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Verpflichtende Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) ab 1.10.2025 – Top oder Flop?

Nach 20-jähriger Planung, Milliardenausgaben und Verschiebungen soll die ePA für alle nun ab 1.10.2025 für Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker verpflichtend eingeführt werden. „Auf teuren Kongressen wird die ePA als Erfolgsmodell beworben. Für die gesetzlich Versicherten sieht die Sache völlig anders aus“, kommentiert Jan Kuhlmann, Jurist und Sprecher des „Bündnis Widerspruch gegen die ePA„. „Wie die Süddeutsche Zeitung kürzlich berichtete, nutzen nur 8 % der gesetzlich Versicherten tatsächlich die ePA, während ein größerer Anteil von 11 % der Anlage ihrer ePA widersprochen hat. Unabhängig davon floppt das e-Rezept ebenfalls. In den letzten Monaten haben häufige Systemausfälle zu massiven Problemen in der Arzneimittel-Versorgung geführt. Ärzte und Apotheker sprechen inzwischen davon, dass das e-Rezept in punkto Unzuverlässigkeit der Deutschen Bahn den Rang abgelaufen habe.“

Politische Versprechen eingehalten?

Im April 2025 wurde der Einführungszeitpunkt der ePA verschoben mit dem Versprechen, dass bis Ende September ausführliche Tests in Testregionen durchgeführt und als erfolgreich ausgewertet werden sollten. Außerdem sollten die Sicherheitslücken vollständig beseitigt sein. Nur dann würde die verpflichtende Einführung erfolgen“ so Dr. Silke Lüder, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Hamburg. „Nichts davon ist passiert“, führt Lüder weiter aus. „Die beteiligten Test-Ärztinnen und Ärzte stellten der ePA in der Praxis ein eher schlechtes Zeugnis aus. Praktische Erfahrungen aus dem Klinikbetrieb sind unbekannt. Die technische Verfügbarkeit entspricht nicht den Anforderungen. Die Telematikinfrastruktur belastet die medizinische Versorgung in Deutschland durch Zeitverluste, hohe Kosten und häufige Totalausfälle. Trotzdem werden Ärzte und Psychotherapeuten jetzt mit finanziellen Strafen genötigt, die ePA aktiv zu befüllen.“

Schweigepflicht überflüssig?

Mit der ‚ePA für alle‘ wird die ärztliche Schweigepflicht faktisch abgeschafft“, kritisiert Dr. Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut aus München. „Die freiwillige Teilnahme wurde gesetzlich umgeändert in eine Widerspruchslösung (opt-out). Gleichzeitig wurden Sicherheitskriterien gesenkt und die Zugriffsregelungen für alle Berufsgruppen sind viel zu weitgehend“ bemängelt Meißner. Der Fokus des Mammutprojektes liege nicht auf besserer Medizin, sondern auf Auswertung der Krankheitsdaten durch Pharmafirmen und KI-Training. Aus diesem Grund lehnten viele Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten das für medizinische Zwecke wenig hilfreiche System weiterhin ab und engagierten sich zusammen mit Versicherten und Datenschützern in kritischer Zusammenarbeit, so Meißner. Auch der Deutsche Ärztetag 2025 habe im Mai deutliche Verbesserungen im Gesamtprojekt gefordert. Diese seien bis heute aber nicht realisiert worden.

Wer sicher sein möchte, dass seine Daten nicht in dieses unausgereifte System gelangen oder für andere Zwecke als die medizinische Behandlung missbraucht werden, hat die Möglichkeit, seine ePA löschen zu lassen. Hierfür genügt ein formloser Widerspruch gegenüber der Krankenkasse, z.B. mithilfe des Widerspruchs-Generators auf widerspruch-epa.de.

Quelle: Pressemitteilung des Bündnis Widerspruch gegen die ePA vom 30.09.2025 – Kontakt: kontakt@widerspruch-epa.de

Sensible DNA-Daten schützen, bevor es zu spät ist!

Das fordert das Gen-ethische Netzwerk e. V. in seinem Newsletter vom 04.09.2025. Darin informiert es über Pläne der Universitätsklinik Heidelberg, wonach ein Forschungsteam aktuell Voraussetzungen für ein gigantisches Gesundheitsprojekt: die Untersuchung des gesamten Erbguts aller Neugeborenen in Deutschland, das sogenannte genomische Neugeborenen-Screening“ erarbeitet. „Es wird aber darüber diskutiert, die Daten langfristig zu speichern, um sie außerhalb der medizinischen Untersuchung, bspw. für die Forschung, zu verwenden. Damit entstünde eine nationale DNA-Datenbank für alle künftig geborenen Menschen – ohne eine eigene Zustimmung der betroffenen Kinder.“ Sensible DNA-Daten schützen, bevor es zu spät ist! weiterlesen

Hackerangriff auf Ameos-Klinikkonzern – Patient*innen-Daten in Gefahr: Die Konzernleitung agiert rechtswidrig

AMEOS gehört neben Helios und Sana zu den größten privaten Klinik-Betreibern im deutschsprachigen Raum. „AMEOS sichert die Gesundheitsversorgung in den Regionen: An über 50 Standorten in unseren Krankenhäusern, Poliklinika, Reha-, Pflege- und Eingliederungseinrichtungen sind wir Vorreiter in Medizin und Pflege. AMEOS steht für eine umfassende und zukunftssichere Versorgung der breiten Bevölkerung in regionalen Netzwerken. Denn für AMEOS gilt: vor allem Gesundheit.“ So die Selbstdarstellung des AMEOS-Klinikkonzernauf seiner Homepage.

