Archiv der Kategorie: Blog

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Telemedizin: docdirekt – Vorreiter mit Bruchlandung?

Sinnigerweise am 1. April des Jahres 2016 veröffentlichte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eine Pressemitteilung unter dem Titel Die Zukunft hat schon begonnen: Telemedizin – was ist sinnvoll, nötig und auch finanzierbar?” Am 21.12.2017 teilte die KVBW dann mit: “Patienten in den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen können sich ab Frühjahr 2018 bei akuter Erkrankung oder bei dringender Behandlungsbedürftigkeit per Telefon, Video oder im Chat von einem Arzt beraten und behandeln lassen, wenn sie ihren Haus- oder Facharzt nicht erreichen. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat dem Antrag der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) für ein entsprechendes Modellprojekt grünes Licht gegeben.” Und am 17.10.2018 teilt die KVBW voll Stolz mit: “Ab sofort können sich Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg online von einem Tele-Arzt beraten lassen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) rollt das Modellprojekt docdirekt landesweit aus…”

Quelle: docdirekt

Und wie steht es dabei mit dem Datenschutz?

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Ärzt*innen und die Datenschutzgrundverordnung: Ein weiterer Fall von Unkenntnis / Unsicherheit / Verwirrung

Ein Mensch aus Frankfurt a. M. hat der Redaktion dieser Homepage in anonymisierter Form ein Schriftstück zur Verfügung gestellt, das ihm bei seinem letzten Besuch in einer Hautarztpraxis in die Hand gedrückt wurde mit der Aufforderu ng, es noch in der Praxis auszufüllen und zu unterzeichnen. Dies hat er nicht getan.

In der unteren Hälfte des Schriftstücks unter der Überschrift “Neue DSGVO Einverständniserklärung gemäß § 23 SGB V” finden sich zwei Absätze, die nach Ansicht des Patienten rechtlich mindestens als zweifelhaft zu bewerten sind. Ärzt*innen und die Datenschutzgrundverordnung: Ein weiterer Fall von Unkenntnis / Unsicherheit / Verwirrung weiterlesen

Gesetzentwurf für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO): Datenschutzrechtlich mehr als nur zweifelhaft

Vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett einen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet. “Verkauft” wurde er von Spahn mit dem Hinweis, er enthalte lediglich technisch-organisatorische und finanzielle Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe bei Organspenden, aber keinerlei Regelungen zu dem von ihm gewünschten Paradigmenwechsel zur sogenannten “Widerspruchslösung“.

Beim Blick in den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf ist aber festzustellen, dass er ebenfalls Regelungen enthält, die die Würde des Menschen (Art. 1 Grundgesetz) und das Selbstbestimmungsrecht (Art.2 Grundgesetz), auch über den eigenen Körper, in Frage stellen. Deutlich wird das im Gesetzentwurf beim Blick auf einen Änderungsvorschlag, bezogen auf  die §§ 9a und 9b des Transplantationsgesetzes – TPG. Im Gesetzentwurf von Spahn ist zu lesen: Gesetzentwurf für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO): Datenschutzrechtlich mehr als nur zweifelhaft weiterlesen

Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Zulassung und Förderung von Apps, Software und internetbasierten Medizinprodukten im Gesundheitssystem

“Immer im Dienste der IT-Gesundheitsindustrie” und “Kein Wort zum Schutz von Gesundheitsdaten” – das waren die ersten Eindrücke beim Lesen der Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 17.10.2018 (Bundestags-Drucksache 19/5276).

Zu Beginn der Anfrage wird apodiktisch festgestellt: “In Startups entstehen immer mehr innovative digitale Medizinprodukte…”– ohne deren jeweilige Qualität für die Nutzer*innen und ihre Gesundheit und die möglichen Gefahren für den Schutz ihrer Gesundheitsdaten zu hinterfragen. Und der Fragenkatalog liest sich wie eine Bestell-Liste der IT-Gesundheitsindustrie an das Bundesministerium für Gesundheit. Ein Auszug: “… 4. Welche Möglichkeiten gibt es im Gesundheitssystem, eine App oder ein  Softwareprodukt als Medizinprodukt zuzulassen und über die gesetzliche  Krankenversicherung abrechenbar zu machen? … 6. Fördern die Bundesregierung und die Krankenkassen die Entwicklung von Apps, Softwareprodukten und internetbasierten Medizinprodukten? a) Wenn ja, welche und in welchem finanziellen Umfang? b) Wenn nein, warum nicht und sind hier Änderungen geplant? … 8. Plant die Bundesregierung, die Zulassung von digitalen Medizinprodukten zu erleichtern, wenn ja, wie und wann?”

