Aus dem vor zwei Jahren gegründeten Kollegennetzwerk Psychotherapie heraus hat sich ein neuer Psychotherapeutenverband, das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) gebildet. Sofern alle bisherigen Mitglieder des Kollegennetzwerks den Schritt in den Verband mitgehen, hätte der neue Verband 11500 Mitglieder, rund ein Drittel aller psychotherapeutischen Fachbehandler. Er wäre dann nach der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) der zweitgrößte Verband in diesem Bereich.
Eine der Begründungen für den neuen Zusammenschluss ist die Einführung der Telematikinfrastruktur, der in Teilen der Psychotherapie-Zunft starke Widerstände entgegengebracht werden: „Zunächst nahezu widerstandslos und unvorbereitet wurde die gesamte Therapeutenschaft mit einer fachfremden Thematik konfrontiert, die mitten ins Herz der therapeutischen Professionalität zielt“, heißt es in der Pressemeldung zur DPNW-Gründung. Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) lehnt Anbindung an Telematik-Infrastruktur ab weiterlesen →

Diese Stellungnahme befindet sich auf der Homepage einer Zahnärztin aus Berlin-Spandau. Eindeutig! Unmissverständlich!
Im Interesse von Patientenrechten und Datenschutz würden sich der Verfasser dieses Beitrags eine Vielzahl gleichgelagerter Stellungnahmen wünschen…
Das Bundeskabinett hat am 15.05.2019 beschlossen, die DNA-Analyse von Alter, Augen-, Haut- und Haarfarbe im Rahmen der baldigen Strafrechtsreform bundesweit einzuführen.

Quelle: Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Das Gen-ethische Netzwerk e. V. (GeN) protestiert gegen die sowohl aus wissenschaftlicher, datenschutzrechtlicher als auch gesellschaftlicher Perspektive hochproblematische Ausweitung polizeilicher DNA-Befugnisse. Die wichtigsten Kritikpunkte sind: Gen-ethisches Netzwerk: Protest gegen die bundesweite Einführung von Erweiterten DNA-Analysen weiterlesen →
Der massive Widerstand unter Ärzt*innen gegen die Telematik-Infrastruktur (insbesondere gegen Bestellung und Einbau der Konnektoren) zeigt auch Wirkung in der Spitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Das macht der Bericht von Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, an die Vertreterversammlung der KBV am 27.05.2019 deutlich.
Dr. Kriedel stellt eingangs zu Recht „eine große Besorgnis“ fest, „die unsere Mitglieder derzeit umtreibt: die Installation der Telematikinfrastruktur (TI) in den Praxen“. Aber schon im nächsten Satz beginnt er abzuwiegeln: „Wir haben zur Kenntnis genommen,dass es in manchen Fällen Probleme gab beim Anschluss der TI-Komponenten. Genaue Zahlen liegen uns darüber bisher nicht vor.“ Würden sich die KBV und die Kassenärztlichen Landesvereinigungen darauf konzentrieren, bei den Mitgliedern ihrer Körperschaften präzise Umfragen zum Umfang der Probleme zu starten statt – wie die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) – mit Drohungen und Beschimpfungen von Telematik-Kritiker*innen zu reagieren, dann hätte Dr. Kriedel genauere Zahlen nennen können.
Er macht drei Ebenen von Problemlagen aus: KBV reagiert auf Kritik an der Telematik-Infrastruktur – nur mit Worten weiterlesen →
20 % aller Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen boykottieren die Telematik-Infrastruktur, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – und will den Druck auf die Verweigerer weiter erhöhen. Aber die Zahl und die Größe der Widerstandsnester unter den Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ist erheblich und scheint sich sogar zu steigern.
Nachfolgend veröffentlichen wir – ohne jegliche inhaltliche Wertung – eine Liste unterschiedlichster Gruppen/Initiativen und einzelner Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, die tw. auch Informationen für Versicherte veröffentlichen. Wer weitere Gruppen/Initiativen und/oder einzelne Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen kennt wird gebeten, dies unter Nutzung der Kommentarfunktion zu diesem Beitrag bekannt zu machen. Widerstand von Ärzt*innen gegen die Telematik-Infrastruktur auf breiter Front weiterlesen →
Seit Wochen ist bekannt, dass es bei der Installation der Telematik-Infrastruktur (TI) in den Arztpraxen teilweise zu schweren Sicherheitsmängeln kommt. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) kritisiert scharf die Untätigkeit von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Weder Herr Spahn noch die KBV lassen erkennen, dass eine Aufklärung und Lösung der Sicherheitsprobleme stattfindet“, sagte der FÄ-Vorsitzende Wieland Dietrich am Dienstag in Essen. „Falls der Minister und die KBV nicht endlich Verantwortung zeigen und aufgrund der Risikolage die TI aussetzen sowie die Sanktionen gegen Ärzte streichen, wird es zahlreiche Klagen geben.“
Bei der Installation der TI in Arztpraxen sind Berichten zufolge immer wieder Firewalls und Virenschutzprogramme abgeschaltet worden und häufig fehlten Verschlüsselungen in den Praxissystemen. Bereits vor drei Wochen hat die FÄ acht Fragen zur Behebung der Datenschutzverletzungen und der Verantwortung dafür an die KBV geschickt – Antworten hat die KBV bisher nicht geliefert. Und Gesundheitsminister Spahn fällt nichts Besseres ein als im „Digitale Versorgung Gesetz“ den Druck auf die Ärzte zu erhöhen, statt aufzuklären und Abhilfe zu schaffen: Ärzte, die sich nicht an die TI anschließen, sollen ab 2020 2,5 Prozent statt bisher bereits 1 Prozent Honorarkürzung erfahren. Unsichere Anschlüsse an Telematik-Infrastruktur: Spahn und KBV gefährden Patientenrechte und lassen Ärzte im Stich weiterlesen →
Der Systemadministrator, der das Problem der unsicheren Telematikinfrastrukturanschlüsse erkannt und publik gemacht hat, ruft alle Ärzte auf, ihm ein Foto von der Verkabelung ihres Konnektors zu schicken.
Herr Ernst möchte so den Nachweis führen, dass es sich nicht – wie von der gematik behauptet – um „Einzelfälle“ handelt, sondern um ein verbreitetes Problem.
Aufgrund der jetzt bereits sehr zahlreichen Zusendungen kann er einzelnen Einsendern leider keine Rückmeldung geben.
Die Art des Anschlusses ist jedoch leicht zu erkennen:
Falls nur ein LAN-Kabel angeschlossen ist, handelt es sich um Parallelbetrieb. Der Reihenbetrieb erfordert zwei Anschlüsse.
Wenn Sie Herrn Ernst unterstützen wollen, senden Sie ein digitales Foto der Verkabelung an Ihrem Telematik-Konnektor an:

