Der Haussegen hängt schief: Offener Streit über das e-Rezept in der Gematik

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG), Mehrheitseigner der Gematik, hält trotz Pleiten, Pech und Pannen in der Testphase des eRezepts in der Modellregion Berlin-Brandenburg daran fest, das eRezept zum 01.01.2022 bundesweit einzuführen.

In einer konzertierten Aktion haben sich am 01.12.2021 die düpierten Gematik-Minderheitsgesellschafter zusammengefunden und begehren offen gegen Spahns Gematik-Statthalter Dr. Markus Leyck Dieken auf. In einer gemeinsamen Erklärung mit dem Titel Erhebliche Zweifel an Aussagekraft der eRezept-Tests stellen die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) u. a. fest: Der Haussegen hängt schief: Offener Streit über das e-Rezept in der Gematik weiterlesen

Jens Spahn: „Selten war der Abstand zwischen inszenierter Selbstwahrnehmung und realen Ergebnissen größer“

So hat Thomas Kaspar, Chefredakteur der Frankfurt Rundschau, unter der Überschrift Spahns Erbe am 04.12.2021 die zu Ende gehende Amtszeit des scheidenden Bundesgesundheitsminister bewertet. In seinem Kommentar schreibt er weiter: Er wolle die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben, verkündete er zu Beginn seines Amtsantritt. Seine elektronische Patientenakte ist hochumstritten. Als Abschiedsgeschenk hinterlässt er das elektronische Rezept. Typisch Spahn: Alle Fachleute warnen davor, er zieht es wider besseres Wissen durch…“ Der Kommentar endet mit der Feststellung: Gut, dass Spahn endlich abgelöst wird. An den Folgen seiner Regierungszeit werden wir noch länger leiden.“

Dem ist nicht hinzu zu fügen! Außer: Die Parteien der neuen Ampelkoalition sollten aus dem Digitalisierungs-Debakel von Spahn etwas lernen und auf Ihren Plan für eine opt-out-Patientenakte verzichten.

Haben (Strafverfolgungs-)Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf die elektronische Patientenakte (ePA)? – Eine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten

Zu diesem Thema hat ein Mitglied einer großen bundesweit vertretenen Krankenkasse eine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten gerichtet. Der Versicherte hat dem Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. und der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main seine Anfrage zur Verfügung gestellt mit der Bitte, sie in anonymisierter Form auszugsweise anderen interessierten Versicherten zur Verfügung zu stellen.

Der Versicherte fragt: Besteht rechtlich die Möglichkeit, dass andere Behörden (z. B. Polizei und Justiz) Zugriff auf die in meiner ePA gespeicherten Unterlagen nehmen können? Haben (Strafverfolgungs-)Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf die elektronische Patientenakte (ePA)? – Eine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten weiterlesen

Corona-Pandemie: Empfehlungen zur datenschutzkonformen Umsetzung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz

Der Bundes- und mehrere Landesdatenschutzbeauftragte haben zu diesem Thema in den letzten Tagen Informationen veröffentlicht, die Beschäftigte in Betrieben und Verwaltungen kennen sollten:

Nachfolgend eine (unvollständige) Übersicht: Corona-Pandemie: Empfehlungen zur datenschutzkonformen Umsetzung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz weiterlesen

Hackerangriff auf die Bayerische Krankenhausgesellschaft

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) ist Opfer von Cyber-Kriminellen geworden. Der E-Mail-Server der BKG wurde am 29.11.2021 mit einer Schadsoftware infiziert. In der Folge seien Nachrichten mit Mail-Signaturen von Mitarbeitern der Krankenhausgesellschaft verschickt worden.

Die BKG ist ein Zusammenschluss der Krankenhausträger und von deren Spitzenverbänden in Bayern.


Quelle: Homepage der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) am 03.12.2021


Eine (unvollständige) Übersicht über Datenpannen und Datenlecks im Gesundheitswesen in Deutschland finden Sie hier

Elektronische Patientenakte (ePA): Mit der Ampel-Koalition vom Regen in die Traufe…

Der noch wenige Tage amtierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wurde ob seines Digitalisierungswahns und Gesetzgebungseifers auch als „Minister Fleißig“ bezeichnet. Viele Gesetze brachte er auf den Weg, mit denen er Patienten- und Behandlungsdaten erfassen und für die Nutzung durch universitäre Forschung, Pharmakonzerne und Krankenkassen zur Verfügung stellen wollte. An eines aber traute er sich nicht heran: An das in den §§ 342 – 345 SGB V verankerte Prinzip der informierten und freiwilligen Einwilligung (§ 343 Abs. 1. Ziff. 3 und 4 SGB V) zur Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA).

