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Gematik-Newsletter zum Start der elektronischen Patientenakte(ePA): Satire wider Willen?

„Ab dem 15.01.2025 können zunächst nur Leistungserbringende, die in den Modellregionen an der Pilotphase teilnehmen, auf die ePA der Versicherten zugreifen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Praxen und andere medizinische Einrichtungen in den Modellregionen und auch bundesweit bis auf wenige Ausnahmen noch nicht darauf zugreifen können. Die elektronischen Patientenakten aller Versicherten bundesweit sind somit gut geschützt.“  Das stellt die gematik in ihrem Sondernewsletter ePA vom 18.01.2025 fest unter der Überschrift Die Pilotphase der ePA für alle beginnt ab 15. Januar: Was bedeutet das?“

  • Satire wider Willen?
  • Einsicht in die Realitäten?
  • Oder haben die verantwortlichen Redakteur*innen bei der Endredaktion des Newsletters nicht aufgepasst?

In der Frankfurter Rundschau vom gleichen Tag kamen prominente Kritiker der ePA zu Wort; mit präzisen Kritikpunkten:

  • Dr. Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut: „Was auch die Schweigepflicht bedroht: Ein Schutz vor Beschlagnahme der ePA-Daten durch Ermittlungsbehörden ist bisher nicht vorgesehen, anders als bei der Gesundheitskarte. Die Schweigepflicht aber, daran muss aktuell erinnert werden, ist von grundlegender Bedeutung für das Vertrauensverhältnis im Behandlungsraum.“
  • Dr. Bernd Hontschik, Chirurg: „Laut Gesundheitsministerium wird die ePA ‚den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden leistungserbringern verbessern‘… Zu den Risiken sagt das Ministerium nichts.“ (Beitrag nur in der Printausgabe der FR)
  • Dr. Thilo Weichert, Jurist, Mitglied des Vorstands der Dt. Vereinigung für Datenschutz (DVD): Es gibt keine völlige Sicherheit vor internen und externen Angriffen bei einer digitalen Datenverarbeitung… Dies gilt erst recht für ein komplexes System wie das der ePA mit tausenden Gesundheitseinrichtungen, knapp hundert Krankenkassen und mehr als hundert Softwaresystemen… Vor Abschluss der zusätzlich zu installierenden Schutzmaßnahmen sollte selbst der Pilotbetrieb nicht starten.“ (Beitrag nur in der Printausgabe der FR)
  • Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ): Es ist frustrierend, wie die Verantwortlichen versuchen, eine für professionelle Angreifer leicht zu überwindende Datenlücke kleinzureden und den Eindruck zu erwecken, die ePA würde die Datensicherheit in Deutschland sicherstellen. Bis die Rechte von Kindern und Jugendlichen in akzeptabler Weise verwirklicht sind, können wir Patienten und deren Eltern nur empfehlen, sich aktiv gegen die ePA zu entscheiden.“

IKK Classic: Tendenziöses Antwortschreiben an Versicherte, die die ePA ablehnen

Eine Versicherte der IKK Classic, die gegenüber ihrer Krankenkasse der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) widersprochen hat, hat von der IKK Classic ein Antwortschreiben erhalten, in dem ihr einerseits der Widerspruch bestätigt;sie andererseits aber subtil (?) wegen ihrer Entscheidung unter Druck gesetzt wurde.

Die IKK Classic schreibt u. a.: Für Sie wird keine ePA angelegt. Diese Anwendungen können Sie daher nicht nutzen… Sie können Ihre Entscheidung jederzeit zurücknehmen.“

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Heute Nacht von „opt-in“ zu „opt-out“ – oder: Die „Wundersame Brotvermehrung“ bei der elektronischen Patientenakte (ePA) steht bevor

Seit 01.01.2021 gibt es sie, die ePA, die elektronische Patientenakte, als freiwilliges Angebot an alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Nachfrage danach war in den vier Jahren seit dem Start der ePA außerordentlich gering. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland zählen zurzeit 74,4 Millionen Versicherte. Am 14.01.2025 weist die Gematik in ihrer Statistik auf, dass 1.936.846 Versicherte (= 2,60 %) über eine ePA verfügen. Wie viele davon die ePA bei ihrer Kontakten mit Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Krankenhäusern aktiv nutzen, ist nicht bekannt.

Quelle: Gematik

In der Nacht vom 14. auf den 15. Januar wird sich die Zahl der Versicherten mit ePA auf – geschätzt – etwa 70.000.000 Versicherte erhöhen. Heute Nacht von „opt-in“ zu „opt-out“ – oder: Die „Wundersame Brotvermehrung“ bei der elektronischen Patientenakte (ePA) steht bevor weiterlesen

Reagiert Gesundheitsminister Lauterbach auf die Kritik an der elektronischen Patientenakte? Kommt jetzt eine Moratorium für die ePA?

Sicherheitsmängel begleiten die elektronische Patientenakte (ePA) seit ihrer Einführung im Jahr 2020. Mit der Umstellung von Opt-In auf Opt-Out soll – beginnend mit dem 15.01.2025 – die Patientenakte „für alle“ kommen. Vielfältig war die Kritik. Nicht nur der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat während und nach seiner Amtszeit wiederholt wegen datenschutzrechtlicher Mängel und Problemen mit der technischen Infrastruktur der ePA vor der Einführung Mitte Januar gewarnt. Auch seine Nachfolgerin, die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider stellte auf der Homepage der BfDI Ende November 2024 unmissverständlich fest: „Die Ausgestaltung der ePA verstößt gegen die DSGVO“. Diese Warnungen blieben im politischen und medialen Raum weitgehend folgenlos. Anders eine erneute Analyse der aktuellen Ausgestaltung der ePA und ihrer (Daten-)Sicherheit beim 38C3 Ende Dezember 2024. Reagiert Gesundheitsminister Lauterbach auf die Kritik an der elektronischen Patientenakte? Kommt jetzt eine Moratorium für die ePA? weiterlesen

EPA-opt-out: Da geht noch was!

