Archiv der Kategorie: Corona-Pandemie

Arbeitsgericht Hamburg: Unberechtigte Verweigerung eines Corona-Schnelltests berechtigt Unternehmen ohne vorherige Abmahnung nicht zum Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung

Worüber war zu entscheiden?

Nach vorheriger pandemiebedingter Kurzarbeit nahm ein Fahrdienst, der Fahrgäste mit Sammeltaxis im Hamburger Stadtgebiet befördert, seinen Betrieb wieder auf. Den Fahrer*innen wurde zur Auflage gemacht, dass sie sich zweimal pro Woche mit einem vom Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung gestellten Corona-Schnelltest bei sich zu Hause testen müssten, und zwar mit einem Test, der (nur) einen Abstrich im vorderen Nasenbereich erforderte. Der Test am ersten Arbeitstag nach der Corona-Pause war – so die Vorgabe des Unternehmens – aber im Betrieb durchzuführen. Diese Anweisungen waren in einem „Fahrer-Handbuch“ enthalten, das der Fahrdienst seinen Fahrern in jeweils aktualisierte Fassung zur Verfügung stellte. Ein knapp zwei Jahre beschäftigter und bis Ende Mai 2021 in Kurzarbeit Null befindlicher Fahrer weigerte sich am 01.06.2021 und an den beiden Folgetagen, vor Ort im Betrieb einen solchen Schnelltest durchzuführen, worauf der Arbeitgeber ihn jeweils für den einzelnen Arbeitstag nach Hause schickte. Während der Diskussionen vor Ort wiesen Vertreter des Arbeitgebers den Fahrer darauf hin, dass er zur Durchführung des Tests (aus Arbeitgebersicht) rechtlich verpflichtet sei. Der Fahrer hielt dagegen, er müsste einen solchen Test nicht durchführen. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 08.06.2021 ordentlich zum 15.07.2021 und stellte den Fahrer bis dahin unwiderruflich von der Arbeit frei. Der Fahrer erhob Kündigungsschutzklage. Arbeitsgericht Hamburg: Unberechtigte Verweigerung eines Corona-Schnelltests berechtigt Unternehmen ohne vorherige Abmahnung nicht zum Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung weiterlesen

Mainz: Rechtswidrige Nutzung von Kontaktdaten der LUCA-App durch Polizei und Staatsanwaltschaft – Landesdatenschutzbeauftragter leitet aufsichtsrechtliches Verfahren ein

Die Mainzer Polizei hat bei Ermittlungen zu einem Sturz mit Todesfolge ohne rechtliche Grundlage auf Daten der Luca-App zugegriffen. Das haben Recherchen des SWR ergeben.

Nachdem der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz davon Kenntnis erlangte, hat er umgehend aufsichtsrechtliche Verfahren eingeleitet. Dabei sollen insbesondere die Umstände geklärt werden, die ungeachtet der eindeutigen Rechtslage  zu der datenschutzrechtlich unzulässigen Abfrage und Nutzung der ausschließlich zu Infektionsschutzzwecken erfassten Kontaktdaten geführt haben. Entsprechende Informationsersuchen wurden an Polizei und Staatsanwaltschaft versandt. Mainz: Rechtswidrige Nutzung von Kontaktdaten der LUCA-App durch Polizei und Staatsanwaltschaft – Landesdatenschutzbeauftragter leitet aufsichtsrechtliches Verfahren ein weiterlesen

Corona-Pandemie: Empfehlungen zur datenschutzkonformen Umsetzung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz

Der Bundes- und mehrere Landesdatenschutzbeauftragte haben zu diesem Thema in den letzten Tagen Informationen veröffentlicht, die Beschäftigte in Betrieben und Verwaltungen kennen sollten:

Nachfolgend eine (unvollständige) Übersicht: Corona-Pandemie: Empfehlungen zur datenschutzkonformen Umsetzung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz weiterlesen

Bundesdatenschutzbeauftragter stellt fest: 3G am Arbeitsplatz ginge datenschutzfreundlicher

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert einige Bestandteile der neuen gesetzlichen Regeln zur Kontrolle des Impf-, Genesenen- oder Teststatus (3G) durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Die Vorarbeiten der Bundesregierung für den Deutschen Bundestag sind an einigen Stellen fehlerhaft und verzichten auf datenschutzfreundliche Regelungen. Meine Behörde hätte gerne frühzeitig und begleitend beraten. Darauf hat das federführende Ministerium aber verzichtet. Folge ist ein unnötiges Risiko datenschutzrechtlicher Fehler, die bei Klagen vor Gerichten zu Verzögerungen führen könnten. Der Pandemiebekämpfung würde das massiv schaden“, sagte der BfDI. Bundesdatenschutzbeauftragter stellt fest: 3G am Arbeitsplatz ginge datenschutzfreundlicher weiterlesen

Was bleibt von Jens Spahn (CDU) in Erinnerung, wenn seine Uhr als Bundesgesundheitsminister abgelaufen ist?

