Unter diesem Titel hat Dr. med. Klaus Günterberg, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe in Berlin in der Fachzeitschrift „Frauenarzt“ (Heft 2/2018) einen Beitrag veröffentlicht, der auch auf seiner Homepage nachlesbar ist. Er stellt in seinem Beitrag eingangs fest: „Ziel des TI-Projekts ist vor allem die Schaffung einer sektoren- und einrichtungsübergreifenden zentralen deutschen Datei über die Krankheiten eines jeden Bürgers (ePatientenakte, ePA), zugänglich über eine gesicherte vernetzte Verbindung. Ärzte und andere Kritiker dieses Projekts sehen dabei Gefahren für den Datenschutz. Ärzte wollen und müssen die Geheimnisse der sich ihnen anvertrauenden Patienten wahren, sie sprechen von ihrer ärztlichen Schweigepflicht. Datenschützer und Informatiker sprechen vom Datenschutz, Juristen vom Schutz fremder Geheimnisse. Dabei ist die Wortwahl unwichtig, immer ist der Schutz des Bürgers, die Wahrung seiner Intim- und Privatsphäre gemeint, immer geht es gegen die unbefugte Weitergabe seiner gesundheitlichen Verfassung, um die Auswirkungen, die eine solche unbefugte Weitergabe auf sein Leben hätte…“ Das deutsche TI-Projekt aus ärztlicher Sicht weiterlesen
Klinikum Frankfurt-Höchst: Wiederholte illegale Zugriffe auf Patientenakten im Krankenhausinformationssystem (KIS)
Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat in seinem 46. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 im Abschnitt 7.1 (S. 80 des Berichts) einen erneuten Fall unberechtigter interner Zugriffe von Beschäftigten des Klinikums Frankfurt-Höchst auf Patientenakten dargestellt. Beschäftigte des Klinikums hatten wiederholt auf Patientenakten von anderen Beschäftigten zugegriffen, die wg. einer Erkrankung im Klinikum behandelt wurden. Eine medizinische oder andere Notwendigkeit für diesen Zugriff war nicht gegeben. Klinikum Frankfurt-Höchst: Wiederholte illegale Zugriffe auf Patientenakten im Krankenhausinformationssystem (KIS) weiterlesen
Manifest der Ärzte, Therapeuten und Zahnärzte gegen die Telematikinfrastruktur
Eine Initiative bayerischer Ärzte und Psychotherapeuten ruft Kollegen dazu auf, den Anschluss ihrer Praxen an die Telematikinfrastruktur zu verweigern. Dazu hat das interdisziplinäre Organisationsteam (Monika Danninger, Gynäkologin aus Ingolstadt, Andreas Meissner Psychiater und Psychotherapeut aus München, Bernhard Suchy, HNO-Arzt aus Nürnberg, Harald Tegtmeyer, Kinder- und Jugendarzt und Psychotherapeut aus Lindau, und Michel Dauphin, Neurologe und Psychiater aus Ingolstadt) ein „Manifest gegen das „Telematik-Infrastruktur“-Diktat“ (Manifest_gegen_TI) verfasst.
Kritische Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte bundesweit sind aufgefordert, das Schreiben zu unterzeichnen und per Fax oder Email an die Autoren zurückzusenden.
Die gesammelten Unterschriften sollen beim Bundesministerium für Gesundheit, bei der Kassenärztliche Bundesvereinigung und bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern eingereicht werden. Außerdem hoffen die Initiatoren, auf diese Weise die Anzahl der „widerständigen“ Praxen zu ermitteln. Diese Information würde die Organisation weiterer Protestaktionen und eine effektive Öffentlichkeitsarbeit wesentlich erleichtern.
Diese Aktion – wie auch eine Reihe ähnlicher regionaler und bundesweiter Initiativen (siehe Kasseler Ärzte und Psychotherapeuten: Wir machen nicht mit bei der Telematik-Infrastruktur! und Aktion “Rote Karte für die Telematik-Infrastruktur”) – zeigt, dass den Angehörigen der Heilberufe die Gefährdung der Vertraulichkeit der Patientendaten und der Therapiefreiheit durch die Telematikinfrastruktur immer stärker bewusst wird und sich Widerstand organisiert.