Unter dieser Überschrift meldet die Süddeutsche Zeitung am 21.05.2019: „Die elektronische Patientenakte, die von Januar 2021 an für jeden Patienten in Deutschland zur Verfügung stehen soll, wird zunächst eine entscheidende technische Einschränkung haben. Anders als geplant wird es für Patienten am Anfang nicht möglich sein auszuwählen, welche ihrer persönlichen Informationen ein Arzt, Apotheker oder Therapeut einsehen darf und welche nicht. So wird etwa ein Physiotherapeut, der Einblick in die elektronischen Daten des Orthopäden braucht, auf diese Weise zum Beispiel auch über einen Schwangerschaftsabbruch seiner Patientin informiert. Oder ein Apotheker erfährt automatisch auch von der Psychotherapie seines Kunden…“
Die gematik „erklärte auf Nachfrage, eine ‚differenzierte Rechtevergabe soll in Folgestufen umgesetzt werden‘. Wann genau Patienten die elektronische Akte wirklich individuell einstellen können und nicht jedem Arzt, der die Akte nutzen soll, auch gleich ihren HIV-Test oder ihr Depressionstagebuch präsentieren müssen, sollen nun die Gesellschafter der Gematik entscheiden…“, teilt die Südddeutsche Zeitung mit. Bei Spahns Patientenakte wird Datenschutz erst nachgeliefert weiterlesen →
Zum Digitalisierungs-Hype von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gehört auch der Versuch, im Rahmen des von ihm und und dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (MdB) eingebrachten Gesetzentwurfs zur „Widerspruchslösung“ bei der Organspende ein elektronisches Register über alle Menschen in Deutschland im Bezug auf Organspende zu erstellen.
In der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfs wird argumentiert: „Nach dem Gesetzentwurf gilt jede Person als Organ-oder Gewebespender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Organ-oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor… Um eine größere Rechtssicherheit mit Blick auf die Dokumentation einer Erklärung zur Organ-und Gewebespende zu erlangen, bedarf es mit Einführung der doppelten Widerspruchslösung eines Registers,in dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärung zur Organ-oder Gewebespende eintragen lassen können. Dementsprechend wird das Bundesministerium für Gesundheit verpflichtet, durch Rechtsverordnung einer Stelle diese Aufgabe zu übertragen. Der vom Krankenhaus als auskunftsberechtigt benannte Arzt wird gesetzlich verpflichtet, durch eine Anfrage bei dem Register festzustellen, ob eine Erklärung des möglichen Organ-oder Gewebespenders zur Organ-oder Gewebeentnahme vorliegt.“ Tendenziell würde damit ein weiteres zentrales Personenregister entstehen. Der Organspendeausweis: Dieses Papier ist geduldig, aber nicht einfach digitalisierbar weiterlesen →