Schlagwort-Archive: opt-out

Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) muss das Vertrauen der Öffentlichkeit und die Rechte der Arbeitnehmer schützen

Unter diesem Titel hat der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) bereits am 06.12.2023 Stellung genommen zum Vorhaben der Europäischen Kommission, ein EU-weites verbindliches Regelwerk für die Speicherung und Nutzung der Gesundheitsdaten aller Bürger*innen in der EU zu schaffen. In der Stellungnahme wird auf vier Themenbereiche eingegangen. Aus Sicht von der Patient*innen sind zwei davon von besonderer Bedeutung: Die Forderungen, dass

  • die freiwillige und informierte Einwilligung in die Nutzung der Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten für jeden einzelnen Menschen erhalten bleiben („opt-in“) muss und
  • die Verwaltung, Speicherung und Verarbeitung von Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten nicht in die Hand privater Dienstleistungsunternehmen gegeben werden darf.

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Bundesrat stimmt Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz zu – aber: Vertrauen lässt sich nicht verordnen!

In seiner Sitzung am 02.02.2023 hat der Bundesrat den am 14.12.2023 vom Bundestag beschlossenen Gesetzen zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die elektronische Patientenakte (ePA), die am 15.01.2025 allen gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland ohne ihre vorherige informierte Einwilligung aufgenötigt wird. Es bedarf künftig einer ausdrücklichen Ablehnung, wenn einzelne Versicherte für sich die Anlage einer ePA und die Sammlung aller künftigen Gesundheit-, Behandlungs-, Medikations- und weiterer Daten ablehnen wollen. Wer diesen Schritt – aus welchen Gründen auch immer – nicht machen will oder kann, muss damit leben, dass alle behandelnden Ärzt*innen ab Mitte Januar 2025 alle ihnen durch die Behandlung bekannt gewordenen Daten auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften in der ePA speichern müssen und damit die ärztliche Schweigepflicht massiv aufweichen. Bundesrat stimmt Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz zu – aber: Vertrauen lässt sich nicht verordnen! weiterlesen

In Brüssel und Berlin beschlossen: Elektronische Patientenakte (ePA) für alle – und zwar EU-weit

Das ist das Ergebnis von Entscheidungen des Europaparlaments am 13.12.2023 und des Bundestags am 14.12.2023.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Digitalisierung des
Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) angenommen. Es regelt, dass Anfang 2025 die elektronische Patientenakte mit Opt-out (Widerspruchsmöglichkeit der Patienten) für alle gesetzlich Versicherten verbindlich eingerichtet wird. Darüber hinaus wurde ein Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) verabschiedet.

Am Tag zuvor hat das Europaparlament im Grundsatz den Plänen der EU-Kommission für einen „Europäischen Gesundheitsdatenraum – European Health Data Space (EHDS)“ für eine EU-weit nutzbare ePA zugestimmt (und dies auch für privat krankenversicherte Menschen).

Wer – jeweils für sich selbst – die (faktische) Zwangs-ePA verhindern will, In Brüssel und Berlin beschlossen: Elektronische Patientenakte (ePA) für alle – und zwar EU-weit weiterlesen

Statt bewusster und informierter Einwilligung: Opt-out auch bei der Organspende?

Die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen (CDU/Grüne) und Baden-Württemberg (Grüne/CDU) haben am 10.11.2023 eine Entschließung unter dem Titel „Einführung einer Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme im Transplantationsgesetz (TPG) in den Bundesrat eingebracht.

Ziel der Entschließung ist es, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, angesichts der niedrigen und rückläufigen Organspendezahlen… einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, der vorsieht, dass die Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme in das Transplantationsgesetz (TPG) aufgenommen wird.“ Statt bewusster und informierter Einwilligung: Opt-out auch bei der Organspende? weiterlesen

Macht es Sinn, jetzt schon eine Erklärung gegen die Zuweisung einer Zwangs-ePA gegenüber der Krankenkasse abzugeben?

Ein Arzt, der sich kritisch mit der Telematik-Infrastruktur auseinandersetzt und deshalb als Kassenarzt eine Menge Druck aushalten und Zwangszahlungen leisten muss“ hat an den Verein Patientenrechte und Datenschutz eine Anfrage gerichtet: „Was wir (in unserer Praxis) uns fragen:

  • Macht es Sinn, dass die Patienten jetzt schon eine Erklärung unterschreiben und der Kranken Kasse zukommen lassen, dass sie da nicht mitmachen?
  • Oder geht das eigentlich erst, wenn man schon mit einer ePA zwangsbeglückt worden ist?

