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Haben (Strafverfolgungs-)Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf die elektronische Patientenakte (ePA)? – Die Antwort des Bundesdatenschutzbeauftragten: Das ist nicht ausgeschlossen!

Ein Mitglied einer großen bundesweit vertretenen Krankenkasse hat im November 2021 eine Anfrage zu diesem Thema an den Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) gerichtet. Im Januar 2023 ging das fünfseitige Antwortschreiben des BfDI beim Anfrage ein. Dieser hat den Schriftwechsel dem Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. und der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main zur Verfügung gestellt mit der Bitte, sie in anonymisierter Form auszugsweise anderen interessierten Versicherten zur Verfügung zu stellen.

Der Versicherte fragte den Bundesdatenschutzbeauftragten: „Besteht rechtlich die Möglichkeit, dass andere Behörden (z. B. Polizei und Justiz) Zugriff auf die in meiner ePA gespeicherten Unterlagen nehmen können?“ Als Begründung für seine Fragestellung hat der Versicherte auf einschlägige Regelungen in der Strafprozessordnung (StPO) hingewiesen:

  • § 53 StPO  (Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger);
  • § 97 StPO (Beschlagnahmeverbot) und
  • § 163 StPO (Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren).

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Hausärzteverband macht sich zum Vorreiter der opt-out-Patientenakte

Mit einem Eckpunktepapier zur Nutzung der elektronischen Patientenakte im hausärztlichen Versorgungsalltag vom 09.12.2022 hat sich der Deutsche Hausärzteverband zum uneingeschränkten Befürworter der elektronische Patientenakte (ePA) als opt-out-Patientenakte gemacht.

Die erste im Positionspapier benannte Begründung für diese Position stützt sich auf eigenwirtschaftliche Gründe. Die opt-out-ePA stärkt und fördert die Schlüsselposition der Hausärztinnen und Hausärzte im Gesundheitswesen“, meint der Hausärzteverband. Als ein weiterer Grund wird benannt, dass „eine Überversorgung (z. B. Doppeluntersuchungen)… vermieden werden“ kann. Hausärzteverband macht sich zum Vorreiter der opt-out-Patientenakte weiterlesen

Darf jeder medizinische Mitarbeiter eines Krankenhauses auf alle Patientendaten zugreifen?

Auf Grund einer Beschwerde ging der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dieser Frage nach und untersuchte das Rollen- und Rechtekonzept in einer Klinik. In seinem Tätigkeitsbericht für 2021 (dort S. 207) stellt er dazu klar: Ärztliche und pflegerisch tätige Mitarbeiter eines Klinikums dürfen nur auf die personenbezogenen Daten der Patienten zugreifen, die sie medizinisch behandeln und/oder pflegerisch versorgen. Dies betrifft in der Regel die personenbezogenen Daten von Patienten auf der Station beziehungsweise Abteilung des Krankenhauses, auf der die ärztlichen Mitarbeiter und Pflegkräfte jeweils tätig sind.“ Darf jeder medizinische Mitarbeiter eines Krankenhauses auf alle Patientendaten zugreifen? weiterlesen

Verwaltungsgericht Hamburg stellt fest: Das Hamburger Krebsregister verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Mit Urteil vom 28.07.2022 (Aktenzeichen: 21 K 1802/21) hat das Verwaltungsgericht Hamburg festgestellt, dass das Hamburger Krebsregister gegen zwingende datenschutzrechtliche Regelungen verstößt. Die Krebsregisterbehörde wurde deshalb verurteilt die Daten der Klägerin zu löschen. Verwaltungsgericht Hamburg stellt fest: Das Hamburger Krebsregister verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung weiterlesen

Nein! – der GKV-Spitzenverband hat kein Mandat der Versicherten, die opt-out-Patientenakte zu fordern

Weniger als 1 % aller gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland hat innerhalb der beiden letzten Jahre für sich die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) beantragt, obwohl diese Möglichkeit seit 01.01.2021 besteht. Mit Stand 28.12.2022 meldet die gematik, dass lediglich 578.804 der mehr als 70 Mio. gesetzlich versicherter Menschen über eine ePA verfügen.

