Ablehnung der elektronischen Patientenakte (ePA): Unseriöses und tendenziöses Formular auf der Homepage der Knappschaft

Die Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung bietet auf ihrer Homepage die Möglichkeit, die elektronischen Patientenakte (ePA) per ausdruckbarem Formular durch einen Widerspruch abzulehnen. Angekreuzt werden kann darin o. a. die Option Ich möchte keine ePA erhalten.“ Darunter die Eräuterung (?): Bitte wählen Sie diese Option aus, wenn Sie… nicht von den Vorteilen der ePA profitieren möchten.“

Quelle: Homepage der Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung

Wie verträgt sich dies mit der Vorgabe in § 343 Abs. 1 SGB V(Informationspflichten der Krankenkassen)? Dort wird gefordert: Die Krankenkassen haben den Versicherten, bevor sie, ihnen… eine elektronische Patientenakte anbieten, umfassendes, geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Das Informationsmaterial muss über alle relevanten Umstände der Datenverarbeitung für die Einrichtung der elektronischen Patientenakte, die Übermittlung von Daten in die elektronische Patientenakte und die Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer einschließlich der damit verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge in den verschiedenen Bestandteilen der Telematikinfrastruktur und die für die Datenverarbeitung datenschutzrechtlich Verantwortlichen informieren…“

Nicht nur für ePA-kritische Mitglieder der Knappschaft sollte diese tendenziöse Informationspolitik Anlass sein für eine Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde (bei der Knappschaft die Bundesbeauftragte für den Datenschutz) und beim Bundesamt für Soziale Sicherung, der Rechtsaufsicht für bundesweit vertretene Kranken- und Pflegekassen.

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