Telematikinfrastruktur und Datenökonomie – Was geht mich das an? Online-Veranstaltung am Do. 29. Juli 2021 ab 19.00 Uhr mit Dr. Stefan Streit, Köln

Update:

Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und ist hier zu sehen und zu hören.


Einwahl-Link:

https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung

Es ist keine vorherige Registrierung notwendig.


Die Digitalisierung in der Medizin verändert die Sprechstundenarbeit, aber auch die sozialen Konfliktlinien. Lange Zeit war eigentlich niemandem klar, warum die Telematikinfrastruktur als das Digitalisierungsprojekt in der Medizin so wichtig sein sollte. Die Ärzte wollten es nicht wirklich. Die meisten Patienten wissen bis heute nicht, was da eigentlich passiert. Nur die Politik war sich von Anfang an sicher: es muss sein. „Das Prinzip Zuckerbrot (Förderung) und Peitsche (Sanktion)“ soll den Ärzten die Digitalisierung schmackhaft machen, schreibt die Ärztezeitung am 27.5.2021. Glaubte man den offiziellen Presseerklärungen, dann liest es sich so, als ob die Telematikinfrastruktur und deren Anwendungen, (z.B. die elektronische Patientenakte) heute schon ein relevanter Bestandteil des ärztlichen Sprechstundenalltags wären. Das stimmt allerdings nicht.

Im Vortrag von Dr. Stefan Streit geht es darum,

  • wo die Digitalisierung in der Medizin steht;
  • wie wir dahin gekommen sind und warum es dazu kam;
  • ob das wirklich gesund ist und
  • wie wir vielleicht doch noch mit heiler Haut da rauskommen.

Die Transformation zur digitalisierten Gesellschaft

vollzieht sich nicht über noch modernere Technologie oder noch mehr Start-Ups, sondern durch die gelungene Anpassung sozialer Übereinkünfte. Dazu gilt es zwischen der geplanten EU-Datenwirtschaft, den deutschen gesundheitspolitischen Initiativen der letzten Jahre und der Forderung, das alles möge Gesundheit befördern, abzuwägen.

Vorsicht Spoiler: Dafür stellt der Referent die Transformationskonzepte informationelle Gesundheit, Diskriminierungsverbot für Krankheit(-sdaten), Patientendateneigentum und Arzturheberrecht, zur Diskussion.

Der Referent, Dr. Stefan Streit, ist ein in Köln niedergelassener Hausarzt.

Ein Flyer für weitere Werbung für die Veranstaltung ist hier hinterlegt.


Veranstalter:


Die Veranstaltung ist die Fortsetzung einer Veranstaltungsreihe zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Fünf Veranstaltungen fanden 2021 bereits statt. Sie wurden aufgezeichnet und sind hier verfügbar.

Es ist geplant, die Veranstaltungsreihe bis auf Weiteres an jedem letzten Donnerstag im Monat fortzusetzen. Die Folgeveranstaltung:

Do. 26. August 2021, 19.00 Uhr: Dr. Thilo Weichert (Netzwerk Datenschutzexpertise) wird informieren und diskutieren zum Thema „Das medizinische Forschungsdatenzentrum“


Technische Hinweise:

Das  Gelingen einer Online-Veranstaltung ist immer auch abhängig von der  Qualität der Online-Verbindung und der verwendeten technischen  Ausstattung. Einige Tipps dazu:

  • Stoppen  Sie für die Zeit der Teilnahme an der Online-Konferenz andere intensive  Daten-Verbindungen wie Verbindungen zu Streaming Portalen (YouTube,  Netflix, usw.) oder große Downloads, etc.
  • Auch  wenn WLAN in der Regel gut funktioniert: Schließen Sie – wenn möglich – Ihren Laptop, PC etc. per LAN Kabel an den Router an. LAN-Verbindungen sorgen in der Regel für weniger Störungen bei Ton und Bild.
  • Bei mobiler Verbindung: Vermeiden Sie möglichst weitere Verbindungen.

Unsere Wahlprüfsteine

Original, und Version für die Eingabeformulare der Bundestagsparteien

Die im Bundestagsparteien haben sich darauf geeinigt, dass Wahlprüfsteine von Organisationen nur beantwortet werden, wenn die Fragen in Web-Formulare dieser Parteien eingegeben werden.

Diese Formulare lassen bei allen diesen Parteien nur maximal 8 Fragen mit je 300 Zeichen zu. Unserer Meinung nach ist es nicht möglich, mit 300 Zeichen eine gute Frage zu stellen. Urteilen Sie selbst! Diese Begrenzung ist eine Verweigerung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft.

