Am 01.01.2021 soll die elektronische Patientenakte (ePA) in der ersten Ausbaustufe zur Verfügung stehen. Dann wird es allen Versicherten lediglich möglich sein
- sich für oder gegen die Nutzung der ePA zu entscheiden,
- im Falle der Nutzung der ePA werden sie aber keine Möglichkeit haben, den jeweils behandelnden Ärzt*innen nur selektive Zugriffe auf einzelne in der ePA hinterlegte Dokumente oder Dokumentengruppen zu gewähren.
Wilfried Deiß, Inhaber einer hausärztlich-internistischen Praxis in Siegen, hat seine Patient*innen im August und September 2020 befragt, ob sie für sich eine elektronischen Patientenakte (ePA) haben möchten. Die Auswahlmöglichkeiten bei den Antworten waren:
In einem Beitrag auf seiner Homepage hat Wilfried Deiß die Ergebnisse der Befragung am 27.09.2020 veröffentlicht: Patient*innen-Umfrage zur elektronischen Patientenakte (ePA) in einer Hausarzt-Praxis in Siegen mit eindeutigem Ergebnis weiterlesen