Konnektoren-(Fast)-Monopolist CompuGroup Medical (CGM) droht Ärzt*innen-Verband MEDI mit Klage wg. Konnektor-kritischer Berichterstattung

Der MEDI Verbund Baden Württemberg ist ein freier Verband von Ärzt*innen und Psychotherapet*innen, der die politischen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder vertritt. Im Vordergrund steht u. a. der Erhalt der wohnortnahen ambulanten Versorgung durch freiberufliche Praxen. Ein Mitglied von MEDI ist Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Nachdem MEDI in Baden-Württemberg eine Umfrage unter Ärzt*innen und Psychotherapet*innen „zu Ihren bisherigen Erfahrungen“ mit den Konnektoren zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) startete, reagierte Konnektoren-(Fast)-Monopolist CompuGroup Medical (CGM) mit einer Abmahnung und Androhung einer Klage gegen den MEDI Verbund Baden Württemberg. Darüber informiert MEDI GENO Deutschland e.V. am 03.07.2018 in einem Schreiben an seine Mitglieder. Im Schreiben wird festgestellt: „… das Thema TI-Konnektor ist ein Dauerärgernis in den Praxen, die Verunsicherung ist groß. Es gibt zwar inzwischen einen zweiten Konnektor, von Preiswettbewerb dennoch keine Spur. Viele Praxen leiben auf ihren Kosten sitzen, weil der aktuelle Pauschalbetrag die eigenen Kosten der Praxen nicht abdeckt. Es gab aus den Praxen Klagen über Systemabstürze und über zeitliche Verzögerungen des Praxisablaufs nach der Installation des Konnektors. Deshalb haben wir in Baden-Württemberg eine Mitgliederbefragung durchgeführt… So hatten wir endlich etwas mehr Transparenz über die Umstellungsprobleme. Das Umfrageergebnis können Sie auf unserer Internetseite unter www.medi-verbund.de ansehen.“ Diese Transparenz gefiel CGM offensichtlich nicht.

„…wir werden nichts unterschreiben“, erklärte Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender der MEDI GENO Deutschland e.V. und teilte weiter mit: „Nun wurde die Umfrage ausgeweitet, um die Datenbasis zu verbessern. Mit einem entsprechenden Anschreiben von MEDI GENO wurde sie an Praxen in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg geschickt. Dazu zählen auch Nichtmitglieder. Die Praxen können bis 16. Juli darauf antworten. Das Anschreiben und die Umfrage finden Sie hier.“

Freie Ärzteschaft e. V. kündigt Klagen gegen das eGK-Projekt und gegen Strafzahlungen für widerspenstige Ärzt*innen an

In einer Pressemitteilung vom 26.06.2018 hat die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) Stellung genommen zu den aktuellen Diskussionen um die elektronische Gesundheitskarte (eGk) und zu den erkennbaren Problemen bei der Installation der notwendigen Hard- und Software zum Anschluss der Arztpraxen an die Telematik-Infrastruktur (TI).

Laut E-Health-Gesetz sind Arztpraxen, Kliniken und Apotheken verpflichtet, sich bis zum 01.01.2019 an die TI anzuschließen. Wer das nicht macht, soll ein Prozent von seinem Honorar abgezogen bekommen. Dennoch ist die übergroße Mehrheit der Arzt- und Zahnarztpraxen bisher nicht an die TI angebunden. Dr. Silke Lüder, stv. Vorsitzende der FÄ und Sprecherin der Aktion Stoppt die e-Card, betont: „Viele Ärzte und Zahnärzte sind eher bereit, die finanziellen Einbußen in Kauf zu geben, als sich an ein System anzuschließen, dessen Zukunft selbst von Regierungsvertretern in Frage gestellt wird.“ Freie Ärzteschaft e. V. kündigt Klagen gegen das eGK-Projekt und gegen Strafzahlungen für widerspenstige Ärzt*innen an weiterlesen

IT-Infrastrukturen des Gesundheitssektors nicht ausreichend: Sicherheit hält mit der Vernetzung nicht Schritt

Mit dieser These wird Pierre Gronau, Geschäftsführer der Gronau IT Cloud Computing GmbH in der Mittelbayrischen Wirtschaftszeitung vom Juli 2018 zitiert. In einem Interview, das die Zeitung veröffentlichte, kommt Gronau zu interessanten – dem Mainstream widersprechenden – Bewertungen.

