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Elektronische Patientenakte (ePA)? Danke Nein! Ein Widerspruchs-Generator hilft bei der Ablehnung

Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlichen Krankenversicherten, die nicht widersprechen, automatisch eine zentrale elektronische Patientenakte (ePA). Privat krankenversicherte Menschen sind von dieser gesetzlichen Neuregelung nicht betroffen. Ärzt*innen und anderes medizinisches Personal sind gesetzlich verpflichtet, die ePA mit den Behandlungsdaten ihrer Patient*innen zu füllen.

Derzeit verschicken die gesetzlichen Krankenkassen Informationen, in denen sie die ePA als wichtiges Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bewerben. Die ePA hat jedoch gravierende Schwächen, die nicht nur aus Datenschutzsicht einen Widerspruch notwendig machen, um die sensiblen personenbezogenen und medizinischen Daten zu schützen.

Hierfür stellt das Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)(überwiegend bestehend aus Organisationen von Datenschützer*innen, Patient*innen, Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, darunter auch der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V.) einen Widerspruchsgenerator auf der Webseite www.widerspruch.epa.de zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Generators können Sie folgende Widersprüche bei Ihrer Krankenkasse einreichen: Elektronische Patientenakte (ePA)? Danke Nein! Ein Widerspruchs-Generator hilft bei der Ablehnung weiterlesen

Die „ePA für alle“ hält ihre Versprechungen nicht

Das erklärt die Hamburger Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Silke Lüder, langjährige Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card!, in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Hamburger Ärzteblatts (dort S. 22). Eingangs ihres Beitrags stellt die Verfasserin fest: „Die zentrale elektronische Patientenakte (ePA) kommt 2025 nach einer 20-jährigen Planungsphase aus Pleiten, Pech und Pannen und einer milliardenschweren verlorenen Investition aus Geldern der gesetzlich Versicherten.“ Sie stellt dann Fragen:

  • Lohnt sich die angekündigte ‚ePA für alle‘ im Interesse einer besseren Medizin?
  • Erleichtert die ePA den Behandlungsprozess?
  • Bleibt dadurch mehr Zeit für die Behandlung?

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Informationsschreiben der Techniker Krankenkasse zur elektronischen Patientenakte: Ungenügend, manipulativ, rechtswidrig, nicht barrierefrei

Dieser Tage hat die Techniker Krankenkasse (TK) begonnen, ihre 11,6 Mio. Versicherten über die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) „für alle“ zu informieren.

Dazu ist festzustellen:

  1. Das Schreiben ist hochgradig manipulativ: Im ersten Absatz wird mitgeteilt, dass die ePA kommt; die Versicherten nichts zu tun brauchen und sich die TK um alles kümmert. Eine halbe Wahrheit, die auf Grund unzureichender Kenntnisse vieler Versicherter zu einer ganzen Lüge mutieren kann. Erst weiter unten im Text wird mitgeteilt, dass der Bereitstellung der ePA individuell widersprochen werden kann. Dass die Versicherten für ihren Widerspruch ein Zeitfenster von 6 Wochen Dauer haben, fehlt im Schreiben der TK.
  2. Der Inhalt des Schreibens ist unzureichend und damit rechtswidrig: Die gesetzlichen Neuregelungen zur ePA (§ 343 Abs. 1a SGB V) verlangen von den Krankenkassen, dass diese ausnahmslos alle ihre Versicherten über die gesetzliche Neuregelung informieren müssen und ihnen bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte… zur Verfügung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen (haben)…“. § 343 SGB V benennt insgesamt 24 vd. Themen, zu denen die Krankenkassen informieren müssen. Diese Anforderungen erfüllt das Schreiben der TK in keiner Weise.
  3. Das Schreiben ist nicht barrierefrei im Sinne des § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Was unter dieser gesetzlichen Definition von Barrierefreiheit im Einzelnen zu verstehen ist, erläutert die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf ihrer Homepage.
  4. Das Schreiben schließt Menschen von wesentlichen Informationen aus, die nur analoge Informationsquellen nutzen können oder wollen: Der lapidare Hinweis „Mehr zur ePA finden Sie auf tk.de/epa2025“ schließt alle Versicherten, die – aus welchen Gründen auch immer – ohne digitale Kommunikationsmittel leben (müssen), von weiteren Informationen zur ePA aus. Und was die TK auf ihrer Homepage in einer 43-seitigen pdf-Datei mitteilt, ist zwar umfangreich, aber nicht geeignet, Informationen in leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Setzen! Sechs!

Oder ein Fall für eine Beschwerde beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das Aufsichtsbehörde für die bundesweit tätigen Krankenkassen ist.

Elektronische Patientenakte (ePA) und Europäischer Gesundheitsdatenraum: Gefahren für den Schutz von persönlichen medizinischen Daten – Informationsveranstaltung am 4. Juni in Frankfurt

Am 1. Januar 2021 wurde die ePA – die elektronische Patientenakte – als freiwillige Möglichkeit für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Die Nachfrage danach war außerordentlich gering. Aktuell haben weniger als 2 % aller Versicherten bei ihrer Krankenkasse eine ePA angefordert. Wie viele davon die ePA bei ihrer Kontakten mit Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Krankenhäusern aktiv nutzen, ist nicht bekannt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und sein Vorgänger Jens Spahn (CDU), nahezu alle Bundestagsparteien, die Krankenkassen, die Pharmaindustrie, private und universitäre Forschungsinstitute und die IT-Gesundheitsindustrie waren damit unzufrieden. Mit einer Anfang 2024 beschlossenen Gesetzesänderung wurde dies verändert:

Am 15.01.2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten, die zuvor nicht widersprechen, automatisch eine solche ePA. Außerdem sind alle Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Krankenhäuser verpflichtet, die ePA mit dem Behandlungsdaten ihrer Patienten zu befüllen. Und auf diese Daten sollen auch interessierte private und universitäre Forschungsinstitute Zugriff erhalten. Elektronische Patientenakte (ePA) und Europäischer Gesundheitsdatenraum: Gefahren für den Schutz von persönlichen medizinischen Daten – Informationsveranstaltung am 4. Juni in Frankfurt weiterlesen

Opt-out-Patientenakte – wie und wann rechtssicher widersprechen?

