Schlagwort-Archiv: informationelle Selbstbestimmung

Verpflichtende Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) ab 1.10.2025 – Top oder Flop?

Nach 20-jähriger Planung, Milliardenausgaben und Verschiebungen soll die ePA für alle nun ab 1.10.2025 für Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker verpflichtend eingeführt werden. „Auf teuren Kongressen wird die ePA als Erfolgsmodell beworben. Für die gesetzlich Versicherten sieht die Sache völlig anders aus“, kommentiert Jan Kuhlmann, Jurist und Sprecher des „Bündnis Widerspruch gegen die ePA„. „Wie die Süddeutsche Zeitung kürzlich berichtete, nutzen nur 8 % der gesetzlich Versicherten tatsächlich die ePA, während ein größerer Anteil von 11 % der Anlage ihrer ePA widersprochen hat. Unabhängig davon floppt das e-Rezept ebenfalls. In den letzten Monaten haben häufige Systemausfälle zu massiven Problemen in der Arzneimittel-Versorgung geführt. Ärzte und Apotheker sprechen inzwischen davon, dass das e-Rezept in punkto Unzuverlässigkeit der Deutschen Bahn den Rang abgelaufen habe.“

Politische Versprechen eingehalten?

Im April 2025 wurde der Einführungszeitpunkt der ePA verschoben mit dem Versprechen, dass bis Ende September ausführliche Tests in Testregionen durchgeführt und als erfolgreich ausgewertet werden sollten. Außerdem sollten die Sicherheitslücken vollständig beseitigt sein. Nur dann würde die verpflichtende Einführung erfolgen“ so Dr. Silke Lüder, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Hamburg. „Nichts davon ist passiert“, führt Lüder weiter aus. „Die beteiligten Test-Ärztinnen und Ärzte stellten der ePA in der Praxis ein eher schlechtes Zeugnis aus. Praktische Erfahrungen aus dem Klinikbetrieb sind unbekannt. Die technische Verfügbarkeit entspricht nicht den Anforderungen. Die Telematikinfrastruktur belastet die medizinische Versorgung in Deutschland durch Zeitverluste, hohe Kosten und häufige Totalausfälle. Trotzdem werden Ärzte und Psychotherapeuten jetzt mit finanziellen Strafen genötigt, die ePA aktiv zu befüllen.“

Schweigepflicht überflüssig?

Mit der ‚ePA für alle‘ wird die ärztliche Schweigepflicht faktisch abgeschafft“, kritisiert Dr. Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut aus München. „Die freiwillige Teilnahme wurde gesetzlich umgeändert in eine Widerspruchslösung (opt-out). Gleichzeitig wurden Sicherheitskriterien gesenkt und die Zugriffsregelungen für alle Berufsgruppen sind viel zu weitgehend“ bemängelt Meißner. Der Fokus des Mammutprojektes liege nicht auf besserer Medizin, sondern auf Auswertung der Krankheitsdaten durch Pharmafirmen und KI-Training. Aus diesem Grund lehnten viele Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten das für medizinische Zwecke wenig hilfreiche System weiterhin ab und engagierten sich zusammen mit Versicherten und Datenschützern in kritischer Zusammenarbeit, so Meißner. Auch der Deutsche Ärztetag 2025 habe im Mai deutliche Verbesserungen im Gesamtprojekt gefordert. Diese seien bis heute aber nicht realisiert worden.

Wer sicher sein möchte, dass seine Daten nicht in dieses unausgereifte System gelangen oder für andere Zwecke als die medizinische Behandlung missbraucht werden, hat die Möglichkeit, seine ePA löschen zu lassen. Hierfür genügt ein formloser Widerspruch gegenüber der Krankenkasse, z.B. mithilfe des Widerspruchs-Generators auf widerspruch-epa.de.

Quelle: Pressemitteilung des Bündnis Widerspruch gegen die ePA vom 30.09.2025 – Kontakt: kontakt@widerspruch-epa.de

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Nutzung einer DNA-Probe zur künftigen Strafverfolgung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12.08.2025 (Aktenzeichen: 2 BvR 530/25) eine gerichtliche Anordnung zum Speichern von DNA-Daten wegen unzureichender Gefahrenprognose und Sachaufklärung aufgehoben und damit einen Wegweiser zur Durchsetzung von Grundrechten bei der Strafverfolgung mithilfe von DNA-Proben aufgestellt. Es betont in seiner Entscheidung: „Die Feststellung, Speicherung und (künftige) Verwendung eines DNA-Identifizierungsmusters greift in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein, denn diese Maßnahmen berühren die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden…“ (Beschluss, Rn. 15). Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Nutzung einer DNA-Probe zur künftigen Strafverfolgung weiterlesen

Sensible DNA-Daten schützen, bevor es zu spät ist!

