Big Brother Award an Lauterbach für EHDS und GDNG

Gesundheitsminister Karl Lauterbach erhielt am 11.10.24 den „Big Brother Award“ der Datenschutz-Organisation digitalcourage.

Mit diesem Negativ-Preis („Oscars für Datenkraken“) werden alljährlich Personen oder Institutionen ausgezeichnet, die an vorderster Front digitale Bürgerrechte eingeschränkt haben. Er erhielt ihn „für den Europäischen Gesundheitsdatenraum – neudeutsch European Health Data Space oder kurz EHDS –, den er mitverantwortet hat. Und für dessen nationale Umsetzung mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Diese beiden Gesetze erlauben die Verarbeitung all unserer hochsensiblen Gesundheitsdaten, etwa von Hausarztbesuchen oder Krankenhausbehandlungen, nach einem weitgehend unbestimmten Verfahren und ohne die nötigen Schutzvorkehrungen.“

Die „Preisrede“ auf Lauterbach hielt der bekannte Datenschützer Dr. Thilo Weichert, früher Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, jetzt einer der Co-Vorsitzenden von digitalcourage. Es lohnt sich, sie zu lesen, denn Weichert hat Detailkenntnisse, die selten geworden sind. Zitat:

Jens Spahn hat dafür beste Vorarbeit geleistet. Schon unter ihm wurde ein Forschungsdatenzentrum Gesundheit – das FDZ – beschlossen, angesiedelt unter dem Dach des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Es soll die zentrale Datensammel‑ und ‑verteilstelle für Gesundheitsdaten sein. Hier werden sämtliche Abrechnungsdaten der Krankenkassen unter Pseudonym gespeichert, ebenso künftig die Daten der elektronischen Patientenakte – der ePA. Dieses FDZ soll noch im Herbst 2024 den Vollbetrieb aufnehmen. Geplant ist unter anderem, dass die pseudonymen Datensätze der Krebsregister mit denen des FDZ verknüpft werden. Weitere Verknüpfungen sind mit dem bundesweiten Implantateregister und mit vielen weiteren Gesundheitsdatenquellen vorgesehen.

All das erfolgt, wie gesagt, pseudonym. Allerdings sind pro Datensatz so viele sensitive Merkmale über die körperliche und seelische Gesundheit hinterlegt, dass mit ein wenig Zusatzwissen leicht herauszufinden ist, wer da mit welcher Therapie behandelt wurde – das können Daten über Erbanlagen, psychische Störungen oder über seltene Krankheiten sein. Diese Reidentifizierung würde das Ende der Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patienten bedeuten.

Elektronische Patientenakte (ePA)? Danke Nein! Ein Widerspruchs-Generator hilft bei der Ablehnung

Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlichen Krankenversicherten, die nicht widersprechen, automatisch eine zentrale elektronische Patientenakte (ePA). Privat krankenversicherte Menschen sind von dieser gesetzlichen Neuregelung nicht betroffen. Ärzt*innen und anderes medizinisches Personal sind gesetzlich verpflichtet, die ePA mit den Behandlungsdaten ihrer Patient*innen zu füllen.

Derzeit verschicken die gesetzlichen Krankenkassen Informationen, in denen sie die ePA als wichtiges Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bewerben. Die ePA hat jedoch gravierende Schwächen, die nicht nur aus Datenschutzsicht einen Widerspruch notwendig machen, um die sensiblen personenbezogenen und medizinischen Daten zu schützen.

Hierfür stellt das Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)(überwiegend bestehend aus Organisationen von Datenschützer*innen, Patient*innen, Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, darunter auch der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V.) einen Widerspruchsgenerator auf der Webseite www.widerspruch.epa.de zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Generators können Sie folgende Widersprüche bei Ihrer Krankenkasse einreichen: Elektronische Patientenakte (ePA)? Danke Nein! Ein Widerspruchs-Generator hilft bei der Ablehnung weiterlesen

ePA – Das Ende der Schweigepflicht? Vortrag von Dr. Andreas Meißner am Mo. 4. November 2024 in Frankfurt/Main – mit Livestream

„Die elektronische Patientenakte – Das Ende Ende der Schweigepflicht?” – zu diesem Thema hat Dr. Andreas Meißner, Psychiater in München und Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) im Mai 2024 ein Buch veröffentlicht.