Kritische Patienten können dies unterstützen, indem sie ihr Umfeld über die Probleme der digitalen Vernetzung des Gesundheitswesens aufklären und indem sie ihre Ärzte und Therapeuten auf die regionalen und überregionalen Initiativen hinweisen.
Der Bock als Gärtner oder Jens Spahn als Gesundheitsminister
„Spahn bezweifelt Nutzen von elektronischer Gesundheitskarte“ ist ein Artikel im Spiegel überschrieben.
Aber nicht, weil Jens Spahn plötzlich eine kritische Position gegenüber der zentralen Speicherung von Patientendaten einnimmt, sondern, weil ihm das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nebst zugehöriger Telematikinfrastruktur (TI) nicht weit genug geht.
In einem Interview hat Spahn folgendes zum Besten gegeben: „Die Zeit von Kartenlesegeräten an Desktop-Computern als alleinige, vorgeschriebene Login-Variante ist in jedem Fall aus meiner Sicht nicht der Zugang, den sich die Bürger im Jahre 2018 mehrheitlich wünschen„. Statt dessen will er den Zugriff auf die Gesundheitsdaten mit den Plänen für ein Bürgerportal koordinieren. Er sagte: „Ich will nicht, dass man eine digitale Identität für die Steuererklärung braucht, eine um seinen Pass zu beantragen und eine dritte im Gesundheitswesen.“
Vertritt Spahn hier wirklich die Interessen der gesetzlich Krankenversicherten? Der Bock als Gärtner oder Jens Spahn als Gesundheitsminister weiterlesen
Kasseler Ärzte und Psychotherapeuten: Wir machen nicht mit bei der Telematik-Infrastruktur!
DOXS eG – eine Genossenschaft aus Ärzten und Psychotherapeuten aus Kassel hat auf ihrer Homepage einen Aufruf unter dem Titel „Keine Daten aus Ärzteschaft und Psychotherapie ans Netz! Wir machen nicht mit bei der Telematik-Infrastruktur!“ veröffentlicht. Sie erklären in ihrem Aufruf, unter dem sie auch Unterschriften anderer HeilberuflerInnen sammeln: „Wir werden unsere Computer nicht an die Telematik-Infrastrukturanschließen. Unterstützen Sie unseren Protest…“
Auch im Schwalm-Eder-Kreis hat sich eine Initiative mit den gleichen Zielen und Inhalten gebildet. Ihr Aufruf ist hier zu finden.
Eine vergleichbare Initiative von Zahnärzten und Ärzten kommt aus Bayern; die Aktion „Rote Karte für die TI“. Mittels Postkarten konfrontieren Ärzte und Zahnärzte die neuen Bundestagsabgeordneten und den neuen Bundesgesundheitsminister mit den Sicherheitslücken und den Problemen bei der technischen Umsetzung des Online-Anschlusses in den Praxen, wie den hohen Kosten und Betriebsunterbrechungen.
Weitergabe von Patientendaten an unbefugte Dritte rechtfertigt fristlose Kündigung einer Arzthelferin
Gibt eine Arzthelferin Patientendaten an unbefugte Dritte weiter, so verstößt sie schwerwiegend gegen die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.11.2016 (Aktenzeichen: 12 Sa 22/16) entschieden.
Der Sachverhalt: Eine Arzthelferin rief die in der Praxis geführte elektronische Akte einer Patientin auf, fotografierte diese am Bildschirm ab und versandte das Foto an eine Familienangehörige. Die Patientenakte enthielt u. a. Informationen zum Namen, Geburtsdatum der Patientin sowie zu den untersuchten Körperbereichen. Nachdem die PraxisinhaberInnen von der Weitergabe der Daten erfuhren, stellten sie die Arzthelferin zur Rede. Diese gestand ihre Verfehlung. Daraufhin wurde der Arbeitsvertrag fristlos gekündigt. Die Arzthelferin erhob Kündigungsschutzklage. Sie führte an, dass die fristlose Kündigung unverhältnismäßig sei. Eine Abmahnung habe genügt. Weitergabe von Patientendaten an unbefugte Dritte rechtfertigt fristlose Kündigung einer Arzthelferin weiterlesen
Landgericht Dessau-Roßlau: Verkauf von Medikamenten über einen Online-Shop aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat mit Urteil vom 28.03.2018 (Aktenzeichen: 3 O 29/17) den Verkauf von Medikamenten über einen Online-Shop wegen eines Datenschutzverstoßes verboten.