Dass die ePA – gesetzlich eingeführt zum 01.01.2021 – bislang kein „Renner“ ist, machen Meldungen von Krankenkassen und Medien deutlich. In einem Beitrag des ARD-Magazins plusminus vom 18.08.2021 wird informiert: In Deutschland haben sich bisher erst 260.000 Versicherte für die neue Patientenakte angemeldet. Im Jahr 2020 waren in der Bundesrepublik rund 73,36 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das bedeutet, dass bislang weniger als 0,5 % aller gesetzlich Krankenversicherten eine ePA für sich beantragt haben.

Dies möchte die neue Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP offensichtlich mit brachialen Methoden jetzt ändern. In ihrem am 24.11.2021 veröffentlichten Koalitionsvertrag erklären Sie dazu:

Quelle: Koalitionsvertrag 2021 – 2025 von SPD, GRÜNEN und FDP, dort S. 83

Bei allem verwendeten Wortgeklingel: Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out)“ bedeutet auch: Das bisher geltende Prinzip der informierten und freiwilligen Einwilligung (§ 343 Abs. 1. Ziff. 3 und 4 SGB V) zur Nutzung einer ePA (opt-in) soll dergestalt geändert werden, dass allen gesetzlich Krankenversicherten eine ePA auf Auge gedrückt wird, von der sie sich nur mit einem mehr oder weniger umständlichen Verfahren wieder verabschieden können. Österreich und die dort vom Gesetzgeber verordnete opt-out-ELGA (so die dortige Abkürzung für die ELektronische GesundheitsAkte) lassen grüßen.

Wie schwierig es Versicherten in Österreich gemacht wird, aus der Zwangs-ELGA wieder auszusteigen und welche Nachteile in der medizinischen Versorgung sie dabei erleiden müssen, wird hier und hier in zwei Beiträgen skizziert.

 

Bundesdatenschutzbeauftragter stellt fest: 3G am Arbeitsplatz ginge datenschutzfreundlicher

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert einige Bestandteile der neuen gesetzlichen Regeln zur Kontrolle des Impf-, Genesenen- oder Teststatus (3G) durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Die Vorarbeiten der Bundesregierung für den Deutschen Bundestag sind an einigen Stellen fehlerhaft und verzichten auf datenschutzfreundliche Regelungen. Meine Behörde hätte gerne frühzeitig und begleitend beraten. Darauf hat das federführende Ministerium aber verzichtet. Folge ist ein unnötiges Risiko datenschutzrechtlicher Fehler, die bei Klagen vor Gerichten zu Verzögerungen führen könnten. Der Pandemiebekämpfung würde das massiv schaden“, sagte der BfDI. Bundesdatenschutzbeauftragter stellt fest: 3G am Arbeitsplatz ginge datenschutzfreundlicher weiterlesen

125. Deutscher Ärztetag fordert Aussetzen der Telematikinfrastruktur

Die Delegierten des 125. Deutschen Ärztetages (01.-02.11.2021) fordern in insgesamt zehn unterschiedlichen Beschlüssen (Beschlussprotokoll S. 39 – 53) ein Moratorium für die weitere Einführung der Telematik-Infrastruktur in der vorhandenen Form. 125. Deutscher Ärztetag fordert Aussetzen der Telematikinfrastruktur weiterlesen

Petition der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern zur Telematikinfrastruktur: „Einjährige Testphasen für alle TI-Anwendungen einführen!“

Quelle: Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB)

Der durch Noch-Gesundheitsminister Jens Spahn in den letzten Jahren forcierte Druck auf den Ausbau der Telematik-Infrastruktur scheint viele Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen – soweit sie sich politischem Druck und finanziellen Sanktionen gebeugt haben – an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gebracht zu haben. So und nicht anders muss die Bundestagspetition gewertet werden, die die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) in der ersten Novemberhälfte auf den Weg gebracht hat. Petition der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern zur Telematikinfrastruktur: „Einjährige Testphasen für alle TI-Anwendungen einführen!“ weiterlesen

Patientenrechte und Datenschutz e.V.