Technische Fragestellungen und Probleme der elektronischen Patientenakten (ePA)…

waren eines der drei Themen, der Online-Veranstaltung Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7” – Datenschutz am Boden? am 04.02.2021, zu der der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V., die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, die regionale Gruppe Patientendatenschützer Rhein-Main und der Club Voltaire Frankfurt eingeladen hatten. 

Neben dem Psychiater und Psychotherapeuten Dr. med. Andreas Meißner (Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht),der zum Nutzen einer ePA aus ärztlicher Sicht Stellung nahm und dem Juristen Jan Kuhlmann, der (datenschutz-)rechtliche Fragen im Kontext der ePA ansprach, informierte der Dipl.-Informatiker Thomas Maus über technische Fragestellungen und Probleme der ePA. Thomas Maus gliederte seinen Beitrag in mehrere Teile:

Welche (nachteiligen) Folgen für ihn selbst und sein familiäres Umfeld kann es haben, wenn ein Mensch sich erstens für die Nutzung einer ePA entscheidet und zweiten auch von der Möglichkeit einer „Datenspende“ seiner Gesundheits- und Behandlungsdaten Gebrauch macht? Technische Fragestellungen und Probleme der elektronischen Patientenakten (ePA)… weiterlesen

Ulm: Datenpanne an Uniklinik – bis zu 7.000 Patient*innen betroffen

Quelle: Pressemitteilung der Uniklinik Ulm vom 05.02.2021.

„Das Universitätsklinikum Ulm hat dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg am 19.01.2021 den Verlust und das Wiederauffinden eines unverschlüsselten USB-Sticks mit Patientendaten gemeldet. Der USB-Stick wurde an einer Klinik im Stuttgarter Raum entdeckt und an das UKU zurückgegeben. Bei dem darauf gespeicherten Material handelt es sich um Daten von bis zu 7.000 Parodontitis-Patient*innen der Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie sowie niedergelassener Zahnarztpraxen, bei denen ein Bakteriennachweis in den Zahnfleischtaschen durchgeführt wurde. Die auf dem USB-Stick gespeicherten Daten aus den Jahren 2011 bis 2020 umfassen Anschriften von Zahnarztpraxen, Patientennamen, Geburtsdaten und Geschlecht sowie das Datum von Auswertungen und klinischen Diagnosen einer vorliegenden Parodontitis. Auf dem Datenträger waren außerdem weitere persönliche Angaben etwa zur Krankengeschichte der Patient*innen aufgeführt. Es sind ausschließlich Patient*innen mit einer schweren Parodontitis betroffen, bei denen ein Bakteriennachweis in den Zahnfleischtaschen durchgeführt wurde. Der verantwortliche Mitarbeiter hatte die Daten nach eigener Aussage sichten wollen, um zu klären, ob diese eventuell für eine Studie nutzbar sein könnten.“ Ulm: Datenpanne an Uniklinik – bis zu 7.000 Patient*innen betroffen weiterlesen

Willkommen zur Online-Veranstaltung am 4. Februar von 19.00 – 21.00 Uhr Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7” – Datenschutz am Boden?

Anmeldelink: https://conf.ccc-ffm.de/b/uli-krp-myh. Der Einlass kann aus technischen Gründen nur bis zu einer max. Teilnehmer*innenzahl von 100 erfolgen. Die Veranstalter

werden die Veranstaltung aber aufzeichnen und ab nächster Woche ins Netz stellen. Willkommen zur Online-Veranstaltung am 4. Februar von 19.00 – 21.00 Uhr Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7” – Datenschutz am Boden? weiterlesen

Corona und die Impfungen: Grundrechte sind kein Privileg, sondern Grundrechte!

Ob den mit den spärlich zur Verfügung stehenden Impfstoffen „versorgten“ Menschen das „Privileg“ zukommen soll, ihren Grundrechte bereits während der Corona Pandemie wieder ungehindert ausüben zu können, darüber tobt seit Wochen ein Streit aller politischen Lager und von vielen „Berufenen“ und „Unberufenen“.

