Archiv der Kategorie: Telematik-Infrastruktur

NEIN! zum Digitale Versorgung-Gesetz – schreiben auch Sie an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Aus einem Kreis aktiver Telematik-kritischer Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen erhielt die Redaktion dieser Homepage das Muster eines Schreibens an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Dieser wird darin aufgefordert, dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) aus grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken die Zustimmung und Unterschrift zu verweigern und damit das Inkrafttreten des DVG zu verhindern.

Die Argumentation des Schreibens stützt sich weitgehend auch auf die Kritik von Dr. Wolfgang Wodarg, Arzt, SPD-Mitglied, langjähriger Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestags (von 1994 bis 2009). Dieser hat unmittelbar nach der Beschlussfassung des Bundestags zum DVG in einem Offenen Brief an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dazu kritisch Stellung genommen.

Wer sich der Initiative anschließen möchte und ein entsprechendes Schreiben an den Bundespräsidenten senden möchte, um ihren/seinen Protest gegen das DVG deutlich zu machen. Kann den hier (Digitale Versorgung-Gesetz – Musterbrief an Bundespräsident Steinmeier) hinterlegten Text gerne verwenden.

Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen

Am 20.11.2019 wurde die Anfrage vom 06.11.2019 als Bundestags-Drucksache 19/15313 veröffentlicht.

Die Anfrage nimmt Bezug auf das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) und auf die Planung zur Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA), die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten laut dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ab 01.01.2021 anbieten müssen. In der ePA sollen z. B. Gesundheitsdaten, Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen gespeichert werden. Patient*innen sollte es in der ersten Ausbaustufe nicht möglich sein, individuell entscheiden zu können, wer Zugriff auf welche Gesundheitsdaten haben darf. Nach Kritik von Ärzt*innen und Datenschützer*innen, wurden einige datenschutzrelevante Punkte allerdings erst einmal aus dem DVG ausgeklammert Die Bundesregierung hat stattdessen angekündigt, ein eigenes, begleitendes Datenschutzgesetz für den Bereich des Gesundheitswesens zu erarbeiten. Dieses soll zeitnah vorgelegt werden. Dennoch soll der vorgesehene Zeitplan der Einführung ePA eingehaltemn werden.

In der Vergangenheit ist die FDP-Bundestagsfraktion häufig als Sachwalter der IT-Gesundheitsindustrie aufgetreten. Mit dieser Anfrage stellt sie aber aus Sicht der gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland eine Reihe wichtiger und richtiger Fragen an die Bundesregierung, so z. B.: Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen weiterlesen

Unterstützen Sie die Bundestags-Petition “Gesundheitsdaten in Gefahr! Patient*innendaten gehören nicht ins Internet!”

Am 02.09.2019 wurde eine Petition beim Bundestag eingereicht, die zum Ziel hat, die Speicherung von Patient*innendaten auf Servern und in Clouds sowie den Zwang zur Installation der Telematik-Infrastruktur in den Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zu beenden.

Die Petition wurde erstellt von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen unter Beteiligung verschiedener Berufsverbände und Initiativen. Die Initiator*innen der Petition möchten erreichen, dass mindestens 50.000 Menschen in Deutschland die Petition unterzeichnen. Erst dann ist sicher gestellt, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestags in öffentlicher Sitzung mit dem Anliegen beschäftigen muss.

Mit Datum 10.11.2019 haben etwas mehr als 20.000 Menschen die Petition unterzeichnet. Unterstützen Sie die Bundestags-Petition “Gesundheitsdaten in Gefahr! Patient*innendaten gehören nicht ins Internet!” weiterlesen

Von den insgesamt 170.000 Arztpraxen der Vertragsärzte in Deutschland nehmen derzeit 77.000 Arztpraxen NICHT an dem Telematik-Verfahren teil…

hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einer Stellungnahme vom 17.10.2019 – gestützt auf von der Bundesregierung veröffentlichte Zahlen – als Begründung dafür angegeben, dass er die beabsichtigte Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum 01.01.2021 ablehnt. In der Stellungnahme des DGB zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein “Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) – Bundestags-Drucksache 19/13959  – wird dazu erklärt:

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen die geplante Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung (eAU) zum 1.1.2021 kategorisch ab. Der Stand der telematischen Infrastruktur in Deutschland ließ bereits erhebliche Zweifel aufkommen, ob die Einführung der eAU zu dem ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehenen Zeitpunkt (1.1.2023) überhaupt funktionieren würde. Von den insgesamt 170.000 Arztpraxen der Vertragsärzte in Deutschland nehmen derzeit 77.000 Arztpraxen NICHT an dem Telematik-Verfahren teil, welches jedoch eine zwingende Voraussetzung für das Funktionieren der eAU ist Von den insgesamt 170.000 Arztpraxen der Vertragsärzte in Deutschland nehmen derzeit 77.000 Arztpraxen NICHT an dem Telematik-Verfahren teil… weiterlesen

Auch in Niedersachsen: Mehr als 10 % der Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen werden für ihren Widerstand gegen die Telematik-Infrastruktur sanktioniert

Das meldet das Niedersächsische Ärzteblatt in seiner Ausgabe für Oktober 2019: Von 11.054 Praxen in Niedersachsen, die für den TI-Anschluss in Frage kommen, wurden für das erste Quartal 2019 1.247 mit den vorgeschriebenen Honorarkürzungen von einem Prozent des Praxisumsatzes belegt. Die Kürzungssumme beläuft sich auf 732.231,12 Euro. Damit sind im ersten Quartal 11 Prozent der Praxen von einer Honorarkürzung betroffen. Im Durchschnitt liegt der Kürzungsbetrag bei 587,19 Euro. Für das zweite Quartal 2019 sieht es nur wenig anders aus: 11.062 Praxen kommen für den TI-Anschluss in Frage, 1.009 Praxen davon wurden sanktioniert, das sind neun Prozent. Insgesamt beträgt die Kürzungssumme 479.962,07 Euro, durchschnittlich liegt sie bei 475,68 Euro pro Praxis.“ (Seite 37) Auch in Niedersachsen: Mehr als 10 % der Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen werden für ihren Widerstand gegen die Telematik-Infrastruktur sanktioniert weiterlesen

„Ist Datenschutz nur was für Gesunde?“, fragt der Chirurg Dr. Bernd Hontschik…

in der neuesten seiner Kolumnen, die seit 2007 in der Frankfurter Rundschau veröffentlicht werden. Regelmäßig war die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ein Thema für „Dr. Honschiks Diagnose“, wie die Frankfurter Rundschau die Beiträge übertitelt.

Eingangs seines neuesten Beitrags stellt Dr. Honschik fest: Im Jahr 2005 wurde die gematik gegründet, die ‚Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte‘, um den gesetzlichen Auftrag des damals neu beschlossenen § 291b des Sozialgesetzbuches V zu erfüllen: Entwicklung von Datenkonfigurationen und Hardwarekomponenten zum Betrieb einer umfassenden Telematikinfrastruktur im gesamten Gesundheitswesen. Das ist jetzt 14 Jahre her! Außer der fantasielosen und furchterregenden Idee, sämtliche Gesundheitsdaten auf zentralen Servern abzuspeichern, die dann mit hunderttausendfach installierten Peripheriegeräten in Arztpraxen, Krankenhäusern, bei Physiotherapeuten und Apotheken abgerufen werden können, ist in all den Jahren nichts herausgekommen. Es ist bei der Idee geblieben. Immerhin sind bis jetzt aber schon etwa zwei Milliarden Euro in den Sand gesetzt worden.“

In seinem Beitrag zur Entwicklung der Telematik-Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen beschäftigt sich Dr. Hontschik dann mit dem Digitalisierungs-Feuerwerk, das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den Krankenkassen abgebrannt wird und stellt fest: Nicht aus Eigennutz, sondern zum Schutz ihrer Patient*innen beteiligen sich daher mehr als ein Viertel aller Ärzt*innen nicht an der gesetzlich vorgeschriebenen Online-Vernetzung ihrer Praxen, obwohl sie dafür inzwischen mit spürbaren Honorarabzügen bestraft werden. Es ist ihnen unverständlich, warum hierzulande das Konzept der zentralen Server immer weiter verfolgt wird, die doch keinem Hackerangriff standhalten können.“

Der lesenswerte Beitrag endet mit dem Appell: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland hat 14 Jahre und einige Milliarden Euro gebraucht, um jetzt im unsichersten Bereich zu landen: im Bereich der Apps. Ich rufe Sie auf: Machen Sie da nicht mit! Löschen Sie alle Gesundheits-Apps, wenn Sie schon welche haben. Behalten Sie Ihre Daten für sich. Im Netz und auf Ihrem Smartphone gibt es keine Privatsphäre.