Das fordert das Gen-ethische Netzwerk e. V. in seinem Newsletter vom 04.09.2025. Darin informiert es über Pläne der Universitätsklinik Heidelberg, wonach ein Forschungsteam aktuell Voraussetzungen für ein gigantisches Gesundheitsprojekt: die Untersuchung des gesamten Erbguts aller Neugeborenen in Deutschland, das sogenannte genomische Neugeborenen-Screening“ erarbeitet. „Es wird aber darüber diskutiert, die Daten langfristig zu speichern, um sie außerhalb der medizinischen Untersuchung, bspw. für die Forschung, zu verwenden. Damit entstünde eine nationale DNA-Datenbank für alle künftig geborenen Menschen – ohne eine eigene Zustimmung der betroffenen Kinder.“ Sensible DNA-Daten schützen, bevor es zu spät ist! weiterlesen

„Die elektronische Patientenakte (ePA) – Ist ein Vertrauen in die ärztliche Schweigepflicht noch möglich?“ – Vortrag und Diskussion am 24. Juni in Frankfurt

Dr. Andreas Meißner, Psychiater in München, Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS), Autor des Buches Die elektronische Patientenakte – Das Ende der Schweigepflicht  informiert und diskutiert in einer auch für medizinische Laien offenen Veranstaltung. Sie findet statt am Dienstag, 24.06.2025 (Beginn: 19.00 Uhr) in den Räumen der Landesärztekammer Hessen, Hanauer Landstrasse 152, 60314 Frankfurt-Ostend. Veranstalter ist der Förderkreis Bad Nauheimer Gespräche e.V.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist in Präsenz und online möglich nach vorheriger Anmeldung über die Homepage des Veranstalters. Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenlos.

Näheres zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem hier verlinkten Flyer.

Dr. Bernd Hontschik zur elektronischen Patientenakte: Ich rate allen, die mich fragen, dringend, sich bei der ePA alsbald abzumelden

In seiner neuesten Kolumne in der Frankfurter Rundschau erklärt der Frankfurter Chirurg: Ob sich wie versprochen die Behandlungsabläufe in Arztpraxen und Krankenhäusern tatsächlich vereinfachen werden, wird man sehen. Nicht umstritten ist aber, dass mit der ePA Grundprobleme des Datenschutzes angesprochen werden, die beantwortet werden müssen.

  • Welche Daten kommen in diese Akte?
  • Wie kommen die Daten in die Akte?
  • Wer kann die Daten lesen?
  • Was geschieht mit diesen Daten?
  • Wo werden sie gespeichert?
  • Wer hat auf meine individuellen Daten Zugriff?
  • Wer hat auf diese immens große Datensammlung Zugriff?

Dieses Projekt braucht Vertrauen, sonst wird es nicht funktionieren. Leider haben viele Beteiligte jeden Vertrauensvorschuss komplett beschädigt, bevor die ePA überhaupt an den Start geht…“ Dr. Bernd Hontschik zur elektronischen Patientenakte: Ich rate allen, die mich fragen, dringend, sich bei der ePA alsbald abzumelden weiterlesen

Doctolib will KI-Modelle mit (anonymisierten) Patientendaten trainieren

Doctolib SAS ist ein französisches Technologieunternehmen. Es bietet eine Software an, die unter anderem die Online-Buchung von Terminen bei Ärzt*innen und Psychtherapeut*innen und die Kommunikation zwischen Ärzt*innen und Patient*innen ermöglicht. Die Doctolib GmbH mit Sitz in Berlin ist ein deutsches Tochterunternehmen der Doctolib SAS.

