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Digitale Bankrotterklärung: Das Gesundheitssystem in Deutschland sei auf Cyberangriffe nicht vorbereitet, erklärt ein Vertreter der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)

Quelle: Ärztenachrichtendienst (ÄND) 

Das Gesundheitssystem sei nicht auf Betriebsunterbrechungen infolge von Cyberangriffen vorbereitet, beklagte Christian Ullrich, IT-Bereichsleiter der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK), bei einer Veranstaltung zum Thema Cybersicherheit im Gesundheitswesen.“

Herr Ullrich muss es wissen. Denn die SBK war eine der Krankenkassen, die Anfang 2023 von Angriffen auf Bitmarck betroffen waren, den IT-Dienstleister eine große Zahl gesetzlicher Krankenkassen. Cyber-Security-Experten meldeten, dass dabei Daten abgeflossen und bereits im Darknet aufgetaucht seien. In einem Beitrag vom 23.01.2023 auf heise.de wurde berichtet: „Der bösartige Akteur, der die Daten im digitalen Untergrund zum Verkauf anbietet, behauptet, dass er etwa Zugriff auf Passwort-Hashes, persönliche Kundeninformationen, VIP-Kundeninformationen und persönliche Daten von Führungspersonal sowie Nutzer- und Angestellten-Informationen habe. Den Unternehmensangaben nach jongliert Bitmarck mit den Daten von 30.000 Angestellten der gesetzlichen Krankenversicherungen – und denen von 25 Millionen Versicherten. In einem Untergrund-Forum bietet der Einbrecher die Datenbank an. Sie soll mehr als eine Million Datensätze umfassen, und im 350 MByte großen Paket seien Dateien im .csv-, .html-, .pdf-, .img- und .xlsx-Format enthalten.“

Beachtenswert ist der Duktus in der Aussage des Vertreters der SBK: Er sagt lt. ÄND nicht aus, dass das deutsche Gesundheitssystem auf Betriebsunterbrechungen infolge von Cyberangriffen schlecht vorbereitet sei. Nein, seine Aussage ist eindeutig: „Das Gesundheitssystem sei nicht auf Betriebsunterbrechungen infolge von Cyberangriffen vorbereitet“.,

Und diesem System sollen alle gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland ab Beginn des Jahres 2025 mit den Mitteln gelinden Zwangs (eine sehr milde Bewertung der Wirkungen der opt-out-Patientenakte) ihre Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten anvertrauen? Danke, Nein!

Opt-out-Patientenakte – wie und wann rechtssicher widersprechen?

Diese Frage bewegt derzeit viele gesetzlich krankenversicherte Menschen. Ein Versicherter, der auf „Nummer Sicher“ gehen wollte, hatte sich nach Verabschiedung der entsprechenden gesetzlichen Änderungen durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und das Digitalgesetz (DigiG) an seine Krankenkasse gewandt, um der Anlage einer elektronischen Patientenakte (ePA) für sich rechtzeitig zu widersprechen. Er erhielt zwischenzeitlich eine Stellungnahme seiner Krankenkasse, die er der Redaktion dieser Homepage zur anonymisierten Veröffentlichung zur Verfügung stellte. Sie ist hier im Wortlaut nachlesbar: Opt-out-Patientenakte – wie und wann rechtssicher widersprechen? weiterlesen

Verbände von Ärzt*innen und Apotheker*innen lehnen die elektronische Patientenakte (ePA) in der beschlossenen Form ab

Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Deutschen Apothekerverbands (DAV) vom 13.02.2024 hervor. Verbände von Ärzt*innen und Apotheker*innen lehnen die elektronische Patientenakte (ePA) in der beschlossenen Form ab weiterlesen

Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) muss das Vertrauen der Öffentlichkeit und die Rechte der Arbeitnehmer schützen

Unter diesem Titel hat der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) bereits am 06.12.2023 Stellung genommen zum Vorhaben der Europäischen Kommission, ein EU-weites verbindliches Regelwerk für die Speicherung und Nutzung der Gesundheitsdaten aller Bürger*innen in der EU zu schaffen. In der Stellungnahme wird auf vier Themenbereiche eingegangen. Aus Sicht von der Patient*innen sind zwei davon von besonderer Bedeutung: Die Forderungen, dass

  • die freiwillige und informierte Einwilligung in die Nutzung der Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten für jeden einzelnen Menschen erhalten bleiben („opt-in“) muss und
  • die Verwaltung, Speicherung und Verarbeitung von Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten nicht in die Hand privater Dienstleistungsunternehmen gegeben werden darf.

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“So wie die ePA jetzt konzipiert ist, können wir diese unmöglich in unsere Praxen und Kliniken lassen.”

Das ist Kern einer Stellungnahme des Vorsitzenden des Hartmannbundes in Sachsen vom 06.02.2024. Der Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. ist ein Berufsverband, der die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen von Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und Medizinstudent*innen in Deutschland vertritt. “So wie die ePA jetzt konzipiert ist, können wir diese unmöglich in unsere Praxen und Kliniken lassen.” weiterlesen

Bundesrat stimmt Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz zu – aber: Vertrauen lässt sich nicht verordnen!

