Justizminister*innen der Länder fordern Zugriff des Justizvollzugs auf die elektronische Patientenakte

In ihrer Herbstkonferenz am 28.11.2024 haben die Justizminister*inne aller 16 Bundesländer einstimmig einem Beschluss zugestimmt, der die Einbeziehung des Justizvollzugs in das System der elektronischen Patientenakte fordert:

1. Der Strafvollzugsausschuss der Länder hat sich erneut mit der Einbeziehung des Justizvollzugs in das System der elektronischen Patientenakte befasst und erachtet eine Einbeziehung des Justizvollzugs für erforderlich, um Vorbefunde im Justizvollzug nahtlos zu übernehmen, Verzögerungen durch diagnostische Maßnahmen zu verhindern und durch das Wegfallen von Untersuchungen Kosten zu ersparen.

2. Er empfiehlt der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister folgenden Beschluss zu fassen:

a. Die Justizministerinnen und Justizminister haben den Sachstand zur Einbeziehung des Justizvollzugs in das System der elektronischen Patientenakte erörtert. Sie stellen fest, dass weder das Digital-Gesetz – DigiG – vom 22. März 2024 noch das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit – GDAG-E – die Belange des Justizvollzugs zur Einbeziehung von Gefangenen in das System der elektronischen Patientenakte berücksichtigen.

b. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Bundesminister der Justiz, an den Bundesminister für Gesundheit mit dem Ziel heranzutreten, durch die Schaffung einer Öffnungsklausel die Einbeziehung des Justizvollzugs in das System der elektronischen Patientenakte bereits im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu ermöglichen.

c. …“

Im Klartext: Die Justizminister der Länder fordern Bundesgesundheitsminister Lauterbach dazu auf, ihre Forderung noch in den Gesetzentwurf zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit einzubeziehen.

Und was lernen wir daraus: Wo Datenberge aufgehäuft werden, finden sich immer wieder neue Goldgräber*innen ein, die auch für sich und ihre Begehrlichkeiten einen Claim abstecken wollen.

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