Der Autor wird bei einer Informations- und Diskussionsveranstaltung

am 04.11.2024 um 19.00 Uhr
im Club Voltaire in Frankfurt (Kleine Hochstraße 5)

sein Buch vorstellen und dabei insbesondere auf die Auswirkungen der Digitalisierung des Gesundheitswesens auf die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten und die ärztliche Schweigepflicht eingehen. Die Veranstaltung kann auch als Lifestream unter der Adresse https://cvbb.galatis.de/b/iod-ot8-z6a-2ng verfolgt werden. ePA – Das Ende der Schweigepflicht? Vortrag von Dr. Andreas Meißner am Mo. 4. November 2024 in Frankfurt/Main – mit Livestream weiterlesen

Die „ePA für alle“ hält ihre Versprechungen nicht

Das erklärt die Hamburger Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Silke Lüder, langjährige Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card!, in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Hamburger Ärzteblatts (dort S. 22). Eingangs ihres Beitrags stellt die Verfasserin fest: „Die zentrale elektronische Patientenakte (ePA) kommt 2025 nach einer 20-jährigen Planungsphase aus Pleiten, Pech und Pannen und einer milliardenschweren verlorenen Investition aus Geldern der gesetzlich Versicherten.“ Sie stellt dann Fragen:

  • Lohnt sich die angekündigte ‚ePA für alle‘ im Interesse einer besseren Medizin?
  • Erleichtert die ePA den Behandlungsprozess?
  • Bleibt dadurch mehr Zeit für die Behandlung?

Die „ePA für alle“ hält ihre Versprechungen nicht weiterlesen

Das Recht auf kostenlose Erstkopie der Patientenakte kann durch eine nationale Regelung nicht eingeschränkt werden! Datenschutzaufsichtsbehörden sehen Handlungsbedarf

Das geht aus einer Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 11.09.2024 hervor. Sie verweisen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26.102023 (Aktenzeichen: C-307/22), mit dem sich der EuGH mit nationalem deutschen Recht im Verhältnis zur DSGVO auseinandersetzt, konkret zum Verhältnis

Das Recht auf kostenlose Erstkopie der Patientenakte kann durch eine nationale Regelung nicht eingeschränkt werden! Datenschutzaufsichtsbehörden sehen Handlungsbedarf weiterlesen

Lauterbachs katastrophale Pläne: Der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform

Am 25.09.2024 berät der Gesundheitsausschuss des Bundestags über das wichtigste Gesetz zur Krankenhausreform, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (Bundestags-Drucksache 20/11854).Im Oktober soll es vom Bundestag verabschiedet werden.

Die Folgen der Reform sind verheerend, Lauterbachs katastrophale Pläne: Der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform weiterlesen

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE): Erstellung von Arztbriefen durch KI („Künstliche Intelligenz“) – Hamburger Datenschutzbeauftragter in die Entwicklung nicht einbezogen

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) führt das von einem Tochterunternehmen entwickelte KI-Sprachmodell ARGO ein, um – im ersten Schritt – das ärztliche Personal bei der Erstellung der sogenannten Epikrise in Arztbriefen zu unterstützen. Das geht aus einer Pressemitteilung des UKE vom 20.08.2024 hervor. Ein Satz daraus lässt aufhorchen: Grundlage für die Entwicklung des Sprachmodells ist die 2009 eingeführte digitale Patient:innenakte des UKE, die mit sieben Millionen Fällen eine der größten deutschsprachigen multidimensionalen Sammlungen medizinischer Datensätze bereithält.“

