Hessen: Palantir im Einsatz für die Polizei – und jetzt auch gegen Corona?!?

Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 21.04.2020: „Hessens Covid-19-Krisenstab nutzt bald Software des US-Unternehmens Palantir, um den Überblick über die Corona-Krise zu behalten… Das Programm, das der Krisenstab einsetzen will, heißt ‘Foundry’. Es handelt sich um eine so genannte Datamining-Software. Wie andere Programme von Palantir führt auch dieses Daten aus verschiedenen Quellen zusammen, um Verbindungen zwischen Informationen zu ziehen, die Menschen in kurzer Zeit nicht sehen könnten. In seiner Ursprungsversion wurde Foundry für Unternehmen entwickelt, um etwa ihre Lieferketten zu analysieren. Nun soll es die Covid-19-Pandemie praktisch in Echtzeit darstellen, erklärte ein Sprecher des hessischen Innenministeriums: ‘Der Landeskrisenstab plant die Nutzung einer Software der Firma Palantir, um allgemein zugängliche Informationen, wie die Verteilung von Infektionen mit dem Coronavirus, Bettenkapazitäten oder die Versorgung mit Schutzausstattung in einem umfassenden Lagebild darzustellen.’ So solle die aktuelle Situation schnell bewertet werden und ‘Hilfe und Material dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden’… Die Software greife nicht auf ‘individualisierte Person- oder Patientendaten’ zu. Ihr Einsatz sei mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt…“ Hessen: Palantir im Einsatz für die Polizei – und jetzt auch gegen Corona?!? weiterlesen

Die stetige Absenkung der Schutzmaßnahmen für das medizinische Personal in der aktuellen Situation ist ein Riesenskandal

Unter diesem Titel veröffentlicht LabourNet Germany, lt. Selbstdarstellung ein Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch“ eine Stellungnahme von Angela Münch, Notfallmedizinerin und Ärztin auf einer Intensivstation in Stuttgart. Nachfolgend einige Auszüge:

  • Nach Recherchen der tagesschau vom 16.4. sind bereits ca. 6400 Ärzte und Pflegekräfte in Deutschland mit dem Coronavirus infiziert, acht sind bereits gestorben. Von diesen Infizierten sind drei von vier weiblich, das Durchschnittsalter betrage 42 Jahre nach Angaben des RKI. Damit hat sich die Zahl der gemeldeten Infektionen in dieser Berufsgruppe innerhalb der letzten zwei Wochen beinahe verdreifacht, so der tagesschau-Bericht. Das statistische Bundesamt zählt 5,7 Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen davon sind 41 % mindestens 51 Jahre alt, mehr als ein Viertel (31 %) der niedergelassenen Ärzte sind sogar 60 Jahre und älter und gehören dementsprechend zur Hochrisikogruppe. Auch Pflegekräfte und Mediziner haben chronische Lungenerkrankungen, Diabetes mellitus, sind dick oder haben einen Bluthochdruck. Außerdem schwächen Schicht- und Nachtarbeit, Überstunden und Personalmangel das Immunsystem massiv…

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App, App, App … und noch ne App: Jens Spahn fordert eine Quarantäne-App, die es ermöglichen soll, den Zustand von Corona-Infizierten zu verfolgen

Das berichtet die Süddeutsche Zeitung am 20.04.2020: „Spahn hat vor allem eine Quarantäne-App im Sinn, die es den Mitarbeitern [der Gesundheitsämter] ermöglichen soll, den Zustand von Infizierten zu verfolgen, ohne dafür zum Telefonhörer greifen oder gar mit dem Auto zu deren Wohnung fahren zu müssen. Auch die Tracing-App sollten die Ämter mehr für ihre Arbeit nutzen…“

Diese Quarantäne-App wäre mindestens der vierte Versuch, die berechtigten Angst vor der Corona-Pandemie zu nutzen, um „Datenspenden“ unterschiedlichster Art und Qualität von einer großen Zahl von Menschen zu gewinnen. App, App, App … und noch ne App: Jens Spahn fordert eine Quarantäne-App, die es ermöglichen soll, den Zustand von Corona-Infizierten zu verfolgen weiterlesen

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor hohen Risiken bei Gesundheits-Apps

Der Bundestag hat im November 2019 mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen, dass gesetzlich Krankenversicherte unter bestimmten Bedingungen gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf Finanzierung digitaler Gesundheitsüberwachungssysteme haben. Der neu in das SGB V eingeführte § 33a SGB V (Digitale Gesundheitsanwendungen) regelt in Abs. 1: „Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Medizinprodukten niedriger Risikoklasse, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht und die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen (digitale Gesundheitsanwendungen)…“ Mit diesem Vorhaben befördert der Gesetzgeber den Trend zum „Self-Tracking“ der eigenen Gesundheitsdaten und schafft damit auch Voraussetzungen dafür, dass diese Daten ggf. auch für weitere Zwecke nutzbar gemacht werden können.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 15.04.2020 eine Technische Richtlinie (TR) mit Sicherheitsanforderungen für digitale Gesundheitsanwendungen veröffentlicht. Das BSI weist darin auf zahlreiche Gefahren hin, die der Einsatz von Apps im sensiblen Bereich der Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten mit sich bringt. Im Abschnitt „2.3.4 Restrisiken“ wird dazu zusammenfassend festgestellt: Der Betrieb digitaler Gesundheitsanwendungen hat besonders hohe Anforderungen, die mit bestehenden Endgeräten und Cloud-Lösungen nur unzureichend abzudecken sind… Mobile Endgeräte sind besonders anfällig für Diebstahl. Die offene Architektur vieler Plattformen begünstigt den Einsatz von Malware. Installierte Apps können bestehende Schwachstellen ausnutzten. Eine besondere Herausforderung ist der Schutz von Informationen während der Verarbeitung im Hauptspeicher…“

Demonstrieren ist erlaubt – trotz Corona

In den letzten Wochen wurde vielfach über geplante Demonstrationen berichtet, die verboten und teilweise durch die Polizei aufgelöst wurden. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: wenn die Demo-Veranstalter ausreichende Maßnahmen zum Infektionsschutz einplanen, darf die Demonstration nicht verboten werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bisher alle Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Kontaktsperre auf den Weg durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte verwiesen. Diese Entscheidung ist die erste so genannte „Anti Corona Zwangsmaßnahme“, bei der das Gericht die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung der Betroffenen als gegeben ansah, und ein Verbot aufhob.

Das Vorgehen gegen Demonstrationen war das bisher deutlichste Beispiel für Maßnahmen angeblich zum Infektionsschutz, die über das Ziel hinaus geschossen sind. Nun müssen nur noch die zuständigen (Landes-)Behörden diese Entscheidung des BVerfG zur Kenntnis nehmen, so dass Demonstrationen ab sofort ungehindert stattfinden können, wenn die notwendigen Abstandsregeln eingehalten werden.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Corona-Apps veröffentlicht

Zunehmend stärker kreist die Diskussion um die Eindämmung der Corona-Pandemie zunehmend um den Einsatz technischer Hilfsmittel. Insbesondere von Politiker*innen und Mediziner*innen gefordert, wird von diversen Software-Unternehmen der Versuch unternommen, die Pandemie mit Hilfe von sogenannten Tracing-Apps für Smartphones einzudämmen. Diese Systeme sollen automatisiert die zwischenmenschlichen Kontakte aller Nutzerïnnen aufzeichnen und es so erlauben, die Infektionsketten des Virus schnell und effizient nachzuvollziehen, um möglicherweise exponierte Personen frühzeitig warnen bzw. isolieren zu können.  

Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V. hat auf der Basis der öffentlich verfügbaren Daten und Informationen eine umfangreiche Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die in Entwicklung befindlichen Corona-Apps vorgelegt, In einer Pressemitteilung vom 14.04.2020 stellt FifF fest: Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Corona-Apps veröffentlicht weiterlesen

Grundrechtseinschränkungen in Zeiten von Corona – über Verhältnismäßigkeit, Technikeinsatz und überzogene Erwartungen

Sogenannte Corona-Apps – inzwischen werden dazu eine Vielzahl von Varianten entwickelt – sind nach Ansicht vieler Politiker*innen, aber auch verängstigter „Normalbürger*innen“, ein geeignetes Hilfsmittel gegen die Corona-Pandemie. In einer Stellungnahme des Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V. vom 12.04.2020 werden Maßstäbe benannt, die bei der Einschränkung von Grundrechten (im Falle der Corona-Apps: des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung) zu beachten sind.Nachstehend ein Auszug aus der Stellungnahme:

Aktuell wird viel über die Einschränkung von Grundrechten zum Schutze der Bevölkerung diskutiert, dabei geht es um Themen wie etwa Ausgangsbeschränkungen oder aber das Auswerten von Bewegungs- oder Kontaktdaten, beides zum scheinbar übergeordneten Zweck der Pandemieeindämmung. Gerade bei zweiterem fallen dann Sätze wie „Datenschutz kostet Leben“, was beängstigend an das ebenso falsche „Datenschutz ist Täterschutz“ erinnert. Dabei müsste in diesen Diskursen eigentlich klar sein, dass es hier keine eindeutig gebotenen Handlungen gibt. Es stehen sich unvereinbare Grundrechte gegenüber, sodass die Stärkung einer Seite immer zulasten der anderen geht. So mag eine Ausgangsbeschränkung das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit schützen, sie schränkt jedoch im gleichen Atemzug die Bewegungsfreiheit, Freizügigkeit und sogar Demonstrationsfreiheit ein. Gleiches gilt für die Nutzung von Bewegungsdaten aus dem Mobilfunknetz oder anderer Ortsdaten zur Verfolgung von Infektionsketten. Diese greift ganz wesentlich in das Grundrecht auf Datenschutz und sogar die Menschenwürde ein. Grundrechtseinschränkungen in Zeiten von Corona – über Verhältnismäßigkeit, Technikeinsatz und überzogene Erwartungen weiterlesen

Corona-Datenspende-App des RKI: Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten

Am 07.04.2020 hat das Robert Koch-Institut (RKI) eine Corona-Datenspende-App vorgestellt. Ulrich Kelber, Bundesdatenschutzbeauftragter, hat dazu festgestellt:

  • Meiner Behörde liegt bis jetzt noch keine fertige Version der ‚Corona Datenspende‘-App vor. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Robert Koch-Institut im Vorfeld beraten. Grundsätzlich halte ich eine datenschutzkonforme Umsetzung für möglich und begrüße entsprechende Entscheidungen des RKI bei der Konzeption der App. Wir werden die Beratung fortsetzen und anschließend die Datenverarbeitung der App auch im Rahmen unserer Datenschutzaufsicht begleiten.
  • Die Bürgerinnen und Bürger müssen eindeutig und widerspruchsfrei informiert sein, welche Daten die App zu welchem Zweck sammelt. Außerdem muss das RKI noch konkretisieren, wie lange die Daten gespeichert werden. Ich erwarte zusätzlich, dass regelmäßig evaluiert wird, ob die App ihren Zweck erfüllt. Tut sie das nicht, muss die Verarbeitung beendet werden. Ganz allgemein weise ich darauf hin, dass das Datenschutzniveau bei Fitness-Trackern und SmartWatches je nach Hersteller sehr unterschiedlich ist. Diese Schnittstelle ist wahrscheinlich das größte Problem aus Sicht des Datenschutzes.
  • Noch ein Hinweis: Aus meiner Sicht ist der Name ‚Datenspende-App‘ unglücklich gewählt. Auch wenn Betroffene dem RKI ihre Daten freiwillig übermitteln, geben sie das Recht an ihren Daten nicht ab und können ihre Einwillung jederzeit widerrufen. Das RKI hat zugesagt, dass in diesem Fall alle gesammelten Daten gelöscht werden.“

Quelle: Pressemitteilung des BfDI vom 07.04.2020

Die Bertelsmann-Stiftung und „Faster than Corona“ – oder: Werbung für die „Datenspende“

„Der digitale Patient“, ein vom Bertelsmann-Konzern geschaffenes Internet-Magazin, das Werbung für die Digitalisierung des Gesundheitswesens macht und dabei auch Produkte der Bertelsmann-Tochter Arvato-Systems bewirbt, hat sich jetzt auch zum Thema Corona einschlägig positioniert. In einem Interview unter dem Titel „Wie Bürger durch Datenspenden zur Coronavirus-Forschung beitragen können wird eine Bertelsmann-Protagonistin (Mitglied des Bertelsmann-Expertennetzwerks „30 unter 40“) und das von ihr mitbetriebene Datensammelprojekt „Faster than Corona“ vorgestellt.

Quelle: Homepage „Faster than Corona“ 

Wir wollen schneller sein als das Coronavirus. Wie? Mit Daten. Vielen Daten. Nur so können wir mehr über das Virus lernen. Gibt es Medikamente, die schützen? Wer hat wirklich ein hohes Risiko? Helfen Sie mit und retten Sie Leben – mit Ihrer 1. Datenspende.

Die Bertelsmann-Stiftung und „Faster than Corona“ – oder: Werbung für die „Datenspende“ weiterlesen

Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Patientendaten-Schutzgesetz veröffentlicht

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat am 03.04.2020 seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG) veröffentlicht. Darin erklärt er eingangs: „Ich unterstütze die Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere soweit sie Verbesserungen für die Versicherten bringt. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Gesundheitsdaten ist die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit dabei von herausragender Bedeutung… im Hinblick auf die Umsetzung dieser Prämissen weist der Gesetzentwurf noch wesentliche datenschutzrechtliche Defizite auf, z.B. in Bezug auf das Zugriffsmanagement der ePA und die Freigabe von Daten für die Forschung…“ Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Patientendaten-Schutzgesetz veröffentlicht weiterlesen

Patientenrechte und Datenschutz e.V.