Original300-Zeichen-Version
Der Aufbau der Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen (TI) hat bereits etliche Milliarden an Versichertenbeiträgen gekostet. Allein für die Konnektoren, die die Arztpraxen an das System anbinden, wurden 2 Milliarden ausgegeben (vgl. https://www.heise.de/select/ct/2021/12/2102214270901973259). Bislang funktioniert nur das Versichertenstammdatenmanagement (und das auch nicht immer), das die Adresse auf der Gesundheitskarte aktualisiert.
Künftig soll dieses System durch die sog. „TI 2.0“ (https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/Presseinformationen/gematik_Whitepaper_Arena_digitale_Medizin_TI_2.0_Web.pdf) abgelöst werden, so dass die bisher installierte Hard- und Software durch neue ersetzt werden muss. 
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie beurteilen  Sie die Kostenentwicklung, die die Telematik-Infrastruktur bisher verursacht hat?
Und wie bewerten sie die durch die TI 2.0 (https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/Presseinformationen/gematik_Whitepaper_Arena_digitale_Medizin_TI_2.0_Web.pdf) verursachten weiteren Kosten, die der Versichertengemeinschaft entstehen?
Wie beurteilen Sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis der „Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen“ (TI) und die weiteren Kosten durch die TI 2.0 (https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/Presseinformationen/gematik_Whitepaper_Arena_digitale_Medizin_TI_2.0_Web.pdf)?
Künftig soll die Authentifizierung von Versicherten sowie Behandlerinnen und Behandlern in der  Telematik-Infrastruktur über „digitale Identitäten“ erfolgen, die keine elektronische Gesundheitskarte der Versicherten und keine Konnektoren in den Arztpraxen mehr erfordern. Die technischen Grundlagen für diese Änderung sollen in der kommenden Wahlperiode des Bundestags geschaffen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie bewerten Sie  die (sanktionsbewehrte! – siehe § 291b Abs. 5 SGB V) Pflicht von Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken und anderen Anbietern im Gesundheitswesen, sich jetzt trotzdem noch mit Konnektoren an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen?
Halten Sie eine rein Software-basierte Lösung für ebenso sicher wie die bisherige Infrastruktur?
Die TI 2.0 setzt auf Authentifizierung durch „digitale Identitäten“ (ohne eGK/Konnektoren). Wie bewerten Sie die gesetzl. Pflicht von Ärzten, Apotheken usw., sich jetzt noch per Konnektor an die TI anzuschließen? Halten Sie eine rein Software-basierte Lösung für ebenso sicher wie die bisherige?
Der Zugriff auf Informationen in der Telematikinftrastruktur über das eigene Handy ist für Versicherte bequem, aber riskant. Derzeit soll ein Handy-Zugriff auf Rezepte und auf die Elektronische Patientenakte ermöglicht werden.  Nach Einführung der digitalen Identitäten könnte  das Smartphone das einzige Zugangsmittel zu lebenswichtigen Gesundheitsdaten werden. Auf normalen Smartphones ist es nicht möglich,  einen unbefugten Zugriff auf Daten zu verhindern. 
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie  beurteilen Sie die Nutzung von Smartphones zur nicht anonymisierten  Speicherung von Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten?
Versicherte greifen mit kaum/nicht gesicherten Smartphones auf ihre Daten (Rezepte, ePatientenakte) in der TI zu. Was halten Sie davon, wenn gesetzlich Versicherte ein Smartphone brauchen, um ihre Gesundheitsdaten zu sehen oder den Zugriff darauf zu regeln?
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat kürzlich ein Gutachten unter dem Titel „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“. Darin wird eine eine radikale Abkehr vom bisherigen Prinzip der Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) gefordert. Künftig solle für alle Versicherten ab Geburt bzw. ab Zuzug aus dem Ausland per Gesetz und ohne vorherige Einwilligung eine ePA erstellt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie bewerten Sie diese Position des Sachverständigenrats?
Werden Sie diese Positionierung im Gesetzgebungsverfahren in den kommenden Wahlperiode unterstützen oder haben Sie dazu eine abweichende Position?
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) fordert die obligatorische ePatientenakte ab Geburt (Gutachten „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“). Wie bewerten Sie diese Position des SVR? 
Der Sachverständigenrat fordert in seinem Gutachten zudem, dass künftig auch die Gesundheits- und Behandlungsdaten, die in den ePA der einzelnen Versicherten gespeichert sind, per Gesetz und ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen für Forschungszwecke genutzt werden dürfen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie bewerten Sie diese Position des Sachverständigenrats?