Der Sachverhalt: Eine Apotheke hat über Amazon apothekenpflichtige Medikamente angeboten. Kunden, die diese Medikamente bestellen wollten, waren gezwungen, gegenüber Amazon Ihre Bestelldaten anzugeben. Amazon erlangte dadurch als Shop-Betreiber Kenntnis über die bestellten Medikamente. Da die Kunden lediglich den AGB und der Datenschutzerklärung zugestimmt hatten, eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung der Medikamentendaten als Gesundheitsdaten aber nicht erteilten, machte die/der InhaberIn einer anderen Apotheke einen Verstoß gegen das Einwilligungserfordernis bei der Erhebung von Gesundheitsdaten nach § 4a Abs. 3 BDSG geltend, zuerst in Form einer Abmahnung, dann der Klage vor dem Gericht.
Das angerufene Gericht folgte der Argumentation des Klägers. Eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden in die Verarbeitung der Medikamentenbestellung sei erforderlich gewesen, da auch Dritte (Amazon) Kenntnis über Gesundheitsdaten erlangt habe. Landgericht Dessau-Roßlau: Verkauf von Medikamenten über einen Online-Shop aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt weiterlesen
Datenschutzrechtliche Regelungen im Verhältnis zwischen Versicherten und gesetzlichen Krankenkassen – nützliche Informationen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat auf ihrer Homepage nützliche Informationen zur geltenden Rechtslage bereitgestellt, u. a. zu den Themen
- Was dürfen die gesetzlichen Krankenkassen über mich wissen?
- Krankenkassenwechsel – Was darf meine neue Krankenkasse über mich wissen?
- Wie lang darf die gesetzliche Krankenkasse meine Daten aufbewahren?
- Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken
- Datenschutz bei der Verordnung von Heil- und Hilfsmittel
- Datenerhebung ohne gesetzliche Grundlage – von Krankenhausentlassungsberichten über Selbstauskunftsbögen
Bundesverfassungsgericht: Auch Strafgefangene haben grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in ihre Krankenakte – das grundrechtliche Informationsinteresse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer
Ein Strafgefangener hat grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in seine Krankenakte. Das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Informationsinteresse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer. Dies hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 20.12.2016 (Aktenzeichen: 2 BvR 1541/15) entschieden. Bundesverfassungsgericht: Auch Strafgefangene haben grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in ihre Krankenakte – das grundrechtliche Informationsinteresse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer weiterlesen
Patientendaten schützen: Ein Umdefinieren persönlicher Daten zu bloßem „Eigentum“ – wie es Unternehmen wünschen – ist gefährlich und nicht akzeptabel
Unter diesem Titel hat Uta Schmitt, Vorsitzende des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. in der Mittelbayerischen Zeitung aus Regensburg am 17.04.2018 einen Beitrag veröffentlicht. Anknüpfend an den Skandal um die millionenfache Weitergabe der Daten von Facebook-NutzerInnen schreibt sie: “… die Sammlung und Verwertung von Nutzerdaten ist Facebooks Geschäftsmodell. Ähnliche Geschäftsmodelle würden eHealth-Unternehmen gerne auf digitalen Patientendaten aufbauen. Geworben wird mit den zu erwartenden medizinischen Fortschritten. Die Risiken für die ‘Datenspender’ werden nicht erwähnt… Aktuell üben Pharma- und Gesundheits-IT-Unternehmen Druck auf die Politik aus, den Zugriff auf Patientenakten zu ermöglichen. Und tatsächlich ist seit einigen Jahren in der Rhetorik von Politikern eine Verschiebung festzustellen: Statt Privatsphäre und Datenschutz als verfassungsmäßigem und unveräußerlichem Grundrecht wird nunmehr ‘Datensouveränität’ propagiert, das heißt ein ‘Eigentumsrecht’ an den eigenen Daten. Das klingt zunächst positiv – bis man sich klar macht, dass auf diese Weise persönliche Gesundheitsdaten zum veräußerbaren Gegenstand erklärt werden. Mit allen Konsequenzen: Eigentum kann verkauft, gestohlen, aufgrund fadenscheiniger Klauseln übereignet oder ‘im Interesse der Allgemeinheit’ enteignet werden…”