Wer trägt die Verantwortung für den Datenschutz in der Telematik des Gesundheitswesens?

Dieser Frage geht Roland Schäfer nach, freiberuflich als Datenschutzbeauftragter tätig und Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main in einem Beitrag auf der Homepage der Gruppe nach.

Gesützt auf die Regelungen in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und – bezogen auf die Rolle und die Aufgaben der Gematik – im SGB V kommt der Verfasser u. a. zu folgenden Ergebnissen: Wer trägt die Verantwortung für den Datenschutz in der Telematik des Gesundheitswesens? weiterlesen

Vernetzungstreffen der Kritiker*innen der Zwangs-Digitalisierung im Gesundheitswesen am 30. November in Frankfurt

Das vor wenigen Monaten neu gegründete Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk, das u. a. aus dem Widerstand gegen die Telematik-Infrastruktur (TI) im Gesundheitswesen hervorgegangen ist, lädt ein zu einem Treffen von Kritiker*innen der Zwangs-Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Veranstaltung findet statt

  • am Samstag 30.November 2019
  • von 11.00 – max. 18.00 Uhr
  • in Frankfurt, Bürgerhaus Gallus (Seminarraum 1), Frankenallee 111
  • (Nähe S-Bahn-Station Galluswarte – in wenigen Minuten gut erreichbar vom Hauptbahnhof Frankfurt).

Eingeladen sind – neben den Mitgliedern des Detschen Psychotherapeuten Netzwerks – Verbände und Gruppen, die sich kritisch mit der TI auseinander setzen. Ziel der Veranstaltung ist die engere Koordinierung und Vernetzung des Widerstandes gegen elektronische Patientenakte und TI. Welche Strategie ist die erfolgversprechendste? Wie gemeinsam vorgehen?

Die Bedingungen und Regularien für die Anmeldung sind hier nachlesbar.

„Der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine Richtung geben und sie im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer vorantreiben“ – Licht und Schatten in einem Antrag der Bundestagsfraktion der Grünen

Am 25.09.2019 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter der Überschrift Der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine Richtung geben und sie im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer vorantreiben“ einen Antrag (Drucksache 19/13539) in den Bundestag eingebracht.

Richtig ist die Feststellung zu Beginn: Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Es geht nicht primär um die Frage, ob das Gesundheitswesen digitalisiert wird, ob mehr Apps oder andere digitale Anwendungen eingesetzt werden, vielmehr muss durch eine systematische politische und strategische Begleitung des gesamten Digitalisierungsprozesses und durch entsprechende Rahmenbedingungen sichergestellt werden, dass primär ein Nutzen für die Patientinnen und Patienten und ihre Versorgung, für das Gesundheitswesen, für die Pflege und für die Forschung tatsächlich erzielt wird.“ „Der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine Richtung geben und sie im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer vorantreiben“ – Licht und Schatten in einem Antrag der Bundestagsfraktion der Grünen weiterlesen

Wie wehren gegen den Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur?

Diese Frage war Gegenstand einer Informationsveranstaltung am 21.09.2019 in Frankfurt, zu der die Stoppt-die-e-Card!“ – Unterstützergruppe Rhein Main eingeladen hatte, eine Bürger*innen-Initiative, in der gesetzlich Versicherte, (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen und Fachkräfte für Datenschutz zusammenarbeiten.