Jan Kuhlmann, Jurist und Mitglied des Vorstands des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V., hat die beiden Fragen wie folgt beantwortet: Sehr geehrter Herr Dr. …, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Engagement. Sie schlagen vor, dass PatientInnen schon jetzt gegenüber Ihrer Krankenkasse erklären, dass sie keine Elektronische Patientenakte (ePA) haben wollen.

  1. Es ist eine gute Idee für eine politische Kampagne. Man müsste den PatientInnen, die daran teilnehmen, aber sagen: Es ist nicht sicher, dass diese Erklärung von den Krankenkassen nach Inkrafttreten eines zukünftigen Gesetzes als wirksames ‚opt-out‘ zur ePA anerkannt wird.
  2. Die Krankenkassen könnten sagen, es gehörte nicht zu ihren Aufgaben, Erklärungen ihrer Mitglieder in Bezug auf zukünftige Gesetztesvorhaben zu erfassen und zu speichern. Deswegen, so deren mögliche Argumentation, brauchen sie es nicht tun und dürfen es nicht einmal, denn als Behörden dürfen sie nichts tun, was nicht zu ihren Aufgaben gehört.
  3. Wir halten es für sinnvoll, ein gemeinsames Vorgehen der verschiedenen Organisationen von Patienten- und Datenschützern zu diesem Thema herbeizuführen. In diesem Rahmen sollte Ihr Vorschlag besprochen werden.
  4. Wir möchten den Vorgang des opt-out jedenfalls automatisiert anbieten, ähnlich wie wir es mit unserem Anfrage-Generator machen (kassenauskunft.de). Solche Ideen müssen breit getragen und von vielen vorbereitet werden. Daran müssen wir alle arbeiten.

Sie weisen zu Recht darauf hin, dass eine gehackte elektronische Patientenakte unter Kriminellen für hunderte EUR oder Dollar gehandelt wird. Unserer Meinung nach kann eine zentral organisiere Infrastruktur für solche Patientenakten nicht sicher sein. Das zeigen zum Beispiel die berühmten „Steuer-CDs“, über die bereits vielfach Bankkonto-Daten von Schweizer Banken bekannt wurden. Bei den ePA kommt noch eine Besonderheit dazu. Sie sollen gar nicht sicher sein. Sonst könnten sie nicht für die Forschung ausgewertet werden…“

Bemerkenswerte Erkenntnisse in einer Bertelsmann-Studie „für ein Kommunikationskonzept zum ePA-Opt-out-Verfahren“

Der Bertesmann-Konzern ist – nicht nur mit der Konzern-Tochter Arvato Systems – dick drin im Geschäft rund um die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen. Und verdient nicht schlecht daran. Und mit der Bertelsmann-Stiftung nimmt der Konzern massiv Einfluß auf die Politik und ihre Akteur*innen, aber auch auf die Medien und die Meinungsbildung der Menschen in Deutschland.

Nachdem durch den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP für Befürworter*innen und Kritiker*innen der Telematikinfrastruktur klar war, dass die neue Koalition mittels „opt-out“ die elektronische Patientenakte (ePA) faktisch zur Zwangs-ePA machen will, vergab die Bertelsmann-Stiftung einen Auftrag für eine Studie zum Thema „Impulse für ein Kommunikationskonzept zum ePA-Opt-out-Verfahren“. Im Januar 2023 wurde diese Studie veröffentlicht. Sie enthält auch für Kritiker*innen der Telematikinfrastruktur lesenswerte Erkenntnisse. Bemerkenswerte Erkenntnisse in einer Bertelsmann-Studie „für ein Kommunikationskonzept zum ePA-Opt-out-Verfahren“ weiterlesen

Opt-out-Patientenakte: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versucht sich mit einem (rechtswidrigen) Ordnungsruf gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftragten

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber war vor seiner Wahl in dieses Amt Bundestagsabgeordneter der SPD. Vor wenigen Tagen gab er dem SPIEGEL ein Interview, aus dem das Magazin ihn in einem redaktionellen Beitrag u. a. wie folgt zitierte:

Im Interview äußerte sich Kelber auch zu den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete unterstützte dabei ausdrücklich das Ziel, eine elektronische Patientenakte zu schaffen, zeigte sich aber unzufrieden mit der Umsetzung. Das Projekt habe bisher keine spürbaren Vorteile gebracht: »Die Dateien liegen unstrukturiert da, können nicht genutzt werden«, kritisierte Kleber. Auch bei der Weiterentwicklung gebe es zu viele offene Fragen. Zudem kritisierte er die Pläne der Bundesregierung, dass Patientinnen und Patienten Datennutzungen explizit widersprechen müssten, statt die Nutzung freizugeben. Das schaffe Misstrauen. Gleichzeitig forderte er eine Überarbeitung der Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland, sodass Bürgerinnen und Bürger einfacheren Zugang zu amtlichen Daten bekommen können.“

Diese, in ihrem Duktus eher verhaltene Kritik, führte bei Karl Lauterbach zu einer harschen – und rechtswidrigen – Reaktion. Auf Twitter fordert er Kelber zu politischem Wohlverhalten auf und versucht zudem, bei Patient*innen Angst zu schüren:

Quelle: Twitter  Opt-out-Patientenakte: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versucht sich mit einem (rechtswidrigen) Ordnungsruf gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftragten weiterlesen

Datenschutz und IT-Sicherheit bei der elektronischen Patientenakte

Dieses Thema war Gegenstand einer kleinen Anfrage von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. Die Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 20/7441) liegt inzwischen vor und ist in Teilen aufschlussreich.

Die Frage 1 Wie viele Versicherte besitzen momentan nach Kenntnis der Bundesregierung die elektronische Patientenakte (ePA), und wie viele davon sind auch mit Daten befüllt?“ beantwortet die Bundesregierung wie folgt: Mit Stichtag 28. Juni 2023 wurden 704 050 elektronische Patientenakten (ePA) angelegt. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele dieser Akten mit Daten befüllt sind.“

Aus der Antwort auf Frage 8 geht hervor, dass es am 01.06.2023 insgesamt 74.376.847 Menschen in Deutschland gab, die gesetzlich krankenversichert sind. Damit haben nach mehr als 2 ½ Jahren seit Einführung der ePA noch immer weniger als 1 % aller Versicherten von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Datenschutz und IT-Sicherheit bei der elektronischen Patientenakte weiterlesen

Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern: Opt-out für die Forschung mit Gesundheits- und Behandlungsdaten geplant

Die Landesregierung von SPD und Linken in Mecklenburg-Vorpommern plant, das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) an einem entscheidenden Punkt zu ändern. Statt

  • Opt-in (einzelne Patient*innen stimmen der Nutzung Ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten für Forschungszwecke zu) soll zu
  • Opt-out (alle Gesundheits- und Behandlungsdaten aller Krankenhauspatient*innen dürfen für Forschungszwecke verwendet werden, sofern einzelne Patient*innen dem nicht widersprechen)

gewechselt werden. Zugleich soll die bisherige Regelung,

  • wonach Gesundheits- und Behandlungsdaten grundsätzlich anonymisiert und nur im Ausnahmefall pseudonymisiert genutzt werden dürfen,
  • durch eine generelle Pseudonymisierung ersetzt werden.

Bei besonders sensiblen und nach Art. 9 DSGVO besonders geschützten personenbezogenen Daten soll damit ein Zugriff Dritter zu Lasten des informationellen Selbstbestimmungsrecht der Krankenhaus-Patient*innen deutlich erleichtert werden. Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern: Opt-out für die Forschung mit Gesundheits- und Behandlungsdaten geplant weiterlesen

Bundestags-Petition gegen die geplante Opt-Out-Regelung der elektronischen Patientenakte (ePA) gestartet

WISPA, die Westfälische Initiative zum Schutz von Patientendaten, hat eine Bundestagspetition auf den Weg gebracht, mit der kurz und bündig (und richtigerweise) gefordert wird:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN).“

Die Petition an den Deutschen Bundestag hat die Nummer 150309. Sie ist derzeit noch nicht auf der Homepage des Bundestags-Petitionsausschusses veröffentlicht und kann daher noch nicht online unterzeichnet werden. Bereits jetzt besteht aber die Möglichkeit, die Petition auf Papier zu unterschreiben. Den entsprecheden Vordruck finden Sie hier als pdf-Datei. Bundestags-Petition gegen die geplante Opt-Out-Regelung der elektronischen Patientenakte (ePA) gestartet weiterlesen