Ein Mitglied des Vereins Patientenrechte und Datenschutz nahm diese Mitteilung zum Anlass, bei der Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde dazu eine Anfrage zu stellen. Sie lautet im Kern: Ich habe dazu vier Fragen, um deren Beantwortung ich Sie bitten möchte: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE): Erstellung von Arztbriefen durch KI („Künstliche Intelligenz“) – Hamburger Datenschutzbeauftragter in die Entwicklung nicht einbezogen weiterlesen

Die elektronische Patientenakte (ePA), das Ende der ärztlichen Schweigepflicht – Vortrag und Diskussion am Mo. 4. November in Frankfurt (und an anderen Tagen in Kulmbach, Köln, Drensteinfurt, Dortmund, Bielefeld und München)

ePA – Das Ende der Schweigepflicht?” – Zu diesem Thema wurde im Mai 2024 von Dr. Andreas Meißner, Psychiater in München und einer der Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) ein Buch veröffentlicht.

Der Autor wird bei einer Informations- und Diskussionsveranstaltung

  • am 04.11.2024 um 19.00 Uhr
  • im Club Voltaire in Frankfurt (Kleine Hochstraße 5)

sein Buch vorstellen und zur Digitalisierung des Gesundheitswesens und ihre Auswirkungen auf die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten über ihre medizinischen Daten und auf die ärztliche Schweigepflicht Stellung nehmen. Ein Warnruf aus ärztlicher Praxis – der auch auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die elektronische Patientenakte (ePA) aufmerksam machen will. Die Veranstaltung kann auch als Lifestream unter der Adresse https://cvbb.galatis.de/b/iod-ot8-z6a-2ng verfolgt werden. Die elektronische Patientenakte (ePA), das Ende der ärztlichen Schweigepflicht – Vortrag und Diskussion am Mo. 4. November in Frankfurt (und an anderen Tagen in Kulmbach, Köln, Drensteinfurt, Dortmund, Bielefeld und München) weiterlesen

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE): Erstellung von Arztbriefen durch KI („Künstliche Intelligenz“)

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) führt das von einem Tochterunternehmen entwickelte KI-Sprachmodell ARGO ein, um – im ersten Schritt – das ärztliche Personal bei der Erstellung der sogenannten Epikrise in Arztbriefen zu unterstützen. Das geht aus einer Pressemitteilung des UKE vom 20.08.2024 hervor.

ARGO soll die am Ende des stationären Aufenthalts von Patient*innen zu erstellende Epikrise als Teil des Arztbriefes erarbeiten. Darin werden neben dem Aufnahmegrund auch der Behandlungsverlauf und -entscheidungen erläutert. Auf Basis der Informationen, die ARGO durch einen Trainingsprozess mit Daten früherer Patient*innen des UKE gelernt hat sowie aus den Daten des aktuellen Behandlungsfalls erhält, erstelle die KI „in weniger als einer Minute“ den Entwurf der Epikrise, der weiter angepasst werden kann; wenn die medizinische Fachkraft nicht zu „genervt vom lästigen Arztbrief“ ist. Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE): Erstellung von Arztbriefen durch KI („Künstliche Intelligenz“) weiterlesen

Videoüberwachung in ärztlichen Praxisräumen: Von manchen erwünscht, aber unzulässig

Wiederholt hat der Weser-Kurier aus Bremen dieses Thema aufgegriffen, zuletzt am 06.09.2024 mit einem Streitgespräch zwischen dem kommissarischen Landesdatenschutzbeauftragten in Bremen, Steffen Bothe, und dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, Bernhard Rochell.

2023 kam es laut Polizei zu drei Fällen von gefährlicher und schwerer Körperverletzung in Arztpraxen. In neun angezeigten Fällen ging es um einfache Körperverletzung und drei Mal um Bedrohung. Zudem wurden 113 Diebstähle in Praxisräumen angezeigt“, informiert der Weser-Kurier. Videoüberwachung in ärztlichen Praxisräumen: Von manchen erwünscht, aber unzulässig weiterlesen

Patientenrechte und Datenschutz e.V.