Werden  Sie diese Positionierung im Gesetzgebungsverfahren in den kommenden  Wahlperiode unterstützen oder haben Sie dazu eine abweichende Position?
Der Sachverständigenrat fordert in seinem Gutachten zudem, dass künftig auch die Gesundheits- und Behandlungsdaten den ePA der einzelnen Versicherten per Gesetz und ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen für Forschungszwecke genutzt werden dürfen. Wie bewerten Sie diese Position des SVR? 
In der jetzigen Legislaturperiode wurde der Aufbau von Datenbanken beschlossen, in denen die Daten von Patientinnen und Patienten ohne deren Einverständnis gesammelt werden.  Bisher geschieht das für die Leistungsdaten der Krankenkassen ( „Forschungsdatenbank“ – §§ 303 a – f SGB V https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/BJNR024820988.html#BJNR024820988BJNG008700308 ) und für alle Behandlungen mit Bezug zu Implantaten („Implantateregistergesetz – http://www.gesetze-im-internet.de/iregg/BJNR249410019.html„). 
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie bewerten Sie bisher geschaffenen Patientendaten-Pools, die ohne vorherige Einholung der Zustimmung der Betroffenen befüllt werden?
Plädieren Sie ggf. für weitere Patientendaten-Pools, die ohne vorherige Einholung der Zustimmung der Betroffenen befüllt werden?
Wenn Ja – in welchen Bereichen bzw. mit welchen Daten?
Daten ges. Versicherter werden bereits ohne deren Einverständnis in Datenbanken gesammelt (Implantateregister, Forschungsdatenbank n. §§ 303a-f SGB V). Wie bewerten Sie diese Daten-Pools? Sind Sie für weitere Patientendaten-Pools ohne Zustimmung der Betroffenen? Für welche Zwecke/ mit welchen Daten?
Gemäß einem Antrag der Grünen zur regionalen integrierten Versorgung ( https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/218/1921881.pdf ) sollen bis zum Jahr 2025  10 % der Bevölkerung in „Gesundheitsregionenverträgen“ versorgt werden.
„Integrierte Versorgung“ bedeutet, die Versicherten gehen nicht einfach bei Bedarf zum Arzt, sondern die medizinische Versorgung wird von regionalen Management-Gesellschaften gesteuert. Deren Träger könnten Versicherungen, Kommunen, Kassenärztliche Vereinigungen oder Unternehmen sein. Vor allem im letzten Fall erwarten Kritiker eine Entwicklung wie bei der Krankenhausprivatisierung (Konzern-Gewinne zulasten der Patienten und Beschäftigten). Die regionale Vernetzung setzt übergreifende elektronische Patienten- bzw. Fallakten voraus, auf welche die Behandler und die Mitarbeiter der Managementgesellschaften der Gesundheitsregionenverträge Zugriff haben. Zur Verbesserung der Versorgungsqualität sollen die Managementgesellschaften außerdem Zugriff auf die „Forschungsdatenbank“ erhalten. Diese besteht aus den Abrechungsdaten (inkl. der Diagnosen), welche bei den Krankenkassen über die einzelnen Versicherten vorliegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie sehen Sie die Übertragung der medizinischen Versorgung an regionale Management-Gesellschaften („Integrierte Versorgung“)?
Wie sehen Sie die erweiterte Nutzung von Patientendaten, die ursprünglich nicht für Management-  bzw. Forschungszwecke erhoben wurden?
Die Grünen beantragten eine regionale „integrierten Versorgung“ (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/218/1921881.pdf), also die Übertragung des med. Versorgungsauftrags an Managementgesellschaften und gemeinsame ePatientenakten für Behandler und Manager. Wie bewerten Sie dieses Konzept der Integrierten Versorgung?
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurde zum 1. Juli 2021 EU-weit ein digitales Impfzertifikat eingeführt. Nicht gesetzlich geregelt ist, wofür es innerhalb der BRD eingesetzt werden darf, d.h. wer zu welchen Zwecken seine Vorlage verlangen kann.
Während der Pandemie wurde vielfach gesagt, der Datenschutz verhindere eine effektive Bekämpfung der Pandemie z.B. durch Apps oder durch die Kontaktverfolgung von Handies mit Funkzellenabfragen. 
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Sollte die Nutzung des digitale Impfzertifikats gesetzlich geregelt werden, und mit welchem Inhalt?
Würden Sie bei zukünftig  ggf. notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von pandemischen Gesundheitsgefährdungen den Datenschutz anders gewichten, als bisher?
Zum Juli 2021 wurde EU-weit ein digitales Impfzertifikat eingeführt. Nicht geregelt ist, wer dessen Vorlage in der BRD wofür verlangen darf. Soll die Nutzung des Zertifikats gesetzlich geregelt werden? Mit welchem Inhalt? Würden Sie bei künftigen Pandemie-Maßnahmen den Datenschutz anders gewichten?