Hildegard Huschka und Claudia Reimer, beide niedergelassen als Psychotherapeutinnen im Schwalm-Eder-Kreis, waren als Referentinnen eingeladen. In ihren Vorträgen knüpften Sie an an aktuellen Entwicklungen wie die Stellungnahme der Datenschutz-Aufsichtsbehörden zur Telematik-Infrastruktur (TI)und den weltweiten Datenschutzskandal, von dem in 52 Staaten insgesamt ca. 24,5 Mio. Menschen und ihre Gesundheits- und Behandlungsdaten betroffen sind. Sie informierten über die vom Bundestag beschlossenen Rechtsgrundlagen für die TI, über den Widerstand unter den Praxis-Inhaber*innen gegen dieses Vorhaben und ihre eigene Motivation, sich an diesem Widerstand aktiv zu beteiligen.

In der Bildmitte Hildegard Huschka, rechts daneben Claudia Reimer. Beide haben sich frühzeitig gegen die Zwangsanbindung an die TI engagiert über den Arbeitskreis Psychotherapie Schwalm-Eder. Claudia Reimer ist 2. Vorsitzende des neu gegründeten Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks, das aus dem Widerstand gegen die TI hervorgegangen ist. Ganz rechts im Bild Walter Schmidt von der „Stoppt-die-e-Card!“- Unterstützergruppe Rhein Main.

Hildegard Huschka zu ihren Motiven für den Widerstand: „Ich sehe mich allein von der technischen Seite überfordert. Schon als ich die Liste der notwendigen TI-Komponenten sah, hat es mir gereicht. Ich bin zwar edv-technisch leidlich begabt und recht gut ausgerüstet mit Smartphone, Heim-PC usw. Aber die digitale Aufrüstung meiner kleinen Praxis mit dem Risiko, dass Daten meiner Klientel unkontrollierbar in das geplante umfassende Netz wandern, war und ist für mich unvorstellbar. Ich habe aus guten Gründen Psychologie studiert und nicht Informatik… Für mich ist das Unterfangen des Gesetzgebers, das Land flächendeckend zu digitalisieren, völlig realitätsfremd… Bislang kann ich meinen Patienten zusichern: Was in der Praxis gesprochen wird, bleibt in der Praxis. Die therapeutische Schweigepflicht schafft einen Schutzraum, in dem auch schwierige, scham- und schuldbesetzte Themen und Gefühle Platz haben. Ich habe in meiner Praxis keinen Internetanschluß, wozu auch. Bestünde der erste Kontakt mit einem Patienten darin, mit seiner Chipkarte den sogenannten Versicherten-Stammdatenabgleich durchzuführen, würde das mein gesamtes Setting ändern. So begrüße ich persönlich, mit Blickkontakt, kann schon den ersten Eindruck mit einbeziehen. Ich arbeite mit mobilem Lesegerät, das auf dem Tisch liegt, und eher beiläufig, oft erst am Ende der Sitzung, lese ich die Daten ein. Ich habe noch nicht einen Betrugsfall in den vielen Jahren gehabt. Ich habe trotz eindringlichen Fragens und viel Lektüre überhaupt noch kein einziges Argument gefunden, das mich überzeugt, das die Einführung der TI in meiner Praxis Vorteile hätte. Nicht eines.“

Ähnlich Claudia Reimer: „Es geht um den gläsernen Patienten. Ich soll eigentlich die Befunde ins Netz stellen. Und die Betriebsärzte haben Zugriff? In § 291a SGB V werden Ärzte als zugriffsberechtigt aufgeführt. Das würde bedeuten, ich muss bei Patientinnen, die noch auf den ersten Arbeitsmarkt wollen, maximal eine Anpassungsstörung vergeben als Diagnose, keinesfalls eine rezidivierende Depression, Persönlichkeitsstörung etc. Das Arbeitsrecht würde ausgehebelt. 2 Mio. Beschäftigte im Gesundheitswesen – darf die Arzthelferin lesen, was ich schreibe? Ja. Steht auch in § 291a. Der MDK?- Sind auch Ärzte. Außerdem: Gesetze können sich ändern. In Österreich hat die schwarz- blaue Regierung die Datenschutzrechte deutlich verringert. Alles ganz legal. Und was in der Cloud ist, bleibt dort, selbst wenn sich die Gesetze wieder ändern. Ich würde rot anlaufen, wenn mich z.B. die Apothekenhelferin darauf anspricht, wie schlecht es doch dem armen Pat. XY geht. Wirklich etwas wie Befunde, Anamnesen etc. könnte ich somit gar nicht elektronisch kommunizieren. Aber genau das sieht das ehealth Gesetz vor… Nach den Plänen der Bundesregierung soll von 2021 an für jeden Versicherten eine sogenannte elektronische Patientenakte zur Verfügung stehen. Allerdings wird diese einen gravierende Malus haben. Anders als ursprünglich geplant, werden Nutzer zunächst keinen Einfluss darauf haben, welche persönlichen Informationen sie Ärzten, Apothekern oder Therapeuten zugänglich machen wollen. Der Grund dafür ist offenbar der immense Zeitdruck, mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das schon vor 15 Jahren angestoßene Projekt vorantreibt. Weil er dieses unbedingt noch vor Ablauf der Legislaturperiode durchziehen möchte, müssen datenschutzrechtliche Sorgfaltspflichten hintenanstehen. Neben dem Unterlaufen der Schweigepflicht, der Hackbarkeit und der unglaublichen Menge an Menschen, die die Daten lesen dürfen gibt es weitere Sicherheitsbedenken…“