In seiner Sitzung am 02.02.2023 hat der Bundesrat den am 14.12.2023 vom Bundestag beschlossenen Gesetzen zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die elektronische Patientenakte (ePA), die am 15.01.2025 allen gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland ohne ihre vorherige informierte Einwilligung aufgenötigt wird. Es bedarf künftig einer ausdrücklichen Ablehnung, wenn einzelne Versicherte für sich die Anlage einer ePA und die Sammlung aller künftigen Gesundheit-, Behandlungs-, Medikations- und weiterer Daten ablehnen wollen. Wer diesen Schritt – aus welchen Gründen auch immer – nicht machen will oder kann, muss damit leben, dass alle behandelnden Ärzt*innen ab Mitte Januar 2025 alle ihnen durch die Behandlung bekannt gewordenen Daten auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften in der ePA speichern müssen und damit die ärztliche Schweigepflicht massiv aufweichen. Bundesrat stimmt Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz zu – aber: Vertrauen lässt sich nicht verordnen! weiterlesen

Vortrag von Dr. Andreas Meißner (Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht) beim 5. Aachener Psychosomatik-Tag am 9. März

Im Rahmen des von der Ärztekammer Nordrhein veranstalteten 5. Aachener Psychosomatik-Tags zum Thema „Sprich mit mir! Beziehungsmedizin zwischen Ökonomie, Autonomie und Technokratie“ am 09.03.2024 spricht Dr. Andreas Meißner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in München und einer der Sprecher*innen der Initiative Gesundheitsdaten in Gefahr ! – Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht zum Thema Effekte von Digitalisierung und E-Health in der Arzt-Patienten-Beziehung – Macht uns die Patientenakte gesünder?“ Vortrag von Dr. Andreas Meißner (Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht) beim 5. Aachener Psychosomatik-Tag am 9. März weiterlesen

Das missachtete Urteil: E-Patientenakte, DigiG, GDNG, EHDS stehen nicht in der Tradition des Volkszählungsurteils von 1983

Dr. med. Bernd Hontschik, Chirurg aus Frankfurt und prominenter Kritiker von Fehlentwicklungen im deutschen Gesundheitswesen, hat in einer lesenswerten Kolumne in der Ärztezeitung Stellung genommen zu den Auseinandersetzungen um die Volkszählung in den frühen 80er Jahren des letzte Jahrhunderts und den aktuellen Auseinandersetzungen mit der Nutzung von Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten in der Gegenwart. Das missachtete Urteil: E-Patientenakte, DigiG, GDNG, EHDS stehen nicht in der Tradition des Volkszählungsurteils von 1983 weiterlesen

Hessen: Landesregierung will privaten Unternehmen erweiterte Zugänge zu Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten schaffen

Prof. Dr. Kristina Sinemus, hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, hat eine Studie „Gesundheitsdaten – Herausforderungen, Lösungsansätze und Maßnahmen des Landes Hessen“ veröffentlicht. Gemeinsam mit dem alten (und vermutlich auch neuen) hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) erklärt sie im Vorwort: „Um das volle Potenzial der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu entfalten, ist es entscheidend, Gesundheitsdaten zielgerichtet und im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erheben und zu nutzen. Denn nur so können wir medizinische Leistungen und wissenschaftliche Forschungen gezielt optimieren und den Gesundheitsstandort Hessen stärken. Des zukunftsweisenden Themas der Gesundheitsdaten hat sich die Hessische Landesregierung angenommen und in diesem Zusammenhang gemeinsam mit der Initiative Gesundheitsindustrie Hessen (IGH) das vorliegende Positionspapier erarbeitet…“

Laut ihrer Selbstdarstellung ist die Initiative Gesundheitsindustrie Hessen ein Zusammenschluss der „Landesregierung mit den Unternehmen der hessischen Gesundheitsindustrie, dem Landesbezirk Hessen-Thüringen der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE) sowie Vertretern aus Wissenschaft und Forschung“, die das Ziel hat „zukunftsfähige Konzepte und Ideen für einen weiterhin prosperierenden Gesundheitsindustriestandort Hessen“ zu erarbeiten. Sie ist also eine Initiative, deren Ziel nicht die Gesundheits-, sondern die Wirtschaftsförderung ist. Hessen: Landesregierung will privaten Unternehmen erweiterte Zugänge zu Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten schaffen weiterlesen

Vertrauen lässt sich nicht verordnen – Offener Brief zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Unter der Überschrift „Vertrauen lässt sich nicht verordnen” haben eine Vielzahl von Organisationen einen Offenen Brief zur Digitalisierung des Gesundheitswesens veröffentlicht. Darin wir zu Beginn festgestellt: „Die derzeit angestrebten Prozesse, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben sollen, weisen grundlegende Fehler auf. Sie sind intransparent und beteiligen Patient*innen unzureichend. Das Resultat: Ein digitales Gesundheitswesen, das nicht menschenzentriert gedacht ist und somit seine gesellschaftlichen Potenziale verfehlt. Das spiegelt sich auch in der technischen Umsetzung wider. Deswegen drängen wir, die unterzeichnenden Organisationen und Individuen, auf eine sachliche Auseinandersetzung, in der die gesellschaftlichen Anforderungen an ein digitales Gesundheitswesen definiert, technische Voraussetzungen auf den Prüfstand gestellt und Menschen in den Mittelpunkt des Entwicklungsprozesses genommen werden.“

Der Offene Brief enthält 10 Prüfsteine zur Digitalisierung des Gesundheitswesens und ist hier im Wortlaut nachlesbar. Vertrauen lässt sich nicht verordnen – Offener Brief zur Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterlesen