Unsere Wahlprüfsteine

Original, und Version für die Eingabeformulare der Bundestagsparteien

Die im Bundestagsparteien haben sich darauf geeinigt, dass Wahlprüfsteine von Organisationen nur beantwortet werden, wenn die Fragen in Web-Formulare dieser Parteien eingegeben werden.

Diese Formulare lassen bei allen diesen Parteien nur maximal 8 Fragen mit je 300 Zeichen zu. Unserer Meinung nach ist es nicht möglich, mit 300 Zeichen eine gute Frage zu stellen. Urteilen Sie selbst! Diese Begrenzung ist eine Verweigerung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft.

Original300-Zeichen-Version
Der Aufbau der Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen (TI) hat bereits etliche Milliarden an Versichertenbeiträgen gekostet. Allein für die Konnektoren, die die Arztpraxen an das System anbinden, wurden 2 Milliarden ausgegeben (vgl. https://www.heise.de/select/ct/2021/12/2102214270901973259). Bislang funktioniert nur das Versichertenstammdatenmanagement (und das auch nicht immer), das die Adresse auf der Gesundheitskarte aktualisiert.
Künftig soll dieses System durch die sog. „TI 2.0“ (https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/Presseinformationen/gematik_Whitepaper_Arena_digitale_Medizin_TI_2.0_Web.pdf) abgelöst werden, so dass die bisher installierte Hard- und Software durch neue ersetzt werden muss. 
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie beurteilen  Sie die Kostenentwicklung, die die Telematik-Infrastruktur bisher verursacht hat?
Und wie bewerten sie die durch die TI 2.0 (https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/Presseinformationen/gematik_Whitepaper_Arena_digitale_Medizin_TI_2.0_Web.pdf) verursachten weiteren Kosten, die der Versichertengemeinschaft entstehen?
Wie beurteilen Sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis der „Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen“ (TI) und die weiteren Kosten durch die TI 2.0 (https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/Presseinformationen/gematik_Whitepaper_Arena_digitale_Medizin_TI_2.0_Web.pdf)?
Künftig soll die Authentifizierung von Versicherten sowie Behandlerinnen und Behandlern in der  Telematik-Infrastruktur über „digitale Identitäten“ erfolgen, die keine elektronische Gesundheitskarte der Versicherten und keine Konnektoren in den Arztpraxen mehr erfordern. Die technischen Grundlagen für diese Änderung sollen in der kommenden Wahlperiode des Bundestags geschaffen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie bewerten Sie  die (sanktionsbewehrte! – siehe § 291b Abs. 5 SGB V) Pflicht von Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken und anderen Anbietern im Gesundheitswesen, sich jetzt trotzdem noch mit Konnektoren an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen?
Halten Sie eine rein Software-basierte Lösung für ebenso sicher wie die bisherige Infrastruktur?
Die TI 2.0 setzt auf Authentifizierung durch „digitale Identitäten“ (ohne eGK/Konnektoren). Wie bewerten Sie die gesetzl. Pflicht von Ärzten, Apotheken usw., sich jetzt noch per Konnektor an die TI anzuschließen? Halten Sie eine rein Software-basierte Lösung für ebenso sicher wie die bisherige?
Der Zugriff auf Informationen in der Telematikinftrastruktur über das eigene Handy ist für Versicherte bequem, aber riskant. Derzeit soll ein Handy-Zugriff auf Rezepte und auf die Elektronische Patientenakte ermöglicht werden.  Nach Einführung der digitalen Identitäten könnte  das Smartphone das einzige Zugangsmittel zu lebenswichtigen Gesundheitsdaten werden. Auf normalen Smartphones ist es nicht möglich,  einen unbefugten Zugriff auf Daten zu verhindern. 
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie  beurteilen Sie die Nutzung von Smartphones zur nicht anonymisierten  Speicherung von Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten?
Versicherte greifen mit kaum/nicht gesicherten Smartphones auf ihre Daten (Rezepte, ePatientenakte) in der TI zu. Was halten Sie davon, wenn gesetzlich Versicherte ein Smartphone brauchen, um ihre Gesundheitsdaten zu sehen oder den Zugriff darauf zu regeln?
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat kürzlich ein Gutachten unter dem Titel „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“. Darin wird eine eine radikale Abkehr vom bisherigen Prinzip der Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) gefordert. Künftig solle für alle Versicherten ab Geburt bzw. ab Zuzug aus dem Ausland per Gesetz und ohne vorherige Einwilligung eine ePA erstellt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie bewerten Sie diese Position des Sachverständigenrats?
Werden Sie diese Positionierung im Gesetzgebungsverfahren in den kommenden Wahlperiode unterstützen oder haben Sie dazu eine abweichende Position?
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) fordert die obligatorische ePatientenakte ab Geburt (Gutachten „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“). Wie bewerten Sie diese Position des SVR? 
