Das ist Ergebnis einer Befragung, die die Stiftung Gesundheit im November 2024 durchführte.
Einige Ergebnisse: „ePA für Alle“: Fast die Hälfte aller Ärzt*innen fühlt sich unvorbereitet weiterlesen
Das ist Ergebnis einer Befragung, die die Stiftung Gesundheit im November 2024 durchführte.
Einige Ergebnisse: „ePA für Alle“: Fast die Hälfte aller Ärzt*innen fühlt sich unvorbereitet weiterlesen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsmitglieder,
hier ist unser Newsletter für Dezember 2024 mit folgenden Themen:
Jahreshauptversammlung des Vereins Patientenrechte und Datenschutz
Der Vorstand lädt zu einer Mitgliederversammlung des Vereins „Patientenrechte und Datenschutz e.V.“ ein. Die Teilnahme ist nur per Videokonferenz oder per Telefon möglich.
Mittwoch 18.12.2024, 20:00 Uhr bei Senfcall.de, Raum PD (https://public.senfcall.de/pd) . Newsletter 2024-12 weiterlesen
Kurz nach der Verkündung von Gesundheitsminister Lauterbach, er „sei schon im Gespräch mit Meta, Open AI und Google“, um den Konzernen die Nutzung der Krankheitsdaten der deutschen Bevölkerung für ihre kommerziellen Zwecke zu ermöglichen, fand Ende November in Berlin der Jahreskongress der Freien Ärzteschaft statt, bei dem ganz andere Töne zu hören waren.
Diplominformatiker Prof. Ulrich Kelber äußerte als ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter auf dem Kongress schwere Bedenken gegen die ePA für alle in der jetzt vorgestellten Form. Auf das Gesundheitswesen komme nun eine unvollständig getestete „tiefgrüne Schrumpelbananensoftware“ zu, die in den Praxen reifen solle. Als „bekennender Fan der Digitalisierung“ kritisierte Kelber Sicherheitslücken, veraltete Technikkomponenten, die zentrale Datenspeicherung und die jetzige Opt-Out Regelung. Man bräuchte einen „akuten Behandlungsplan und eine Langzeitbehandlung“ für das TI-Projekt. Allerdings sehe er weder bei der jetzigen und bei möglichen zukünftigen Bundesregierungen, dass ein Umsteuern in die richtige Richtung geplant sei. Massive Kritik an elektronischer Patientenakte (ePA) von Datenschützer, Forschungsexperte und Ärzteschaft weiterlesen
Die Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung bietet auf ihrer Homepage die Möglichkeit, die elektronischen Patientenakte (ePA) per ausdruckbarem Formular durch einen Widerspruch abzulehnen. Angekreuzt werden kann darin o. a. die Option „Ich möchte keine ePA erhalten.“ Darunter die Eräuterung (?): „Bitte wählen Sie diese Option aus, wenn Sie… nicht von den Vorteilen der ePA profitieren möchten.“ Ablehnung der elektronischen Patientenakte (ePA): Unseriöses und tendenziöses Formular auf der Homepage der Knappschaft weiterlesen
„Ich habe bisher kein „Aufklärungsschreiben“ einer gesetzlichen Krankenkasse zum Widerspruchsrecht bei der ePA gesehen, dass fair oder wenigstens ausreichend informiert, wer z.B. alles die Daten wie lange sehen kann…“
In ihrer Herbstkonferenz am 28.11.2024 haben die Justizminister*inne aller 16 Bundesländer einstimmig einem Beschluss zugestimmt, der die „Einbeziehung des Justizvollzugs in das System der elektronischen Patientenakte“ fordert: Justizminister*innen der Länder fordern Zugriff des Justizvollzugs auf die elektronische Patientenakte weiterlesen
Dies stellt die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider auf der Homepage des BfDI unmissverständlich fest. Um dann weiter darauf hinzuweisen:
„Menschen, die kein eigenes geeignetes Endgerät besitzen oder keines benutzen wollen (die sogenannten „Frontend-Nichtnutzer“ ohne App), bekommen nur ein eingeschränktes Zugriffsmanagement zu ihrer ePA. Diese Versicherten werden in ihrer Patientensouveränität beschränkt. Anders als Frontend-Nutzer können sie nicht mit hoher Genauigkeit festlegen, wer welche Daten sehen darf.
Datenschutzrechtlich kritisch zu bewerten ist auch, dass die Vielzahl derjenigen Menschen, die kein eigenes Endgerät haben oder nutzen wollen, auf Dauer auch keinen Einblick in ihre eigene, von ihnen selbst zu führende ePA haben.
Durch die Benachteiligung und Ungleichbehandlung dieser großen Gruppe von Versicherten hat das PDSG* eine Zweiklassengesellschaft bei der ePA geschaffen…“ „Die Ausgestaltung der ePA verstößt gegen die DSGVO“ weiterlesen
Quelle: Mastodon
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 11.11.2024 den Entwurf einer „Verordnung zur Umsetzung der Verfahren beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit„ vorgelegt, bei der nach Bewertung von Dr. Thilo Weichert (früherer Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein, jetzt Mitglied im Netzwerk Datenschutzexpertise, im Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und im Vorstand von Digitalcourage) der Datenschutz und die Wahrung des Patientengeheimnisses auf der Strecke bleiben. Thilo Weichert: Kritik an der geplanten Gesundheitsdatenforschung und am Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) weiterlesen
Quelle: Homepage der Medicum Hannover GbR
Wer die Internetseite der Medicum Hannover GbR, einer Praxis für Urologie, Allgemeine und Innere Medizin sowie Betriebsmedizin aufruft, dem wird nach wenigen Sekunden diese Nachricht angezeigt:
„Informationen über die elektronische Patientenakte (ePA)
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, die ePA in der aktuell geplanten Form lehnen wir aus den hier genannten Gründen ausdrücklich ab! …Bei Fragen zur ePA beraten wir sie gerne…“ Zur Nachahmung empfohlen: Arztpraxis in Hannover bietet ihren Patient*innen Information und Beratung zur elektronischen Patientenakte (ePA) an weiterlesen