Die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates müssen rechtlich und praktisch sicherstellen, dass Gesundheitsdaten unter vollständiger Achtung der Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf Schutz der Privatsphäre und auf Datenschutz, verarbeitet werden: Dazu fordert sie der Europarat in seinen Ende März 2019 veröffentlichten Leitlinien dringend auf. Europarat beschließt neue Leitlinien für den Schutz von Gesundheitsdaten weiterlesen
Schlagwort-Archive: Gesundheitsdaten
„Ja – ich bleibe dabei – ein Konnektor kommt nicht in meine Praxis“
Diese Erklärung steht am Beginn einer Stellungnahme eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus der Region Rhein-Main. Der Verfasser hat seine Stellungnahme der Redaktion dieser Homepage zur anonymisierten Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach. Die Stellungnahme kann hier im Wortlaut nachgelesen werden.
Am Ende der Stellungnahme teilt der Verfasser mit: „Das Netzwerk sammelt auch Telematik-Verweigerer um Aktivitäten zu planen. Dort haben sich bereits mehr als 1.800 KollegInnen angemeldet…“
Der Widerstand unter Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen gegen den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur ist weiter stark. Einige weitere Beispiele: „Ja – ich bleibe dabei – ein Konnektor kommt nicht in meine Praxis“ weiterlesen
Berliner Datenschutzbeauftragte prüft elektronische Gesundheitsakte von ViVy: Nach wie vor große datenschutzrechtliche Mängel!
In Ihrem Jahresbericht 2018, veröffentlicht am 26.03.2019, widmet die Berliner Datenschutzbeauftragte den Abschnitt „6.3 Problematische Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte“ der von ihr veranlassten Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte von ViVy. Der Name der geprüften Akte bzw. des Unternehmens wird im Bericht zwar nicht benannt, der Fachöffentlichkeit ist dies aber seit Dezember 2018 bekannt.
Mitte September 2018 wurde die Gesundheits-App ViVy gestartet. Mitglieder der DAK-Gesundheit, mehrerer Innungskranken- und Betriebskrankenkassen sowie der Allianz Private Krankenversicherung und der Barmenia sollen sie kostenlos nutzen können; insgesamt 13,5 Millionen Versicherte. Weitere Krankenkassen kamen dazu, im Februar etwa die Gothaer. Bei der DAK-Gesundheit soll Vivy auch eingesetzt werden, um Bescheinigungen anzufordern oder Punkte für Bonusprogramme zu sammeln. All diesen Versicherten sei nahegelegt, vor der Entscheidung für die Nutzung von ViVy die Ergebnisse der Prüfung durch die Berliner Datenschutzbeauftragte zu lesen: Berliner Datenschutzbeauftragte prüft elektronische Gesundheitsakte von ViVy: Nach wie vor große datenschutzrechtliche Mängel! weiterlesen
Intimarzt.de: Online-Ärzte mit datenschutzrechtlichen Mängeln
Intimarzt.de ist ein von der Landesärztekammer Baden-Württemberg genehmigtes Modellprojekt und der bislang bundesweit einzige Online-Arzt-Dienst zur Fernbehandlung von Geschlechtskrankheiten. Konzipiert wurde das Projekt von Ärzten und Wissenschaftlern des Universitätsklinikum Heidelberg, des Deutschen Krebsforschungszentrums und des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen; die technische Umsetzung erfolgt durch die Smart Health Heidelberg GmbH. Intimarzt.de wirbt mit der Aussage „Sie sorgen sich wegen eines intimen Problems? Bei Intimarzt.de erhalten Sie anonym, schnell und kostengünstig (24,95 €) eine Einschätzung Ihres intimen Problems durch einen deutschen Facharzt für Geschlechtskrankheiten. Dank der Handlungsempfehlung wissen Sie zudem, was Sie dagegen tun sollten.“ Intimarzt.de: Online-Ärzte mit datenschutzrechtlichen Mängeln weiterlesen
Telematikinfrastruktur – Stichtag 31. März: Der Druck wächst – Widerstand unter Ärzt*innen ist weiter hoch
Der Druck auf die Ärzt*innen, den Konnektor zum Anschluss an die Telematik-Infrastruktur zu bestellen, wächst: Politik, gematik, Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen und IT-Industrie erinnern fast täglich an die Bestellfrist am 31. März.
„Daten(un)sicherheit in der Krankenversorgung“ – Information und Diskussion am 13. Mai in Darmstadt
Die Hackerangriffe im Gesundheitswesen haben sich in den letzten drei bis vier Jahren verdoppelt. Anders als andere Daten sind die medizinischen Daten unveränderlich und sehr persönlich. Sie sind sehr begehrt und können für geschäftliche, politische oder kriminelle Zwecke missbraucht werden. Die bisherigen Datenschutzmaßnahmen reichen häufig nicht aus, wie immer wiederkehrende Meldungen aus Deutschland und anderen Staaten belegen.
Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates „Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung“ helfen hier wenig weiter. Die Daten sollen reguliert der „medizinbezogene(n) Forschung und klinische(n) Praxis einerseits“ und den „gesundheitsrelevanten Angebote(n) des freien Marktes andererseits“ zur Verfügung gestellt werden („Empfehlungen... S. 262) .