Diese Frage bewegt derzeit viele gesetzlich krankenversicherte Menschen. Ein Versicherter, der auf „Nummer Sicher“ gehen wollte, hatte sich nach Verabschiedung der entsprechenden gesetzlichen Änderungen durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und das Digitalgesetz (DigiG) an seine Krankenkasse gewandt, um der Anlage einer elektronischen Patientenakte (ePA) für sich rechtzeitig zu widersprechen. Er erhielt zwischenzeitlich eine Stellungnahme seiner Krankenkasse, die er der Redaktion dieser Homepage zur anonymisierten Veröffentlichung zur Verfügung stellte. Sie ist hier im Wortlaut nachlesbar: Opt-out-Patientenakte – wie und wann rechtssicher widersprechen? weiterlesen

Verbände von Ärzt*innen und Apotheker*innen lehnen die elektronische Patientenakte (ePA) in der beschlossenen Form ab

Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Deutschen Apothekerverbands (DAV) vom 13.02.2024 hervor. Verbände von Ärzt*innen und Apotheker*innen lehnen die elektronische Patientenakte (ePA) in der beschlossenen Form ab weiterlesen

Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) muss das Vertrauen der Öffentlichkeit und die Rechte der Arbeitnehmer schützen

Unter diesem Titel hat der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) bereits am 06.12.2023 Stellung genommen zum Vorhaben der Europäischen Kommission, ein EU-weites verbindliches Regelwerk für die Speicherung und Nutzung der Gesundheitsdaten aller Bürger*innen in der EU zu schaffen. In der Stellungnahme wird auf vier Themenbereiche eingegangen. Aus Sicht von der Patient*innen sind zwei davon von besonderer Bedeutung: Die Forderungen, dass

  • die freiwillige und informierte Einwilligung in die Nutzung der Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten für jeden einzelnen Menschen erhalten bleiben („opt-in“) muss und
  • die Verwaltung, Speicherung und Verarbeitung von Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten nicht in die Hand privater Dienstleistungsunternehmen gegeben werden darf.

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Bundesrat stimmt Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz zu – aber: Vertrauen lässt sich nicht verordnen!

In seiner Sitzung am 02.02.2023 hat der Bundesrat den am 14.12.2023 vom Bundestag beschlossenen Gesetzen zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die elektronische Patientenakte (ePA), die am 15.01.2025 allen gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland ohne ihre vorherige informierte Einwilligung aufgenötigt wird. Es bedarf künftig einer ausdrücklichen Ablehnung, wenn einzelne Versicherte für sich die Anlage einer ePA und die Sammlung aller künftigen Gesundheit-, Behandlungs-, Medikations- und weiterer Daten ablehnen wollen. Wer diesen Schritt – aus welchen Gründen auch immer – nicht machen will oder kann, muss damit leben, dass alle behandelnden Ärzt*innen ab Mitte Januar 2025 alle ihnen durch die Behandlung bekannt gewordenen Daten auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften in der ePA speichern müssen und damit die ärztliche Schweigepflicht massiv aufweichen. Bundesrat stimmt Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz zu – aber: Vertrauen lässt sich nicht verordnen! weiterlesen

In Brüssel und Berlin beschlossen: Elektronische Patientenakte (ePA) für alle – und zwar EU-weit

Das ist das Ergebnis von Entscheidungen des Europaparlaments am 13.12.2023 und des Bundestags am 14.12.2023.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Digitalisierung des
Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) angenommen. Es regelt, dass Anfang 2025 die elektronische Patientenakte mit Opt-out (Widerspruchsmöglichkeit der Patienten) für alle gesetzlich Versicherten verbindlich eingerichtet wird. Darüber hinaus wurde ein Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) verabschiedet.

Am Tag zuvor hat das Europaparlament im Grundsatz den Plänen der EU-Kommission für einen „Europäischen Gesundheitsdatenraum – European Health Data Space (EHDS)“ für eine EU-weit nutzbare ePA zugestimmt (und dies auch für privat krankenversicherte Menschen).

Wer – jeweils für sich selbst – die (faktische) Zwangs-ePA verhindern will, In Brüssel und Berlin beschlossen: Elektronische Patientenakte (ePA) für alle – und zwar EU-weit weiterlesen

Statt bewusster und informierter Einwilligung: Opt-out auch bei der Organspende?

Die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen (CDU/Grüne) und Baden-Württemberg (Grüne/CDU) haben am 10.11.2023 eine Entschließung unter dem Titel „Einführung einer Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme im Transplantationsgesetz (TPG) in den Bundesrat eingebracht.

Ziel der Entschließung ist es, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, angesichts der niedrigen und rückläufigen Organspendezahlen… einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, der vorsieht, dass die Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme in das Transplantationsgesetz (TPG) aufgenommen wird.“ Statt bewusster und informierter Einwilligung: Opt-out auch bei der Organspende? weiterlesen