  • Sein Satz, wonach Datenschutz nur was für Gesunde sei.
  • Seine – mehr als nur anrüchige – Verflechtung politischer und privater Interessen.
  • Sein Gesetzes-Tsunami, mit dem er die Digitalisierung des Gesundheitswesens eiligst vorangetrieben hat. „Minister Fleißig“ nannte ihn das Ärzteblatt bereits im Sommer 2019 und konstatierte: „16 Gesetze in 16 Monaten“. In den Jahren danach ging es im gleichen Tempo weiter.
  • Sein Schlinger-Kurs und sein Versagen in der Corona-Pandemie

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Corona-Pandemie: Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen?

Diese Frage wird derzeit in vielen Betrieben und Verwaltungen kontrovers diskutiert. Der Anlass: Die Konferenz der Gesundheitsminister des Bundes und der Länder hat am 22.09.2021 beschlossen hat, dass Nicht-Geimpfte bei einer Corona-Quarantäne spätestens ab dem 1. November keine Entschädigung mehr erhalten sollen. Entschädigungen nach § 56 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind zunächst vom jeweiligen Unternehmen bzw. der jeweiligen Beschäftigungs-Behörde auszuzahlen. Sie werden dann auf Antrag von der zuständigen Landesbehörde erstattet.

Aus guten Gründen ist es Arbeitgebern nicht gestattet, Informationen über die medizinischen Ursachen von Arbeitsunfähigkeit zu erfragen und zu verarbeiten.

Ist das bei der Verabeitung des Impfstatus auch so?

Einige Datenschutz-Aufsichtbehörden haben sich zu dieser Frage positioniert: Corona-Pandemie: Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen? weiterlesen

„Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go“

sagt Anja Piel, Mitglied des Vorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Impfen kein Ersatz für Arbeitsschutz

„Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go. Bei allem gemeinsamen Werben für eine höhere Impfquote muss auch klar sein: Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz, sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren. „Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go“ weiterlesen

Europäisches Impf-Zertifikat – Gesetz über Nutzung im Inland erforderlich!

Die EU plant einen europäischen Impf-Ausweis, der auch Tests und überstandene Erkrankungen belegen soll. Der Entwurf einer Verordnung stützt sich auf das Recht der EU, die Freizügigkeit der Bewohner:innen zu fördern. Die Freizügigkeit werde behindert

  • durch national unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis der Immunisierung,
  • durch Fälschungsmöglichkeiten und national unterschiedliche Anforderungen an Fälschungssicherheit.

Die EU regelt ausdrücklich nicht, welche Rechte und Möglichkeiten von diesem Zertifikat abhängen sollen. Das bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen. Ob und wann man überhaupt verlangen darf, dass jemand seinen COVID-19 Status offenbart, darüber müsste man einen Extra-Artikel schreiben. Fakt ist, Informationen zum COVID Status werden bei Grenzübertritten manchmal verlangt. Die EU ist nicht berechtigt, das anzuordnen oder zu verbieten. Das Zertifikat soll den Nachweis erleichtern, falls er verlangt wird. Die EU rechnet damit, dass ihr Ausweis nicht nur an den Grenzen, sondern auch innerhalb der Mitgliedsländer genutzt wird, doch dafür fehlen Regelungen. Die EU kann sie nicht erlassen. Eine deutsche Regelung dafür ist dringend erforderlich. Europäisches Impf-Zertifikat – Gesetz über Nutzung im Inland erforderlich! weiterlesen

Jens Spahn, Corona, die Fälschung von Impfpässen und § 267 StGB

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist für seine gesetzgeberische Umtriebigkeit schon im Sommer 2019 vom Ärzteblatt alsMinister Fleißig bezeichnet worden, weil er zum damaligen Zeitpunkt bereits16 Gesetze in 16 Monaten“ auf dem Weg gebracht hatte. Während Spahn bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens einen Gesetzes-Tsunami in Gang gesetzt hat und mit immer neuen Gesetzentwürfen diesen Tsunami immer weiter verstärkt, hat er in der Corona-Pandemie nach anfänglich entschlossenem Handeln in den letzten Monaten durch Nichtstun, Fehl- und fragwürdige Entscheidungen „geglänzt“.

Aber jetzt, nach einem scheinbar absehbaren baldigen Ende der Corona-Pandemie und dem verständlichen Wunsch vieler Menschen nach Rückkehr in die vor-Corona-Normalität mit Urlaubsreisen, Shopping, Besuch kultureller Events und Essen außer Haus, dreht Spahn wieder auf. Einerseits auch hier mit dem Drängen auf „digitale Lösungen“, den digitalen Impfpass, , andererseits mit der Drohung, einen neuen Straftatbestand „Fälschung von Impfpässen“ in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Jens Spahn, Corona, die Fälschung von Impfpässen und § 267 StGB weiterlesen