  • Zur Frage „wie ist es um die Digitalisierung des Gesundheitssektors bestellt?“ stellt Gronau fest: „… In den Krankenhäusern… ist das große Problem, dass die Digitalisierung nicht mit den Anforderungen an die IT-Sicherheit Schritt hält. Laut Eigenangaben verwendet nur ein Drittel der 130 Krankenhäuser Deutschlands, die als kritische Infrastruktur eingestuft werden, eine dem Stand der Technik gemäße IT. Mindestens zwei Drittel aller Krankenhäuser – wahrscheinlich sind es viel mehr – sind durch die Anbindung an das Internet unzureichend vor Cyberangriffen geschützt.“

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Hessen: Notärzt*innen und Rettungssanitäter*innen sollen Zuträger*innen für Polizei und Staatsanwaltschaft werden

Die Koalitionsparteien CDU und Grüne haben am 13.06.2018 im Hessischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessisches Rettungsdienstgesetzes (HRDG) eingebracht. Damit soll nicht nur das Pilotprojekt Telenotarzt im Main-Kinzig-Kreis eine rechtliche Basis erhalten; zugleich ist auch geplant, dass Polizei und Staatsanwaltschaften Zugriff auf die Personendaten erhalten sollen, die das Personal der Rettungsdienste im Rahmen der Notfall- und Akutbehandlung erhebt. Hessen: Notärzt*innen und Rettungssanitäter*innen sollen Zuträger*innen für Polizei und Staatsanwaltschaft werden weiterlesen

„Am Nasenring durch die Manege“ – oder: Wie ein (Monopol-)Unternehmen Ärzt*innen bei der Installation der Konnektoren behandelt

Die Redaktion dieser Homepage erhielt von einem Praxis-ITler (irgendwo in Deutschland) eine neue umfangreiche Ausarbeitung, in der er neue Erfahrungen mit CompuGroup Medical (CGM) und Fragen an das Unternehmen, die gematik, die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und das Bundesgesundheitsministerium bündelt. Der Beitrag ist hier im Wortlaut nachlesbar. Es werden eine Vielzahl von Kritikpunkten deutlich

  • an der technischen Infrastruktur der Gematik und
  • an den rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Einführung der neuen Technik in einer (Zahn-)Arztpraxis.

Unter der Zwischen-Überschrift „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“ zieht der Verfasser ein Fazit seiner bisherigen Erfahrungen: Ich rate generell zum Abwarten bis alle versprochenen Applikationen (Notfalldaten, eRezept, …) der TI betriebsbereit vorliegen. Ja, das wird dauern. Erst dann kann und sollte sich ein Arzt über die Integrationsfähigkeit der Telematik in seinen Praxisablauf informieren und mit den anderen digitalen Angeboten vergleichen, um nicht die Katze im Sack zu kaufen. „Am Nasenring durch die Manege“ – oder: Wie ein (Monopol-)Unternehmen Ärzt*innen bei der Installation der Konnektoren behandelt weiterlesen

Lobbyismus wirkt: CDU/CSU-Bundestagsfraktion schreibt ab bei bitkom und Co – Angriff auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung im Gesundheitswesen

Anfang Juni 2018 haben acht Lobbyorganisationen aus mehreren Industriebereichen in einem Positionspapier den Versuch unternommen, auf den im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarten eHealth-Aktionsplan Einfluss zu nehmen.