Vor wenigen Tagen hat sich auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags dieses Themas angenommen. In einer bemerkenswert unaufgeregt-nüchternen Ausarbeitung unter dem Titel Fragen zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von geimpften gegenüber ungeimpften Personen werden Fragen angesprochen wie z. B.

  • welche Vor- und Nachteile öffentliche und nichtöffentliche Stellen künftig von dem Nachweis abhängig machen dürfen, dass eine Person gegen das Corona-Virus geimpft wurde“;
  • welche dieser Vor- und Nachteile einfachgesetzlich zulässig sind“ und
  • welche verfassungsrechtlich vorgegeben sind“.

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Der Auskunftsanspruch in der Heilbehandlung…

…ist eines der Themen, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) in seinem Tätigkeitsbericht für 2019 anspricht. Im Abschnitt 9.1. (Seite 52 – 53) erklärt er darin u.a.:

Nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 wurde verstärkt die Frage aufgeworfen, ob sich der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO im Rahmen der Heilbehandlung auch auf die Bereitstellung einer vollständigen Kopie der Behandlungsdokumentation erstreckt. Die Angelegenheit hat für die Praxen hinsichtlich der dabei anfallenden Kosten eine praktische Relevanz: denn anders als nach § 630g Abs. 2 Satz BGB und den jeweiligen Berufsordnungen vorgesehen wäre eine auf Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO gestützte Kopie zumindest in der ersten Ausfertigung für die Betroffenen unentgeltlich… Der Auskunftsanspruch in der Heilbehandlung… weiterlesen

Solidarität mit Kristina Hänel – weg mit dem § 219a StGB!

Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin und Notfallmedizinerin aus Gießen, wurde wg. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche wiederholt angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt, zuletzt im Januar 2021 vom Oberlandesgericht Frankfurt. Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ist es nach § 219a StGB verboten, dazu auch Informationen zur Verfügung zu stellen.

Aus Solidarität mit Kristina Hänel, Bettina Gaber, Nora Szász und allen anderen nach 219a StGB angeklagten Ärzt*innen und um Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung zu stellen, haben viele Organisationen auf ihren Homepages Informationsmaterial dazu veröffentlicht. Wir verweisen auf einen Aufsatz von Kristina Hänel in der Zeitschrift für Allgemeinmedizin (ZFA)  aus dem Jahr 2019, in dem

  • einerseits über medizinische Verfahren bei Schwangerschaftsabbrüchen informiert wird,
  • andererseit das Thema aber auch in einem historischen und juristischen Überblick behandelt wird.

Auch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts – die politische und juristische Auseinandersetzung um die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen geht weiter

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 20.01.2021 über zwei Klagen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGk) entschieden. Die Kläger*innen lehnen die Verwendung der eGK aus Datensicherheitsgründen ab und wollten ihre Krankenkassen verpflichtet sehen, ihnen ersatzweise papiergebundene Berechtigungsnachweise zur Inanspruchnahme kassen(zahn)ärztlicher Leistungen auszustellen. Mit diesem Begehren sind die Kläger*innen vor dem BSG gescheitert. Das BSG hat festgestellt, dass gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis („Krankenschein“) als Ersatz für eine elektronische Gesundheitskarte (eGk) verlangen können. Es legte in seiner Entscheidung dar, dass der Gesetzgeber mit der eGk legitime Ziele verfolge und auf der eGk selbst die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt sei. (siehe Pressemitteilung des BSG vom 20.01.2021).

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. bedauert diese Entscheidung des Bundessozialgerichts, stellt aber zugleich fest, dass damit die politische und juristische Auseinandersetzung um die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen, die sogenannte Telematik-Infrastruktur, nicht zu Ende ist.