Quelle: gematik / TI-Dashboard Verlauf ePA 

Trotz aller anderslautenden Bekundungen, auch der gematik selbst: Die (sinnbildlich) „Abstimmung mit den Füßen“ zeigt, dass nur ein Bruchteil der Versicherten die ePA will und nutzt. Nein! – der GKV-Spitzenverband hat kein Mandat der Versicherten, die opt-out-Patientenakte zu fordern weiterlesen

Bundesrat fordert opt-out-Regelung für die elektronische Patientenakte, aber auch für alle anderen Gesundheits- und Behandlungsdaten

In der Sitzung des Bundesrats am 16.12.2022 wurde ein entsprechender Antrag der Landesregierung Baden-Württemberg (Grüne/CDU), der von den Landesregierungen in Berlin und Bremen (jeweils SPD/Grüne/Linke) unterstützt wurde, beschlossen. In der Entschließung wird gefordert, dass die „Digitalisierung im Gesundheitswesen… zügig und umfassend voranzutreiben“ ist, „um durch die sektorenübergreifende Nutzung von Gesundheitsdaten die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und das Innovationspotential Deutschlands im Gesundheitswesen auszuschöpfen.“ Bundesrat fordert opt-out-Regelung für die elektronische Patientenakte, aber auch für alle anderen Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen

Schweiz: Große Skepsis gegenüber der Digitalisierung von Gesundheitsdaten, insbesondere gegenüber der Nutzung durch Privatfirmen und Forschungseinrichtungen

Die Menschen in der Schweiz stehen der digitalen Erfassung und Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten skeptisch gegenüber. Fast jede und jeder Zweite ist dazu nicht bereit. Das geht aus einer Studie des Wirtschaftsprüfungs- und -beratungsunternehmens Deloitte mit dem Titel Digitalisierung der Gesundheitsdaten: Große Chancen, große Skepsis hervor. 45 % der Befragten beantworteten eine entsprechende Frage mit Nein, 35 % mit Ja, 20 % äußerten sich zu dieser Frage nicht. Die befragten Frauen waren skeptischer als die Männer in der Schweiz: 48 % von Ihnen antworteten mit Nein. Die repräsentative Online-Umfrage unter 1500 in der Schweiz wohnhaften Personen wurde im Juli 2022 durchgeführt. Am ausgeprägtesten ist die Skepsis der schweizer Bevölkerung gegenüber Privatfirmen und Forschungseinrichtungen. Am ehesten freiwillig Zugang zu den Daten gewähren würden die Befragten Familienmitgliedern und Personen, mit denen sie direkt in Kontakt stehen. Schweiz: Große Skepsis gegenüber der Digitalisierung von Gesundheitsdaten, insbesondere gegenüber der Nutzung durch Privatfirmen und Forschungseinrichtungen weiterlesen

Psychotherapeutenkammer NRW: Patientenrechte bei elektronischer Patientenakte und im geplanten Europäischen Raum für Gesundheitsdaten wahren und schützen

Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung in einer Stellungnahme vom 03.12.2022 auf, bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) elementare Grundsätze der Rechte von Patient*innen sowie den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Psychotherapeut*innen und Patient*innen zu beachten. Psychotherapeutenkammer NRW: Patientenrechte bei elektronischer Patientenakte und im geplanten Europäischen Raum für Gesundheitsdaten wahren und schützen weiterlesen

41. Deutscher Psychotherapeutentag: Kritik an den Plänen der Bundesregierung für die opt-out-Patientenakte

In einer Resolution hat der 41. Deutsche Psychotherapeutentag am 18./19.11.2022 Kritik an den Plänen der Ampel-Koalition geäußert, die bei der elektronischen Patientenakte (ePA) – abweichend vom bisherigen Prinzip (informierte und freiwillige Einwilligung) – Rechtsgrundlagen für einer Zwangs-ePA (opt-out-ePA) schaffen will. Dies ist im Koalitionsvertrag der Ampel festgelegt worden. Mit ersten Vorbereitungsarbeiten dafür wurde die gematik Anfang November 2022 betraut.

Die Resolution verweist auf die „besondere Schutzbedürftigkeit von psychisch kranken Menschen“ bei der Verarbeitung und Speicherung von Gesundheits- und Behandlungsdaten und stellt fest: Dieser Paradigmenwechsel hin zu Opt-out ist eine erhebliche Einschränkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts jeder Einzelnen*. Eine Speicherung von Gesundheitsdaten ohne ausdrückliche Zustimmung der Patient*innen beschneidet das vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Grundrecht auf Datenschutz…“ 41. Deutscher Psychotherapeutentag: Kritik an den Plänen der Bundesregierung für die opt-out-Patientenakte weiterlesen

Gematik hat Prüfauftrag für “Opt-out-Patientenakte” erhalten

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll noch in dieser Legislaturperiode als eine Opt-out-Lösung, d. h. ohne vorherige Einwilligung der einzelnen Versicherten, eingeführt werden. Das ist im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP – veröffentlicht am 24.11.2021 – vereinbart worden:

Quelle: Koalitionsvertrag 2021 – 2025 von SPD, GRÜNEN und FDP, dort S. 83 Gematik hat Prüfauftrag für “Opt-out-Patientenakte” erhalten weiterlesen