Die Zeitschrift Focus meldet in ihrer Ausgabe 2/2025:

  • Der Dachverband der Betriebskrankenkassen erklärt, dass bisher je nach Kasse zwischen 0,7 und 5,8 % der Mitglieder den opt-out-Joker gezogen haben.
  • Der AOK Bundesverband verweist darauf, dass bislang rund zwei % der Mitglieder opt-out aus der ePA gewählt haben.

Quelle: https://www.pressreader.com/germany/focus-magazin-9BR1/20250103/281659670670157

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Ersatzteillager Mensch? Abstimmung über erneuten „Organspende“-Gesetzentwurf im Bundestag

Im Januar 2020 scheiterten im Bundestag zwei Gesetzentwürfe, mit denen die Erlaubnis zur Organentnahme im Falle des Todes eines Menschen geändert werden sollte. Mit einem sogenannten „opt-out“-Verfahren sollten alle Menschen zu potentiellen „Organspender*innen“ gemacht werden, wenn sie sich nicht zu Lebzeiten nachweislich ausdrücklich gegen eine Organentnahme entschieden hatten. Dass dies ein massiver Eingriff in die Grundrechte nach Art. 2 Grundgesetz ist,

  • (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
  • (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit…“

schien die Antragsteller*innen 2020 nicht zu stören.

Nun gibt es erneut zwei Gesetzentwürfe zwecks Änderung der geltenden Einwilligungsregeln im Transplantationsgesetz (TPG), über die noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 entschieden werden soll. Ersatzteillager Mensch? Abstimmung über erneuten „Organspende“-Gesetzentwurf im Bundestag weiterlesen

Ablehnung der elektronischen Patientenakte (ePA): Unseriöses und tendenziöses Formular auf der Homepage der Knappschaft

Die Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung bietet auf ihrer Homepage die Möglichkeit, die elektronischen Patientenakte (ePA) per ausdruckbarem Formular durch einen Widerspruch abzulehnen. Angekreuzt werden kann darin o. a. die Option Ich möchte keine ePA erhalten.“ Darunter die Eräuterung (?): Bitte wählen Sie diese Option aus, wenn Sie… nicht von den Vorteilen der ePA profitieren möchten.“ Ablehnung der elektronischen Patientenakte (ePA): Unseriöses und tendenziöses Formular auf der Homepage der Knappschaft weiterlesen

Ulrich Kelber zur „Informations“politik der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA)

Ich habe bisher kein „Aufklärungsschreiben“ einer gesetzlichen Krankenkasse zum Widerspruchsrecht bei der ePA gesehen, dass fair oder wenigstens ausreichend informiert, wer z.B. alles die Daten wie lange sehen kann…“

Ulrich Kelber zur „Informations“politik der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA) weiterlesen

„Die Ausgestaltung der ePA verstößt gegen die DSGVO“

Dies stellt die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider auf der Homepage des BfDI unmissverständlich fest. Um dann weiter darauf hinzuweisen:

Menschen, die kein eigenes geeignetes Endgerät besitzen oder keines benutzen wollen (die sogenannten „Frontend-Nichtnutzer“ ohne App), bekommen nur ein eingeschränktes Zugriffsmanagement zu ihrer ePA. Diese Versicherten werden in ihrer Patientensouveränität beschränkt. Anders als Frontend-Nutzer können sie nicht mit hoher Genauigkeit festlegen, wer welche Daten sehen darf.

Datenschutzrechtlich kritisch zu bewerten ist auch, dass die Vielzahl derjenigen Menschen, die kein eigenes Endgerät haben oder nutzen wollen, auf Dauer auch keinen Einblick in ihre eigene, von ihnen selbst zu führende ePA haben.

Durch die Benachteiligung und Ungleichbehandlung dieser großen Gruppe von Versicherten hat das PDSG* eine Zweiklassengesellschaft bei der ePA geschaffen…“ „Die Ausgestaltung der ePA verstößt gegen die DSGVO“ weiterlesen

Elektronische Patientenakte (ePA)? Danke Nein! Ein Widerspruchs-Generator hilft bei der Ablehnung

Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlichen Krankenversicherten, die nicht widersprechen, automatisch eine zentrale elektronische Patientenakte (ePA). Privat krankenversicherte Menschen sind von dieser gesetzlichen Neuregelung nicht betroffen. Ärzt*innen und anderes medizinisches Personal sind gesetzlich verpflichtet, die ePA mit den Behandlungsdaten ihrer Patient*innen zu füllen.

Derzeit verschicken die gesetzlichen Krankenkassen Informationen, in denen sie die ePA als wichtiges Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bewerben. Die ePA hat jedoch gravierende Schwächen, die nicht nur aus Datenschutzsicht einen Widerspruch notwendig machen, um die sensiblen personenbezogenen und medizinischen Daten zu schützen.

Hierfür stellt das Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)(überwiegend bestehend aus Organisationen von Datenschützer*innen, Patient*innen, Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, darunter auch der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V.) einen Widerspruchsgenerator auf der Webseite www.widerspruch.epa.de zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Generators können Sie folgende Widersprüche bei Ihrer Krankenkasse einreichen: Elektronische Patientenakte (ePA)? Danke Nein! Ein Widerspruchs-Generator hilft bei der Ablehnung weiterlesen