Zum Stichtag 1. Juli 2019 sollten nach dem Willen des Gesetzgebers alle (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen bzw. deren Praxen mittels Konnektoren an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sein, mindestens aber den Nachweis dafür vorlegen, dass sie die notwendigen Komponenten für den Anschluss bei den Konnektor-Anbietern bestellt haben. Sonst droht, laut Gesetz, ein Honorarabzug i. H. v. 1 % der mit den Krankenkassen abrechenbaren Leistungen. Da der Widerstand gegen den Zwangsanschluss an die TI hoch ist, plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, diesen Honorarabzug per Gesetz auf 2,5 % zu erhöhen.
Viele Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen haben sich auch in Hessen dem Anschluss an die TI verweigert. Für diese Entscheidung werden vor allem folgende Gründe genannt: Wie wehren gegen den Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur? Informationsveranstaltung am 21. September in Frankfurt weiterlesen