Am 09.07.2025 erklärte die AMEOS Gruppe in einer Pressemitteilung lapidar: „Netzwerkstörung bei AMEOS – Eine zentrale, selbst vorgenommene Abschaltung der Netzwerke hat zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit digitaler Dienste in den AMEOS Einrichtungen in Deutschland geführt. Die AMEOS IT identifizierte am Montagabend einen Angriff und schaltete vorsorglich alle digitalen Systeme ab. Seitdem arbeiten die Experten der IT-Services mit höchster Priorität an der Wiederinbetriebnahme…“ Was sich so harmlos liest, hatte offensichtlich tiefgehende Auswirkungen. Nicht nur in der Versorgung von Patient*innen und Pflegeheim-Bewohner*innen sondern auch im Bezug auf deren Gesundheits- und Behandlungsdaten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit gelang es den Betreiber*innen des Hackerangriff, auf diese Daten in großem Umfang Zugriff zu erhalten. Hackerangriff auf Ameos-Klinikkonzern – Patient*innen-Daten in Gefahr: Die Konzernleitung agiert rechtswidrig weiterlesen

Polizei in Hessen: Systematische „Gefährderansprachen“ bei psychisch „auffälligen“ Menschen?

Darüber informiert Netzpolititik.org. in einem Beitrag vom 08.07.2025. Darin wird berichtet, dass die hessische Polizei… systematisch alle Personen in ihren Datenbanken durch(geht), bei denen sie einen Hinweis auf eine ‚Psychische und Verhaltensstörung‘ gespeichert hat. Damit will sie Risiken für Gewalttaten erkennen und etwa Gefährderansprachen oder Überwachung planen.“ Polizei in Hessen: Systematische „Gefährderansprachen“ bei psychisch „auffälligen“ Menschen? weiterlesen

Nach Hackerangriff auf Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern: Patient*innendaten im Darknet gefunden

„Beim Cyberangriff auf die LUP-Kliniken im Landkreis Ludwigslust-Parchim Anfang Februar sind offenbar patientenbezogene Daten gestohlen worden. Das hat der Landkreis auf einer Pressekonferenz in Ludwigslust bekannt gegeben. Welche Daten die Angreifer bekommen haben, kann laut Landrat Stefan Sternberg (SPD) noch nicht genau gesagt werden.“ Dies meldete der NDR am 19.02.2025.

Und am 23.07.2025 war im Landkreisboten, dem Informationsblatt für den Landkreis Ludwigslust-Parchim, zu lesen: „Die forensischen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Cyberangriff haben ergeben, dass unberechtigt personenbezogene Daten abgeflossen und im Internet (Darknet) veröffentlicht worden sind

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USA: Regierung gibt Gesundheitsdaten an Einwanderungsbehörde (ICE) weiter

Das meldet die ZEIT am 17.07.2025. Darin wird u. a. mitgeteilt: Laut einem Bericht erhält die US-Einwanderungsbehörde Zugriff auf private Informationen von 79 Millionen US-Bürgern. Damit könnte sie verschärft gegen Migranten vorgehen… Der Bericht beruft sich auf eine… Vereinbarung zwischen den Centers for Medicare and Medicaid Services und dem US-Heimatschutzministerium… Der gemeldete Zugriff auf die persönlichen Medicaid-Daten, einschließlich der Wohnadressen und der ethnischen Zugehörigkeit, würde eine neue Eskalation der strengen Einwanderungspolitik der US-Regierung markieren und auch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes aufwerfen… Zuvor hatte bereits das US-Gesundheitsministerium unter Robert F. Kennedy jr. die Freigabe eines Datensatzes für das Heimatschutzministerium angeordnet. Dieser enthielt sensible Gesundheitsdaten von Personen aus den Bundesstaaten Kalifornien, Illinois, Washington sowie dem Hauptstadtbezirk Washington, D. C. Darunter waren Namen, Adressen, Sozialversicherungsnummern und Angaben zum Einwanderungsstatus…“

Hackerangriff auf Ameos-Klinikkonzern mit bundesweiten Auswirkungen

AMEOS gehört neben Helios und Sana zu den größten privaten Klinik-Betreibern im deutschsprachigen Raum. AMEOS sichert die Gesundheitsversorgung in den Regionen: An über 50 Standorten in unseren Krankenhäusern, Poliklinika, Reha-, Pflege- und Eingliederungseinrichtungen sind wir Vorreiter in Medizin und Pflege. AMEOS steht für eine umfassende und zukunftssichere Versorgung der breiten Bevölkerung in regionalen Netzwerken. Denn für AMEOS gilt: vor allem Gesundheit.“ So die Selbstdarstellung des AMEOS-Klinikkonzernauf seiner Homepage.