Eigenwerbung der Doctolib GmbH 

In Kürze will Doctolib mit anonymisierten Patientendaten KI-Modelle trainieren. Dafür hat das Unternehmen im Januar 2025 Änderungen an seiner Datenschutzerklärung vorgenommen. Darauf wurde erstmals in einem Beitrag von Netzpolitik.org vom 24.01.2025 hingewiesen. Doctolib will KI-Modelle mit (anonymisierten) Patientendaten trainieren weiterlesen

Fritze Merz, privatversicherter Blackrock-Manager und Millionär spricht – ohne jede Sachkenntnis – über den Schutz der Gesundheits- und Behandlungsdaten von 74 Mio. gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland

Bei einer Rede am 30.01.2025 in Dresden hat Friedrich Merz, Vorsitzender und Kanzlerkandidat der CDU erklärt (ab Minute 31:50): „Wenn wir zum Beispiel alle Mittel, die wir haben mit der Gesundheitskarte, also einer elektronischen Karte, wo alle Daten drauf sind, nutzen würden und sagen: Also jeder der seine Daten bereit ist auf dieser Karte zu speichern, bekommt zehn Prozent weniger Krankenversicherungsbeiträge als derjenige der Angst hat und sagt ich will das nicht, meine Daten sollen da nicht verwendet werden… Ich sage Ihnen meine Antwort: Ich bin vollkommen offen dafür, das zu machen. Auch persönlich würds sofort machen, weil ich glaube in unserem Land wird zu viel über Datenschutz geredet und zu wenig über Datennutzung…“ (Beifall und lautstarke Zustimmung aus dem Publikum).

Das klingt, als würde ein Blinder über Farben reden. Fern jeder Sachkenntnis über die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGk), der elektronischen Patientenakte (ePA) und der gesamten Telematik-Infrastruktur. Vielleicht sollte ihm die gematik noch vor der Bundestagswahl Nachhilfeunterricht erteilen, damit er zu diesem Thema nicht weiter Blech redet. Fritze Merz, privatversicherter Blackrock-Manager und Millionär spricht – ohne jede Sachkenntnis – über den Schutz der Gesundheits- und Behandlungsdaten von 74 Mio. gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland weiterlesen

Elektronische Patientenakte (ePA): Objektive Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen fehlt!

Seit dem angekündigten Einführungstermin für die ePA läuft eine Werbekampagne für die zentrale Speicherung von Krankheitsdaten auf allen Kanälen. Der Bundesgesundheitsminister verspricht, dass wegen der ePA künftig mehrere 10 000 Leben im Jahr gerettet werden können. Außerdem habe „die Datensicherheit bei der ePA höchste Priorität“. Kurz vor Einführung haben Datensicherheitsexperten vom Chaos Computer Club genau das Gegenteil nachgewiesen. Wie steht es nun um die „ePA für alle“? Das Redaktionsteam vom Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte“ welches seit langem über Risiken und Nebenwirkungen aufklärt, hat bei Fachleuten nachgefragt.

Sind die Krankheitsdaten aller Bürger in der ePA sicher? Elektronische Patientenakte (ePA): Objektive Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen fehlt! weiterlesen

IKK Classic: Tendenziöses Antwortschreiben an Versicherte, die die ePA ablehnen

Eine Versicherte der IKK Classic, die gegenüber ihrer Krankenkasse der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) widersprochen hat, hat von der IKK Classic ein Antwortschreiben erhalten, in dem ihr einerseits der Widerspruch bestätigt;sie andererseits aber subtil (?) wegen ihrer Entscheidung unter Druck gesetzt wurde.

Die IKK Classic schreibt u. a.: Für Sie wird keine ePA angelegt. Diese Anwendungen können Sie daher nicht nutzen… Sie können Ihre Entscheidung jederzeit zurücknehmen.“

IKK Classic: Tendenziöses Antwortschreiben an Versicherte, die die ePA ablehnen weiterlesen

Berufverband der Kinder- und Jugendärzt*innen: Widersprechen Sie der ePA – schützen Sie Ihre Kinder!

Mit einer Stellungnahme vom 11.12.2024 weist der Berufverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) auf Probleme mit der elektronischen Patientenakte (ePA) speziell bei Kindern und Jugendlichen hin.

Ab 15.01.2025 wird für alle gesetzlich krankenversicherten Personen in Deutschland – egal welchen Alters oder welcher Staatsangehörigkeit sie sind – eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt, sofern dem nicht individuell widersprochen wird. Auch bei Kindern, wenn die Sorgeberechtigen nicht widersprechen.

Kinder schützen – warum? Berufverband der Kinder- und Jugendärzt*innen: Widersprechen Sie der ePA – schützen Sie Ihre Kinder! weiterlesen