Der Sachverständigenrat fordert in seinem Gutachten zudem, dass künftig auch die Gesundheits- und Behandlungsdaten, die in den ePA der einzelnen Versicherten gespeichert sind, per Gesetz und ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen für Forschungszwecke genutzt werden dürfen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie bewerten Sie diese Position des Sachverständigenrats?
Werden  Sie diese Positionierung im Gesetzgebungsverfahren in den kommenden  Wahlperiode unterstützen oder haben Sie dazu eine abweichende Position?
Der Sachverständigenrat fordert in seinem Gutachten zudem, dass künftig auch die Gesundheits- und Behandlungsdaten den ePA der einzelnen Versicherten per Gesetz und ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen für Forschungszwecke genutzt werden dürfen. Wie bewerten Sie diese Position des SVR? 
In der jetzigen Legislaturperiode wurde der Aufbau von Datenbanken beschlossen, in denen die Daten von Patientinnen und Patienten ohne deren Einverständnis gesammelt werden.  Bisher geschieht das für die Leistungsdaten der Krankenkassen ( „Forschungsdatenbank“ – §§ 303 a – f SGB V https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/BJNR024820988.html#BJNR024820988BJNG008700308 ) und für alle Behandlungen mit Bezug zu Implantaten („Implantateregistergesetz – http://www.gesetze-im-internet.de/iregg/BJNR249410019.html„). 
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie bewerten Sie bisher geschaffenen Patientendaten-Pools, die ohne vorherige Einholung der Zustimmung der Betroffenen befüllt werden?
Plädieren Sie ggf. für weitere Patientendaten-Pools, die ohne vorherige Einholung der Zustimmung der Betroffenen befüllt werden?
Wenn Ja – in welchen Bereichen bzw. mit welchen Daten?
Daten ges. Versicherter werden bereits ohne deren Einverständnis in Datenbanken gesammelt (Implantateregister, Forschungsdatenbank n. §§ 303a-f SGB V). Wie bewerten Sie diese Daten-Pools? Sind Sie für weitere Patientendaten-Pools ohne Zustimmung der Betroffenen? Für welche Zwecke/ mit welchen Daten?
Gemäß einem Antrag der Grünen zur regionalen integrierten Versorgung ( https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/218/1921881.pdf ) sollen bis zum Jahr 2025  10 % der Bevölkerung in „Gesundheitsregionenverträgen“ versorgt werden.
„Integrierte Versorgung“ bedeutet, die Versicherten gehen nicht einfach bei Bedarf zum Arzt, sondern die medizinische Versorgung wird von regionalen Management-Gesellschaften gesteuert. Deren Träger könnten Versicherungen, Kommunen, Kassenärztliche Vereinigungen oder Unternehmen sein. Vor allem im letzten Fall erwarten Kritiker eine Entwicklung wie bei der Krankenhausprivatisierung (Konzern-Gewinne zulasten der Patienten und Beschäftigten). Die regionale Vernetzung setzt übergreifende elektronische Patienten- bzw. Fallakten voraus, auf welche die Behandler und die Mitarbeiter der Managementgesellschaften der Gesundheitsregionenverträge Zugriff haben. Zur Verbesserung der Versorgungsqualität sollen die Managementgesellschaften außerdem Zugriff auf die „Forschungsdatenbank“ erhalten. Diese besteht aus den Abrechungsdaten (inkl. der Diagnosen), welche bei den Krankenkassen über die einzelnen Versicherten vorliegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie sehen Sie die Übertragung der medizinischen Versorgung an regionale Management-Gesellschaften („Integrierte Versorgung“)?
Wie sehen Sie die erweiterte Nutzung von Patientendaten, die ursprünglich nicht für Management-  bzw. Forschungszwecke erhoben wurden?
Die Grünen beantragten eine regionale „integrierten Versorgung“ (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/218/1921881.pdf), also die Übertragung des med. Versorgungsauftrags an Managementgesellschaften und gemeinsame ePatientenakten für Behandler und Manager. Wie bewerten Sie dieses Konzept der Integrierten Versorgung?
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurde zum 1. Juli 2021 EU-weit ein digitales Impfzertifikat eingeführt. Nicht gesetzlich geregelt ist, wofür es innerhalb der BRD eingesetzt werden darf, d.h. wer zu welchen Zwecken seine Vorlage verlangen kann.
Während der Pandemie wurde vielfach gesagt, der Datenschutz verhindere eine effektive Bekämpfung der Pandemie z.B. durch Apps oder durch die Kontaktverfolgung von Handies mit Funkzellenabfragen. 
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Sollte die Nutzung des digitale Impfzertifikats gesetzlich geregelt werden, und mit welchem Inhalt?
Würden Sie bei zukünftig  ggf. notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von pandemischen Gesundheitsgefährdungen den Datenschutz anders gewichten, als bisher?
Zum Juli 2021 wurde EU-weit ein digitales Impfzertifikat eingeführt. Nicht geregelt ist, wer dessen Vorlage in der BRD wofür verlangen darf. Soll die Nutzung des Zertifikats gesetzlich geregelt werden? Mit welchem Inhalt? Würden Sie bei künftigen Pandemie-Maßnahmen den Datenschutz anders gewichten?

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