Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Übertriebene Datenschutzvorstellungen behindern…“ – Eine Kriegserklärung an Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung im Gesundheitswesen

Quelle: @BMG_Bund 17.04.2018

Die Rede von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf der conhIT (Connecting Healthcare IT, 17. – 19.4.2018 in Berlin) ist noch nicht veröffentlicht. Aber Gutes lässt sich nicht erahnen, wenn die Presseabteilung seines Ministeriums seine Rede in diesen zwei Sätzen zusammenfasst:

„Digitale Gesundheit braucht Freiraum, um sich entwickeln zu können. Übertriebene Datenschutzvorstellungen behindern diese Entwicklungen.“

Um so notwendiger wird es, dass sich ÄrztInnen, PatientInnen, DatenschützerInnen und alle, denen der Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten wichtig ist, gegen diese Politik (möglichst gemeinsam und abgestimmt) zur Wehr setzen…

Das neue bayrische Psychiatriegesetz: Ein Angriff auf Selbstbestimmung und Datenschutz von psychisch kranken Menschen

Die bayrische Staatsregierung hat im Januar 2018 einen Gesetzesentwurf zu einem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsych KHG) vorgelegt. umfasst 41 Artikel. Es soll laut Mitteilung des bayrischen Gesundheits- und Pflege-Ministeriums das bisherige Bayerische Unterbringungsgesetzes (UnterbrG) von 1992 ersetzen.

Quelle: Gesetzesentwurf zu einem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsych KHG) (Seite 27)

Was will uns der Bayrische Landesregierung damit sagen?

Dieses Gesetz stellt (nicht nur, aber auch) einen Angriff auf Selbstbestimmung und Datenschutz von psychisch kranken Menschen dar! Das neue bayrische Psychiatriegesetz: Ein Angriff auf Selbstbestimmung und Datenschutz von psychisch kranken Menschen weiterlesen

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Informationspflichten von ÄrztInnen gegenüber ihren PatientInnen

Zu diesem Thema hat sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) geäußert. Und zwar mit dem Beitrag „Die Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft – das müssen selbständige Heilberufler beachten“. Eine auch für PatientInnen wichtige Information und Stellungnahme.

 

Fundsache: eGk – Gematik – Telematik-Infrastruktur – CompuGoup – Konnektoren

Ein Auszug aus dem Geschäftsbericht 2017 der CompuGroup: „Für das Geschäftsjahr 2019 erwartet CGM einen geringeren Beitrag von dem Rollout der Telematikinfrastruktur, was möglicherweise dazu führt, dass der Konzernumsatz 2019 geringer sein wird als 2018. Langfristig erwartet CGM weiterhin ein Umsatzwachstum… Als europäischer Marktführer mit einem bedeutenden Geschäft in den USA ist der Konzern optimal aufgestellt, um von den weltweiten Veränderungen im Gesundheitswesen zu profitieren, vor allem da die Nachfrage nach Softwarelösungen und IT-Dienstleistungen von konjunkturellen Schwankungen kaum beeinflusst wird. Deswegen gehen wir davon aus, dass es zukünftig zu keiner dauerhaften oder langfristigen Verschlechterung der Marktbedingungen kommen wird. Unsere Strategie basiert auf einem sehr soliden Geschäftsmodell mit hohen Margen und einem hohen Anteil an regelmäßig wiederkehrenden Umsatzerlösen aus Softwarepflegeverträgen und softwarebezogenen Dienstleistungen. Außerdem bestehen hohe Wechselkosten für die Kunden und technologische Barrieren, die Wettbewerber vom Markteinstieg abhalten.“ (Geschäftsbericht S. 41)

 

Quelle:

Eine Problem in wenigen Worten deutlich benannt, Herr Bundesgesundheitsminister Jens Spahn!

