Darüber Informiert die Gewerkschaft IG Metall in einer Stellungnahme vom 14.03.2025.Darin wird u. a. festgestellt, dass „bei Tesla in Grünheide… Mitglieder rund 21-mal so häufig den Rechtsschutz der Gewerkschaft wie im Durchschnitt der IG Metall… Grund für das hohe Aufkommen an juristischen Auseinandersetzungen ist das massive Vorgehen des Managements gegen die eigenen Beschäftigten. Tesla zweifelt in großem Umfang ärztliche Atteste an, verweigert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und behält Entgelt ein… Pfändungsfreigrenzen werden ignoriert, nicht selten wird kein einziger Euro überwiesen. Im Gespräch werden die Beschäftigten mit dem Verweis auf angebliche ‚Schulden‘ durch eine vermeintliche ‚Überbezahlung‘ unter Druck gesetzt…“ Elon Musk in Aktion: Tesla zweifelt Krankschreibungen von Beschäftigten an und fordert dazu auf, Diagnosen offenzulegen und Ärzt*innen von der Schweigepflicht zu entbinden weiterlesen
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Opt-Out-Patientenakte und künstliche Intelligenz (KI) – Datenfluss aus der ärztlichen Praxis in die elektronische Patientenakte (ePA)
„Die ePA wird zukünftig automatisch bereitgestellt werden… Pflichten zur Datenübermittlung für Behandelnde kommen hinzu. Der Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach spricht bereits davon, Praxisgespräche KI-gestützt in Form von strukturierten Daten weiterzuleiten.
Wie sind die geplanten Änderungen und Visionen einzuordnen?“
Dieser Frage widmet sich ein Beitrag von Dr. Andreas Meißner in der ärztlichen Fachzeitschrift NeuroTransmitter. Opt-Out-Patientenakte und künstliche Intelligenz (KI) – Datenfluss aus der ärztlichen Praxis in die elektronische Patientenakte (ePA) weiterlesen
Datenschutzrechtliche Regelungen im Gesundheitswesen…
… hat der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte auf der Homepage seiner Behörde veröffentlicht und im Januar 2024 aktualisiert.
Die Fragen und Antworten gelten für Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen sowie sonstige heilberuflich tätige Personen. „Patientinnen und Patienten sollten sich an den Antworten ebenfalls orientieren“, so der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte. Datenschutzrechtliche Regelungen im Gesundheitswesen… weiterlesen
Lauterbachs Visionen: Künstliche Intelligenz (KI) als Zuhörerin bei Gesprächen zwischen Ärzt*innen und Patient*innen?
In einem Beitrag, der in der Fachzeitschrift NeuroTransmitter 11/2023 veröffentlicht wurde, informiert Dr. med. Andreas Meißner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in München und einer der Sprecher*innen des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht über Aussagen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Wir zitieren: Lauterbachs Visionen: Künstliche Intelligenz (KI) als Zuhörerin bei Gesprächen zwischen Ärzt*innen und Patient*innen? weiterlesen
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens; ein „Haifischbecken mit vereinzelten Tintenfischen“
Wilfried Deiß, Hausarzt in Siegen, seit vielen Jahren ein außerordentlich kritischer Begleiter der Digitalisierung des Gesundheitswesens, hat im April 2023 unter diesem Titel eine Information (nicht nur) für seine Patient*innen veröffentlicht. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens; ein „Haifischbecken mit vereinzelten Tintenfischen“ weiterlesen
Weitergabe von Patientendaten contra ärztliche Schweigepflicht – Prozess eines Augenarztes vor dem Sozialgericht München
Der Augenarzt Gernot Petzold aus Kulmbach hat Klage eingereicht beim Sozialgericht München gegen die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB). Er will den Honorarabzug von 2,5 Prozent der Kassen-Vergütung nicht hinnehmen, die die KVB vornimmt, weil er sich standhaft weigert, sich an die Telematikinfrastruktur der gematik anschließen zu lassen. Der Arzt sieht dadurch seine ärztliche Schweigepflicht und die Sicherheit der Patientendaten gefährdet.
Nach Angaben der KVB sind ca. 1.600 (= 9,1 %) der ca. 17.600 Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen in Bayern auch zwei Jahre nach dem gesetzlich verordneten Zwang nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Weitergabe von Patientendaten contra ärztliche Schweigepflicht – Prozess eines Augenarztes vor dem Sozialgericht München weiterlesen
Nein! – der GKV-Spitzenverband hat kein Mandat der Versicherten, die opt-out-Patientenakte zu fordern
Weniger als 1 % aller gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland hat innerhalb der beiden letzten Jahre für sich die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) beantragt, obwohl diese Möglichkeit seit 01.01.2021 besteht. Mit Stand 28.12.2022 meldet die gematik, dass lediglich 578.804 der mehr als 70 Mio. gesetzlich versicherter Menschen über eine ePA verfügen.
Quelle: gematik / TI-Dashboard Verlauf ePA
Trotz aller anderslautenden Bekundungen, auch der gematik selbst: Die (sinnbildlich) „Abstimmung mit den Füßen“ zeigt, dass nur ein Bruchteil der Versicherten die ePA will und nutzt. Nein! – der GKV-Spitzenverband hat kein Mandat der Versicherten, die opt-out-Patientenakte zu fordern weiterlesen
Bundesverwaltungsgericht: Kein Einsichtsrecht der Überwachungsbehörde in ärztliche Patientenakten zur Kontrolle der Verschreibung von Betäubungsmitteln
Die nach den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für die Überwachung der Verschreibung von Betäubungsmitteln zuständigen Behörden sind nicht befugt, zur Kontrolle Einsicht in ärztliche Patientenakten zu nehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 10.03.2022 (Aktenzeichen: 3 C 1.21) entschieden. Bundesverwaltungsgericht: Kein Einsichtsrecht der Überwachungsbehörde in ärztliche Patientenakten zur Kontrolle der Verschreibung von Betäubungsmitteln weiterlesen
Offener Brief an den Sachverständigenrat Gesundheit (SVR): Elektronische Patientenakte (ePA) von Geburt an – das ist das Ende der Selbstbestimmung über die eigenen Gesundheitsdaten
„Unsere Lösung heißt: Jeder Bürger bekommt bei Geburt oder Zuzug automatisch eine ePA, und er kann dann widersprechen“. Dies äußerte Professor Dr. Ferdinand M. Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR), Ende März 2021 in einem Interview mit der ÄrzteZeitung: „Wir empfehlen eine drastische Vereinfachung: wie in Dänemark und Estland den doppelten Opt-out statt des mehrfachen Opt-ins. Unsere Lösung heißt:
- Jeder Bürger bekommt bei Geburt oder Zuzug automatisch eine ePA, und er kann dann widersprechen. Nach unserer Vorstellung hat er auch die Möglichkeit, bestimmte Bereiche zu verschatten, sodass nicht jeder Leistungserbringer alle Inhalte sehen kann. Wir halten es aber für gefährlich und falsch, dass der Patient, so wie es jetzt vorgesehen ist, Inhalte unwiederbringlich löschen kann.
- Bezogen auf die Nutzung der Daten aus der Akte für gemeinwohldienliche Forschungszwecke schlagen wir ebenfalls eine Opt-out-Lösung vor. Wir sagen: Wer in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem versorgt wird, der sollte unter genau geregelten und kontrollierten Voraussetzungen seine Daten auch für gemeinwohldienliche Forschung zur Verfügung stellen.“