Cyberangriff auf Klinik Wolfenbüttel

Hacker haben das Computersystem des Städtischen Klinikums Wolfenbüttel angegriffen. Das meldet der NDR am 15.07.2021.

Durch den Cyberangriff waren in der Nacht zu Mittwoch Teile des IT-Systems der Klinik lahmgelegt worden. Als Mitarbeitenden dies auffiel, habe das Klinikum die Internetverbindung unterbrochen. Auf eine Zahlungsaufforderung der Hacker sei das Klinikum nicht eingegangen. Die Kriminellen hatten Bitcoin gefordert – welche Summe wollten weder Klinikum noch Behörden sagen. Die medizinische Versorgung der Patienten sei nicht gefährdet gewesen. Ob Daten verloren gegangen sind, ist derzeit nicht bekannt.

Auf der Homepage des Klinikums Wolfenbüttel findet sich kein Hinweis auf die aktuell bestehenden Probleme.

Der Hackerangriff auf das Klinikum Wolfenbüttel reiht sich ein in eine Vielzahl von Datenpannen, die im Gesundheitswesen in Deutschland immer wieder dazu führen, dass #PatientendatenInGefahr sind.

 

Gematik: Erneut massive Probleme beim Versichertenstammdatenabgleich

Die gematik gibt bekannt: Seit dem 14.07.2021 kann es bei einigen Betriebskrankenkassen, bei Innungskrankenkassen und bei der DAK beim Abgleich der Versichertenstammdaten zu Problemen kommen. Als Ursache wurde ein abgelaufenes OCSP-Signier-Zertifikat des bereitstellenden Trusted Service Providers identifiziert. Durch ein ad-hoc initiiertes TSL-Update, welches bereits am Downloadpunkt veröffentlicht wurde, wird wieder ein valides Zertifikat bereitgestellt.“ Quelle: Homepage der gematik, 14.07.2021

Erinnert irgendwie fatal an die Probleme, die die gematik mit den Versichertenstammdatendienst vom 27.05.2020 bis weit in den Juli 2020 hatte. Und „Entwarnung“ hat die gematik im Falle des neuen Problems noch nicht gegeben.

Und diesem fehleranfälligen System sollen mehr als 80 Mio. gesetzlich versicherte Menschen ihre Gesundheits- und Behandlungsdaten anvertrauen? Danke Nein!

„Wahlprüfsteine“ zur Bundestagswahl im September 2021 mit Fragen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland veröffentlicht

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. hat „Wahlprüfsteine“ zur Bundestagswahl im September 2021 entwickelt. Acht Themen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland wurden an Parteizentralen und Kandidat*innen der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien (mit Ausnahme der AfD) versandt. Die Fragestellungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf den Themenbereich Digitalisierung des Gesundheitswesen / Telematikinfrastruktur, gehen aber auch auf andere Entwicklungen ein. „Wahlprüfsteine“ zur Bundestagswahl im September 2021 mit Fragen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland veröffentlicht weiterlesen

Krankenhaus-Schließungen gefährden Ihre Gesundheit!

Anfang Juli forderte Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), eine Grundgesetzänderung, um den Ländern die Planungshoheit für die Krankenhäuser zu entziehen. Dann könne die Zahl der Kliniken von 1900 auf 1200 reduziert werden. In mehreren Zeitungen konnte Hecken „die neoliberale Forderung nach einer Kahlschlagsanierung der Krankenhauslandschaft wieder ins Gespräch zu bringen“, wie das Büro gegen Altersdiskriminierung zutreffend feststellte.

Das Bündnis Klinikrettung hat zu dieser Forderung am 06.07.2021 Stellung genommen. Unter der Überschrift Grundgesetzänderung, um lokalen Widerstand gegen Schließungen auszuhebeln? wird festgestellt: Krankenhaus-Schließungen gefährden Ihre Gesundheit! weiterlesen

Die Nutzung von Versichertendaten durch die Krankenkassen für die Unterbreitung von Informationen und individuellen Angeboten…

ist Gegenstand des Tätigkeitsberichts des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für 2020. Zu den wiederholten Änderungen des § 68b SGB V wird in Abschnitt 4.2 des Berichts (ab S. 40) u. a. festgestellt:

  • „Diese bereits mit dem Digitale-Versorgungsgesetz (DVG) geschaffene Norm eröffnet den Krankenkassen die Möglichkeit, Versorgungsinnovationen zu fördern. Dazu dürfen sie die versichertenbezogenen Daten, die sie rechtmäßig erhoben und gespeichert haben, im erforderlichen Umfang auswerten. Zuvor sind die Daten zu pseudonymisieren und – soweit möglich – zu anonymisieren. Eine Datenübermittlung an Dritte ist ausgeschlossen.
  • Nach der ursprünglichen Fassung des DVG durften die Krankenkassen die Auswertung von Versichertendaten und die Unterbreitung von Informationen und individuellen Angeboten nur vornehmen, wenn der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat. Mit dem PDSG wurde dieses Einwilligungserfordernis nunmehr hinsichtlich der Datenauswertung und der Unterbreitung individueller Versorgungsangebote durch ein Widerspruchsrecht ersetzt, das sich lediglich auf die konkrete Angebotsunterbreitung bezieht.Diese Änderung bewerte ich äußerst kritisch. Die Nutzung von Versichertendaten durch die Krankenkassen für die Unterbreitung von Informationen und individuellen Angeboten… weiterlesen

Das e-Rezept und seine datenschutzrechtliche Problematik…

ist Gegenstand des Tätigkeitsberichts des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für 2020. In Abschnitt 4.2 des Berichts (S. 39) wird u. a. festgestellt:

  • Rezepte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sollen immer in einem zentralen Speicher in der TI abgelegt werden. Patientinnen und Patienten können dann nur wählen, ob sie die Zugangsinformationen dazu in elektronischer Form oder – nach dem Vorbild eines Bahn- oder Flugtickets – als Papierausdruck mit einem Code-Block zur Einlösung in einer Apotheke ausgehändigt bekommen wollen.Wie bei der ePA wird es auch beim E-Rezept eine Zweiklassengesellschaft geben. Menschen, die nicht die E-Rezept-App nutzen möchten oder können, erhalten keinen unmittelbaren Einblick in die über sie gespeicherten Daten oder erfolgten Zugriffe auf ihre Rezepte…

Das e-Rezept und seine datenschutzrechtliche Problematik… weiterlesen

Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“

Diese Feststellung trifft der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in Abschnitt 4.2 seines Tätigkeitsberichts für 2020.Er bekräftigt damit seine bereits im Jahr 2020 benannten Bewertungen.

Ein Auszug aus dem Tätigkeitsbericht (ab S. 36) mit den wesentlichen Kritikpunkten: Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“ weiterlesen

„Mit dem Papierausdruck ist es viel bequemer“ – Testbericht: Patient verzweifelt am E-Rezept

In einem umfangreichen Beitrag im Online-Magazin APOTHEKE ADHOC vom 09.07.2021 schildert ein Versicherter, der technikaffin ist und in leitender Funktion in einem gesundheitsnahen IT-Bereich arbeitet, seine Erfahrungen.

Da er beruflich viel mit dem E-Rezept zu tun hat, war der 1. Juli lt. Beitrag des Magazins für ihn ein großes Datum: Endlich sollte es losgehen. Dass der E-Rezept-Start dann sukzessive zusammengestrichen war, bis nur ein Techniktest mit einer Apotheke, einem Arzt und einem Versicherten übrig blieb, hielt ihn nicht von seinem Testlauf ab – denn Arztpraxen mit der richtigen Software können auch jetzt schon E-Rezepte erstellen, die Apotheken dann abrufen, aber nicht bedienen und abrechnen – theoretisch zumindest.“

Das Fazit des Versicherten am Ende des Beitrags: „‚Das ist noch sehr weit weg von der Regelversorgung.‘ Auch wenn es geklappt hätte, ein E-Rezept auszustellen und eventuell sogar zu bedienen, sehe er noch nicht wirklich, wie sich das Konzept unter den jetzigen Voraussetzungen bewähren soll. ‚Es sind schon von der Freischaltung der eGK bis zum Erhalt eines E-Rezepts in der App viel zu viele Einzelschritte notwendig‘, sagt er. ‚Man braucht wirklich viel eigenes Interesse und Ausdauer. Die allermeisten werden wahrscheinlich nach der zweiten Fehlermeldung aufgeben und einfach den Papierausdruck verwenden.‘ Was eigentlich als Behelf gedacht ist, sei in Wirklichkeit viel anwenderfreundlicher – er habe deshalb Zweifel, dass sich die Gematik-App etablieren werde. ‚Mit dem Papierausdruck ist es viel bequemer. Dann brauche ich keine andere App, sondern gar keine App…“

Patientenrechte und Datenschutz e.V.