Dabei tragen sie unter den Stichworten “Datensouveränität” und “Patientenautonomie”, die auch von Bundeskanzlerin Merkel und dem Deutschen Ethikrat als Alternative zu den bisherigen gesetzlichen Regelungen im Bezug auf  Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung verwendet werden, einen massiven Angriff auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung vor.

Am 26.06.2018 hat auch die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Positionspapier zu diesem Themenfeld veröffentlicht. Und siehe da, auch darin wird – mit ähnlichen Formulierungen und gleichen Forderungen – die Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten für Unternehmen und Forschungseinrichtungen gefordert. Lobbyismus wirkt: CDU/CSU-Bundestagsfraktion schreibt ab bei bitkom und Co – Angriff auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung im Gesundheitswesen weiterlesen

bitkom und Co: Erneuter Angriff auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung im Gesundheitswesen

Im Juni 2018 haben acht Lobbyorganisationen aus mehreren Industriebereichen in einem Positionspapier den Versuch unternommen, auf den im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarten eHealth-Aktionsplan Einfluss zu nehmen.

Dabei tragen sie unter den Stichworten „Datensouveränität“ und „Patientenautonomie“, die auch von Bundeskanzlerin Merkel und dem Deutschen Ethikrat als Alternative zu den bisherigen gesetzlichen Regelungen im Bezug auf  Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung verwendet werden, einen massiven Angriff auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung vor.

Im Abschnitt „Rechtliche und technische Voraussetzungen zur Datenvernetzung“ wird wenige Wochen nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ihrer Umsetzung in nationales Recht durch das BDSG-neu und die Anpassung weiterer Bundes- und Landesgesetze an die DSGVO gefordert: „Die Erhebung, der Austausch und die sektorübergreifende Verarbeitung von Daten bedarf eines bundeseinheitlichen Rechtsrahmens, der sowohl einen hohen Standard an Datenschutz als auch die Nutzbarkeit von Forschungs- und Versorgungsdaten gewährleistet. Ohne einen technologieneutralen und innovationsoffenen Rechtsrahmen können die Wertschöpfungspotenziale nicht optimal genutzt werden. Die derzeit in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften erschweren einen Datenaustausch zwischen Patient, Klinik und Forschung… Das derzeitige Datenschutzmodell in Deutschland, das auf Datensparsamkeit beruht und die Nutzung der Daten ausschließlich auf den Grund der Datenerhebung beschränkt, passt weder zu einer datenbasierten Wirtschaft noch zu einer digitalisierten Gesundheitsversorgung…“ (Positionspapier S. 3)

Und im Abschnitt „Datenverfügbarkeit und -nutzung von Versorgungs- und Forschungsdaten“ fordern bitkom und Co.: Regulatorische Grundsätze wie Zweckbindung, Datensparsamkeit oder Personenbezug müssen im Zuge der Vernetzung, Versorgungsforschung und Präzisionsmedizin neu gedacht werden. Neue und innovative Einwilligungsmodelle für Patienten müssen entwickelt und ermöglicht werden…  Der Patient rückt in den Mittelpunkt des Gesundheitssystems und wird ein informierter Teilnehmer im Versorgungsprozess. Er verwaltet die Zugriffsberechtigung und ist zu jederzeit Herr seiner Daten… Für mehr Vertrauen in die Digitalisierung im Gesundheitssystem müssen zudem die Chancen stärker diskutiert und neue Versorgungsansätze in Aktionsräumen konkret erprobt und der Nutzen praktisch erlebt werden. Hier bedarf es – neben dem politischen Gestaltungsprozess – auch einer bundesweiten Aufklärungskampagne, die den gesamtgesellschaftlichen Diskurs über die Vorteile der sektorübergreifenden Vernetzung und dabei auch Fragen zur Ethik umfasst.“ (Positionspapier S. 6)

Elektronische Gesundheitsakten – Die Karten werden neu gemischt

Am Mittwoch, dem 20.6.18 fand im Frankfurter “Haus am Dom” eine Veranstaltung statt: “Elektronische Gesundheitsakten – Die Karten werden neu gemischt”. Referent war der Berliner Rechtsanwalt Jan Kuhlmann, Vorsitzender des Vereins “Patientenrechte und Datenschutz e.V.”.

Jan Kuhlmann mit den Themen seines Vortrags

Trotz sommerlicher Temperaturen und paralleler Fussball-WM waren ca. 45 Personen gekommen, was die Veranstaltenden als Erfolg einschätzten.

Ein aufmerksames Publikum

Der Referent informierte zuerst über die Geschichte und den jetzigen Stand der Elektronischen Gesundheitskarte (EGK). 14 Jahre nach dem Start des Projekts durch die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (zu Zeiten von rot/grün) kann die Gesundheitskarte bis heute nicht mehr, als schon damals die Vorgänger-Karte, die Krankenversichertenkarte konnte. Trotz Ausgaben von mehreren Milliarden € für modernste IT-Technik. Die derzeitige EGK-Kartengeneration hatte nie eine andere Funktionalität als die Krankenversichertenkarte, war aber mehr als 10mal teurer. Sie wird derzeit gegen eine neue Karten-Generation ausgetauscht, die noch teurer ist. Obwohl die einzige EGK-Anwendung, die ab 2019 kommen soll, noch mit den alten Karten funktioniert. Ein Beispiel für die einseitige Orientierung des Projekts an den Interessen der IT-Industrie. Die Steuerung durch die IT-Industrie sei der Hauptgrund für die hohen Ausgaben im Projekt.

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Österreich: Regierung will ELGA und Gesundheitsdaten zum Aufspüren von Versicherungsmissbrauch durch Arbeitnehmer*innen nutzen

ELGA (die Elektronische Gesundheitsakte) ist das österreichische Pendant zur elektronischen Gesundheitskarte (eGk). Im Unterschied zur eGk, mit der Gesundheits- und Behandlungsdaten erst nach Zustimmung der jeweiligen Versicherten durch Dritte genutzt werden dürfen (opt-in§ 291a Abs. 5 SGB V), ist ELGA ein Verfahren, bei dem Gesundheits- und Behandlungsdaten auch ohne Zustimmung der Betroffenen erfasst, gespeichert und ausgelesen werden können. Nur in einem aufwendigen Verfahren können einzelne Personen durch opt-out-Anträge ihre Daten wieder aus dem System austragen lassen. Informationen zu ELGA finden Sie hier.

Die österreichische Bundesregierung hat jetzt durch die Koalitionsfraktionen ÖVP und FPÖ einen Gesetzentwurf vorlegen lassen, der u. a. zum Ziel hat, das „elektronischen Aufspüren von Versicherungsmissbrauch“ durch Arbeitnehmer*innen zu erleichtern.

Quelle: @epicenter_works Österreich: Regierung will ELGA und Gesundheitsdaten zum Aufspüren von Versicherungsmissbrauch durch Arbeitnehmer*innen nutzen weiterlesen

Sicherheitslücke bei Online-Apotheken entdeckt

Eine vermutlich wachsende Zahl von Menschen kauft Medikamente online. Das kann praktisch sein, wenn die nächste Apotheke jwd ist; kann finanziell günstiger sein als in der Apotheke vor Ort und kann den Vorteil haben, dass man über genierliche oder schwere Erkrankungen nicht mit dem Apothekenpersonal am Verkaufstresen unter den Ohren anderer Kund*innen sprechen muss. Online-Kund*innen müssen sich aber darauf verlassen können, dass ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Zahlungsdaten und ihre Bestellhistorie, die ja einiges über den Gesundheitszustand des Bestellers aussagen, bei den Online-Apotheken gut geschützt werden. Leider war das bei mehr als 170 Shops nicht der Fall, wie der NDR am 24.05.2018 berichtete. Sicherheitslücke bei Online-Apotheken entdeckt weiterlesen

Patientenrechte und Datenschutz e.V.