So geht neoliberale Wirtschaftsförderung – aber leider zu Lasten des Schutzes von Gesundheitsdaten, Herr Lindner!

Schweizer IT-Sicherheitsunternehmen stellt schwerwiegende Sicherheitsmängel in elektronischer Gesundheitsakte “Vivy” fest

Modzero, ein Schweizer Unternehmen “bietet Ihnen… detaillierte Sicherheitsanalysen als Dienstleistung an. Wir möchten Ihnen helfen, die späteren Risiken und akuten Gefahren bei der Konzeption & Entwicklung, dem Betrieb oder der Benutzung von Hard- und Software durch individuelle Analysen Ihres Produktes zu minimieren.”

In einem Beitrag vom 30.10.2018 auf der Homepage des Unternehmens werden zu Vivy u. a. folgende Feststellungen getroffen: “Modzero stellte mehrere Sicherheitslücken verschiedener Kritikalität fest… Die kritischsten Punkte waren: Informationen darüber, wer wann mit welchem Arzt Gesundheitsdaten geteilt hatte, lagen ungeschützt für jeden lesbar im Netz. Versicherte konnten durch die Informations-Lecks anhand von Name, Foto, E-Mailadresse, Geburtsdatum und Versichertennummer identifiziert werden. Auch Name, Adresse und Fachrichtung des kontaktierten Arztes konnten ausgelesen werden. Unbefugte konnten über das Internet alle Dokumente, die an einen Arzt gesendet werden sollten, abfangen und entschlüsseln. Darüber hinaus fand modzero zahlreiche konzeptionelle Schwächen im Rahmen der Nutzung der RSA-Verschlüsselung und des Schlüssel-Managements. So konnten beispielsweise über trivial ausnutzbare Fehler in der Server-Anwendung die geheimen Schlüssel der Ärzte ausgelesen werden…”

Dies ist nicht die erste und einzige Kritik an der Gesundheits-App ViVy, die den Mitgliedern der Krankenkasse DAK-Gesundheit, mehrerer Innungskranken- und Betriebskrankenkassen sowie der Allianz Private Krankenversicherung und der Barmenia – insgesamt 13,5 Millionen Versicherte – zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird.

Widerspruchslösung bei Organspende: Widerstand bei Abgeordneten mehrerer Fraktionen im Bundestag

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) trommelt seit mehreren Wochen für eine sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende. Assistiert wird ihm dabei vom SPD-Gesundheitspolitiker und Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach.

Nach Informationen unterschiedlicher Medien haben Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen (außer AfD) begonnen, an einem interfraktionellen Antrag zu arbeiten, mit dem die Pläne von Spahn und Lauterbach abgewehrt werden sollen. Die Oberhessische Presse meldet am 25.10.2018: “‘Uns eint das Ziel, die Einführung einer Widerspruchslösung unbedingt zu verhindern‘, sagte einer der Initiatoren, der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger… ‚Die Widerspruchslösung ist ein unzulässiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht‘, betonte Pilsinger… bei der Widerspruchslösung könne nicht mehr von einer Organspende gesprochen werden. ‚Vielmehr müsste man von einer Organabgabepflicht sprechen. Einen solchen fundamentalen Paradigmenwechsel dürfen wir nicht zulassen‘, mahnte Pilsinger, der Mediziner ist. Er fügte hinzu, es könne nicht sein, dass ein ‚Nichts-Sagen‘ als Zustimmung gewertet wird.“ Widerspruchslösung bei Organspende: Widerstand bei Abgeordneten mehrerer Fraktionen im Bundestag weiterlesen

Verstoß gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung beim Umgang mit Patient*innen-Daten: Krankenhaus in Portugal soll 400.000 € zahlen

Heise.de berichtet am 23.10.2018: “In Portugal ist die europaweit erste substanzielle Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt worden. Die Datenschutzbehörde CNPD (Comissão Nacional de Protecção de Dados) hat am Montag bekanntgegeben, dass das Krankenhaus Barreiro Montijo 400.000 Euro bezahlen soll, berichtet Público. Der Großteil davon ist die Strafe dafür, dass viel zu viele Personen Zugriff auf Patientendaten hatten.”

Weitere Einzelheiten dazu sein hier nachlesbar.

Tim Lobinger: Nachteile durch öffentliche Preisgabe von Gesundheitsdaten

Tim Lobinger war in den 1990er Jahren als Stabhochspringer Welt- und Europameister. Anfang 2017 wurde bei ihm eine Krebserkrankung festgestellt, wie er selbst gegenüber der Medien bekannt gab. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am 18.05.2017: “Lobinger ist an Leukämie erkrankt. Da er vermeiden möchte, dass über seine Erkrankung spekuliert wird, machte er sie öffentlich.”

Kürzlich wurde Lobinger ein Opfer seiner öffentlichen Preisgabe sensibler Gesundheitsdaten. In der Zeitschrift Bunte wird Lobinger am 03.10.2018 mit der Aussage zitiert: “Die Tatsache, dass er sterbenskrank ist, bekam Tim Lobinger (46) kürzlich schonungslos vorgehalten, als er bei einem Mobilfunkanbieter einen neuen Handyvertrag abschließen wollte. ‘14,85 Euro Grundbetrag im Monat bei einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Das fand ich super… Meine Anfrage wurde allerdings abgelehnt, mit der Begründung, ich könne die Mindestlaufzeit aufgrund meiner Erkrankung ja wohl nicht erfüllen… Ich habe kein Problem damit, offen über meinen Krebs zu reden. Er gehört zu meinem Leben und ich versuche an jedem einzelnen Tag, positiv damit zu leben. Aber die Sache mit dem Handyvertrag fand ich schon krass.'”

Tim Lobinger ist zu wünschen, dass er seine Erkrankung überwindet. Mit den persönlichen und wirtschaftlichen Folgen einer nicht oder zu wenig überlegten Handlung wird er aber weiter leben müssen. Denn das Internet vergisst nichts…

„AOK Bonus-App“: Datentransfer in die USA und Sicherheitslücke bei Passwörtern

Auf ihrer Homepage wirbt die AOK PLUS für ihr Bonus-Programm: “Sie sind sportlich aktiv und nehmen gesundheitliche Vorsorge ernst? Sie engagieren sich zum Beispiel als Blutspender? Dann ist das AOK PLUS-Bonusprogramm genau das Richtige für Sie. Sammeln Sie Bonuspunkte und wandeln Sie diese in bares Geld um. Das ist gut für Ihre Gesundheit und Ihren Geldbeutel. Jeder AOK PLUS-Versicherte über 15 Jahren kann teilnehmen…”

Quelle: Homepage der AOK PLUS

Was die AOK ihren Versicherten  nicht verrät wurde am 10.10.2018 durch einen Beitrag des MDR bekannt:

  1. Gesundheitsdaten der Versicherten, die am Bonus-Programm teilnehmen, werden in die USA übertragen. Die AOK Plus begründetet dies gegenüber dem MDR mit mangelnden Alternativen: „Es gibt leider keinen deutschen Schrittzähler, der an Google und Co vorbeiführt.“
  2. Durch eine Sicherheitslücke in der AOK Bonus-App ließen sich vermutlich seit Januar 2017 die Passwörter der Nutzer auslesen. Dadurch wurde der Zugriff auch auf andere Gesundheits- und Versichertendaten möglich. Die AOK Plus reagierte nach Angaben des MDR inzwischen auf die Recherchen. Sie habe eine aktualisierte Version der Bonus-App veröffentlicht und mitgeteilt: „Danke, dass Sie uns mit Ihrer Recherche auf eine bislang unentdeckte ,Schwachstelle’ in unserer Bonus-App hingewiesen haben und uns damit die Chance eröffnen, diese zu verbessern“.

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Kritische Fragen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in kurzer Folge zwei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht, mit denen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter beschleunigt werden soll,

Letzteres sieht vor, den Wortlaut des § 291 Absatz 2a SGB V zu ergänzen um den Satz „Elektronische Gesundheitskarten… müssen mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgestattet sein…“ In der Gesetzesbegründung wird dazu lediglich vermerkt: “… kann eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle den Versicherten die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur und damit den Zugriff auf ihre Daten dadurch erleichtern, dass hierfür kein zusätzliches Kartenlesegerät erforderlich ist. Eine solche kontaktlose Schnittstelle kann dabei perspektivisch auch für den Zugriff der Leistungserbringer auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte eingesetzt werden.”

Dr. Bernhard Scheffold, Physiker und Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. hat dazu am 06.10.2018 eine Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium zur Sicherheit bei der Übertragung von sensiblen Behandlungs- und Gesundheitsdaten mittels dieser Technologie gestellt. Kritische Fragen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterlesen