichnungen zu vernichten… Großbritannien: Amazon, Microsoft und Palantir sollen den Nationalen Gesundheitsdienst (NHS) bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützen weiterlesen

Corona-Pandemie bekämpfen, Bürgerrechte und Datenschutz wahren! – Appell der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz

Acht Persönlichkeiten, die sich seit vielen Jahren beruflich mit Fragen des Datenschutzrecht beschäftigen, darunter Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zu Wort gemeldet. In ihrem Appell erklären sie u. a.:

„Wir stellen fest: Auch in der Coronakrise bleiben Persönlichkeitsrechte – mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts – ‚elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlich demokratischen Gemeinwesens‘. Sie dürfen nicht vorschnell und ohne die gebotene sorgsam abwägende Prüfung über die bereits bestehenden gesetzlichen Eingriffsmöglichkeiten hinaus dauerhaft eingeschränkt und so der Ausnahmezustand zur Norm erhoben werden. Alle neu erwogenen Maßnahmen müssen sich daran messen lassen, ob sie für eine wirkungsvolle Pandemiebekämpfung wirklich zielführend und erforderlich sind und ob sie den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit einhalten… Corona-Pandemie bekämpfen, Bürgerrechte und Datenschutz wahren! – Appell der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz weiterlesen