Knapp 50 Personen, weit überwiegend (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, unter ihnen auch Vertreter*innen verschiedener TI-kritischer Gruppen und Verbände, nahmen an der Veranstaltung teil und beteiligten sich lebhaft an der Diskussion.

Zwei in der Veranstaltung anwesende Datenschutz-Fachkräfte verwiesen auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die auch bei den nationalstaatlichen Regelungen zur TI (§§ 291a ff SGB V) zwingend zu beachten sind. Praxisinhaber*innen sind daher gut beraten, wenn sie die Rechtsgrundlagen zur Datenschutz-Folgeabschätzung in den Art. 35 bzw. Art. 36 DSGVO kennen und beachten, bevor sie einen Konnektor installieren lassen oder wenn sie die Absicht haben, diesen Konnektor wieder zu de-installieren. Ein Beispiel für eine solche Datenschutz-Folgeabschätzung ist hier
in anonymisierter Form veröffentlicht.

Roland Schäfer, Datenschutz-Fachkraft, Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, informierte zur DSGVO und der Datenschutz-Folgeabschätzung.

Die Botschaft der Veranstaltung:

  1. TI-Verweigerer sollten unbedingt bei ihrer Haltung bleiben und sich weder von erhöhten Honorarabzügen oder sinkenden Zuschüssen beeindrucken lassen. Drohungen über Entziehung der Approbation oder der Kassenzulassung, wie in Einzelfällen schon geschehen, sind Einschüchterungsversuche. Weder das eine noch das andere ist möglich, weil man den TI-Anschluß aus guten Gründen verweigert. Im Gesetz steht, dass eine Verweigerung 1% Honorarabzug nach sich zieht, damit ist die Möglichkeit der Verweigerung juristisch gegeben.
  2. Wer sich aus welchen Gründen auch immer an die TI angeschlossen hat, kann jetzt noch aussteigen!
  3. TI-Verweigerer (und solche, die es wieder werden wollen) sollten, gestützt auf die DSGVO, eine Datenschutz-Folgeabschätzung vornehmen und ihrer jeweiligen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (den Landesdatenschutzbeauftragten) zur Kenntnis und zur Stellungnahme zusenden. Dies ist auch eine nützliche Aktivität im Hinblick auf rechtliche Auseinandersetzungen über den Honorarabzug von 1 %.
  4. TI-Verweigerer sollten sich bei „TI-frei“, in ein Verzeichnis TI-freier Praxen aufnehmen lassen.
  5. Unbedingt die Petition „Gesundheitsdaten in Gefahr! Patient*innendaten gehören nicht ins Internet!“ unterstützen. Sie läuft bis Ende Oktober und braucht 50.000 UnterstützerInnen. Derzeit werden Unterschriften gesammelt, bald soll die online-Abstimmung möglich sein. Darüber können auch bestens die Patient*innen informiert werden, die immer noch ahnungslos sind, welche Art von Speicherung und Vernetzung ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten geplant ist.
  6. Auf die Patient*innen-Umfrage des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks hinweisen und auch diese nutzen, um Patient*innen zu informieren.