Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlichen Krankenversicherten, die nicht widersprechen, automatisch eine zentrale elektronische Patientenakte (ePA). Privat krankenversicherte Menschen sind von dieser gesetzlichen Neuregelung nicht betroffen. Ärzt*innen und anderes medizinisches Personal sind gesetzlich verpflichtet, die ePA mit den Behandlungsdaten ihrer Patient*innen zu füllen.
Derzeit verschicken die gesetzlichen Krankenkassen Informationen, in denen sie die ePA als wichtiges Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bewerben. Die ePA hat jedoch gravierende Schwächen, die nicht nur aus Datenschutzsicht einen Widerspruch notwendig machen, um die sensiblen personenbezogenen und medizinischen Daten zu schützen.
Hierfür stellt das Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)“ (überwiegend bestehend aus Organisationen von Datenschützer*innen, Patient*innen, Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, darunter auch der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V.) einen Widerspruchsgenerator auf der Webseite www.widerspruch.epa.de zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Generators können Sie folgende Widersprüche bei Ihrer Krankenkasse einreichen: Elektronische Patientenakte (ePA)? Danke Nein! Ein Widerspruchs-Generator hilft bei der Ablehnung weiterlesen