Am 09.07.2025 erklärte die AMEOS Gruppe in einer Pressemitteilung lapidar: Netzwerkstörung bei AMEOS – Eine zentrale, selbst vorgenommene Abschaltung der Netzwerke hat zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit digitaler Dienste in den AMEOS Einrichtungen in Deutschland geführt. Die AMEOS IT identifizierte am Montagabend einen Angriff und schaltete vorsorglich alle digitalen Systeme ab. Seitdem arbeiten die Experten der IT-Services mit höchster Priorität an der Wiederinbetriebnahme…“ Hackerangriff auf Ameos-Klinikkonzern mit bundesweiten Auswirkungen weiterlesen

Ärztetag fordert Aufrechterhaltung des Beschlagnahmungsverbots von Patientendaten für Strafverfolgungsbehörden

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 (Leipzig, 27.-30.05.2025) fordert in einem Beschluss, dass das derzeit geltende Beschlagnahmeverbot von medizinischen Daten für Strafverfolgungsbehörden weiterhin Bestand haben muss. „Dies ist notwendig, damit sich Patientinnen und Patienten auch weiterhin ihren Ärztinnen und Ärzten vorbehaltslos anvertrauen können. Dazu muss der Beschlagnahmeschutz gesetzlich auf den Inhalt der elektronischen Patientenakte (ePA) bezogen werden.“
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Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ignoriert Beschwerde über ungenügende Informationen der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA)

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der Sozialen Pflegeversicherung. Dazu gehören auch die großen, überregional tätigen Krankenkassen.

Alle gesetzlichen Krankenkassen wurden vom Gesetzgeber in § 343 Abs. 1a SGB V verpflichtet, den Versicherten, bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte… zur Verfügung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Die Informationen müssen über alle relevanten Umstände der Datenverarbeitung für die Einrichtung der elektronischen Patientenakte, über die Übermittlung von Daten in die elektronische Patientenakte und über die Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer einschließlich der damit verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge in den verschiedenen Bestandteilen der Telematikinfrastruktur und über die für die Datenverarbeitung datenschutzrechtlich Verantwortlichen informieren…“

Diesem Auftrag sind – von Ausnahmen abgesehen – die Krankenkassen nicht nachgekommen. Neben vielen Versicherten, der Bundesdatenschutzbeauftragten, Verbänden von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen hat auch die Verbraucherzentrale (vzbv) darauf aufmerksam gemacht. Doch die Krankenkassen haben ihre ungenügende Informationspolitik nicht geändert.

Susanne Remlinger, Zahnärztin in Ingolstadt und Vorsitzende der Freien Zahnärzteschaft e. V., hat deshalb nach der Ende April 2025 erfolgten bundesweiten Freischaltung aller elektronischen Patientenakten (ePA) ein detalliertes Beschwerdeschreiben an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gerichtet. Sie bittet darum, dass das BAS im Rahmen seiner Rechtsaufsicht tätig wird und dafür Sorge trägt, dass die Krankenkassen ihrer gesetzlich normierten Informationsverpflichtung gegenüber ihren Versicherten nachkommen. Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ignoriert Beschwerde über ungenügende Informationen der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA) weiterlesen

Hessische Landesregierung beabsichtigt Überwachung psychisch kranker und suchtkranker Menschen

Das geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes“
(PsychKHG) vom 17.06.2025 (Landtags-Drucksache 21/2392) hervor.

  1. Zum einen soll § 1 PsychKHG ergänzt werden um den Satz: Eine psychische Störung im Sinne dieses Gesetzes ist auch eine mit dem Verlust der Selbstkontrolle einhergehende Abhängigkeit von Suchtstoffen.“
  2. Zum anderen soll § 28 PsychKHG um einem Absatz 4 ergänzt werden mit folgendem Wortlaut: „Erfolgte die Unterbringung aufgrund einer Fremdgefährdung und besteht zum Zeitpunkt der Entlassung aus medizinischer Sicht die Sorge, dass von der untergebrachten Person ohne ärztliche Weiterbehandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte, sind… die für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde und Polizeibehörde von der bevorstehenden Entlassung unverzüglich zu unterrichten. Mit der Entlassungsmeldung sind die notwendigen Informationen für eine Gefährdungseinschätzung zu übermitteln…“

Im Ergebnis bedeutet dies: Psychisch Kranke und suchtkranke Menschen in Hessen müssen künftig damit rechnen, dass sowohl das örtliche Ordnungsamt als auch die örtlich zuständige Dienststelle der Landespolizei über ihre Gesundheits- und ggf. Behandlungsdaten unterrichtet werden. Hessische Landesregierung beabsichtigt Überwachung psychisch kranker und suchtkranker Menschen weiterlesen