Auch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts – die politische und juristische Auseinandersetzung um die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen geht weiter weiterlesen

Die gematik und die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Telematik-Infrastruktur…

ist Thema eines Beitrags auf der Homepage der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Der Verfasser, Roland Schäfer, ist freiberuflich tätig als Datenschutz-Fachkraft und einer der Sprecher der Gruppe. Mit Zustimmung des Verfassers veröffentlichen wir seinen Beitrag nachstehend im Wortlaut.


Lässt sich Verantwortung bis zur Unkenntlichkeit aufsplitten?

Auffangverantwortlichkeit“ der Gematik in der Telematik-Infrastruktur (TI) – geht so etwas?

Nachdem mehr als 2 Jahre entgegen der Anforderung der DS GVO niemand die Ver­antwortlichkeit für große Teile der Telematik-Infrastruktur (TI) inne haben wollte bzw. niemandem zugewiesen wurde, gibt es seit kurzem den § 307 (5) SGB V – dazu angelegt diese Lücke zu schließen.

Der hier gewählte Regelungsmechanismus ist eine „Auffangverantwortlichkeit“, die greifen soll, wenn der Leistungserbringer (Arzt, Klinik, etc.), der Leistungsträger (die gesetzliche Krankenkasse) oder der Portalbetreiber bzw. Netzbetreiber nicht der Verantwortliche sind. Diese, und nur diese verbleibende Verantwortlichkeit wird dann der Gesellschaft für Telematik (= Gematik) durch das Gesetz zugewiesen. Die gematik und die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Telematik-Infrastruktur… weiterlesen

„Der Datenschutz“ als Hindernis bei der Bekämpfung von Corona? Eine notwendige Klarstellung der Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten

Seit Tagen wird von seriösen und weniger seriösen Medien die Erzählung kolportiert, „der Datenschutz“ verhindere in Niedersachsen die zeitnahe Information der Menschen, die in der ersten Stufe der Corona-Imfkampagne berechtigt sind, sich für einen Impftermin anzumelden. Das Problem hatte aber einen völlig anderen Grund: Die Ministerialbürokratie in Niedersachsen versäumte es, die Landesdatenschutzbeauftragte in die Erarbeitung des Informations- und Impfkonzepts einzubeziehen.

Die Niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel hat zu dieser Problematik Stellung genommen. Sie ist nachstehend im Wortlaut wiedergegeben:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, stellt klar, dass es kein grundsätzliches datenschutzrechtliches Hindernis gibt, auf Meldedaten zurückzugreifen, um Impfinformationen an Bürgerinnen und Bürger zu schicken. Durch die öffentliche Darstellung der vergangenen Tage war der Eindruck entstanden, der Datenschutz verhindere generell die Nutzung der Meldedaten für diesen Zweck. Das ist falsch. „Der Datenschutz“ als Hindernis bei der Bekämpfung von Corona? Eine notwendige Klarstellung der Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten weiterlesen

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch mit elektronischer Gesundheitskarte?

Das Bundessozialgericht (BSG) wird am 20.01.2021 darüber entscheiden, ob gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen statt der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) einen papiergebundenen Berechtigungsnachweis verlangen können.

Die Kläger wehren sich vor dem BSG dagegen, dass sie ohne Verwendung der eGk keinen Zugang zu ärztlichen Leistungen haben. Sie sehen darin eine Verletzung ihrer Grundrechte. Die elGk und die dahinter stehende Telematikinfrastruktur wiesen Sicherheitsmängel auf. Ihre sensiblen Daten seien nicht ausreichend vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Kläger begehren von den beklagten Krankenkassen die Ausstellung und Verwendung eines papiergebundenen Berechtigungsnachweises anstelle der eGk. In den Vorinstanzen hatten die Kläger keinen Erfolg. Mit den vom Senat zugelassenen Revisionen verfolgen sie ihr Begehren weiter. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch mit elektronischer Gesundheitskarte? weiterlesen

Patientenrechte und Datenschutz e.V.