Die Veranstaltung findet statt am Montag, 13.05.2019 ab 19:30 Uhr im Gewerkschaftshaus, Hans-Böckler-Saal, Rheinstraße 50, Darmstadt „Daten(un)sicherheit in der Krankenversorgung“ – Information und Diskussion am 13. Mai in Darmstadt weiterlesen
Immer noch neue Widerstandsnester gegen die zentrale Telematik-Infrastruktur – jetzt auch Zahnärzte in Oberbayern
Der Donaukurier meldet am 15.03.2019: „Aus Sicht der Zahnärzteschaft im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sind bei diesem Großprojekt aber noch viele Fragen offen. Sie befürchten eine Aufweichung der durch das Grundgesetz garantierten ärztlichen Schweigepflicht, erklärt deren Sprecher Michael Schmiz. Vor allem die Speicherung höchstpersönlicher Gesundheitsdaten auf einem zentralen Server ist mit erheblichen Risiken verbunden… Im Vorstoß Jens Spahns, Patienten den Zugriff auf ihre Daten auch via Smartphone zu ermöglichen, sieht der Obmann der Zahnärzte im Landkreis ein Einfallstor für kriminelle Machenschaften. ‚Patientendaten gehören in die Arztpraxis und nicht auf zentrale Server….‘ ‚Die komplette Digitalisierung aller Patientendaten nutzt weder dem Arzt oder Zahnarzt noch dem Patienten. Von diesem Milliarden-Projekt profitiert in erster Linie die IT-Industrie, die mit dem Aufbau der Infrastruktur beauftragt ist… Einer Klassifizierung der Menschen nach Gesundheitszustand ist damit Tür und Tor geöffnet… Der Hippokratische Eid verbietet es uns, sensible Patientendaten gedankenlos auf einem zentralen Server zu speichern‘, sagt Schmiz.“
„… der Schutz von Patientendaten ist nicht verhandelbar!“
Mit einer Stellungnahme unter diesem Titel hat sich Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, am 14.02.2019 zu Wort gemeldet. In der Stellungnahme wird unter Bezug auf Gefährdungen bei Gesundheits- und Behandlungsdaten festgestellt: „Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird trotz… Gefährdungen weitergehen. Vor diesem Hintergrund stehen die Gesellschaft als Ganzes, vor allem aber die Politik und die Akteure der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in der Verantwortung… zeitnah geeignete und wirksame Vorkehrungen zu einem angemessenen Schutz von Patientendaten im digitalisierten Zeitalter zu treffen. Eine einseitige Lockerung oder Streichung datenschutzrechtlicher Standards wäre dabei der falsche Weg.“ Kugelmann weiter: „Die digitale Transformation in der Medizin schreitet rasch voran… Demgegenüber ist der effektive Schutz von Patientendaten hierbei nicht immer im Blick. Im Gegenteil: beim Einsatz digitaler Technologien im Gesundheitsbereich ist einer Reihe von Akteuren oftmals nicht hinreichend bewusst, welche Gefährdungen konkret für die Patientendaten bestehen, noch wie man diesen entgegen treten kann…“
Welche Anforderungen gibt es an den Datenschutz in Arzt- und Zahnarztpraxen?
Dazu hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in seinem 27. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 Stellung genommen. In fünf Punkten wird zu Fragen aus dem Kreis der betroffenen Ärzt*innen als auch aus dem Kreis der Patient*innen Stellung genommen:
- Wie sind die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO in der Arztpraxis umzusetzen?
- Wann muss im Rahmen der ärztlichen Behandlung von Patienten eine Einwilligungserklärung eingeholt werden?
- Darf die ärztliche Behandlung verweigert werden, wenn der Patient den Erhalt der Datenschutzinformationen nicht quittiert und/oder nicht in die Verarbeitung personenbezogener Daten einwilligt?
- Ist die Übermittlung von Patientendaten (Befunden, Arztbriefen u. ä.) per E-Mail oder per Fax zulässig?
- Wann muss eine Arztpraxis einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Die Antworten zu diesen Fragestellungen sind im Tätigkeitsbericht auf den Seiten 118 – 122 nachlesbar.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant Gesetz zur Schaffung eines Implantateregisters – werden die davon Betroffenen vorher individiuell um Zustimmung zur Eintragung gebeten?
In einem Gespräch mit Journalist*innen der Rheinische Post erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Ende Januar 2019: „… national werden wir für die Sicherheit der Patienten ein Implantate-Register einführen. Der erste Gesetzentwurf dafür ist fertig und wird jetzt innerhalb der Regierung abgestimmt… Wir starten damit, dass alle neu eingesetzten Hüftprothesen und Brustimplantate künftig in dem Register aufgeführt werden müssen. Damit wissen wir, wer wann wem etwas eingebaut hat. Wenn sich herausstellen sollte, dass ein Produkt fehlerhaft ist oder Komplikationen bereitet, dann werden wir künftig alle Patienten informieren können, die so ein Implantat in sich tragen. Das ist ein großer Fortschritt und kann viel Leid vermeiden. Auch selbst wenn ein Produkt in Ordnung ist, gewinnen wir Erkenntnisse über dessen Haltbarkeit und Qualität. Ein Implantate-Register schafft also Transparenz, schützt die Patienten und verbessert die Versorgungsforschung…“
Nach dem Wortlaut dieser Aussage ist mindestens unklar, ob beabsichtigt ist, die jeweils betroffenen Personen um Ihre Zustimmung zur Eintragung in das Implantateregister gebeten werden. Hier sollte der Herr Minister schnell und dringend Klarheit schaffen. Ein Zwangs-Implantateregister wäre eine weitere zentraleDatenbank mit sensiblen Gesundheitsdaten und ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.