Bundesgesundheitsminister Spahn: Flexibilisieren statt testen – elektronischer Medikationsplan soll ohne gründliche Erprobung eingeführt werden

Die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ.online) meldet am 05.04.2018: „In dieser Woche verschickte das Ministerium einen Verordnungsentwurf an die in der Gematik beteiligten Fachverbände. Der Entwurf, der DAZ.online vorliegt, sieht die Aufhebung einer anderen Verordnung vor – es geht um die ‚Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte‘. Diese Regelungen hatte das BMG 2005 erlassen… In der neuen Aufhebungsverordnung schreibt das BMG… dass die Tests an der eGK alle abgeschlossen seien und kommt daher zu dem Schluss, dass es die genauen Vorgaben zur Erprobung nicht mehr braucht…“

Mit dem Kopf durch die Wand?

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OrganspenderIn werden wider Willen?

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet am 31.03.2018: „Die Zahl der Organspender geht seit Jahren immer mehr zurück. Um den Trend zu stoppen und umzukehren, sind im Koalitionsvertrag organisatorische Verbesserungen in den Kliniken verabredet worden. Vielen geht das nicht weit genug, sie fordern eine Änderung der Rechtslage. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, plädierte gegenüber der F.A.Z. für einen Systemwechsel, weg vom Spenderausweis, hin zur Widerspruchslösung. Die besagt im Kern, dass die Zustimmung zur Organspende gegeben ist, solange ihr nicht ausdrücklich widersprochen wird. Führende Gesundheitspolitiker der Koalition unterstützen solch einen, im Koalitionsvertrag nicht verabredeten Systemwechsel…“

Quelle: @Karl_Lauterbach

Karl Lauterbach ist nicht irgendwer. Er wird seit vielen Jahren als „Gesundheitsexperte der SPD“ gehandelt.

Wie vertragen sich solche Forderungen mit den Maßstäben des Grundgesetzes?

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Aktion „Rote Karte für die Telematik-Infrastruktur“

Auf Initiative von Zahnärzten und Ärzten aus Bayern ist die Aktion „Rote Karte für die TI“ entstanden. Mittels Postkarten konfrontieren Ärzte und Zahnärzte die neuen Bundestagsabgeordneten und den neuen Bundesgesundheitsminister mit den Sicherheitslücken und den Problemen bei der technischen Umsetzung des Online-Anschlusses in den Praxen, wie den hohen Kosten und Betriebsunterbrechungen. Ziel ist, möglichst einen Stopp des Projektes zu erreichen.

Quelle: Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) Aktion „Rote Karte für die Telematik-Infrastruktur“ weiterlesen

Österreich: Regierung will Zugriff auf Gesundheitsdaten zu wissenschaftlichen Zwecken auch ohne Einwillligung der Betroffenen erlauben

Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die die österreichische Bürgerrechtsorganisation epicenter.works zum geplanten Forschungsorganisationsgesetz (FOG) veröffentlicht hat. Dort wird mitgeteilt: „Zu den öffentlichen Registern, auf die ForscherInnen nun Zugriff bekommen sollen, gehören u.a. die elektronische Gesundheitsakte (ELGA), das Zentrale Melderegister, das Personenstandsregister und viele mehr…“ epicenter.works stellt dazu fest: Diese Bestimmungen sind nicht mit der DSGVO konform und stellen Verletzungen des Grundrechts auf Datenschutz und des Rechts auf Achtung der Privatsphäre dar.“

EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Was müssen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz tun?

Zu diesem Thema haben die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zu Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis veröffentlicht.

In Abschnitt II werden Hinweise im Verhältnis zum Patienten“ gegeben, gegliedert in die Punkte

  • Einholung von Einwilligungserklärungen;
  • Informationspflichten von ÄrztInnen;
  • Auskunftsrechte von PatientInnen;
  • Recht auf Löschung.

Eine auch für Patienten nützliche Information.

Die Regelungen aus der  EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf die der Text Bezug nimmt, sind hier im Wortlaut nachlesbar.

Patientenrechte und Datenschutz e.V.